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Mannheimer Zeitung — 1827

DOI Kapitel:
Nro. 156 - Nro. 181 (1. Juli - 31. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0649

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Farisruh-, den I. Sul. (Schluß der geffern
abgebrochenen Verordnung, das Conjeriptions- Se1eß
betreff.)

Menu alfo durch die Beftimmung des Sefeßes auf der
einen Seite £heif8 Äufrehnungen als Unterfiüßung vors
Fommen , die es in der Wirklichkeit nicht find, theils
Begunftigungen herbeigeführt werden für folche, Die
ihrer nicht bebürfen, während dadurch für die übrigen
wahre Bedrüchung entjieht, anf der andern aber Untere
Jandesväterliche Nicht, den wahrhaft Bedrangten 3U
Hülfe zu Fommen, nicht erreicht wird, fo Halten Wir
es für Unfere Bflicht, diefe deickenden Ungletchheiten,

gegen weiche fih auch Die Sffentlidhe Stinme erhobemw

hat, nicht länger fortdanern zu faffen, fondern einft-
weilen foaleich und bis im Weg der SGefeßgebung das
Erforderliche gefchehen fann, eine Einrichtung zu frefe
fen, die dem Wohl des Ganzen und Unferer wohlges
meinten Abficht mehr entfpricht. Wir verorbdnen Daher
auf er/tatteten. Borfrag HYuferes DMinikertums des
Sunern mie folgt: — $. 1. Der $. 23. Des Ronjcrip-
tions: Giefeßes vom 14. Mai 1825 und die folchen
rbeilß erlänternden theifs mit ihn in Berbindung Kehenden
S. 24 bi8 28 einfchließlich, find provitforifch auffer
Mirkung gefeßt, Der auf die Dienfthefreite ih bes
zichende Beifaß des S. 33 fäHt weg. — S. 2. IM
höchft dringenden Fällen Kann eine Dienftbefzeiung von
Unferem Minifkertum des Snnern. bewilligt merden,
wenn die Unentbehriichfeit eine8 zumYUktivdienft Berus
fenen, megen uacgemwiejener Normogenslofigkeit Der
YHeltern, des überlebenden Yelterntbheilg oder Alternlos
fer Cufchwifter auf der einen, und wegen der durch
die Einberufung Ihnen entgehenden Unterfüßung zur
Gewinnung deß Kebensunterhalts oder Fortbetrieb
einc8 Nahrungszweigs auf der andern Seite, von
foldhem behauptet und von der Ziehungsbehörve aner-
fannt, auch vor der Aushebungsbehörde nochmals öffente
lich beftätiget worden if. ie



Scnnfag,

den 8, Juli

EEE mE EEE EEE ELLE LEE EG

SZeICUNG.

une anfinTte Zu
fchvifren werden nicht arı
genommen. Alle Zuren-
dunmaen wolle man at Die
RKedactiuon addvefliren.
SEinvuückhungsgebuhr 4 Kr.
die Qile.
A

Mit Sroßhersogkich Gabifchem gnadigl. ausfchl. Privileghum,

1827.






Ferner finden Wir nöthig zu verordnen:

$. 3. Die Beftimmungen des $. 32 werden HrOvt-
forifch dahin abgeändert, daß für Konfertpiionsbestrfe,
die eine Bevslkerung von zehntaufend Seelen u'cht
haben, ein fchielicher Sammelplaß zur Aushes
bung auch in nächftgelegenen Bezirken beftimmt werden
fanın, jedoch unbefchadet der Verfügung des S. 6,

wornach die Nemter Huber fünftaufend Seelen eigene

Konferiptions-SBezirke bilden.
Unfer Minifkerium des Innern if mit dem Doklzug
diefes8 Unferes. böchfien Wikens beauftragt.
Gegeben zu Carlsruhe in Unferem großherzoglichen
Staatsminifterium , den 21. Yunt 1827. A
Een Yu DD m 1.9, ;
Vdı. %& Winter.
Auf Befehl Seiner Föniglichen Hoheit.
Cihrobdn



Zereitbegrebenbeiten.

; Her tet O.
„Bien, den 30. Juni. (Metall, G0r; Bankat-
iien 1093.

CS, MM. der Kaifer und die Raiferin befinden füch
nun in Baden, von wo MYerhöchitbiefelben fich uach
ber - Delfterreich begehen‘ werdem Se. Durchl. der
Herzag von NMeichitadt hat vorläufig bis zur Ankunft
feiner Durchl. Frau Mutter, Schönkronn bezogen, und
wird (dater ebenfalls mit Semer erlauchten Mutter
nach. Dber:Defterreich abreifen. |

Höhfl traurig fautenm die Berichte über die durch
Regengüffe veranlaften Ueberfchwemmungen im Groas
tien, Stevyermarf, Karnthen, Tyrol und Salzburg,
womit die Zeitungen aus diefen Ländern angefüllt
find. — Yus UYgram meldet die‘ dort erfchennenDe
„Kuna“ Folgendes vom 16. d. M.: „Aus allen Un
gegenden ergehen die traurigen Berichte über die durch
das ang anhaltende Regenwetter herbeigeführten furcht-
 
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