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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 3.1902-1905

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Heft 7
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Thierbach, Moritz: Die Handfeuerwaffen der sächsischen Armee, [4]
DOI Artikel:
Schalk, Karl: Die historische Waffensammlung der Stadt Wien im Zusammenhang mit der militärischen Organisation der Stadt, [6]
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https://doi.org/10.11588/diglit.37714#0215

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7. Heft.

Zeitschrift für historische Waffenkunde.

199

Sicherung am Schloss. Diese Änderung fand in
den Werkstätten des Hauptzeughauses unter Leitung
des Majors von Keller statt. Schon des geringen
Dralls wegen war die Trefffähigkeit besonders auf
grössere Entfernungen nur eine geringe. Man be-
absichtigte mit dieser Umänderung auch nur, eine
Aushilfswaffe herzustellen, bis die Lieferungen der

Karabiner vom Jahre 1871 für das diesseitige Armee-
korps erfolgen konnte. Dies geschah im Jahre 1877.
Nachdem diese Waffe längere Jahre geführt war,
wurden im Jahre 1890 auch für die Reiterei der
Mehrladekarabiner vom Jahre 88 diesseits einge-
führt. Die Einrichtung dieser beiden Karabiner schloss
sich vollständig den betreffenden Gewehren an.


Die historische Waffensammlung der Stadt Wien im
Zusammenhang mit der militärischen Organisation der Stadt.
Von Karl Schalk.
(Schluss.)
III. Söldner in städtischen Diensten (Wachen).


in meinem letzten Aufsatze J) habe
ich bezüglich der Verwendung
von Handwerksgehilfen als Söld-
ner in Kriegszeiten im 16. Jahr-
hundert die Polizeiordnung für
die Niederösterreichischen Lande
aus dem Jahre 1527 angezogen.
Die in derselben getroffenen Ver-
fügungen differieren aber teilweise
von jenen der speziell für Wien
im selben Jahre erlassenen und auch im Druck er-
schienenen Polizeiordnung, die sehr selten ist. Nicht
einmal die Wiener Stadtbibliothek besitzt . ein
Exemplar derselben.
Die „Policei-Ordnung und sätzung Irer K. Maj.
stat Wienn auf die handwerchsleut daselbst, von
newem aufgericht, gegeben und publiciert . . den
I9ten decembris anno 1527“2) verordnet nämlich
auf Fol. XLI unter Rubrik: „Handwercherknecht
in kriegen schuldig sein zu dienen“ Folgendes:
„Wo auch wir [der Landesfürst] oder gemaine
stat der hanndwercherknecht oder gesellen
wider unnsere veind oder an anndere art zu dienen
nottürftig würden und welcher in krieg ziehen
oder sonst dienen wil, das er unns als irem
herrn künig und erzherzogen zu Österreich vor
anndern herrn umb ain ziemliche besoldung dien.
Aber in lanndsnöten und gemainen aufpoten sollen
sie mit anndern auf sein, sy sollen unns noch ge-
maine stat darinnen nit andringen, sy auf ain monat,
zwai oder ain halbs jar noch auf khain bestimbte
zeit zu bestellen oder gellt fürzugeben.“ Die Hand-
werksknechte oder Gesellen von Wien hatten also
zum Unterschiede von denen in andern öster-

b Zeitschr. f. hist. Waffenk. Bel. III/3, S. 76.
2) Zu Wienn gedruckkt durch Hannsen Siengrienner 1528s

reichischenStädten, wie wir gesehen haben, auch noch
zu Beginn des 16. Jahrh. das Recht, sich zu ent-
scheiden, ob sie im Felde dienen wollten oder
nicht. Entschlossen sie sich aber zu dienen, so
mussten sie ihre Dienste zunächst dem Landes-
fürsten anbieten. Es zeigt sich also hierin ein
Hervortreten der der Zeit Friedrich III. gegen-
über gestärkten landesfürstlichen Gewalt be-
züglich des städtischen Rates auch in Wien. Vom
Rate ist in der Verordnung überhaupt nicht mehr
die Rede, während er im Mittelalter autonom über
die Aufnahme von Handwerksknechten als Söldner
Beschlüsse fasste.
Wie wir schon früher anführten3), hatten die
städtischen Söldner im 16. Jahrhundert zu Gunsten
der kaiserlichen Söldner jene Bedeutung ver-
loren, die sie während des 15. Jahrhunderts in
Kriegszeiten gehabt und ist der Beginn des Um-
schwungs in dieser Beziehung vielleicht schon in
das Jahr 1490 zu versetzen, als König Maximilian I.
die erste stehende Söldnertruppe anwarb, mit
der er die Ungarn vom österreichischen Boden ver-
trieb: Das Jahr 1490 dürfte wohl als das Geburts-
jahr der kaiserlich österreichischen Armee zu be-
trachten sein.
Übrigens wurden noch im Jahre 1575, ein, wie
es scheint, in so später Zeit ganz vereinzelter Fall,
zwei Fähnlein deutscher Knechte durch Bürger-
meister und Rath gemustert und bezahlt. Sie hatten
138 Harnische, 458 Halbhaggen samt aller Zu-
gehörung, 123 lange Spiesse, 17 Hellebarden,
6 Schlachtschwerter, 6 Panzerhemden und I Feder-
spiess.4)

3) Im erwähnten letzten Aufsatze.
4) Uhlirz in Ber. d. A. Ver., Bd. XXXI, S. 73. Ein Panzer-
hemd in der Sammlung Ivat.-Nr. 566.
 
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