272
Die Werkstatt der Rrmst.
XIII, heft 20.
nicht zu behaupten, vielleicht auch zu einsichtig. Denn
ich kenne Staatsanwälte, die sehr kunstliebende und kunst-
verständige Leute sind.
In jeder illustrierten Kunstgeschichte sollen Bilder
kleinen und kleinsten Formates Lesern, die die Galerien
in Berlin, Paris, Florenz und Rom und sonstwo nicht
besuchen können, einen Begriff des Kunstwerks selbst geben;
oder sie sollen solchen, die sie gesehen haben, eine schöne
Erinnerung sein. Die Postkarte, die meist viel besser ist
als die beste Buchillustration, kann das nicht — sagt der
Staatsanwalt. Die Tizianische Venus, die Manetsche
Olympia, die Jo des Lorreggio, die Nymphe
Feuerbachs, sie alle sind unzüchtig, und sei es auf der
entzückendsten Kupferdruckxostkarte, die reinsten Genuß
bieten kann. Sie sind unzüchtig, weil sie nicht nur in
Museen, vornehmen Kunsthandlungen, eleganten Buchläden
feilgehalten werden, sondern zuweilen auch in Papier-
warengeschäften (denn Friseur und Seifenhändler aus der
Vorstadt kommen so lange für mich bei solchen Postkarten
nicht in Betracht, so lange mir nicht der Gegenbeweis ge-
liefert ist, daß diese anderes als Schund oder offenbare
Pornographien verkaufen). Und weil Kinder im pubertäts-
alter in Papierwarengeschäften solche Karten kaufen
könnten, sind sie unzüchtig.
Dazu kommt, daß nicht nur diese und ähnliche Karten
beschlagnahmt werden, für die man bei krampfhafter An-
strengung allenfalls das Vorhandensein eines sinnlichen
Reizes auf jugendliche Menschen zugeben könnte — juristisch
eine Art von dolus eventuults — sondern daß den aus-
führenden niederen Organen der Staatsanwalt-
schaft Postkarten anheimfallen, deren ganze Gefährlichkeit
darin besteht, daß jedem die ausgesprochene Keuschheit des
abgebildeten Kunstwerks ohne weiteres einleuchtet; daß
ein Junge oder ein Mädchen schon sehr verdorben sein
muß, wenn es angesichts dieser Keuschheit etwas anderes
empfindet. Empfindet der Junge oder das Mädchen wirk-
lich so, dann ist Hopfen und Malz verloren. Die Behörde
behauptet, unsere Jungen und Mädchen wären so, und
wenn sie es nicht sind, könnten sie so sein — juristisch
wieder eine Art von dolus eveutuulis! Und was der
wert ist, weiß jeder Jurist.
Aber ist denn die Tatsache, daß es immer einige
räudige Schafe gegeben hat, gibt und geben wird, der
Normalzustand? Ist es gerecht, weil einige in der Kunst
das Schwein sehen, diese Kunst dann allen denen zu ent-
ziehen, die in ihr das verehren, was sie eigentlich ist: etwas
Göttliches? Statt den Kindern den Anblick des Nackten
in Postkartengröße zu nehmen, dem sich 95 v. H. vielleicht
gar nicht hingeben, sollte man sie dazu erziehen, im Nackten
überhaupt nichts Unanständiges zu finden. Daß die Ver-
hältnisse der Großstadt nicht günstig sind für solche Vor-
schläge, weiß ich; andererseits sollte sich die Staatsanwalt-
schaft und ihre Klientel jedoch sagen, daß diese mißlichen
Verhältnisse der Großstadt die Jugend, die sehen will,
überaus vielen anderen gefährlichen Aufklärungen aussetzt,
denen gegenüber die Gefahr der Postkarten eine ver-
schwindend geringe ist.
