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Heidelberger Zeitung — 1866 (Juli bis Dezember)

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Nr. 178-204 August
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Ueidelberger Itilung.

N» 187. Donnerstag, 28 August


* Politische Umschau.

Heidelberg, 22. August.

Wie mchreren Dlättern geschrieben wird, wird
der Prinz von Augustenburg in den nächsten
Tagen die Schleswig-Holsteiner von dem Hul-
digungseide cntbinden.

Die von Preußen einverleibtcn Gebiete (Han-
nover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt) zählen
zusammen 959 Quadratmeilen mit 3,228,046
Bewohnern. Der preußischc Staat wird da-
durch auf 6017 Quadratmeilcn und 22,780.185
Einwohner gebracht.

Die „SMer'sche Zcitung" schreibt untcr
dcm 21.: Der Kurfürst von Hessen sandte an
seincm gestrigen Geburtstage den Flügeladsu-
tanten v. Eschwege in außerordentlicher Mission
von Stettin nach Bcrlin.

Die „Nordd. Allgem. Ztg." vom 21. dss.
mcldet, daß die Nachrichten von den Friedcns-
abschlüssen mit Oesterreich und Bayern sich nicht
bestätigen.

Nach der „Koln. Ztg." ist der Friedens-
vertrag mil Baden unterzcichUct. Baden
hat binnen zwei Monaten sechs Millionen Gul-
den für Kriegskosten zu zahlen. Die größcre
Hälfte dieser Summe soll bereits berichtigt sein.
Die Näumung deS badischen Gebiets durch die
preußischen Truppen wird alsbald erfolgen.
Jn den Vertrag wurde außerdem auf dcn
Wunsch Badens eine Bestimmung aufgenommen,
uach welcher sich Preußen und Baden verpflich-
ten, sämmtliche Rheinzölle zu beseitigen, falls
die andern Rhcinuferstaaten einwilligen. Da
nun bisher nur Darmsta5t uUd Nassau in dieser
Hinsicht Schwierigkciten gemacht hatten, Nassau -
aufgehört hat und Darmstadt doch wohl kaum
in dcr Lage scin dürfte, jetzt noch zu opponiren,
so darf man hoffen, daß der Rheinverkehr end-
lich von den Fesseln befreit wcrden wird, welche
ihn so lange niederhieltcn.

D e rr t f ch l », r r d.

Karlsruhe, 18. Aug. Die „Karlsruher
Ztg." ist in der Lage, den Vortrag mitzu-
theilen, welchen das großherzogliche Finanz-
ministerium am 14. d. M., Nr. 5029, an Se.
Königliche Hoheit den Großherzog zum großh.
Staatsministerium über die Aufuahme eines
Anlehens der Eisenbahn-Schuldentilgungskasse
erstattet hat.

» Der Vortrag lautet:

„Die Eiseubahn-Schuldentilgungs-Kasse ist

Eine Betrugsgeschichte. I

Aus Pa'ris ist hier dic Nachricht von einer auch
Berltn berührenden Betrugsgeschichte eingegangen,
die viele Aehnlichkeit mit der berüchtigten Hals-
bandgcschichtc hat.

Die „Voss- Ztg." berichtet darüber das Nach-

desscn Siegel das köntgliche Wappen zetgte und der
mit „Graf Sch., Kammerherr Sr. Maj. des Kö-
nigs von Preußen", unterzeichnet war. Jn diesem
Briefe wurde angefragt,' ob der genannte Juwelier
stch mit der Ausfuhrung deS Modells eines Ordens
in Brillanten, dcn dte Königin zu stiften gedenke,
befassen wollte.

Cramer erklärte fich gleich bereit und empfing
bald darauf die Zeichnungen zu dem Orden, wel-
chen einige Bcmerkungen, angeblich von der eigrnen
Hand der Königin, beigefügt waren.

