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Mannheimer Zeitung — 1827

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Nro. 156 - Nro. 181 (1. Juli - 31. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0648

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1500.
Crbad. (Bekanntm S dung.) Der fogenannte
Culbaher Marke wird diefes Yahr am 22, und
23, Sult an dem Schießhaufe dabhier, wie ın den feßt:
verfloffenen drei Yahren gew&hnlichermaßen. (tatt haben,
XWozu bEflichft einladet
CErbadc, den 27. Zum 1827.
Der Bürgermeife
Yır as
16968,
Deftringen im Dberamı Srudfal. (Sch ä:
ferenverleihung).. Die AWinterfchafweide der hie
figen Gemeinde, welche mit 400 Stück von Michael d.
S. 68 Maria VBerkändigung 1828 betrieben werden Fann,
wird auf den 124.Auguft d, 3. Morgens 101lhr, auf dem
Rathhaufe dahier per Steigerung verliehen. Die Lieb:

bhaber werden auf bemeldeten <Zag eingeladen, und wird

man die Bedingnife beim Anfang
eröffnen.
Defringen, den 27. Juni 4827.
Wogt Hein zmann
vdt, GSyfchreib. Lehn.

der Verfteigerung

1704,
Wiesbaden. (Die Salz!ieferung für das
Herzogthum Naffay im Submifftons wege
betreff.) Die. Lieferung des Salzbedarfs für das
Herzogthum Naffay, jährtich aus ohngefähr 18 bis 24
taufend Säcken beftehend, foll im Wege der Submifion
an den Wenigftfordernden wxderweit unter nachfolgenden
Bedingungen begeben werden.
k:
Wird die Lieferung
a) auf ein Sahr vom ı. März 1828 dis dahin
1529 und .
b) auf drei Yahre bis ı. März 1831.
außsgefeßt, und der unterzeichneten Behörde eine fechswS-
hentliche Aufkündigung des Contracts u jeder Zeit, je

doch mit dem Zube vorbehalten, daß im erften Falle

folche nur bei etwaiger Mufbebung der Salzregie fatt
finden darf. )
2,

Die Vieferung wird (ediglich auf das Salz von wvorz
AUglicher ©üte befchräntt, weiche8 auf den am Neckar
gelegenen Salinen fabricirt wird, oder weiches demfeiben
an innerer ©ute und aufferer Schönheit oleich Fommt.

5,

Diefelbe gefhieht in unbenekten Säcken aus dauer:
haftem gutem Zuch, jeden von 215 Did. brutto Main:
Acer Silbergemwitcht, frei in bie hergogl. Magazine zu SSchtt,
2iebertch, Caub und Yiederlahnffein, gegen Empfangsbes
feinigungen der einfchlagenben YRugazinsvermalter und
Conmoleurg:

$



40

Die Yuantität des monatlichen Sommer - und in.
ferbeburfe für jebe$ der obenbenannten Haupimagaztie
üb Die Termine zur Einfieferung in diefelben werden



beim Unternehmer mentaftens drei Wochen im voraus be:

fumm: werben, welche nothwendig eingehalten werden
müjfen, damıt auf den Lagern Fein Salzimangel entfebht.

Hure aletder Mrfadhe bat der Unternehmer außer diefem
auf Anfordeinm der unterzeichneten Behbrde noch ein Salz:

Quantum bis zu 2506 Säcken, als einen von dem Übri-

‚gen getrennten Mefervevorrath. BDr eintretendem Winter

in die Hauptmagazine abzuliefern, um daraus den etmai-
gen erhöhten Bedarf in den Wintermonaten oder bei‘ Län-
gerer Hemmung der Winterfchifffahrt auf. dem: Rheine,
den Bedarf fvaterer Monate decken zu Fönnen.

Die Zahlung für jede einzelne Lieferung, erfolgt. drei

Monate nach dem Tage der Ablieferung In die betreffen:

den. Magazine durch herzual, Staatscaffen:Direction. 3u

Diefem Behufe find die Rechnungen mit angefchloffenen
‚Empfangsbefcheinigungen in Zeiten der Unterzeichneten

Behörde zur Anweifung auf diefelbe vorzulegen.

Für den Mefervefalzvorrath wird die dreimonatliche Zah.
{ungsfrilt von dem Tage an berechnet, wo der befonders
gelagerte Borrath in. einem oder dem andern. Magazine
zur Decung des außerordentlichen Bedarfs angegriffen
wird. HAARE

6.

Sm Falle der Unternehmer den eingegangenen Mer:
pflichtungen nicht nachkommen und namentlich die Liefe:
rungs-DBeffelungen nicht in der beftimmten Quantität
und Srift bewerkftenigen follte, ift unterzeichnete Behkrde
befugt, den Bedarf auf Koften und Gefahr deffelben ander:
Wärts anzufchaffen. HAM WE
. Damit fich‘ nun die begebende Behörde für den Hierdurch
etwa entftehenden Mehrbetrag der /Anfchaffungskoften auch
für fonftige etwaige Unkoften erforderlichen Falls ohne ge,
Kehtiiche Klage erhoffen Fann, fo wird dafür eine Caution
von Z0000 fl. bedungen, welche. im Anfange des Contracts
entweder in (fegenden Gütern im Umfange des Herzogthums
oder In der Yınterlegung von Baarem oder, was diefem gleich
Fommt, von auf gleiche Summe furechenden Caffenanwer-
fungen, gegen Entrichtung der natürlichen Zinfen zu 4 pCt.
oder in annehmbaren Papieren, ftatt. finden Kann.

Die zu diefer Unternehmung Lulttragenden werden hier:
durch eingeladen, bis längltens zum 24. des Fommenden
Monats einfchließlich, ihre Forderungen auf den in Art. 1.
bezeichneten Zeitraum von einem oder drei Iahren abgefon«
dert Unter befonderem Verfchluffe mit Seifigung einer ver.
fiegelten Salzprobe von wenigftens 15 Pfo. derjenigen
Qıralität, welche fie zu Hefern gedenken, bei der Unterzeich-
Neten Dehörde um fo mehr einzuvelden, alg vom 25. Sultan
alle besfalls einFommenden Submifionen und Nachgebote
unberückfichtigt bleiben werden. ; Te

Ilach erfelgter dhemifchen Unterfuchung der eingefehickten
Salzproben und Drüfung der eingeEom nennen Submifionen
wird die Annahme ober Verweigerung derfelben jedem der
Submittenden auf der. Pofßt befonders bekannt gemacht wer:
Den. ;

ABiesbaden, den So. Juni 1827.
Herzoglich. Naffaui {Ge General - Steuer.

E A DiteckLON. ;
% Dfaffer
A vadt,. Stahl.



VWaunndeimer Schanbubhue.



Sonntag, den 8. Suli: Die Sugen d VDeters
des Großen. Oper von Weig I.

DOruderer von ZZ. Kaufmann’ 8 Wirtwe.
 
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