Die Akademie der Künste, die Allgemeine
Deutsche Kunstgenossenschaft, der Verein Ber-
liner Künstler und die Berliner Secession haben
bereits mobil gemacht. Bei einer Mobilmachung in solch
einem Umfange muß man wohl zugeben, daß ein uner-
träglicher Zustand vorzuliegen scheint. Aber er scheint
nicht nur vorzuliegen, sondern er liegt vor. Er hat sich
entwickelt, weil den ausführenden niederen Organen der
Staatsanwaltschaft, denen man wohl allerhand Tüchtigkeit
zugestehen darf, nur wahrlich kein Kunstverständnis,
viele böse Schnitzer widerfahren sind, die die Behörde nach-
träglich sanktionieren zu müssen geglaubt har; weil auf
der anderen Seite dieselbe Behörde sich jedem Rat und
Zuspruch aus dem Lager der Künstler durchaus unzugäng-
lich gezeigt hat. Nur ein verständiges Zusammen-
arbeiten kann hier gedeihlich wirken. Der Zustand ist
jedenfalls unhaltbar, daß die Staatsanwaltschaft sagt:
„Dann wird jede Beschlagnahme wieder aufgehoben!", und
die Künstler resignierend die Achseln zucken: „was versteht
die Behörde von Kunst?"
Zu solchen Scherzen ist die Stunde zu ernst. Denn
mit der Kunst steht, so übertrieben das auch klingen mag,
ein Teil unseres ganzen Lebens auf dem Spiele. Allzu
scharf macht auf der einen Seite ebenso schartig wie auf
der anderen Seite, das sollte man nicht vergessen. Solange
das Aufspüren und Beschlagnahmen unzüchtiger oder an-
geblich unzüchtiger Dinge in der Hand mehr oder weniger
unfähiger und ungeeigneter Kriminalbeamten liegt, werden
Mißgriffe nicht zu vermeiden sein. Sie sind aber wie
jeder Fehler durch Verbesserung zum Teil wieder gutzu-
machen. Das wäre, bevor Anklage erhoben wird und be-
vor in einem „objektiven" Verfahren 567Z „Fälle" erledigt
werden, Aufgabe einer Kommission, die zu gleichen
Teilen aus Juristen und Künstlern bestände. Dann wird
es nicht mehr vorkommen, daß Lorreggio und Tizian,
Geyger und Brütt, Feuerbach und Manet und Zorn und
wie sie alle heißen, für unsittlich erklärt werden. Denn
letzten Endes, man mag die Sache drehen und wenden wie
man will, belastet die große Menge, die von solchen Be-
schlagnahmungen hört, ja doch nicht die schuldig-unschul-
dige Postkartengröße mit dem vorgesprochenen Vorwurf
der Unsittlichkeit, sondern die Künstler, wenn der
einfache Mann hört, daß eine Postkarte von Tizian be-
schlagnahmt worden ist, so denkt er ohne Zweifel und mit
Recht, daß Tizian der Schuldige ist. Die Folgen sind leicht
denkbar. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Kunst,
die wahre Kunst, muß frei sein. Daß innerhalb der
wahren Kunst sich keine Afterkunst entwickelt, dafür
sorgen die Künstler schon selbst, sorgt auch die ehrliche
Kritik, wenn man aus der jetzt beliebten Handlungs-
weise der Staatsanwaltschaft, auf deren Seite vorläufig
die Macht und — formal — das Recht ist, die Schluß-
folgerungen zieht, so ergibt sich eine Bevormundung, die
an mittelalterliche Zeiten erinnert, in der die Kirche allein
die Macht hatte. Die Bibel bleibt in der schlechtesten
Ausgabe die Bibel, Goethe bleibt Goethe, auch das Kunst-
werk bleibt Kunstwerk, zumal wenn es künstlerisch
vollendet wiedergegeben wird. Eine verdorbene Jugend
wird stets Mittel und Wege finden, sich in den Besitz un-
lauterer Reizmittel zu setzen, trotz aller Staatsanwälte
der Erde. Die beschlagnahmten Postkarten sind dieser
Jugend viel zu gelind. Ich glaube, die Künstler und wir
sind viel idealer gesinnt als der idealste Staatsanwalt, wir
halten optimistisch Reinheit für den Normalzustand; die
Behörde pessimistisch Verderbtheit. Auf welcher Seite
sind wohl die edleren Motive? Ich glaube einfach nicht
daran, daß ein halbwüchsiger Junge oder ein halbwüchsiges
Mädchen sich solche Postkarten wie all die in Frage stehen-
den zu unlauteren Zwecken kauft, geschweige denn zu
diesen Zwecken sammelt. Und solange mir nicht auch hier
der Gegenbeweis geliefert wird, freue ich mich dieses
Glaubens. Ls steht ja jedem frei, ihn mir zu nehmen, so-
weit er es vermag. Ich werfe den Fehdehandschuh hin. —
Tur Marnung!
