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Mannheimer Zeitung — 1827

DOI Kapitel:
Nro. 235 - Nro. 260 (2. October - 31. October)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0945

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Mit Greofherzoglich badifchem gnddigf. ausfchl. Privilegrum,



-N2..2306, Mittwoch, d





Zeitbegebenheiten



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Yetersburg, den 15, Sept. Norgeftern hat
Se, M. der Katfer nebft Familie die Selaginsinfel
verlaffen und den Wiuterpalaft in der Reftdenz bez
zogen? 2 ;

Gin allerhöchftes Manifeftk ordnet eine, allgemeine
Reerutirung Im ganzen Reiche an. „Sm Laufe‘ von
dret auf einanter folgenden Sahren, Heißt eS in Demz
felben, hat Unjer Reich Feine Kecruten-Aushebung ns
thig gehabt. Unterdeffen haben die gewöhnlichen Jahr:
lichen Ybnahmen der Mannfchaft, die VBerabichtedung
der ihre gefeblidhen Frifien ausgedienten Soldaten, die
Entlafung derjenigen, welche Alters und Kränflich:
Feit8 wegen zu Deffen Fortfeßung unfähig wurden,
endlich der Abfchied, den Wir als einen befondern
Beweis Unferer Alnerhöckften Gnade am 3. Septemz
ber des vorigen und diefes Yahrs einem Theil unjrer
Krieger gewährten, in Unfern Armeen und Hlotten
bedeutende Heduckkonen hervorgebracht. Um Ddiefle zu
ergänzen und den Befland Unferer Heere zu jedem
Zeitpuncte in einer mit der Lage Unferes Reichs entz
fprechenden SGleichförmigkeit zu erhalten, haben Wir es
für unumgänglich nöthig erachtet, im Laufe des gegenz
wärtigen Sahrs eine Recruten-Yushebung anzuordnen 3
in Folge deffen befehlen wir: 1) Im ganzen Reiche
von 500 Mann zwei Necruten auszuheben; 2) die fe
Yushebung fol nach Grundlage der vorhandenen Ges
feße und nach Borfchrift-der an diefem Tage an den
Senat erlaffenen Ucufe vollzogen werden.‘ Die ause
zuhebende Mannfchaft darf nıcht unter 18, nicht über
25 Sahr alt feyn, und alle im ruffilhen Reiche feßz
haften. Juden find von nun an dem Kriegsdienfte zu
unterwerfen. |

Aus verfchiedenen Briefen der unglücklihen Yboer



en BO her




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tragen wir noch Folgendes nach: Sieben. Achttheile
der Stadt, über 900 Häufer, fegen In der Aiche.
Die Hige war fo ftark, daß auch fonft brandfefte Ges
yächer vergingen. Auf der Sudieite (teht nur noch
das Ersbifchoffshaus und das des Profejjor Fagurs ;
im AYofter einige Hütten; auf der Heinen Soite das
Societätshaus ; dag Schaufpielhaus war das Teßfe,
mag Dort brannte, Ylle Menfchen, nebit dem Löfchges
räthe waren nach dem Plaße geeilt, mo das Feuer
zuerft ausbrach, nicht ahnend, daß c8 auch fcbon an
den abgelegenten Stellen und auf der andern Seite
de8 durch die Stadt laufenden Wajfers mwüthecte, mwelz
Ger Strich nun ohne Sypriken, Maffergefäße, Karren,
Pferde war, und fo fehr bald einem Yeuerinoere
glich, ohue daß Semand zu retten oder 3U (öjchen bet
der Hand war. Der Brand währte den ganzen Tag
fort und nur eine unbedeutende Yızzahl Hänfer bei der
Schloß - und Waffergaffe blicben verfhont. Die Doms
firche mit allem darin befindlichen, die academifchen
und alle Gebäude der Krone find vernichtet. Od —
heißt e6 in einem Briefe — habe alleg, ohne andere
YHusnahme als einen Theil meiner Baarfehaft und mein
Silber, verloren; Ih und meine Familie haben nun
fchon, nebft vielen tanfend Andern mit nackten Kıns
dern, den vierten Tag und Nacht unter dem freien
Himmel auf dem Felde und den MAndböhen um die abe
gebrannte Stadt her gelegen. Der Buchdrucker Zrens
cFel verliert allein an Haufern und Druckereieigentbum
aller Urt für mehr al8 400,000 Rubel; der Serber
Richter an 300,000 Rubel; Commerzrath Trapp ebeunz
falls einen beträchtlichen Belauf, ungerechnet viele zu
gänzlicher ArmuthH heruntergebrachten Kaufleute und
Krämer. Unter den im Brande Umgekommenen if
der Kaufmann Hielmerus. Das Schloß if ftehen ges
blieben. Das Clubb: oder Soctetätsgebäude brannte
{hon, aber nur das Dach nahm Schaden, ;

Der ganze Schaden, den die Stadt durch den Brand
erlitten, wird ‚anf 26 Millionen Rubel B. U, oder
 
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