Die yolitiiche Manns :
heimer zer WNGS
nebit dem UnserhHaltungs:
“bfatte Hoönir, offen
_ gufammen Halbiährlich
vier St
Mit
N» 91.
Das großherzoglidhe Staats: und Megierungsblatt
vom 19. Januar, Nr. II, enthält ferner folgende Rie-
Fanntmacdhung des Minifteriums des Zunern:
Unterm 13. Sul 182. find die bisher In einzelneh
‚Gemeinden beffandenen Beiträge zu der Be oldung Der
‚Beamten und andern Gerichtsbarfeits- Laften, als dem
‚eingeführten, ‚eine allgemeine gleiche Steuer bezweifen:
pen Steuerfpftem. entgegen, aufgehoben worden, GC
ind aber Zmeifel darüber entjtanden, 0b die in Dem
$S. 16 des Edicts vom 4. Sun 1808 die Grundver»
faffung der verfehtedenen Strände betreffend, „als vine
‚Art Stagtsfrohnd, gefeßlich angeordneten - Cerichts-
‚frohnden, jusbefondere die Yrohnden zu Crbunung
‚und Herftellung der Amthäufer, SGefängniffe und der
übrigen SGeridhtsgebäude , cbenfulls durch. obseduchte
Berordnung aufgehoben worden feyen. — Durch
höchfte Stantsminifterial: Entfchließung som 23. Nov.
DS Mr. 4774, U nun die Erläuterung dahin gege
‘ben worden, daß das neue Steuerfyftem, an dem
früher beffandenen SrohHndverbältnig nichts geändert
‚habe, audy die in vorkommenden Fallen von allen Ges
meinden eines. Bezirks zu leiftenden Frohuden ganz
Derfchieden feyen, von den obgedachten Beiträgen zu
Befoldungen und Adhulichen Laftın, welche einzelne
Gemeinden in größerem vder geringerem Maaße, viele
auch gar nicht zu Mefern hatten, und daß daher die
mebhrgedachten Zrohnden als Staatöfrohnden fo lange
fortdauern follen, big überhaupt Kber das Frohndwe-
fen eine ändernde gefeßlide Beftimmung erfolgen
werde, — €$ wird daher allgemein. verordnet, daß
die Gerichtsfrohnden zu jedem Neubau oder jeder
Hauptausbefferung eines Amthaufeg oder Gefängniffes
ober andern Gerichtsgebäundes , in dem Bezirke, für:
welden das Bauwejen unternommen wird, AuSzUE,
7 fehreiden und zu leiften feyen. DR
Du
‚Wöchnerin ,
‚mwuünlchteftem Wohlleon.
ZeifUNG.
un rankirte Zus
{Oviften werden nicht anı
genonımen. Ale Zurfen
dungen wolle man an die
Aedactkion addveiftren.
Sinriuctunglachuhr 4Kr.
die Zeite.
Zeitbegqebenbheiten.
NUBHLA WO
Petersburg, den. 0: SJanıar. Yın 6. d., al
MWeihnachtstage, Yourde, zum Gedachtnip der Raus
mung des rulfifchen Gebietes von den feindlichen Yr-
ıeeil.,. In, Gegenwart II. DM und II. IE. HO.-
eine feierliche Meffe und ein Tedeunt In der Capelle
des Winterpalaftes gehalten, wobei der Hof, die Mir
nüker, und eine große Unzahl Perfonen von Nanıg
GrCHWÄLIIE WAreL
Hm 2. Dee, fand ın Dorpat, zur Zbhrönbefteigrings;
‘Feier, nach den Gotiegdienfte, eine Berfammlung im
"gqeademircdhen „Horfaale ftatt, wo Herr Profeflor Pe-
‘rewoichtichicoiv, In einer Rede (in rulfifcher Sprache)
die Eigenthinmlichfeiten und Vorzüge der Monarchie vor
jeder andern Verfaffung mit befonderer Beziehung auf
umnfer Baterland, überzeugend entwickelte,
Auf Befehl des Katfers fol der Graf Wielgorstkit,
"mit Beiochaltung feincs Voftens , als dienftverrichten
der‘ Yägermeifter „des Hofes, bei dem Minifterium Der
Vofksaufflärung angeftellt werden, Den Zarewitfch
von Girufien, Bagrat, ft In der 3. Abtheilukng des 5.
Departement$s des Ddirigirenden Senats, Sig umd
ESthipımce verfiehen worden.
Die Sexsral-Adjudanten und SGeneral-Souvernenre
Lalachew und Marquis von Paulucci, find hier eins
getroffen. A U 7
DNeker re O.
ff
Bien, den 17. Ian, Metaliques. 881; Bank
‚actien 1067.
Shre Ft. Hoheit die Srzherzogin Elijabeth, Gemab-
‚Tin Sr. ff. Hoheit des Erzherzog8 Vicckönigs Natner,
if am ıf. Sanuar zu Mailand glücklich von einen
Yrinzen entbunden worden, . Ber Abgang der neueften
Nachrichten vom 14. SJanırar befand fich die erlauchte
fo, wie ‚der neugeborne. Prinz, bei er-
1
heimer zer WNGS
nebit dem UnserhHaltungs:
“bfatte Hoönir, offen
_ gufammen Halbiährlich
vier St
Mit
N» 91.