Ein bekannter Dresdener Architekt erhielt kürzlich
folgenden Brief von einem Industriellen in Thüringen:
„Ich danke Ihnen bestens für Ihre freundliche Offerte
vom t5. cr., doch muß ich Ihnen leider mitteilen, daß mir
die Berechnung fraglicher Arbeiten zu teuer kommt, und
will ich infolgedessen davon Abstand nehmen.
vom Verlage ,Bonneß 6c Hachfelö, Potsdanr', habe ich
mir eine Sammlung moderner Landhäuser und Villen zur
Ansicht kommen lassen, in welcher Ihrs ,Villa Damm' so-
gar mit Grundriß verzeichnet ist. wie mir mein hiesiger
Bauunternehmer sagt, genügt ihm dies vollständig zur
Ausarbeitung für die Baupläne einschließlich Bau-, Detail-
und Genehmigungszeichnungen usw., was er mir gratis
besorgen würde, da betr. Baufirma fortgesetzt für mich
auch geschäftlich zu bauen hat.
Die Werkstatt der Rrmst.
XIII, heft 20.
nicht zu behaupten, vielleicht auch zu einsichtig. Denn
ich kenne Staatsanwälte, die sehr kunstliebende und kunst-
verständige Leute sind.
In jeder illustrierten Kunstgeschichte sollen Bilder
kleinen und kleinsten Formates Lesern, die die Galerien
in Berlin, Paris, Florenz und Rom und sonstwo nicht
besuchen können, einen Begriff des Kunstwerks selbst geben;
oder sie sollen solchen, die sie gesehen haben, eine schöne
Erinnerung sein. Die Postkarte, die meist viel besser ist
als die beste Buchillustration, kann das nicht — sagt der
Staatsanwalt. Die Tizianische Venus, die Manetsche
Olympia, die Jo des Lorreggio, die Nymphe
Feuerbachs, sie alle sind unzüchtig, und sei es auf der
entzückendsten Kupferdruckxostkarte, die reinsten Genuß
bieten kann. Sie sind unzüchtig, weil sie nicht nur in
Museen, vornehmen Kunsthandlungen, eleganten Buchläden
feilgehalten werden, sondern zuweilen auch in Papier-
warengeschäften (denn Friseur und Seifenhändler aus der
Vorstadt kommen so lange für mich bei solchen Postkarten
nicht in Betracht, so lange mir nicht der Gegenbeweis ge-
liefert ist, daß diese anderes als Schund oder offenbare
Pornographien verkaufen). Und weil Kinder im pubertäts-
alter in Papierwarengeschäften solche Karten kaufen
könnten, sind sie unzüchtig.
