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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 3.1902-1905

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Heft 4
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Thierbach, Moritz: Die Handfeuerwaffen der sächsischen Armee, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.37714#0105

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Die Handfeuerwaffen der sächsischen Armee.
Nach den Akten des Hauptzeughaus- und des Hauptstaats-Archives von Oberst a. D. M. Thierbach.


or der Errichtung eines ste-
henden Heeres fand bei Ein-
tritt kriegerischer Ereignisse
die Anwerbung von einem
oder mehrerenLandsknechts-
Fähndeln statt, indem vom
Landesherrn einem Obersten
zu Errichtung derselben ein
Patent verliehen wurde, nebst dem Artikelsbriefe,
welcher die Pflichten der angeworbenen Knechte,
die Strafen bei Vergehungen und die Gebührnisse
enthielt. Die Waffen hatte jeder Angeworbene mit
zur Truppe zu bringen; sie bestanden je nach dem
Vermögen des Mannes als Schutzwaffen in voller
Rüstung oder bloss in Brust- und Rückenharnisch mit
Blechhaube; als Handwaffe wurde gefordert der lange
Spiess oder eine Helmbarte oder eine Muskete, sowie
ein kurzes Schwert. Es kommen auch die langen zwei-
händigen Schlachtschwerter (Bihander) als einzige
Handwaffe vor. Nach der Güte dieser Waffen rich-
tete sich die Höhe der Besoldung (einfache oder
Doppelsöldner). Vom Kriegsheere erfolgte nur die
Versorgung der Munition: Pulver und Blei (Kraut
und Lot), sowie der Lunte, endlich der Steine
(Schwefelkies) für die Feuerschlösser.
Der Landesherr unterhielt aber auch in Frie-
denszeiten kleinere Truppenteile, meist einzelne
Fähndel in der Stärke einer Kompagnie am Hof-
lager, sogenannte Trabanten oder Schweizergarden,
für welche derselbe auch die Bewaffnung: Helm-
barten bezw. Partisanen oder Glefen und kurze
Schwerter lieferte. Ausserdem gab es auch der-
gleichen Fähndel als stehende Besatzung fester
Plätze, für welche meist der Hauptmann die Be-
waffnung stellte und dafür ein sogenanntes „Ge-
wehrgeld“ bezog. Endlich war noch in den festen
Plätzen eine Anzahl Mannschaften der Artillerie
(Arkelei) zur Bedienung der Geschütze, eine Truppe,
welche fast innungsmässig bestand und durch den
Landesherrn vollständig bewaffnet und ausgerüstet
wurde. Die Reiterei bestand in der Landsknechts-
zeit nur in Kriegszeiten und wurde durch den dem

Landesherrn lehnspflichtigen Adel „nebst Gesinde“
gebildet, brachte die volle Bewaffnung und Aus-
rüstung mit zur Truppe, doch fand auch zuweilen
eine Ergänzung der Bewaffnung aus der Rüst-
kammer des Hofes bezw. des Zeughauses statt.
Noch während des 30jährigen Krieges wird der
sogenannten „Hoffahne“ gedacht.
Trotzdem war der Kurfürst von Sachsen be-
müht, nicht nur seine Rüstkammer, sondern auch
die Landeszeughäuser mit Waffen und Munition
wohl gefüllt zu erhalten. So ist im Archive des
Hauptzeughauses ein Schreiben vom Jahre 1567
enthalten, worin sich Jakob Hünfeldt in Nürnberg
zur Lieferung von Kriegsausrüstung erbietet und
hat Jörg Sommer ebendaselbst 300 feuerschlagende
Haken (mit Radschlössern) das Stück zu 3 Thaler
geliefert, ferner 1256 italienische Haken, 300 „Sei-
tenbüchsen“, 51 Doppelhaken, 20 „Musterhaken
mit aufspringenden Deckeln“, 4 Rohre mit Zügen,
endlich Harnische, Schützenhauben, Pulverflaschen,
Schlachtschwerter, Spiesse, Partisanen u. s. w.
Interessant ist das erste Lieferungsgedinge im
Hauptzeughaus-Archiv vom Jahre 1570. Es lautet:
„Auf heute dato ist mit Georg Caspar und
„Jakob Caspar, den Rohrschmieden, wohnhaft zu
„Schmiedeberg auf die hievor angedingten Rohre
„zu schmieden abgerechnet, davon sie überliefert
„und überantwortet haben zu des Kurfürst zu
„Sachsen, meines gnädigen Herren Zeughaus zu
„Dresden, als nämlich 29 grosse Rohre, jedes
„um 1V2 Gulden und 25 kleine Rohre jedes zu
„1 Gulden 3 Groschen. Und nach der mit mehr-
bedachten Jakob und Georg Caspar, den Rohr-
Schmieden, ferner gedingt und einig geworden,
„die kleinen Rohre vermöge des ihnen über-
„schickten Musters allenthalben denselbigen
„gleichförmig noch etzliche Rohre zu schmieden,
„so viele davon mein gnädigster Herr bedürfen
„oder haben wollte, und dass die zum fleissigsten
„geschmiedeten, inwendig rein gebohrt, auf die
„rechte Kugelgrösse, in der Besichtigung und auf
„der Probe besteht, soll ihnen für jedes 1 Thaler
 
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