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Die Kunst-Halle — 6.1900/​1901

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Nummer 12
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Preisausschreiben und Stiftungen
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Juristisches
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Aus der Technik
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https://doi.org/10.11588/diglit.65263#0221

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' Nr. s2

4-. Die Aunst-Halle

Gl

* Düsseldorf. Aufforderung zur Bewerbung um
ein Wandgemälde (uk krssao ausgeführt). Die Kgl.
Kunst-Akademie besitzt für das laufende Jahr das Stipendium
der Stiftung des Freiherrn von Biel - Kalkhorst in Höhe
von 3000 Mark. Zweck der Stiftung ist, die monumentale
Kunst in häuslichen Kreisen heimisch zu machen und be-
sonders die Freskomalerei zu fördern. Die Einwohner des
der Akademie zur Erreichung dieses Zwecks angewiesenen
Bezirks: Preußen westlich der Elbe, Bremen und (Olden-
burg, Private, welche gesonnen sind, von der Stiftung
Butzen zu ziehen, event. auch eine Summe beisteuern würden,
wollen ihre Bewerbung schriftlich bis zum (. Mai (s>0(
unter Angabe der gewünschten Darstellung, Größe der
Wandfläche und Beschaffenheit der Räumlichkeiten rc. rc.
an die Akademie-Direktion einsenden.
* Düsseldorf. Die unterzeichnete Kunstdruck-Anstalt
setzt folgende Preise aus zur Erlangung künstlerischer
Originale für die nachbenannten Druckwerke: Je einen
Preis von (000, ?50 u. soo Mark für einen Wandkalender.
Derselbe kann entweder neutral gehalten oder für einen be-
stimmten Geschäftszweig berechnet sein, z. B.: Nahrungs-
und Genußmittel-Branche, Bekleidungsbranche, Möbel- und
Dekorations-Geschäfte, Samen- und Pflanzen-Handlungen,
Parfümerien, Fabriken für Seifen und Waschpulver n. s. w.
Je einen Preis von (000, 750 u. 500 Mark für Serien
von 6 Stück Zugabebildchen für Sammel-Albums.
Spezielle Vorschriften über die Ausführungen werden auf
Anfrage mitgetheilt. Die Entwürfe sind bis zum (5. Mai er.
an uns einzusenden. Das Ankaufsrecht znm Betrage von
200 Mark pro Kalender oder Serie Zugabebildchen Vor-
behalten. Guack L Fischer.
* Wettbewerbs-Erledigungen. Bei dem Wett-
bewerb mn eine künstlerisch ausgeschmückte Fassade für
das Lmpfangsgebäude des neuen Hamburger Haupt-
bahnhofs hatten von den eingelieferten Architekten
nur 6 zur engsten Wahl gestanden. — Kunstmaler G. Lohr
erhielt den vom Bayer. Kunstgewerbe-Verein in einem
Wettbewerbe zur Erlangung von Entwürfen für ein
Stiftungsfest zur Erinnerung an den 80. Geburtstag
des Prinzregenten ausgeschriebenen Preis. — Bei der
Konkurrenz zwischen vier Künstlern wegen eines Entwurfs
zu einer Medaille, die man zur Erinnerung an die
Aufführung des neuen Kopenhagener Rathhauses prägen zu
lassen wünscht, ist die Skizze des Malers Prof. A. Jern dorff
von dem betreffenden kommunalen Ausschüße zur Aus-
führung gewählt worden. — Bei dem internationalen Wett-
bewerb um einen Entwurf für ein neues Rathhaus in
Riga erhielt der Architekt Richard Walter zu Lharlotten-
burg den zweiten Preis von 2000 Rubel. Der erste Preis
fiel nach Helsingfors, weitere Preise kommen nach Lausanne,
Warschau und Riga.
MiNircde;.
* Berlin. Die Streitfrage, ob in sogenannten per-
manenten Kunstausstellungen, die von Kunsthand-
lungen veranstaltet werden, Bilder an Sonntageri auch
während der Kirchenstunden verkauft werden dürfen, ist
jetzt durch ein gerichtliches Urtheil zu Gunsten der
Kunsthandlungen entschieden worden. Die Beschäf-
tigung von kaufmännischem Personal an Sonntagen von
(st bis 3 wird behördlicherseits nicht als verstoß gegen die
Bestimmungen über Sonntagsruhe angesehen. In ein-
zelnen Großstädten wurde der versuch gemacht, die pri-
vaten Kunstausstellungen unter die Schaustellungen ge-
wöhnlicher Art einzureihen und dadurch verschiedenen poli-
zeilichen Beschränkungen zu unterwerfen. Allein auf eine
Beschwerde der Betheiligten erklärte das Gericht ein der-
artiges vorgehen für gesetzlich unzulässig.
* München. Einen für die Auktionatoren wich-
tigen prinzipiellen Entscheid fällte kürzlich das (Oberste
Landesgericht als Revisionsinstanz. Der Kunsthändler
Lichtendorf hatte von Bukarest aus im Mai v. I. (3 Kisten
Gelgemälde zu Schenker u- Lo. in München bringen lassen
und die Firma F. Haller Söhne dahier telegraphisch be-
auftragt, die Bilder zu veräußern. Letztere Firma beauf-
tragte ihrerseits wieder den Auktionator Iacobsohn unter