Dazu kommt, daß nicht nur diese und ähnliche Karten
beschlagnahmt werden, für die man bei krampfhafter An-
strengung allenfalls das Vorhandensein eines sinnlichen
Reizes auf jugendliche Menschen zugeben könnte — juristisch
eine Art von dolus eventuults — sondern daß den aus-
führenden niederen Organen der Staatsanwalt-
schaft Postkarten anheimfallen, deren ganze Gefährlichkeit
darin besteht, daß jedem die ausgesprochene Keuschheit des
abgebildeten Kunstwerks ohne weiteres einleuchtet; daß
ein Junge oder ein Mädchen schon sehr verdorben sein
muß, wenn es angesichts dieser Keuschheit etwas anderes
empfindet. Empfindet der Junge oder das Mädchen wirk-
lich so, dann ist Hopfen und Malz verloren. Die Behörde
behauptet, unsere Jungen und Mädchen wären so, und
wenn sie es nicht sind, könnten sie so sein — juristisch
wieder eine Art von dolus eveutuulis! Und was der
wert ist, weiß jeder Jurist.
Aber ist denn die Tatsache, daß es immer einige
räudige Schafe gegeben hat, gibt und geben wird, der
Normalzustand? Ist es gerecht, weil einige in der Kunst
das Schwein sehen, diese Kunst dann allen denen zu ent-
ziehen, die in ihr das verehren, was sie eigentlich ist: etwas
Göttliches? Statt den Kindern den Anblick des Nackten
in Postkartengröße zu nehmen, dem sich 95 v. H. vielleicht
gar nicht hingeben, sollte man sie dazu erziehen, im Nackten
überhaupt nichts Unanständiges zu finden. Daß die Ver-
hältnisse der Großstadt nicht günstig sind für solche Vor-
schläge, weiß ich; andererseits sollte sich die Staatsanwalt-
schaft und ihre Klientel jedoch sagen, daß diese mißlichen
Verhältnisse der Großstadt die Jugend, die sehen will,
überaus vielen anderen gefährlichen Aufklärungen aussetzt,
denen gegenüber die Gefahr der Postkarten eine ver-
schwindend geringe ist.
Die Akademie der Künste, die Allgemeine
Deutsche Kunstgenossenschaft, der Verein Ber-
liner Künstler und die Berliner Secession haben
bereits mobil gemacht. Bei einer Mobilmachung in solch
einem Umfange muß man wohl zugeben, daß ein uner-
träglicher Zustand vorzuliegen scheint. Aber er scheint
nicht nur vorzuliegen, sondern er liegt vor. Er hat sich
entwickelt, weil den ausführenden niederen Organen der
Staatsanwaltschaft, denen man wohl allerhand Tüchtigkeit
zugestehen darf, nur wahrlich kein Kunstverständnis,
viele böse Schnitzer widerfahren sind, die die Behörde nach-
träglich sanktionieren zu müssen geglaubt har; weil auf
der anderen Seite dieselbe Behörde sich jedem Rat und
Zuspruch aus dem Lager der Künstler durchaus unzugäng-
lich gezeigt hat. Nur ein verständiges Zusammen-
arbeiten kann hier gedeihlich wirken. Der Zustand ist
jedenfalls unhaltbar, daß die Staatsanwaltschaft sagt:
„Dann wird jede Beschlagnahme wieder aufgehoben!", und
die Künstler resignierend die Achseln zucken: „was versteht
die Behörde von Kunst?"
