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Mannheimer Zeitung — 1827

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Nro. 51 - Nro. 77 (1. Maerz - 31. Maerz)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0261

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Maonheimer














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rn Sinvücungagebuühr 4 Kr.
zufammen hafbiährlich die Zeile.

vier SL

Mit Großherzoglich Gadifchem auädigft, Aus(chT, Brivilegium,



NS 03.

: Zeitbegebenbeiten.

Samfag,







; NMußlan d. N

St. DetersSburg, den 3. März. Se. f. GH, der
Zejarewit{h und SGroßfürf Conftantin haben Heute
ihre Rückreije nach Warfchaw anzutreten geruht.

Auf eine von Sr. M. dem Kaifer beftätigte Borz
(tellung des Sinanzminifters wird eine eigene Comittce,
befichend' aus den Dirigirenden der. Deyartements der

Munufackuren und des Innern und des audwartkigen
Handels, mit Zuzichung eines Beamten aus dem Mau-
rime-Miniferium und eines andern aus dem Minike-
rium des Ynnern, errichtet, in der Wblüicht, daß die:
jelbe. alles, was zur Beförderung des Baues der
Kauffahrtheifchiffe dienen kann, in Meber:
legung ziehe. ST EA

Yuf Borfelung Sr. f. H. des Zefarewitfch Groß
‚fürften Conftantin find die beiden Edelleute 1) Kofeph
Drußkji in Bolhinien, für die Rettung von vierzehn
Menfchen ans Feuersgefahr, und 2) Woizech Prfheraz
FowsEijt im Podolien, für feine ausgezeichnete Thätig-

Seit bei Nusrottung der Heufchreden im Jahre 1824,

zu KMittern : erfferer des St, Wladimir-Ordens 4. Cl.,
und lJeßterer des St, Unnen-Drdens 23. Cl. , ernannt
WOrDeN. ,

“ Dekerrect a.

- Bien, den 9, März. Metaliques 892; Bankac-

{N 1069, }

7 SS ARM .

‚München, den to, März. Geftern Vormittags
erfchienen Se. M, der König unvermuthet in der Ca-
ferne des £. Ceibregiments, erfundigten Sidy huldoolt
um Berfchiedenes, Fofteten die Menage und das Com-
mi8brod, Heßen (ich auch Montur und Armatur vor-

» zeigen, und alle die in RNckficht. der Befchwerniffe und
der Zwecmäßigfeit‘ für die Mannfchaft allergnäbigft
gemachten Bemerkungen Fonuten die angenehm über-

den 17. Marz

1827,



rafchten Soldaten nur mit Bewunderung vernehmen,
indem fie nur von dem beften und weifelten Monars
chen ein wahrhaft väterlihes Wohlwollen ausgefpro-

hen haben.
} & DLR EM

Mus Sadhfen, den 4. März. Se. M, der Köz
nig, welche Sich vor einiger Zeit unwohl befanden,
haben Sich, zur allgemeinften Freude, jeßt ganz wie
der erholt, und widmen Sich den SGefchäfften mit ger
wohnter Chatigkeit, ;

Heifen : Darmiüadt,

Darmfadt, den 14. März, Das geftern erfchie-

nene MKMegierungsblatt enthält eine auf allerhüchften

Befehl vom großherzogl. Minifkerium der ‘ Finanzen

erlaffene Verordnung, wornach, da die landftändifdhen
Derathungen über das Finanzgefeß für die Yahre
182%, noch immer nicht beendigt find, des Großherz
3098 fünigl. Hoheit, in Folge des Urt, 69 der Verz
faffung allergnädigft verordnet haben, daß die belte-
henden divecten und Indirecten Auflagen jeder Art
auch für die Monate April, Mai und Junius- lau
fenden Jahres forterhoben werden folen.

Die zweite Kammer unferer Stände hat in ihren
leßten Sipungen, unter anderm, in Bezug auf die
Staatsfchuld , folgenden Befchluß gefaßt: Die Kam
mer erfennt den Betrag der liquiden Staatsfchuld am
Schluffe des Zahrs 1823, nach Beifchlagung der in
Sen Jahren 1821, 22 und 23 von der iMiquiden zu
der HKigquiden Staatsfchuld Ubergetragenen Summen,
und nach Berechnung der fonftigen Zugänge und Abe
gänge, mit der Summe von 13,879,180 fl. ı2 fr.
an, Die Staatsregierung fol erfucht werden, (pätes
fens auf dem nächjten Candtage das Domaneninvene
tar vorlegen zu Iaffen, welches nach Art. 6 der Ber:
faßungsurfunde an den Staat abgegeben merden foi,
um zur Schulbentilgung verwendet zu werden, Die.
Kamumer bewilligt für die Finanzperiode von 1827 bis
1829 die jährliche Summe von 565,285 fl. zur Bers
ginfung und weitern Vermindernng der Staatsfchuld.
 
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