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Heidelberger Zeitung — 1866 (Juli bis Dezember)

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Nr. 231-256 Oktober
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Hndtlbtrgtr Zeitung.


Mittwoch, 17 October


18««

* Politische Umschciu.

Heidelberg, 16. October.

* Das Kaiscrthum in Mexico geht jctzt
auf die Neige. Zwar ist der Kaiser noch in
der Hauptstadt, allein in einer solchen bedräng-
tcn Lage, daß dieser Zustand nur noch nach
Wochcn zählen kann. Jndessen wird er den Ver-
lust eineS so precärcn, unsicheren und gefähr-
deten ThronS mit der Zeit wohl verschmcrzen.
Dagegen hat nach den schwersten und daucrnd-
sten Folgen deS merkwürdigen mcxicanischen
TranerspielS Jemand ganz anders zu fragen:
ES ist dicS Napoleon IH. von Frankreich. Er
ist um seinen kühnen Plan betrogen, hat mit
seiner Politik in Bezug auf Anbahnung deS
CäsariSmus auch in dcr westlichen Hemisphäre
entschiedcn FiaSco gemacht, so daß Mexico für
ihn leicht so verhängnißvoll werdcn kann, wie
für seinen Oheim Spanien und Rußland.
Leidcr ift der Nückschlag der verfchlten mcxi-
canischen Expedition auf Frankreich keineSwegS
beruhigend für die Sickcrheit Europa'S, da der
Wunsch nach einer glänzendcn Genugthuung
in den Franzosen sich gewaltig regl, so wenig
cr auch an und für sich begründct ist. Bis
jctzt scheint indesscn die napoleonische Politik,
Allem nach zu urtheilen, noch auf kein fcsteS
Ziel verfallen zu sein, sie verräth sogar ein
hcrumtastendes, unsicheres Schwankcn, daS ge-
gen ihre frühere Haltung sehr absticht. Es
scheint, daß es Napoleon vorerst nur darum
zu thun ist, Europa zu beschäftigen, um sich —
Ruhe um jeden Preis zu verschaffen. Es ift
dies nicht daS Schlimmste, was geschehe'n kann.

Nach der „Dstdlr. Ztg." ist die am 23. Au-
gust 1854 abgeschlofsene „vorläufige Ucberein-
kunft zwischcn der Großherzoglichen Regierung
und dem Bischof von Main; in Betreff der Re-
gelung der.Verhältniffe des StaateS zur katho-
lischen Kirche" durch Allerhöchste Entschließung
S. K. H. dcS GroßherzogS vom 6. d. M., mit
Zustimmung deS Herrn Bischofs von Mainz,
außer Wirksamkeit gesetzt worden.

Ueber dic Art der künftigen Verbindung des
norddeutschen Bundes mit Süddeutschland läßt
sich eine ofstciöse Stimme auS Berlin in der
„Köln. Ztg." folgendermaßen vernehmen: „Der
natürlichste und nächste Weg zur Erreichung
dieseS ZieleS wäre die Constituirung dieseS Bun-
desstaateS südlich vom Main mit einem aus
allgcmeinen und directen Wahlen hcrvorgetzan-
genen Parlamente, deffen Competenz die wich-
tigeren, allgemeinen Staatsverhältniffe des Bun-
deS umfassen müßte, und einem obersten Or-
gane deffelben, gebildet aus einem BundeStage

von fünfStimmen unter demPräsidiumBayerns.
Hat diese Verbindung stattgcfunden, so werden
sich die interuationalcn Beziehungen diejer Ver-
einigung mit dem Norden Deutschlands in Be-
zug auf die Sicherung der Zntegrität Süddeutsch-
lands leichter feststcllen lassen. Die Hauptsache
bleibt immer, daß man frisch anS Werk gehc."

Die „Opinione" zeigt an, daß am 12. d.
General Menabrea zu Wien der österreichischen
Regierung die 87*/, Millionen Franken über-
liefcrte, die Jtalien Oesterreich schuldcte, und
daß Graf von Mensdorff dem General Mena-
brea die eiserne Krone übergeben hat.

