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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 3.1902-1905

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Heft 9
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Potier, Othmar: Aus dem Zeughause der Veste Hohenwerfen
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https://doi.org/10.11588/diglit.37714#0258

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Zeitschrift für historische Waffenkunde.

III. Band.

242

Winten 3; Chrapen (Krampen = Erdhauen) 8; Vordertail
54; Eisenhuet vnd Hauben 12; Plechhantschuech 9; Schlacht-
schwert 3; Ander schwert 3; Gambsnetz 4; Truml 1; Vändl i.“1)
Nach einer anderen, jedoch gleichzeitigen Auf-
zeichnung waren ausserdem im Schlosse vorhanden:
„Sweinspiess 6; Lammspiess 2; Thierspiess 9; Persnetz
(Bärennetze) 3.“
Aus diesen Listen ersieht man ferner, dass der
Mundvorrat für den Unterhalt der reisigen Knechte
bis auf den Wein ziemlich karg bemessen war.
Gegen das Ende des 16. Jahrhunderts mussten
auch die Schlösser der benachbarten Gerichte im
Gebirge eine Menge wertvoller Geschütze und
Waffen nach Werfen abliefern. Besonders gross-
artig scheint das um 1596 hierhergebrachte Zeug-
haus der am Eingang ins Gasteiner Thal begüter-
ten Herren von Goldegg gewesen zu sein. Diese
Vermehrung des Waffenvorrats bedingte die Ver-
wendung des 1565 erbauten Getreidekastens als
Zeughaus; auch andere Räume im Schlosse wurden
als Waffenmagazine hergerichtet.

Zeugwart — im Jahre 1565 wird auch ein Plattner
im Schlosse angestellt — und die Mannschaft.
Die allgemeine Erschöpfung, welche die Wir-
ren des Dreissigjährigen Krieges nach sich zogen,
hatten zur Folge, dass die Veste immer mehr den
Charakter einer Strafanstalt annahm. Waren schon
während der Bauernaufstände und der Protestanten-
bewegung im Lande die traurigen Arrestanten-
zellen des Hochschlosses mit Edlen und Bauern
dicht besetzt, so hatten nunmehr vorzugsweise alle
zu lebenslanger Haft Verurteilten ihre Tage in
Hohenwerfen zu verbringen.
Hatte man in Salzburg durch mehrere Men-
schenalter hindurch den Krieg nur vom Hörensagen
gekannt, so pochte am Ende des 18. Jahrhunderts
die Kriegsfurie vornehmlich genug an die Pforte
dieses Ländchens. Weil die Fortschritte der Waffen-
technik, der Kriegskunst, dem Hochschlosse Werfen
jeden militärischen Wert als Sperre genommen
hatten, so brachte die österreichische Besatzung,
welche seit 1797 auf Grund eines Übereinkommens
mit dem Erzbischof Hieronymus Grafen Colloredo


Fig. 1.

Diese stete Sorge für die Wehrhaftigkeit des
festen Platzes äusserte sich auch in baulichen Ver-
änderungen verschiedener Natur, wie in der Ver-
mehrung der Besatzung, welche niemals unter 8 bis
1 o Mann betragen haben dürfte; im Zeitalter des
Dreissigjährigen Krieges bis gegen das Ende des
18. Jahrhunderts lagen durchschnittlich 50 bis 80
Knechte im Hochschlosse. Seit 1581 wurde dieses
Kriegsvolk auf einen besonderen Artikelbrief ver-
eidigt, welcher unter anderem bestimmte, dass kein
Soldat das Schloss eigenmächtig verlassen, oder
sich ,,überweinen“ dürfe, sobald er einen Posten be-
ziehen müsse; der Briefwechsel unterlag der Kon-
trolle seitens des Wachtmeisters; die Verletzung
eines Kameraden im Streit biisste der Jähzornige
mit dem Verluste der Rechten.2) Der Schlosshaupt-
mann führte im Gegensatz zu dem Kommandanten
der Veste Hohensalzburg den Titel Vizekomman-
dant; unter ihm standen der Wachtmeister, der

9 Mitteilungen der Gesellschaft für Salzb. Landeskunde,
XXXI. Bel.
-) M. Mayr, Veste Hohenwerfen, Innsbruck 1903.

in Zeiten der Gefahr in die Veste gelegt worden
war, am 27. Dezember 1800 alle Geschütze nach
Passau und von da nach der Tillysburg bei Enns,
während die brauchbaren Flinten unter die Truppen
verteilt wurden. Nach einer ,,Konsignation über
die im Schloss Werfen aufbewahrten Armaturen,
Munition und Materiale“ waren damals im Zeug-
haus vorhanden:
2 siebenpfündige Kanonen von Flossen (?);
52 Polier von Flossen;
86 Kurze Gewehre;
12 Schlachtschwerter ;
76 BauernsäbeL;
423 Harnische;
33 Deutsche Gewehre auf Doppelhaken-Art;
2900 Kugeln von Flossen;
128 Kartätschbüchsen;
252 ungefüllte Haubitzgranaten;
169 „ Rollgranaten;
48 Plandgranaten;
2000 Bleykugeln;
521 Bleykugeln von Flossen.
Als vier Jahre später die Veste von der Be-
satzung gänzlich geräumt wurde, wanderte der Rest
 
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