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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 3.1902-1905

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Heft 6
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Fachnotizen
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Litteratur
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https://doi.org/10.11588/diglit.37714#0187

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6. Heft.

Zeitschrift für historische Waffenkunde.

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den Kaufleuten und Fabrikanten zurücktraten und diese, |
der Empfehlung halber, nicht bloss ihre Zeichen, sondern
auch ihre Namen anbringen Hessen.
Herr Rudolph Lepke hatte die Güte, mir mitzuteilen,
dass cs sich bei der Klinge Nr. 238 wohl nur um eine
Verzierung, die sich zwischen den einzelnen Worten
gleichmässig wiederholt, nicht aber um eine Schmiede-
marke handelt. Die eigentlichen Schmiedezeichen finden
sich in der Regel auf der Angel. Ob solche bei den
zwei Stücken Nr. 236 und 238 vorhanden sind, ist mir
nicht bekannt.
Der Rufname Gio berührt gleichfalls seltsam. Vor
dem 30jährigen Kriege und während desselben hatte
die Stadt Solingen viel durch Kriegsvölker zu leiden; sie
war selbst mehrfach und für länger von spanischen
Truppen besetzt. Dass dieses auf die Industrie Einfluss
ausübte, liegt auf der Hand. Irr solch unruhigen Zeiten
— am 3. März 1630 wurde die Stadt von Wallonen und
Pappenheimern erstürmt — wird es in den Waffen-
schmieden manchmal bunt zugegangen und für die
fremden Kriegsmannen mögen auch Klingen angefertigt
worden sein, deren Inschriften und Marken, die mit der
Handwerksordnung nicht in Einklang zu bringen sind,
uns in Verwunderung setzen.
Ob etwas Ähnliches bei den Knegt’schen Klingen
in Frage kommt, bleibe dahingestellt, ebenso wieweit es
sich um Zuthaten aus neuerer Zeit handelt, wie sie leider
aus den verschiedensten Beweggründen unter- der Hand
bewerkstelligt worden sind.
Als Klingenkaufleute und Fabrikanten haben sich
im 18. und 19. Jahrhundert Angehörige der Familien
Knecht weithin bekannt gemacht, insbesondere Johann
Knecht um die Mitte des 18. Jahrhunderts — später
Johann Knecht sei. Witwe & Söhne, dann Carl Ludwig
Knecht (Knecht & Stamm) — und Peter Knecht (11852),
Im Mannesstamm sind diese Familien längst ausgestorben.
Sollten anderwärts Klingen aus dem 16. oder 17.
Jahrhundert erhalten geblieben sein, die den Namen
KNEGT tragen, so wäre es im Interesse der Geschichte
der Solinger Industrie sehr erwünscht, Mitteilungen dar-
über zu bekommen.
Albert Weyersberg in Solingen.


Mitteilungen des K. u. K. Heeresmuseums im Ar-
tilleriearsenal in Wien. Herausgegeben von dem
Kuratorium des K. u. K. Heeresmuseums. Wien, 1003,
2. Heft.
Dieses 2. Heft bildet eine würdige Fortsetzung des auf
Seite 52 dieses Bandes unserer Zeitschrift besprochenen
ersten. Der Umfang ist wesentlich grösser, der Inhalt man-
nigfaltiger und dem Zwecke des ganzen Unternehmens, die
Anregung zur Beschäftigung mit der österreichischen Ge-
schichte zu geben und zu fördern, im vollsten Masse ent-
sprechend.