Der norwegischc Nationalverein in Stockholm
hielt kürzlich einc Vcxsammlung, in welcher
mchrere der bcdeutendstcn Mitglieder des Ver-
cins sich mit großer Bestimmtheit und Kraft
dahin Lußerten. daß Dcutschland die Macht sei,
wclcher Skandinavien sich als einer vcrbündeten
anschließcn müffe. Ein Redner fügte die Be-
mcrkung hinzu, daß in Deutschland schon seit
altcn Zeiten hcr viele Zuneigung sür Schweden
vorhanden sei, weßhalb man auch von jcner
Seite keine Ungeneigtheit bei ciner politischcn
Annähcrung Schwedens zu befürchten habe.
Schließlich wurde die Meinung ausgesprochen:
die Regierung müsse zur Erringung eineS sol-
chen Verhältniffes wirksam auftreten.

Napoleon III. soll an den Kaiser Maximilian
die bestimmte Aufforderung gerichtet haben, er
möge noch vor dem Abzug der französischcn
Truppen seine Abdikation aussprechen; die Ant-
wort auf diese Aufforderung sei jedoch eine ab-
lehnende gewesen.

corps bcfehligt. Z)er Flügeladjulant, Oberstlieutenant

Karlsrude, 14. Octbr. Die „Bayerische
Zeitung" vom 13. d. M., Nr. 284, enthält
einen officiösen Artikel über den Vortrag. mit
welchem der Präsident des Ministeriums des
großh. Hauses und der auswärtigen Angelegen-
hciten vie Vorlage der Verträge mit Preußcn

an die Zweitc Kammer begleitete. Wir bemer-
ken hiezu:

Es ift richtig, daß die militärischen Punkta-
tionen Oesterreichs und Bayerns vom 14. Juni
in Art. 6 auch die Bestimmung enthielten:

„Da die militärischen Operationen auf
Grund des Bundesrechts ftattfinden, wird
auch dev Friedensschluß in bundesgemäßer
Weise erfolgen, und die k. k. österreichische
Regierung vcrpflichtet sich insbesondere,
keine einseitigen Friedensverhandlungen mit
Preußen zu führcn, vielmehr solche Vcr-
handlungen nur unter Theilnahme eincS
Bcvollmächtigten der königl. bayrischen Re-
gierung einzuleiten und im Einverständ-
niß mit dicser abzuschließen."

Dieser Artikel enthäll eine neuc Bestätigung
des VordersatzeS, von welchem der ganze ange-
griffene Vortrag auSging, nämlich, daß der Krieg
aus Seite der Gegner Preußens cin Bundes-
krieg gewesen.

Abgesehen davon, daß daffelbe Recht, wie für
Baycrn, billig und deutlicher, alS geschehen, auch
für die andern Bundesglieder hätte gewahrt
werden können und sollen, ist dieser Vertrags-
artikel einfach nicht gehalten worden.

Es mag sein, daß durch den Vorgang Oestcr-
reichS auch Bayern zu Separatverhandlungen
mit Preußen gcdrängt war; aber es ist unbe-
strittcn und unbestrcitbar, daß weder Oester-
reich noch Bayern, noch beide Staaten gemein-
schaftlich zu solchen Verhandlungen befugt wa-
ren; und wenn man sich zur Entschuldigung
dem Dundesrechte gegcnüber auf den damaligcn
Nothstand beruft, so wird man AngestchtS deS-
selben Nothstandcs und der Lage, in wclche da«
Großherzogthum durch die besondcren Abma-
chungen der zwei mächtigeren Verbündeten ver-
setzt war, auch die HandlungSweise der großh.
Regierung vom 27. Juli d. I. ab gerechtfer-
tigt finden. Nur zu solcher Rcchtfertigung
wurde jene Sachlage dargestellt. Es war vor-
herzusehen. daß diese Darstellung Reclamatio-
nen, wie fie nun in der „Bayer. Ztg." begon-
nen haben, zur Folge haben würde. Aber
man war dem Lande Rechenschaft schuldig über
das Geschehene, und die cntschiedenen und viel-
umkämpften ersten Handlungen deS gegenwär-
tigen MinisteriumS, insbesondere die Zurück-
zichung der badischen Truppen, der Austritt
Badens aus dem Deutschen Bunde und die
provisorische Verfügung übcr die ehemalige Bun-
desfcstung Rastatt konnlen nun einmal aus kei-
nen andern Gründen und Erwägungen erklärt
werden, als aus dcnen sie in der That hervor-
gegangen sind.

