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Mannheimer Zeitung — 1827

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Nro. 103 - Nro. 129 (1. Mai - 31. Mai)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0456

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ger zu deren Sicheritellung zunächft eine Hypotkeke
in liegenden Gütern oder Ddenfelben gleich gefhäßten
dinglichen Rechten einzulegen, die nicht nur den doyz
pelten Betrag des einen oder des andern anvertrau:
ten Capitals, fondern audy dem der daraus {jährlich
zu leiftenden VBerzinfung, NMentenzahlumng, zu erz
reichen hat. Hierdurh wird nach der verfchiedenen
Ertragsfähigkeit der verpfändet werdenden Dbjecte
berfelben, doppelter Betrag, für die Capitals: Deckung
Ofter8 nicht einmal hinreichen. Veberdieß wächft diefe
Hypothek zu Sunften der Vereins ; Gläubiger jährlich
fm Durchfchnitt um circa 2 pEt., weil in höchftens
so Jahren die ganze Schuld durch die erhöhte Zins;
zahlung getifgt wird. Sir jeweiliger Angriff Dderfel:
ben fann fomit, befonders in Betracht der dermalen
fo nieder tehenden Giterpreife, nur ganz befriedigende
Refultate HKefern, und um fo mehr, al8 das neue
Miürtembergifhe Hypoklhefen - SGefeß den SGläubigern
damit eine außerordentliche Sicherheit zugefteht, daß
fte aus dem Erlös ihrer Pfand - Objecte zunächft bes
friedigt werben, Während fo viele früher beftandene
Borzugs-RKechte zum Zbheil ganz aufgehoben, oder zum
Theil fehr befhränkt morden. find. Doch mit diefer
Sicherheitsletftung allein Andet fich- der Credit-Verein
- noch nicht vollftändig befriedigt. Er verlangt von den
adelichen Gutsbefibern noch, daß fe im voraus auf
die Wohlthat der Competenz im Falle eines eintreten:
den Concurfes Berzicht leiten. Er verlangt ferner
Hon den einzelnen Bürgern, Die In einem Gemerndss
MNerbande ftehen, daß die Gemeinde, Dder fie angehös
ven, für diefe Rentenzahlung principaliter und nicht blos
fubfidiarıfd mit der SGemeinds - Caffe hHafte. Diefes

wird befonders auch um Ddeffentwillen verlangt, weil

8 mit zu großen Weitläuftigkeiten verbunden fepn
wurde, wenn die zu leiftende Rente von jedem Eins
zelnen eingezogen, oder erforderlichen Falls eingeffagt
werden müßte. Endlich verlangt er von feinen fammte
lichen Mitgliedern, der Sefjfammtheit der Debitorfchaft,
einz foltdariiche Haftımg. Diefe wird aber durch die
fo fange fortzureichende Menten: Zahlung, bis das
ganze Anleihen getilgt ik, unur dam, und In dem
Faum denkbaren Falle, in Anfpruch genommen, wenn
ber durch den Ertrag der Zwijcdhen-Zinfe und andere
Mittel gebildet werdende Affecuranz Fonds, der num
ein Sigenthum der Debitorfchaft tft, und allein zu Ih-
reur Yuben verwendet wird, abforbirt werden würde.
Die Zwilchen- Zinfe werden dadurch gewonnen, daß
jeder Debitor feine Rente in fechsmonatlichen Raten,
und je 6 Wochen vor der Verfallzeit einkiefern muß,
während die Gläubiger nur an einem Tage des Yahrs
ihren vollen Sahrszins erhalten.

So wirb der Hayptzwecd dfefer Mationak- Anftalt,
mögliche Sicherheit, erreicht werden. Zum
Hehufe Ddeffen find aber auch noch anderweitige gleich
wOtige Dorkehrungen getroffen. Seder Debitor muß
im Aege des DBortrags im voraus auf alle Mechtes

m Gh ER BEE



wohlthaten, anf ale8 Verfahren im Wege des ordent-
Fichen Proceffes, auf YNachfuchung von Zahlungstermiz
nen, auf Berufung an einen höhern Richter in Unfez
bung der in erfter Inftanz verfügten Erecution, ver:
zichten. . Er muß {id ferner im vorauß auf den
Srund einer Mguiden Schuld einem bloß fummarifchen
Berfahren unterwerfen. Bei Semeinds-Angehörigen

- tritt aber die Gemeinds-Cafje in diefe Befugniffe ges

gen ihre einzelnen Mitglieder ein, während von Sets
fen des Vereins das gleiche Verfahren ‚gegen die Ges
meinde felbjt (tatt findet. (Schluß folgt.)

Kaufmann,









AnkunNDdigungen.

KO EE 1618,

Mannheim. (Fine Wirthfchafterin wird
gefucht.) € wird auf ein herrfchaftliches- Sur eine
brave Perfon , die etwas Landwirthfchaft verftebht, Tefen,
fcbreiben und rechnen. Eann, als Wirthfchafrerin gefücht;
gute Behandlung und angemeffener ‚Lohn werden zugefi-
dert, aber nur Perfonen mit guten Zeugniffen verfehen,
(önnen fich bei der Redaction der Mannheimer
Zeitung melden...

; ; 1617.
Yabdenburg. Santerkenntniß.) ‚Gegen den
Käferthaler Bürger Jofenh Schäfer, wurde heute
wegen Heberfchuldung- der förmliche Sant erfannt, - und
Zagfahrt zur Schuldenkiquidation auf den 7 SUMME LS
anberaumt, 3

UAHe diejenigen, welche an den gedachten Semeinfchuld-
ner eine Forderung zu machen haben, werden hierdurch
aufgefordert, diefelben an obiger Zagfahrt Morgens 8
Uber, auf der hiefigen Amtscanzlet anzuzeigen und richtig
zu ftelen, andernfalls fie von gegenwärtiger Male aus:
gefchlofen,- und’ diefelbe unter die Ubrigen Gläubiger wird

pertheilt werden,

Ladenburg, den 3. Mat 1827. } ;
- SGroßherzoglich badı Bezirks:Amt.
| ZN RREEFeN |



‚Mannheimer Schaunbu hate.

Eouutag, den 13. Mai: König Lea t. Tragödie
von Shakespeare Hr. E{flaize — Vear.
Mad. Unze Imann-— Sonerill.

* Montag, den 14, Mat Cmit. aufgehobenem Adonner-

ment zum Bortbeile bes föniglich baierifchen Hofe
theater = NRegiffeurg Herrn € {fkair, zum erften
Male): ua

En ME
Tragedie von Eduard Schenk, Die zur Hand
hung gehörige Mufik ik von Frhrn. von Poifl
fr. € {flair — Belifar.

A a ER EE Siaee



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