Gegen Ende März sandte Cramer etn prächtiges,
mtt Diamanten eingefaßtes Kreuz nach Berlin an
dic ihm aufgcgebene Adresse dcs Grafen Sch.

durch das Budget ermächtigt, im Laufe cher bei-
den Jahre 1866 und 1867 ucue Anlehen bis
zu der Summe von 20 Millionen Gulden auf-
zunehmen. ,

Kraft diescr Ermächtigüng, und auf den
Grund der Verordnnngen vom 7. Mai d. I.
(Reg.-Bl. Nr. 26) unss vom 6. Juli d. I.
(Reg.-Bl. Nr. 46) hat diefelbe die Summe von
6 'Millionen Gulden durch den Verkauf fünf-
prozentiger Schuldscheiue äufzuuehmen versucht.
Es hat jedoch dieser Versuch zu dem erwarte-
ten Ergebniß nicht geführt, und es wird daher
nothwendig, für den Bedaxf an Mjtteln sowohl
zu dem Eisenbahnbau als zll theilwciser Er-
stattung der von der Amortisationskasse an die
Eisenbahu-Schuldcntilgüngskaffc geleistcten Vor-
schüsse in anderer, den Erfolg sicherstellcnder
Wcise zu sorgen. Mit anderen Worten, eS muß
zur Bcgebung cines AnlehcnS an ein Consor-
tium von Uebernehmern geschrilten werden.

Das Gesetz gestattet dies und eröffnet dafür
zwei Wege: die Soumissiou oder die Begebung
aus dcr Hand.

Dcr Weg der Soumission ist veraltet und
cine leerc Form, seit d'ic Erfahrung gezeigt hat,
daß die Ueaernehmer nicht in ernstliche Mitbe-
werbung, sondcrn in eine Verbindüng zu tre-
ten pflegen, um zu möglichst niederen Preisen
dic Schuldscheine zn kaufen. Es erschcint daher
angemeffen, ein Anlehen aus dcr Hand zu bc-
gebcn. — Dabei mahncn die gegcnwärtigen Ver-
hältnisse des süodeutschcn Kapitalmarkts und
seines Mittelpunkts Frankfurt, den großen nord-
deutschen Kapitalmarkt und seinen Mittclpunkt
Berlin ins ANge zu faffen. Gelingt cS, ein
badisches Anlehen in Berlin unterzubriugcn, so
hat dies für uusern öffentlichen Credit wie für
vielfachc Geschäftsbeziehuugen unseres Landcs
mit dem Norden eiue hohe Bcdeutung; es er-
öffnet insbesondere auch für künftigc Operatio-
nen die Mitbewerbung zwischen Berlin und
Frankfurt.

Der ehrerbietigst unterzeichnete Staatsmini-
ster der Finanzen hat deshalb persönlich Ein-
leitungen getroffen, um bei einem großenBer-
liner Geldinstitut, in Verbindung mit dem er-
sten badischen Bankhause, die Begebung einer
Anleihe vorzubcreiten.

Dic Summe ist auf fünf Millionen Thaler
bestimmt, als dem ungefähren Bedarf,der Cisen-
bahn-SchuldentilgungSkaffe bis zum Ende dieses
Jahres für den Eisenbahn-Bau und die Nück-
erstattung von Vorschüffen an die Amortisations-
kasse. Die Summe ist in Thalern ausgedrückt,
dic Schuldscheine werden in Thalcrn ausgestellt,
weil nur unter diescr Bedingung das Anlehen

Als Antwort erfcflgte mit dem lebhafteften Aus-
drucke der Zufriedenhcit über das eingesandte Kreuz
eine neue Bestellung von zwölf Kreuzen mit Bril-
lantcn, wobei angefragt wurde, wann die Kreuzs
fcrtig sein würden.

Cramer bestimmte die Zeit der Ablieferung und
antwortete ihm dcr Graf, daß er mit einer diplo-

men würde.

Der Juwelier sandte die Kreuze an das Haus
Oppenheim in Köln, welcheS einige Tage darauf
ein Schreiben des Grafen erhielt, worin derselbe
den Tag bestimmte, wo cr in Köln rintreffen
würde, und bat, die für ihn bestimmte Sendung
gegen Empfangsschein bereit zu halten.

An dem bestimmtcn Tagc präsentirte sich denn
auch der Graf bei dem genannten Bankhause, wo
er seinc Karte überreichte und sich noch durch Briefe
des Lramer legitimtrte, so daß ihm die von Paris
eingegangene werthvolle Sendung obne den gering-
strn Anstand ausgeliefert wurde. Es ver'gingen ^

in Norddeutschland Eingang finden wird. Es
hat dics keinerlei Nachtheile für uns, denn dcr
Thaler ist Vereinsmünze, wird von allen Mit-
paciscenten des Münzvertrags von 1857 ge-
prägt und ist auch in Süddeutschland einge-
bürgert.