Zu solchen Scherzen ist die Stunde zu ernst. Denn
mit der Kunst steht, so übertrieben das auch klingen mag,
ein Teil unseres ganzen Lebens auf dem Spiele. Allzu
scharf macht auf der einen Seite ebenso schartig wie auf
der anderen Seite, das sollte man nicht vergessen. Solange
das Aufspüren und Beschlagnahmen unzüchtiger oder an-
geblich unzüchtiger Dinge in der Hand mehr oder weniger
unfähiger und ungeeigneter Kriminalbeamten liegt, werden
Mißgriffe nicht zu vermeiden sein. Sie sind aber wie
jeder Fehler durch Verbesserung zum Teil wieder gutzu-
machen. Das wäre, bevor Anklage erhoben wird und be-
vor in einem „objektiven" Verfahren 567Z „Fälle" erledigt
werden, Aufgabe einer Kommission, die zu gleichen
Teilen aus Juristen und Künstlern bestände. Dann wird
es nicht mehr vorkommen, daß Lorreggio und Tizian,
Geyger und Brütt, Feuerbach und Manet und Zorn und
wie sie alle heißen, für unsittlich erklärt werden. Denn
letzten Endes, man mag die Sache drehen und wenden wie
man will, belastet die große Menge, die von solchen Be-
schlagnahmungen hört, ja doch nicht die schuldig-unschul-
dige Postkartengröße mit dem vorgesprochenen Vorwurf
der Unsittlichkeit, sondern die Künstler, wenn der
einfache Mann hört, daß eine Postkarte von Tizian be-
schlagnahmt worden ist, so denkt er ohne Zweifel und mit
Recht, daß Tizian der Schuldige ist. Die Folgen sind leicht
denkbar. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Kunst,
die wahre Kunst, muß frei sein. Daß innerhalb der
wahren Kunst sich keine Afterkunst entwickelt, dafür
sorgen die Künstler schon selbst, sorgt auch die ehrliche
Kritik, wenn man aus der jetzt beliebten Handlungs-
weise der Staatsanwaltschaft, auf deren Seite vorläufig
die Macht und — formal — das Recht ist, die Schluß-
folgerungen zieht, so ergibt sich eine Bevormundung, die
an mittelalterliche Zeiten erinnert, in der die Kirche allein
die Macht hatte. Die Bibel bleibt in der schlechtesten
Ausgabe die Bibel, Goethe bleibt Goethe, auch das Kunst-
werk bleibt Kunstwerk, zumal wenn es künstlerisch
vollendet wiedergegeben wird. Eine verdorbene Jugend
wird stets Mittel und Wege finden, sich in den Besitz un-
lauterer Reizmittel zu setzen, trotz aller Staatsanwälte
der Erde. Die beschlagnahmten Postkarten sind dieser
Jugend viel zu gelind. Ich glaube, die Künstler und wir
sind viel idealer gesinnt als der idealste Staatsanwalt, wir
halten optimistisch Reinheit für den Normalzustand; die
Behörde pessimistisch Verderbtheit. Auf welcher Seite
sind wohl die edleren Motive? Ich glaube einfach nicht
daran, daß ein halbwüchsiger Junge oder ein halbwüchsiges
Mädchen sich solche Postkarten wie all die in Frage stehen-
den zu unlauteren Zwecken kauft, geschweige denn zu
diesen Zwecken sammelt. Und solange mir nicht auch hier
der Gegenbeweis geliefert wird, freue ich mich dieses
Glaubens. Ls steht ja jedem frei, ihn mir zu nehmen, so-
weit er es vermag. Ich werfe den Fehdehandschuh hin. —
Tur Marnung!
Ein bekannter Dresdener Architekt erhielt kürzlich
folgenden Brief von einem Industriellen in Thüringen:
„Ich danke Ihnen bestens für Ihre freundliche Offerte
vom t5. cr., doch muß ich Ihnen leider mitteilen, daß mir
die Berechnung fraglicher Arbeiten zu teuer kommt, und
will ich infolgedessen davon Abstand nehmen.
vom Verlage ,Bonneß 6c Hachfelö, Potsdanr', habe ich
mir eine Sammlung moderner Landhäuser und Villen zur
Ansicht kommen lassen, in welcher Ihrs ,Villa Damm' so-
gar mit Grundriß verzeichnet ist. wie mir mein hiesiger
Bauunternehmer sagt, genügt ihm dies vollständig zur
Ausarbeitung für die Baupläne einschließlich Bau-, Detail-
und Genehmigungszeichnungen usw., was er mir gratis
besorgen würde, da betr. Baufirma fortgesetzt für mich
auch geschäftlich zu bauen hat.