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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 3.1902-1905

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Heft 9
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Liebe, Georg: Der Schwerttanz der deutschen Handwerker
DOI Artikel:
Ubisch, Edgar von: Alte Fahnen und ihre Erhaltung
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https://doi.org/10.11588/diglit.37714#0271

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9. Heft.

Zeitschrift für historische Waffenkunde.

255

Hier lässt Kaiser Karl durch seinen Diener Klas,
der das komische Element vertritt, nacheinander
Josua, Hektor, David, Alexander, Judas Makka-
bäus, also einen Teil der sog. neun guten Helden,
zum Kampfe aufrufen; alle weigern sich bis auf
den Dänen Sterkader, der unterliegt. Denken wir
daran, dass in Lübeck die Schlacht bei Hemming-
stedt in Fastnachtsspielen dargestellt wurde, so liegt
es nahe, an eine Reaktion des deutschen National-
gefühls gegen Dänemark zu denken. In dem Harzer
Spiel ist das Fechten ganz zurück- und die Komik
in den Vordergrund getreten. Hier lässt der König

von England nacheinander durch seinen Diener
Hans mit stereotypen derbkomischen Redensarten
vier andre sagenhafte Könige hereinrufen, zuletzt
den Tölpel Schnortison, ursprünglich jedenfalls ein
feindlicher Riese oder dgl. Jetzt aber tritt er nur
in der praktischen Bedeutung des Kassierers auf,
der, weil er das Vermögen der Gesellschaft durch-
gebracht hat, hingerichtet wird. Es ist das Herab-
steigen des waffentüchtigen und waffenfrohen Bür-
gertums zum unkriegerischen Stadtsoldaten, das
sich in dieser Entwicklung eines feierlichen Schau-
spiels zur niedrigen Komödie darstellt.



Alte Fahnen und

Von E. v.

|n Band III Heft 6 und 8 dieser Zeit-
schrift haben sich Frl. Hermine
Bach und Herr Prof. Dr. Erben
zu dieser Sache geäussert und
die von ihnen angewendeten Me-
thoden beschrieben. Soweit es
sich dabei um die eigentliche Er-
haltung alter Fahnentücher han-
delt, fühle ich mich im Interesse
dieser die- wertvollsten vaterlän-
dischen Andenken berührenden Sache veranlasst,
einer von mir wegen ihres segensreichen Wirkens
hochgeschätzten Frau sowie meinem früheren
Kollegen Dr. Erben, mit dem ich stets in treuer,
nie getrübter Kameradschaft gelebt habe, sachlich
diametral entgegenzutreten, was mir ganz ausser-
ordentlich schwer wird. Da indes in beiden Artikeln
das im Zeughause zu Berlin angewendete Verfahren,
welches ich in der Kunstchronik 1898 Heft 22 als
einzig zweckmässiges hingestellt habe, schematisch
und .nicht immer genügend genannt wird, so er-
scheint die Klärung der Frage um so notwendiger,
als sich gegenwärtig immer grössere Interessenten-
kreise, auch des Auslandes, damit zu beschäftigen
anfangen. Zu den Artikeln meiner Vorarbeiter und
den folgenden Darlegungen bleibt nun aber eins
vorauszuschicken, dass nämlich alle diese hier
beschriebenen Erhaltungsmethoden den Interessen-
ten nie und nimmer der Notwendigkeit überheben
dürfen, diese verschiedenen Methoden dort per-
sönlich zu prüfen, wo sie bereits angewandt sind.
Alle schriftlichen Darlegungen Bachs, Erbens und
meiner Wenigkeit somit zur Orientierung- — für die

ihre Erhaltung.
Ubisch.

eigenen schwerwiegenden Entschlüsse aber Selbst-
sehen und Prüfen!
Fräulein Bach und Herr Erben betonen wohl
den Andenkenwert der Fahnen, haben aber nach
diesseitiger Auffassung bei ihren Erhaltungsarbeiten
immer nur die Instandsetzung hinfälliger Stoffe und
Stickereien im Auge, wie sie heute noch in
manchen Kunstgewerbemuseen betrieben werden.
Dass historische Andenken dieser Art unter allen
Umständen unverändert erhalten werden müssen,
davon ist nichts zu bemerken. Man urteile: Bei
hinfälligen gestickten Fahnen werden die Sticke-
reien ausgeschnitten und auf neuen Stoff gebracht
(Bach); gemalte Fahnenteilchen werden umrändert
(Erben) oder siebartig mit sogen, unsichtbaren Sei-
denstichen bedeckt (Bach); Fahnen aus zusammen-
gesetzten farbigen Stoffen werden durch Unterlegen
von gleichfarbigen feinen Stoffen auf ihr ursprüng-
liches Aussehen rekonstruiert (Erben). Auf das alles
wird später einzugehen sein, da aber Arbeiten wie
die eben genannten ganz zweifellos eine mehr oder
weniger grosse „Änderung“ des Originals bedeuten,
so muss es hier schon ausgesprochen werden, dass
bei diesem Verfahren von einer Erhaltung der
Fahnen in ihrem alten Zustande nicht mehr die
Rede sein kann, vielmehr muss das, was Erben und
Bach machen, als ein fundamentaler, diesen ehr-
würdigen Stücken höchst verhängnisvoller Fehler
bezeichnet werden. Unter allen Umständen
muss ein altes Feldzeichen so bleiben, wie
es in der Schlacht gewonnen, vom Regiment
abgegeben oder in einer Kirche oder sonst-
wo aufgefunden wurde. Werden daran im
 
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