Das großherzoglidhe Staats: und Megierungsblatt
vom 19. Januar, Nr. II, enthält ferner folgende Rie-
Fanntmacdhung des Minifteriums des Zunern:
Unterm 13. Sul 182. find die bisher In einzelneh
‚Gemeinden beffandenen Beiträge zu der Be oldung Der
‚Beamten und andern Gerichtsbarfeits- Laften, als dem
‚eingeführten, ‚eine allgemeine gleiche Steuer bezweifen:
pen Steuerfpftem. entgegen, aufgehoben worden, GC
ind aber Zmeifel darüber entjtanden, 0b die in Dem
$S. 16 des Edicts vom 4. Sun 1808 die Grundver»
faffung der verfehtedenen Strände betreffend, „als vine
‚Art Stagtsfrohnd, gefeßlich angeordneten - Cerichts-
‚frohnden, jusbefondere die Yrohnden zu Crbunung
‚und Herftellung der Amthäufer, SGefängniffe und der
übrigen SGeridhtsgebäude , cbenfulls durch. obseduchte
Berordnung aufgehoben worden feyen. — Durch
höchfte Stantsminifterial: Entfchließung som 23. Nov.
DS Mr. 4774, U nun die Erläuterung dahin gege
‘ben worden, daß das neue Steuerfyftem, an dem
früher beffandenen SrohHndverbältnig nichts geändert
‚habe, audy die in vorkommenden Fallen von allen Ges
meinden eines. Bezirks zu leiftenden Frohuden ganz
Derfchieden feyen, von den obgedachten Beiträgen zu
Befoldungen und Adhulichen Laftın, welche einzelne
Gemeinden in größerem vder geringerem Maaße, viele
auch gar nicht zu Mefern hatten, und daß daher die
mebhrgedachten Zrohnden als Staatöfrohnden fo lange
fortdauern follen, big überhaupt Kber das Frohndwe-
fen eine ändernde gefeßlide Beftimmung erfolgen
werde, — €$ wird daher allgemein. verordnet, daß
die Gerichtsfrohnden zu jedem Neubau oder jeder
Hauptausbefferung eines Amthaufeg oder Gefängniffes
ober andern Gerichtsgebäundes , in dem Bezirke, für:
welden das Bauwejen unternommen wird, AuSzUE,
7 fehreiden und zu leiften feyen. DR
Du
‚Wöchnerin ,
‚mwuünlchteftem Wohlleon.
ZeifUNG.
un rankirte Zus
{Oviften werden nicht anı
genonımen. Ale Zurfen
dungen wolle man an die
Aedactkion addveiftren.
Sinriuctunglachuhr 4Kr.
die Zeite.
Zeitbegqebenbheiten.
NUBHLA WO
Petersburg, den. 0: SJanıar. Yın 6. d., al
MWeihnachtstage, Yourde, zum Gedachtnip der Raus
mung des rulfifchen Gebietes von den feindlichen Yr-
ıeeil.,. In, Gegenwart II. DM und II. IE. HO.-
eine feierliche Meffe und ein Tedeunt In der Capelle
des Winterpalaftes gehalten, wobei der Hof, die Mir
nüker, und eine große Unzahl Perfonen von Nanıg
GrCHWÄLIIE WAreL
Hm 2. Dee, fand ın Dorpat, zur Zbhrönbefteigrings;
‘Feier, nach den Gotiegdienfte, eine Berfammlung im
"gqeademircdhen „Horfaale ftatt, wo Herr Profeflor Pe-
‘rewoichtichicoiv, In einer Rede (in rulfifcher Sprache)
die Eigenthinmlichfeiten und Vorzüge der Monarchie vor
jeder andern Verfaffung mit befonderer Beziehung auf
umnfer Baterland, überzeugend entwickelte,
Auf Befehl des Katfers fol der Graf Wielgorstkit,
"mit Beiochaltung feincs Voftens , als dienftverrichten
der‘ Yägermeifter „des Hofes, bei dem Minifterium Der
Vofksaufflärung angeftellt werden, Den Zarewitfch
von Girufien, Bagrat, ft In der 3. Abtheilukng des 5.
Departement$s des Ddirigirenden Senats, Sig umd
ESthipımce verfiehen worden.
Die Sexsral-Adjudanten und SGeneral-Souvernenre
Lalachew und Marquis von Paulucci, find hier eins
getroffen. A U 7
DNeker re O.
ff
Bien, den 17. Ian, Metaliques. 881; Bank
‚actien 1067.
Shre Ft. Hoheit die Srzherzogin Elijabeth, Gemab-
‚Tin Sr. ff. Hoheit des Erzherzog8 Vicckönigs Natner,
if am ıf. Sanuar zu Mailand glücklich von einen
Yrinzen entbunden worden, . Ber Abgang der neueften
Nachrichten vom 14. SJanırar befand fich die erlauchte
fo, wie ‚der neugeborne. Prinz, bei er-
1