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Mannheimer Zeitung — 1827

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Nro. 51 - Nro. 77 (1. Maerz - 31. Maerz)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0306

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Wie, Nachfolgerin der unvergeßlichen Vespermanı

bei der Fön. Hofblhne zu München.

Nırnberg, den 26. März. Der hiefige Corre-
fvondent von u. f. Deutfchlanb fagt: die neueften aus
Wien hier eingegangenen Briefe melden, es fey dafelbit die
Nachricht allgemein verbreitet, daß das Offerr. Cabiz
net feine Mitwirkung zu den von Seiten Rußlands
und Englands eröffneten Einfchreitungen bei der Pforte
zu Sunften der unghicklichen Helenen ausdrücklich ers
Härt habe,— Auch Briefe aus Frankfurt a. MM. vom
24. März melden: Nach den Behauptungen unferer
Börfenmänner wären vier in den ‚gefirigen Nachmitz
tagsffunden von 2 bis 8 Uhr hier von Wien einge:
troffene Courriere, wovon den Einen das Haus Noth-
{child erhielt, Ueberbringer höchft wichtiger Depefchen
gemefen. S8. follen diefe Depefchen nämlich die Mach
richt eisfhalten, daß das f, öfterr. Cabinet feinem Gez
jandten bei der hohen Pforte die beftinmmteften Sufrucz
tionen ertheilt habe, mit dem Botfchaftern von CGirops
brifannien und Mußland gemeinfchaftliche Sache zu
machen, um Surch Fräftige Borftelkungen bei Der. türk.

MNegierung bem fernern. Bergießen des Chriftenbluts.

in Sriedhenfand Cinhalt zu thunm,

Helfen zz Darm ua ad.

Darmiadt, den 25. März. Heute wnrde der
erfie ©ottesbienft in der neuen catholifchen Kirche ge:
haften, Sie if in Form einer Rotunde erbaut, von
‚bedeutendem Umfange und auf einer Anhöhe gelegen,
die von der Nordfeite gewiffermaßen die Fortfeßung
ihrer Stufen bildet. Yeberm hohen Portal feht als
einfachite und bezeidhnendfte Snfchrift : Deo. Der aus
Bere Anblick ift weniger erfreulich und anfprechend, da
die fahlen hohen. Manerwände zwar auffalleit, aber
nicht eigentlich erheben vder gewinnen. Von defto gro:
Herer Wirkung ft das Innere, Acht und zwanzig gez
maltige. Säulen. coriuthifcher Drdnung, fragen Die
fon gewolbte Kuppel, und hinlangliches, außer ans

genehmes Licht wird durch das einzige, coloffale Fenz

fer verbreitet, welches, im der Mitte der Kuppel, ge:
rade Uber der Mitte diefes Innern Kundes fchwebt,
‚Seit der. Meformation if der hiefige catholifche Sot-
tesdienft in feinem Gebäude gehalten worden, das

gleich anfänglich dazır beftimmt gewefen ware, Das

bisherige Local hatte früher alg Zanzfaal gedient und

nod) immer war ec8 GSeitengebäude eines SGafthofs.
Die förmliche Eimveihung der. neuen Kirche folk erft

fnater vor fih gehen,
; ran krelid

Maris, den 26. Marz. Unter den Uügen, des
Tages bringt die: S to ii 1 e: Das Cabinet
der Zuillerien hat im Ginfiht Spaniens feiz
ne Dolitifk geändert. Der Herzog. von San Cars
108 wird vom GCabinet der Tuillerien mit einer
wichtigen Miifton beauftragt; wir wiffen, daß die
Nede davon war, den Herzog von Drleans nach Mas
Drid zu (chicfen. (DQuot.)
Die Pairskfammer verhandelte den 24. Uber den
den Negerhandel betreffenden SGefeßentwurf, worz
auf das Gefeß mit einer Mehrheit von 154 Stimmen

gegen 4 genehmigt wurde. — Die wichtigen Befthnz
mungen davon find: Die Kaufleute, Eigenthümer,
Hactoren und alle Diejenigen, die fidh auf irgend eine
Weiße mit dem Negerhandel befaßt haben, der Capyi-
tän oder Befehlshaber, fo wie die andern ESOHifs-Ofz
fictere, alle Diejenigen, welche wiffentlich an diefem
Handel als VBerficherer, Yctionar8s, Lieferanten oder
unter jedem andern Titel Theil genommen haben, wers
den mit der Verbannung beruft. Der Cayitän und
die Dficiere werden für unfähig erklärt, auf den föz
niglichen oder Handelsfchiffen irgend einen Dienft zu
erhalten. Die Ubrigen ndividuen. der. Mannfchaft
werden zu einer Einfjperrung von 3 Monaten bis 5
Sahren verurtheilt, Ausgenommen find diejenigen nz
dividuen, welche binnen 15 Tage ach Ankunft des
Schiffes dem Marinecommiffär oder den Behörden in
den Häfen, dem Gouverneur, Commandanten oder
andern Behörden in den. franzöfiichen Suleln oder
Befißungen, oder den Fönigl. Confuln in fremden Häz
fen, die zu Ihrer Kenntnig gekommenen Thatfachen
des Megerhandels entdeeft haben. Die Verdammungs;
Urtheile wegen. verlibten Negerhandels werden In den
pfficielen heil des Moniteurs im Auszug eingerückt.
Diefer Auszug enthält die Namen der Verurtheilteint,
des Schiffes und des Hafens, woraus fe abgegangen find.
Die in diefem Gefjebe ausgefprochenen Strafen find
von denjenigen unabhängig, die laut des Strafgefeb:
buchs wegen am Bord der Schiffe verübten Berbhres
chen erfannt werden fönnen. — So fireng auch Dies
fes SGefeß Tautet, fo behaupteten toch MikAieder der
Dppnafition, es werde fruchtlos‘ feyn, fo kange die bis
herige Colomial-SGefeßgebung beibehalten. werde.

Der Hr. Vicomte de tamoignon, Pair von Frank;
reich und einer der aufgeflärteften Männer, it geftors
ben. ;

“Man bat in der Wohnung Talımas, Gehm

„BVerfauf von Mobiliargegenffanden einen. Menfchen,
. Namens Thiery verhaftet, gerade als er einem als
‚Bufchauer gegenwärtigen Gendarmen-Officier die Dörfe
ftahl. -Thiery war erft Fürzlidhh aus dem Verhafts-

Haufe in Doiily, wo er wegen Diebliahls feine Siras
fe ausgeftanden Hatte, zurücgefommen,

Sroß britann ten

Ein Schreiben aus Gibraltar enthält Folgen.
des: „Unfern Handı hat ein fchreclicher Schlag ge:
troffen, Ss {cheint daß man von Madrid aus VBore
fekungen wegen der Schiffe gemacht hat, die von hier
aus Schmuggelet treiben, und daß unfere Regierung
hierauf befchloffen hat, denfelben Schör zu jehenfem,
Demagemaß it am Samftag ein Schiff unter englifcher
Klagse, daß für 40,000 Doll. Waaren am Bord- hats
fe, ‚von der Fregatte Dryade angehalten worden, eden
als v8 den Hafen verlaffen wollte. Ein zweites wurde

“geftern und ein drittes heute weggenommen. Noch

weiß man nicht, ob fie condemnirt werden. Denn
die Schmuggelet ausgerottet werden fol, fo wird un:
{er Handel ficher vernichtet. Ueberdem ft diefe Maß:
regel fo yIOBlich gefommen, daß ffe ‚aroße Berlufte
zur Folge haben muß. Man hat bereits Waarenhal-
 
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