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Mainz den >c>tm Nivos im 8ten Jahre der fränkischen Republik.
Da man täglich Geftze macht und sie vollzieht, so müssen die Zeitungen, welche die Wortführer der Ration sind, auch sagen
können, waS die Nation von den Gesezen und von ihrer Vollziehung denkt. G a r a r.
Inhalt. Geftzgebende Kommissionen. Nachrichten aus Paris. Bounapartes Versicherung über die Vereinigung des
linken Rheinufers. Adstimmungen über die Konstitution. Chouaus. Bewegungen bei der Rheinarmee. Traktat von Do»'
minigo. Lage der italischen Armee. Helvetien. Teutschland. Italien.
Man abonm'rt in dem Bureau der Munizipalitäts-Buchdruckerei im Bürgeffhospitale, allwo auch '
einzelne,: Blatter, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
Preis vierteljährig 4 Fr. 50 Cent. >(2 fl. 4 kr.) Postfrei A Fr. 85 Cent. (2 fl. Z8 kr.)
Frankenrepublik.
Gesetzgebende K 0 mmi ssi 0 u e n.
Die des Raths der öoo.
Vorsiz Oes Hürgers Iacqueminot.
Srzung vom 1. Nlvos.
Dem Finanz-Minister wird ein Kredit von 28,417
Fr. eröffnet.—Die Verwalter des Meurthedep. zeigen in
einer Adresse der Kommission die Annahme der Kon
sirtutionan, sie freuen sich, daß z ihrer Mitpatrioten
sich in den gesezgebenden Kommissionen befinden.
Srzung vom 2. Nivos.
Auf eine Bothschait der Konsuln und einen Be-
richt von Verenger beschließt die Kommission, daß die
konstitutionellen Konsuln und der Bewahrunctsenat
den 4ten Nivos ihre Amtsverrichtungen antreten, und
daß die gesezgebenden Kommissionen auf die A: zeige,
-die ihnen von der Installation des Tribunals md des
neuen GesezgeöungZkörpers gemacht werden wird,
auseinander gehen sollen. Die Wache des Eesezge
bungskorpers ist den Konsuln zur Disposition überlas-
lsu- Der Bewahrungssenat wird rm Luxemburg,
der Gesszgebungskörper im gegenwärtigen Pallast der
50Q, und dasTribunat im Gleichheitspallaste seine Siz-
zungen halten, die Konsuln werden Die Thuitlrien ein-
nehmen. -- Die Amtstracht des Geftzgebungskörpers
wrro rm Winter ein französisches Kleid, vorn geschlos-
sen von Serdensamet nationalblau mit goldner Bordi-
rung,und erne goldne Schleife aufaufvemHute,imSom-
mer aber wird das Kleid von Seidenstoff statt Sammet
sem. Die Amtstracht der Tribunen wird die nemliche
sem, ausgenommen daß das Kleid helblau, Bordirung
FlanzenundHutschleifeabervonSilbersein werden. Die
r^^cacht der andern Gewalten soll noch bestimmt
Der Botschaft und dem Beschlüsse über die Verur-
theilten lag ein Bericht Des Polizeiministers zum Grun-
de , in welchem sich dieser unter andern folgendermas-
sen ausdrückt: ,, Die Epochen der Revolutionen,
welche bestimmt sind, große Frevel zu strafen, sind
auch die Epochen, in welche große Ungerechtigkei-
ten begangen worden. Glücklich diejenigen, welche
Diese Ungerechtigkeiten überleben, denn sie sind be-
rufen, sie wieder gut zu machen! — In jeder dieser
Epochen sind verschiedene Gesetze gegeben morsen, kraft
welcher Individuen namentlich und ohne vorgängiges
Urtherl verdammt worden sind. — Unter diesen In-
dividuen sind ohne Zweifel welche, die gegen die Re-
publik und die gesetzliche Ordnung sehr verschuldet ha-
ben , allein mehrere unter ihnen haben nur politische
Fehler begangen, und diese sind in Wahrheit durch das
Unglück unrerruchtet, ja sogar einige haben Beweise ihres
Bürgersinnes zurnkgelassen,welche nicht in denFlammen,
die der Haß, der sie verfolgte, entzündete, verschwin-
den konnte. — Unterdessen sind diese vor der Gerech-
tigkeit und dem Vaterlande verschiedenen. Menschen
durch die Leidenschaften in den nämlichen Gesetzgebungs-
akten in eine Klasse gebracht, und zur nämlichen Strafe
verurtheilt. — Diesmal wenigstens war das Beil des
Gesetzes nicht das Werkzeug des Siegs und der Rache-;
Die Sieger begnügten sich, die Besiegten zu deportirem
— Bürger Konsuln, wir sind an der Epoche, welche
der Aufnahme der großmüthigen Entschließungen,
die rhr gefaßt habt, um alle Ungerechtigkeiten wieder
gut zu machen , günstig ist. — Die Tage der Annah-
me der Konstckution müssen auch jene der Natronalge«
rechtigkest uein s allgemeinen Wohlwollens sein.—-
Wenn -ck nothwendig ist, gegen hie Franken, die wie«
der di Frccheck ua Republik verschuldet, strenge M
sein, so sind nur sanfte und mütterliche Gesetze fürchie