(Wir übergehen hier eine kurze Darlegung
der Gcsichtspunkte, welche bei der Beurtheilung
des Preises, insbesondere eines niedersten Prei-
ses für die feste Uebernahme der Schuldscheine
in Betracht kommen.)

Bei diesem Anlaß dürfen wir daran erinnern,
daß beidc Kammern einstimmig dem Wunsche
Ausdruck gegeben haben, es möge der Eisen-
bahnbau fortgesctzt wcrdcn, wenn auch die Mit-
tel nur mil Opfern zu beschaffen seien. Die
O'pfer aber werden nicht zu groß erscheinen,
wenn man schließlich crwägt, daß der Anleh'ens-
vertrag dic Mittel sichern und uns vor den
Mißstandcn des Fehlschlagens einer Subscription
und der Börsenkrisen besreien soll.

Der Zinsfuß von 4^/z pCt. wird gegenwar-
tig als derjenige betrachtet, welcher dem Markte
angenehm, deßhalb von den Unternehmern jc-
dcm andern vorgezogen, die relaliv günstigen
Bedingungen in Aussicht stellt.

Jn Bezug auf dic Höhe der Schuldscheinc
und die Abthcilung dcr Beträge wird sowohl
auf die Vorschlägc der Unternehmer wie auf
den Umstand Rücksicht zu nehmen sein, daß die
Thalersumme, in Guldcn übertragen, bei Ka-
pital nnd Zins möglichst eine ungebrochene
Zahl ergibt.

Wie die hier angeführten wesentlichsten Be-
stimmungen eines Auleihevertrages mit dcm
Gesetz im Einklang stehen, so wird auch bei
allen übrigen Stipulationen das Gesetz für uns
maßgebend sein.

Wir richten daher an Ew. Königliche Hoheit
die unterthänigste Bitte, uns die'in dem an-
liegenden Entschließungsentwurf nachgcsuchte
Höchste Ermächtignng zur Begebung eincr An-
leihe von 5 Mill. Thalern gnädigst ertheilcn
zu wollen.

Was endlich die Summe von 6 Millionen
Gulden betrifft, welche auf Grund der im Ein-
gang angesührlen Verordnungen durch Vcrkauf
fünsproccntiger Schuldscheinc aufgebracht wer-
den sollte, so halten wir es nicht für »zweckmä-
ßig, denVerkauf, der im Lauf eines, allerdings
durch die Ereignisse und Folgen deö Kricgcs
.getrübten ViertcijahreS nicht ganz den zwölften
Thcil des Anlehens geliesert hat, noch länger
fortzusetzen. Möglich, daß dic Derhältnisse in
der nächsten Zeit sich günstiger gestalten; eben
so möglich aber, daß neue Verwicklungen ein-

Zahluyg erhalten hatte, wurde er unruhig und
verfügte sich zu dem preußischen Botschafter, Grafen
v. d. Goltz, der ihm erklärte, daß er eS mit eincm
Gauner zu thun gehabt und die Handschrift der.
Königin gefälsckt sei.

Der bestürzte Juwelier begab fich auf den Rath
des Botschafters nach Baden-Baden, wo er sich der
Königin vorstellte und. nun erst recht die Gewißheit
erlangtc, daß die Geschichte von dem nrugestifteten
Orden eine frecke Erfindung und er das Opfer

Kaum nack Paris zurückgekehrt, erhielt er wieder
einen Brief des angeblichen Grafen, der mit einer
neuen Bestellung von Orden ihm die Ausficht auf
Verleihun^ des rothen Adler-Ordens eröffnete.

Lramcr hatkr bereits die Poltzei von der Sache
unterrichtct, und dteser gelang es, den Betrüger
in die thm gestellte Falle zu locken.

dnrch das Spiel seine Vermögensumstände ruinirt.
Seinen Namen — sagt dte „Voff. Ztg." — wollen
wir hier nxch nicht ncnnen, da ihn ohnehin dte
 
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