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Mannheimer Zeitung — 1827

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Nro. 209 - Nro. 234 (1. September - 30. September)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44353#0884

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Kaifer Diefer Befchlnß , der Ihn gewiß fehr unermwar.
tet gewefen ift, noch unangenehmer gewefen feyn,
wenn ihn nicht in der Zwifchenzeit eingetroffene nen
ere Depefchen aus Portugal zu einem ganz neuen Entz
Ichluß veranlaßt hätten. Von dem IYuhalt diefer Dez
pefchen {ft freilich nichts weiter befannt, als daß die
Vrinzeffin Megentin -fich beim Abgang der Deyechen
in einem fo gefährlichen Kranfheitszuftande befunden,
daß man ihr die leßte Delung gereicht hatte und daß
das nächte Schiff die Nachricht von ihrem Zode uberz
bringen mürde. Man vernahbm aber fo viel, daß der
Kaifer, von Ddiefer Nachricht bis zu Thranen erfchüts
tert, pIoßlich ein anderes Syftem angetommen habe,
und daß er, befonders auf die Vorftellung eines groz

gen vermandten europaifchen Hofes, zu dem Entfchluß

gefommen feyn folle, zur Befeitigung aller in Portus

gal drohenden Ungewitter dem Infanten Don Mis

auel, nach erlangter Bolljährigkeit, die NRegentfchaft
von Portugal, wicmohl unter der ausdruchlichen Bes
dinauıg zu Übertragen, daß die Charte als Grund:
Stantsgefeß und beftändige Bafis der NRMeichsverfafs
fırug betrachtet werden folle. Von dem Augenblick,
lg diefer Befchluß gefaSt murde, hörten alle Anftalten
zur Reife nach Dortugal auf. Die bereits ausgerüftes
ten Schiffe wurden wieder abgetakelt und die darauf
fchon befindlichen Koffer und NMeifegepäcke- wieder In’s
Schloß zurücgebracht. S8 wird feitdem angenommen,
daß die Reife nicht nıchr ftatt haben wird. Dies
if. Der. Gergang ber Dinge‘, mie er: Pier In
ig bekannt ft. Der buenos-ayrifche Sefandte if mit
der RMatification des Tractats von feiner Regierung
uoch nicht zuründegefommen, daher fich über den Fries
Ben noch nichts mweiter fagen Täßt. Einige wollen
yolffen, daß S. M. bei den, nach der Unterzeichnung
de Tractatsg in veränderter Geftalt eingetretenen Uma
{tänden, ihre Matification deffelben zurücnehmen zu fünz
nen aemwünfcht haben follen. Indeffen ift dies nur ein
Serecde, worauf feine Nachrede zu {ftellen {ft
Der Kaifer hat den Befchluß gefaßt, den Commandenr
w.Shäfer, der fchon als brafilifcher Gefchäftsträger bet
den Höfen von Hannover, Mecdlenburg, Oldenburg,
io wie bei den freien Hanfeftädten angeftellt ft, in
gleicher Sigenfhaft audy bei dem Yundestage in Frank
furt zu Accreditiren.“



Kaufmann.



Ankundigumnmgen.

(Say, Bea

1764. | s
Mannheim. SS LeLne für ein Srayenzims
mer) Ein Frauenziummer von unbefcholtenem Rufe,
welches Zeugniffe feiner Brauchbarkeit und frhern Wohl
verhaltens aufzuweifen vermag, einer Haushalfung, vor:

aa

Druderei von Z. Kanfmann Ss Wirtwe Lit, L. 2. Nr, 7.

zuftehen weiß, Kenntniffe der Kochkunf beißt, auch {m
Husbeffern und SDBehandlen der Wäfche erfahren feyn
muß, Fann auf Weihnachten eine Stelle erhalten. Das
Nähere hei der Kedaction d. Bl. Lit, L. 2. Nr. 7. zu
erfahren.

; 17.79;

Nierftein.. (Weinverfeigerung.) Mittwoch,
den 10. October I. I., Bormittags g Uhr, follen nach:
ftehende, zur Maffe des in Darmftadt verftorbenen Herrn
Staatsraths Wernher, gehörige, in deffen Keller zu
MNierftein lagernde felbitgezogene und rein gehaltene Weis
ne, als:

5 Dhm vom Jahr 3811

3 Stück 9a 1819
7 Stüßt — — 1825
17 Stüt — — 1826

‚gegen baare Bezahlung in dem zur Maffe gehbrigen

Wohnhaufe zu Nierftein, der Erbvertheilung wegen Effent:
lich verfteigert werden, Wo die Herren Liebhaber die Proben
täglich erhalten F$nnen,

Dppenheim, den 10. Sept. 1827, .
; ; Schneyder, Notar.

41769. ;
Yforzheim. Fahndung.) Der unten näher bes
zeichnete Purfche, welcher wegen qualificirten Diebftahls
dahier in Unterfuchung fand, und aus dem Sefängniffe
entwichen ift, mwmivd aufgefordert, abinnen 4 Wochen (id
dahier fellen, mwidrigenfallS in contumaciam gegen ihn
erfannt werden wird. Zugleich werden fämmtliche Sffente
liche Behörden erfucht, auf diefen, wegen feiner betruges
rifhen Kunftgriffe überhaupt gefährlichen Menfdhen, ftren»
ge zu fahnden und ihn im Betretungsfall hierher abzu.
liefern, $ | |
Pfoszheim, den So. Aug. 1827. ;
Sroßherzoglidh Dad. Ober: Amt.
; vdt. Dennig.

‚A Belhreibhbung.

Angeblih Johann Eymer oder Johann Silber

aug Caffel oder Toul, nach badifhem Maß 5/ 4
groß, blonde Haare, hohe Stirn, mittelmäßtge Nafe,
braune Augenbraunen, blaue Augen, Heinen Mund, runs
des GSeficht, Bei feiner Entweichung war er bekleidet,
mit einer gelblichten fogenannten Seehund : Velzkappe,
meißes Halstuch, blautuchenen Frack mit altem veildhen-
blauem Sammetkragen und hellen metallenen Kröpfen,
fwarz und blau geftreifte Wefte, und Mlautuchenen Dans
gzalons. Derfelbe wılfk feiner Profefiion ein Schönfarber
feyn, cheint (ich vorzüglich in den jenfeitigen Rheingegens
den bei Straßburg und Mühlhaufen aufzuhalten, dem
herutmziehenden müßigen Leben nachzuziehen, und feinen
Unterhalt durch allerlei Kunftgriffe und Borfmegelungen,
wie z.B. der Mittheilung eines Seheimniffes der Schnell
Bleicherei, Heurathsverfprechen 2c. zu erwerben. Cr (bricht
geläufig deutfh. und franzöfifh, und Fann wohl Feinen
andern Ausweis, als von den lekten Wochen her, bei {id
führen,

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