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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 31.1932

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Heft 5
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Wehlte, Kurt: Röntgenuntersuchungen im Wacker-Prozeß
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Scheffler, Karl: Epilog zum Prozeß Wacker
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https://doi.org/10.11588/diglit.7616#0192

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unter konstanten röntgentechnischen Verhältnissen sichere Dokumente be-
deuten. Um Fehldiagnosen zu vermeiden, muß der Betrachter über ent-
sprechende Erfahrungen in der maltechnischen Röntgenographie verfügen.
Man hüte sich vor Oberflächlichkeit und Ubereile, was um so näher
liegt, als viele Röntgenaufnahmen selbst auf den Laien bisweilen den
Eindruck leichter Deutbarkeit machen. Für die vorsichtig urteilende
Wissenschaft wäre es zu begrüßen, wenn weitere Untersuchungen an
geeigneten Vergleichsobjekten angestellt werden könnten, obgleich nicht
anzunehmen ist, daß durch Verbreiterung der Untersuchungsbasis das
jetzige Resultat geändert werden kann. Die röntgenographischen Auf-
nahmen halfen einen Kreis von Indizien schließen, und das war auch
im Wacker-Prozeß die ihnen zugewiesene Aufgabe. Die Technik will nicht
contra Kunstwissenschaft stehen, sie soll nur den Blick schärfen, Zweifel
zerstreuen, Vermutungen verdichten, kritisch nachprüfen und Ergebnisse
befestigen.

Epilog zum Prozeß Wacker

von KARL SCHEFFLER

Hier ist reichlich Stoff für eine Zeitkomödie. Im Vordergrund die Bank
der Sachverständigen, als Hintergrund das sogenannte Kunstleben der Zeit.
Selbst van Gogh, der ein tragischer Mensch gewesen ist, wurde in das
Satyrspiel hineingezogen. Fehlt nur ein Aristophanes, um das Gekicher,
das die Verhandlungen begleitete, in ein vernichtendes und befreiendes
Gelächter zu verwandeln.

Zwei Wochen dauerte der Prozeß. Dem Laienverstand will es scheinen,
als wären nur zwei Tage nötig gewesen. Denn juristisch zu entscheiden
war allein die Frage, ob Wacker die Bilder hat fälschen lassen, oder ob
er Bilder, die er als Fälschungen erkannt hatte, trotzdem in den Handel
gebracht hat. Da es nicht zu beweisen war, da nur ein schwerer Verdacht
besteht, hätte Wacker da — nicht moralisch, wohl aber formal-juristisch —
freigesprochen werden müssen? Trotz vieler Verhandlungstage ist es ja nur
wahrscheinlich gemacht, keineswegs aber strikt nachgewiesen, daß es sich
überhaupt um Fälschungen handelt. Das Gericht hat sich verführen lassen,
sich mit Dingen einzulassen, die ein Gericht unmöglich entscheiden kann.
Darum brauchte es Sachverständige: ein Dutzend „Kenner" bildeten einen
Kunst-Areopag. Sie alle kannten, so sprachen ihre Gesten, van Gogh von
Grund auf; dennoch waren fast so viele Meinungen wie Köpfe da. Als
Sachverständige durften sogar einige figurieren, die sich durch irrige Ex-
pertisen zugunsten der inkriminierten Bilder bereits peinlich blamiert hatten,

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