Vorzeigung des Lichtendorfschen Telegrammes, die Bilder
in seinem Auktionslokale zu versteigern, welchem Auftrage
Jakobsohn auch nachkam; den Erlös und den unverkauft
gebliebenen Rest der Bilder lieferte er an die Firma Haller
ab. Nun ist es aber verboten, von auswärts kommende
fremde waaren zu versteigern. Auf Grund dessen wurde
sodann Jakobsohn mit zwei Strafbefehlen bedacht und auf
erhobenen Einspruch hin vom Amtsgericht München I
wegen Uebertretung der Gewerbeordnung zu 50 M. Geld-
strafe, eventuell (0 Tagen Haft, verurtheilt. Die Berufung
des Angeklagten gegen dieses Urtheil wurde vom Land-
gericht München I verworfen.
* New-Hork. Ein neue Art des Kunstschmuggels
scheint sich hier neuerdings entwickelt zu haben. Zollbeamte
legten eine Sendung von Gemälden, die an Mr. van Gelder
adressirt ist, mit Beschlag. Sie glauben, einem ausgedehnten
System der Zollhinterziehung auf die Spur gekommen zu sein,
indem bedeutende Kunstwerke als Arbeiten moderner und
unbekannter Künstler eingeführt und so ihre Werthe viel
zu niedrig angegeben wurden, von den Taxatoren be-
rufene Sachverständige sind überzeugt, daß bei der Sendung
van Gelders falsche Künstlernamen angegeben sind. Ein
Werk, das „Die heilige Familie" benannt und Del Garbo
gezeichnet ist, halten die Sachverständigen für einen Botti-
celli, zwei, die den Namen De Vos tragen, sollen von
Rubens sein. Eine in der Nota als ein Rizzi verzeichnete
Skizze von (50 Frcs. ist angeblich als velasquez auf
2000 Frcs. taxirt morden. Mr. van Gelder leugnet
natürlich die Unterschätzung. (Es frägt sich, welche von
den Sachverständigen Recht haben? D. Red.)
Nus äer Technik.
* Eine neue Farbmühle ist von dem Münchener
Maler Eharles I. palmis erfunden und in allen Staaten
patentirt worden. Die Mühle unterscheidet sich, nach der
„Lpz. Mal.-Ztg.", von anderen Mühlen insofern, als das
Mahlgut unter Druck zwischen die Reibflächen geführt
wird, wodurch auch das dickste Material schon beim ersten
Gange fein gemahlen wird. Auch das Rühren wird von
der Maschine besorgt. Es sind zwei Walzen in der neuen
Maschine vorgesehen, eine aus Marmor, die andere aus
Syenit, weitere Vorzüge der palmisschen Reibmaschine
sind: Schnelleres Arbeiten, große Reibflächen, leichtes
Reinigen.
* Alcaninlack ist, wenn wirklich echt, keineswegs
anilinhaltig; es ist der aus der Alcanawurzel gezogene
violette Farbstoff sAIcanin). Dieser violette Alcaninlack,
auch violetter Karmin genannt, ist einer der wenigen
ganz lichtbeständigen violetten Farbtöne.
* Anonymus Dresden. Der vernis vibert,
auch Ess ence vibert, Paris, ist keineswegs zu empfehlen;
der Stoff enthält große Mengen Petroleum, und Petroleum
verdirbt in kurzer Zeit jede Farbe, also auch jedes Bild.
* Kitt für Elfenbein. Gebräuchlich ist eine Ver-
bindung von weißem wachs, Kolophonium, Terpentinöl,
die man zu gleichen Theilen bei gelinder Wärme zusammen-
geschmolzen hat. Je nach der Farbe des Elfenbeins muß
auch der Kitt gefärbt werden. Ferner in Gebrauch: ( Th.
Hausenblase und 2 Th. Gelatine in 30 Th. Wasser auf-
gelöst und auf den fünften Theil eingedampft. Dann setzt
man noch P2 Th. Spiritus, in welchem man etwas Mastix
gelöst hat, und noch ( Th. Zinkweiß zu. Der Kitt wird
heiß angewendet und hält ausgezeichnet.
* Anwendung der Röntgen-Strahlen. Eine
eigenthümliche Anwendung der Röntgen-Strahlen hat man
neuerdings darin gefunden, daß man mit ihrer Hülfe in Folge
der verschiedenen Durchlässigkeit stofflich verschiedener, aber
dein Auge gleich erscheinender (Oelfarben die Namenszüge
alter Meister auf Gemälden erkennen kann, deren stark
nachgedunkelter Vordergrund eine Erkennung mit bloßem
Auge nicht mehr zuläßt. „T. Rundsch."
 
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