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Mannheimer Zeitung — 1827

DOI Kapitel:
Nro. 156 - Nro. 181 (1. Juli - 31. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0709

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Zeitbegebenheiten.

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S ; Defierrtr et.

Mien, den 18, Suli. Metall, 913; Bankacs
tien 108:,

SS. Pf. HG. der Erzherzog Zranz Carl und feine
rau Gemahlin bewohnen noch immer Larenburg.
Sonnabend machten IS. MM. der Kaifer und die
Kaiferin einen Befuch dafeldit, und fpeifeten in Gefellz
fhaft SI. HE HI.

Se, £ OH. der Infant Don Miguel von Portugal
hat in Baden eine Wohnung bezogen,

Damit der unverhaltnif mäßig fich mehrenden Zahl
der Studierenden, gehörige Schranken gefeßt werden,
hat die £ £ Studien - Hofcommiffion angeordnet, fols
gende Punkte zur allgemeinen Kenntniß zu bringen:

Die Sünglinge, welche aus der Hauptfchule In Die

erfte Grammatical-Claffe übertreten , mülfen einer ges

nayen Borprüfung unterzogen werden, ob fie die ndz

thbigen Borkenntniffe, und die zu den gelehrien Studien
erforderliche Fäbhrgfeit beißen, Kein SJüngling darf
mehr in die erfte Grammatical - Claffe aufgenommen
werden, welcher das vierzehnte Lebensalter Kberfchrits
ten hat. Sn feine Gymnaßal-Claffe dürfen mehr als
höchftens achtzig Schüler für ein Vehrzimmer aufges
nommen werden, Durch diefe Borfchriften wird jedoch
fein Schüler (Ohlechterdings von dem Studieren zurück
gemwiefen, fondern dem von einem Sypmnafium abges
wiefenen bleibt e8 noch Immer frei, ein anderes mins
der zahlreidh befuchtes zu beziehen, oder durch den
Eintritt in eine Neben-Claffe für feinen Unterricht zu
jorgen. Solde Neben-Claffen dürfen jedoch nur für
die Grammatical-Claffen beftehen,

® ; Yrenußen I
derlin, den 14. Yuli. Der Verweis, den bie
3mwölf Prediger, welche einen Brief gegen die Liturgie

druden Heßen, erhalten follten, if ihnen vor einigen





Tagen, von dem DOberpräftdenten v. Baffı wis ertheilt
worden. |

Se. Maj. der König gehen in wenigen Tagen nach
Töpliß ab. ;

A

Yaris, den 22. Juli. Zonds v. 21.7 5 pet.
Conf. 102 Fr. go Et. — 3er. 72 Br. so Ef.

Das Gericht eriter Inftanz hat die Stadt Paris
zu einem Schaden Erfaß von nicht weniger a1$ 78 1,C00
Fr. an das Has Dppermanız Madrot und Somp-.
perurtheilt, wegen abgelieferter Branntweine, die fi
im Entrepot diefer Stadt auf den Namen diefer Baus
quierS, welche darauf Vorfchuß geleiftet Hatten, befans
den, an die Eigenthümer derfelben, die nicht mit ges
höriger Befugniß zur Cntgegennahme von dem gedachs
ten Haufe verfeben waren. Sin ahnliches gewonnenNeS
Urtheil, allein für einen geringern Belauf, haben die
Häufer Baffatl und Comp. und Andre und Gottier
erhalten. Ü

‚Die am 18. vom Theater deg Barietes zum Seften
der Ybgedrannten des Ambigu gegebene Boritelung
hat nur 1727 Br. eingebracht. Die am 17. vom
Theater der Yorte Saint Martin gegebene Borftekung
war weit glücklicher; Die Einnahme belief {ih auf beis
nabe 5000 Tr. ;

Sn Marfeille find auf einem englifchen Kutter, 2
Min. Fr. zur Zahlung der neapolitanıfdhen Nenten
angelangt. |

Zu Moallon it der Rechtägelehrte, Hr. Mallot ges
ftorben. Uls man In fein Arbeitszimmer Fam, fand
man dafelbit den einbalfamirten und gut erhaltenen
Reichnam feiner Frau, die bereits 25 Yahre tod if,
Man glaubt, er habe deren Ausgrabung durch deu
Todtengräber erlangt.

Aus Lyon wird unterm 16. Suli gemeldet: Gefternt
hat fich über unfere Stadt eine Wafferhofe entleert,
die den Straßen und öffentliden Pläßen dag Anfehen
von Slüffen und ungeheuren Seen gab; die Noflüffe,
weldhe am Ende der Straßen Lafont und Puits Gaile
 
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