Der wissenschaftliche Teil, der uns hier allein beschäf-
tigen soll, giebt vier Arbeiten, von denen ich drei besprechen
will, während über die vielte ,,Gregor Loeffler und Martin
Hilger in der Geschützsammlung des Heeresmuscums“ die
Schriftleitung demnächst in anderem Zusammenhang zu be-
richten gedenkt.
Die Arbeit von Wilhelm Erben: „Zur Ge-
schichte des österreichischen Kriegswesens
im 15. Jahrhundert“ ist ein sehr lehrreicher Vergleich
zwischen zwei österreichischen Aufgebotsordnungen aus den
Jahren 1431 und 1432. Die beiden Schriftstücke, deren Ab
drücke als Beilagen dem Aufsatz angefügt sind, mussten des-
halb die Aufmerksamkeit des Forschers in hohem Grade
fesseln, weil in ihnen die gesamte bäuerliche Bevölkerung
des österreichischen Flerzogtums in gewissem Masse als
pflichtig zu einem Heerzug wider die Hussiten behandelt
und für die Aushebung genaue Detailbestimmungen gegeben
werden. Diese Bestimmungen gemahnten an die altkarolin
gische, im grossen Ganzen noch auf dem ursprünglichen
Prinzip der. allgemeinen Wehrpflicht fussenden Wehryerfas-
sung, und man hatte wohl geglaubt, dass letztere seit jener
alten Zeit weiterexistiert hätte und zufällig erst zur Zeit
der Hussitenkriege schriftliche Dokumente über diese That-
sache entstanden seien. Wilhelm Erben hat in den Mit-
teilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung
das Irrige dieser Ansicht nachgewiesen und gezeigt, dass
die 1431 von Albrecht V. und seinen Ständen, 1432 nur
von letzteren auf gestellte Organisation eine Neuerung be-
deutete.
Ist diese Feststellung schon an sich eine für die kultur-
und heeresgeschichtliche Forschung hochinteressante Errun-
genschaft, so muss sieh- unser Interesse, steigern, wenn wir
in den beiden Aufgebotsordnungen Versuche zur Aufstellung
von Heeresabteilungen erblicken, die, taktisch und strategisch
als ein Körper verwendet, auf mehreren, gänzlich von-
einander verschiedenen Grundsätzen der Wehrverfassung be-
ruhen. Im Jahre 1431 setzt sich die Kriegsmacht des
Herzogtums aus dem allgemeinen Aufgebot des Landvolkes
—- dieses als Neuerung — und dem auf Grund der Lehens-
Kriegspflicht zu leistenden persönlichen Zuzug des land-
sässigen Adels zusammen. 1432 kommt hierzu noch die
Aufstellung eines vom Herzog zu unterhaltenden S ö Pd n e r -
truppenteils, es werden also drei Organisatio-
n e n, die man im allgemeinen als einander ausschliessend
betrachten möchte, zu einer vereinigt.
Wilhelm Erben zeigt uns nun durch seine vergleichenden
Betrachtungen, wie das seltsame Gebilde eines solchen Über-
einkommens zwischen Herzog und Ständen möglich war.
Das Lehensverhältnis und die daraus abgeleitete Dienst-
pflicht hatten sich längst überlebt, weder Zahl noch krie-
gerische Tüchtigkeit der auf diesem Prinzip beruhenden
Streitkräfte entsprachen den Bedürfnissen. Das kam von
den politischen Verhältnissen: die Stände und somit auch
der Adel traten dem Landesherrn schon längst nicht mehr
als einem „Herrn“, vielmehr als einem Gleichberechtigten
gegenüber, wie auch in der Aufgebotsordnung von 1432
deutlich erkennbar ist, wo die Stände sich eine Menge
Rechte bei Gelegenheit der Aufstellung einer Streitmacht
sichern, der Adel nur einen Monat zu Felde ziehen will
und diese minimale Leistung auch noch als freiwillige, nicht
als pflichtgemässe ausdrücklich verbrieft haben möchte.
Dass mit Elementen, welche einen solchen Widerwillen
zum landesherrlichen Kriegsdienst mitbringen, militärisch
nicht viel anzufangen ist, werden auch die Stände eingesehen
haben. Zur Aushilfe griff man zu der alten Idee des all-
gemeinen Volksaufgebotes, wobei sich die Herren Stände
wohlweislich nicht zum „Volke“ zu rechnen für gut fanden.
Der Bauer musste aushelfen. Nun war aber längst die Zeit
dahin, wo es möglich war, jeden wehrfähigen Mann that-
sächlich vor den Feind zu bringen, wo die Ausbildung mit
Wehr und Waffe und wahrem Wort die einzige Erziehung
des deutschen Jünglings, bildete. Mit der Differenzierung

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