Mannheim, 9. Oct. (Strafkammer.) Unter
mehreren in ber heutigen Sitzung verhandelten
Straffällen kam auch dk Anklage wegen eineS
AmtSvrrbrechrnS vor, drssen der Notariatsasfistrnt
Adolf Steinbrrnner von Höpfingen beschuldigt
war. Derselbe sollte im Frühjahr 1863 im Auf-
trage deS AmtSrevisoratS Heidelberg die Aufnahme
und Vertheilung deS von einem daselbst verstorbe»
nen Kutscker Hag auS Bayern hinterlassenen Der-
mögens besorgen, wrlcheS auS zwar wenigen Fahr-
niffen, dagrgen auS mehreren Staatsschuldscheinen
und baarem Grlde bestand. Steinbrenner nahm
angeblich die StaatSschuldscheine zu den Akten, eben
so daS Geld zu fich in Verwahrung, während er
fälschlich ein Protokoll anferttgte, worin beurkun»
det war, daß der Waisenrichter diese Grgenstände
in Gmpfang genommen habe. Durch verschiedene
Manipulationrn, Derlegung von Tagfahrten und
drrgl. «ußte der Angeklagte die Bcendigung deS
GeschästeS htnauSzuschieben, und sogar eine prr--
sönltche Mahnung sämmtlicher auS Bayern hierher
gekommenen Erbrn hatte ketnen günstigrn Erfolg.
Erst tm Aanuar d. I., als Strinbrenner tnzwi-
schen nach Wrinheim versrtzt und gleichwohl im

ErlöS darauS sammt dem Gelde, deren Gesammt-
betrag fich auf etwas mehr alS 2325 fl. brlief, für
sich verwendet habe. Da diese Unterschlagung nur
mit Mtßbrauch deS übertragenen AmtS verübt wor-
den war, so wurde dcr Angeklagte, drffen man
noch nicht habhaft wcrden konnte, zu etner 4jäh-
rigen ArbettShauSstrafe und zur Dienstentlaffung
verurtheilt. (B. Lf.)

Aus Bayern, 11. Oct. Dte AugSb. Abendztg.
begleitet die Nachricht von dem Tode G. v. Ler-
chenfeld'S mit folgenden Worten: „Mit ihm schei-
det rin Mann von unS, dem Alle ein ehrendrS
Andenken bewahren werden, ein Mann, auege-
rüstet mit großen Kenntnissen und glänzendrn Ga-
ben, ein strenger, aber nach seinen Uederzeugungen
redlichrr Lharakter, rin hitzigrr Kämpe, aber guten
Herzen«, ein ganzer, etn edler Mann. Lerchrn-
felds Rame tst brkannt auf kem Gebirte VrS poli-

herrlichen StandschaftSrechten in der altrn Stande-
kammer vor l848) immer mit seinem kräftigen,
oft entscheidenden Worte eintrat. Gustav Freihr.
v. Lerchenfeld war am 30. Mai 1806 geboren alS
der älteste Sohn deS FinanzministerS Martmilian
v. Lerchenfeld; er studirte die Rechte und fungirte
mehrrre Aahre alS BezirkSrichter in drr Pfalz und
später alS AppellationSgerichtSrath in Oberfranken.
Mit dem Tode seineS VatrrS trat er auö dem
StaatSdieaste. Nach dcm Rücktritt drS KönigS
Ludwig I. kam Frhr. v. Lerchenfeld tm Märi 1848*
als Kinanzminister in daS neugebildete Eabinet,
vertauschte dieseS Portefeuille jedoch am 15. Nov.
mit drm deS Annern, aber nur auf kurze Zeit;
denn schon am 20- Drcember dkffelben AahreS legte
er seine Stelle nirder, mit Derziibt auf Penfion.
Seit dieser Zeit wirkte Lerchenfeld im politischen
Lebrn hauptsächljch alS Mitglied der Abgeordnetrn-
kammer. Eine Aeußrrung grgen den Fürsten Wrede
 
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