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Mannheimer Zeitung — 1827

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Nro. 1 - Nro. 26 (2. Januar - 31. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0105

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Maüdeimer

Die yolitilde Manns
Beimer Zeitung
nebft dem Unterhaltungs
blatte oönig often
jufammen halbjährlich:

vier SL





ZeitbegqebenDdeite a

. ‚Muß lan d.

Petersburg, den 16. Januar. Der Winter hat
fi bei uns vor ungefähr 3 Wochen: eingeftellt., doch
if} e8 fortwährend überaus milde; der Thermometer
ftebt faft ohne Ubwechfelung auf dem GSefrierpunct,
und e6 if fehr zu befürchten, daß die Schneebahn uns
abermals verläßt, und die. Heerfiraßen aufs neue
grundios- und unfahrbar werden. Die. Trans:

porte der meiften Lebensmittel: aus dem Innern Ko.

fen nod) fehr, und ihre Vreife erhalten fich fortd..n:
ernd hoc. — Der Kanfmannfchaft von. Petersburg lt
Gngezeigt worden, daß diefelbe zur Ausfuhr aus dem
hiefigen Hafen unbedenklich Getreide. in den CGiouver-
Nnements im Innern anfkanfen dürfe, — außer den
YVorräthen, die eigens zur Verforgung der Hauptitadt
befmmt und zwifchen Rybinsk und Petersburg Hegen
geblichen: find — und daß fe foldhe Unfäunfe mährend
der: nachften. Schiffahrtszeit, ohne: Gefuch. um. eine
fpeziele Erlaubnig. des Seneral-SGouverneur8. verfchif:
fen fönne.

‚Su der von ung in Nr; 24 d. VB. erwähnten feier:
hen Sigung der Faiferl. Academie find mehrere
Preisfragen ausgefeßt morden, nämlich zwei bifforifche,
ı) die Kolgen zu entwickeln, welche die Herrichaft der
Mongolen Auf Rußland gefabt und den Einfluß zu
geigeln, welchen Diefelbe auf die wolitildhen Berbältnifs

je des Stanteg mit dent Yuslande, auf feine Conitis-

fution, feine: Berwaltung und auf die Civilifation d:s
ruffifchen Volkes ansgeubt hat, und- 2) Finden Bez
ziehungen zwifchen dem Alteften ruffifchen Rechte ud
dem der anderen Völfer favifchen Urfprungs fatt?
Sind die. aus der großen flavifchen Familie ent{prof:
fenen Bölfer ‚{ämmtlich von denfelben Grundprinzipien
des Recht8 ausgegangen? Welcher wefentliche. Unter
{chfeb. befteht zwifdhen Diefem Nechte und dem römifchen,

{ 0 wie 7 dem. Rechte ; der Germanen? Und eine. ftants.



Mittwoch den 31. Januar

A\ Beifung.

Uittrankfirte. IB.
fOriften werden nicht an
genommen. Ale Zufen
Dyargen wolle man.anı bie
Nedaction addreffiren,
Sinrücfungsgeblhr 4 Kr.

Die Zeile, 4

A

Dit Großhersoglidh Gadifhem gnädigfl. ausfihl. Vrivileaium,

1827,



wirth{haftlidhe: Welches find die Urfachen des feit
einigen Sahren bemerkten Sinfens der Tandmirtbhe
fhaftlichen Erzeugniffe Rußlands? MWMelche Mittel. bies
tet. Nußlands Boden und Indulrie dar, die hieraus
entftehenden Nachtheile auszugleichen?

DD re Heim

Berlin, den 23. Jan. Nach dem lebten Berichte
war das Befinden Sr. Mag. gut. Die‘ Zeichen einer
regelmäßigen und glückichen Zufammenheilung Der ges
tremut gewefenen Knochenenden fund vorhanden.

Heute, am 24., Nachmittags um 4 Ubr, wird die
fönigliche Academie der Wiffenfchaften zur Heier des
Sahrestages Friedrich des. Zweiten, eine Dffentliche
Sigung halten.

Hranffurt a. O., den To. Yan. Zu ippehnte
bat fich der Unglücksfall ereignet, daß ein 5 Wochen
altes Sind, dem man, um es zu beruhigen, die Abe
fochung eines trodenen Mohnkopfes mit Milch gereicht
bat, nach 24 Stunden an den Holgen der dadurch bez
wirften. Vergiftung, der in Anwendung gekommenen
ärztlichen Hülfe ungeachtet, geftorben if. Möge dies
fer Vorfall zur Warnung gereichen, zur Beruhigung
Heiner Kinder ich nicht jenes Volks: und Hausmittels
3u bedienen, da der in den Mohnköpfen enthalte:
ne gefrocfnete Saft, narkotifdh oder- betäubend alfrige
Cigenfchaften befißt, folglich für das zarte Leben junz
ger Kinder leicht tödtlih werden kann. A

Bor Kurzem erhielt ein reicher Handelsmannn dm
Göln einen Brief, wodurch er aufgefordert wurde,
eine gewiffle Summe Geldes in einer bezeichneten

Straße, an einer angegebenen Stelle, niederzulegen,

widrigenfalls fein Hans angezündet werden follte,
Der Kaufmann, hierdurch in ‚Schrecken verfebt, eilt
zu dem Polizei-Präfidenten, Hrn. v. Eiruvenfee, um
von demfelben fich DVerhaltungsbefehle 3u erbitten.
Ceßterer verordnet, daß die geforderte Summe an
ben bezeichneten Ort gelegt werden folle, und vers
fühert dem zitternden Kaufmann, daß er nicht mir
fein Geld nicht‘ verlieren‘, fondern: auch den Ur.
 
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