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Der Beobachter vom Donnersberg — 8.1799-1800

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https://doi.org/10.11588/diglit.42678#0397
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Der Beobachter vomDsnnersberg.
Nro 98.
Mainz den rsten Germinal im 8ten Jahre der fränkischen Republik
_______— -——
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cinkalr Bescbküsse der Konsuln: die Rechnungsablage der Generalfermen und Regien, die Organisation der Kriegsspr-
täler, und Seeprtsengerichre betreffend. Gen. Lefebvre. Nachrichten aus Paris Verpfianzunq des Brvdbaums. Geschichte
der Uiderfälle bei Wikkerr und Oppenheim. Helvetien. Italien. Clmarosa und Paeftello. Deutschland.

Man abonm'rt in dem Bureau der Mum'zipalitats-Buchdmckerei im Bürgerhospltale, allwo auch
einzelne Blätter, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
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F r a n k e n r e p u b! i k.
Konsulat. Vermöge eines Beschlusses vom I. Ger*
minal müssen alle Gläubiger der ehemaligen General-
ferme und Regien, in drei Monaten die bis jezt nicht
geschehene Deklaration ihrer Forderungen bei der Di-
rektion der Domänen ihres Departements eingsben und
liquidsten, ohne ihren Rechtsgang, wenn sie deshalb
darin verwickelt wären, verfolgen zu können. Die
Direktion des Emregistrements soll in den dssei folgen«
genden Monaten einen Generaletat über den Aktiv-
und Passivbestand dieser Verwaltungen ernliefern, und
der Finanzmrnister darüber an die Regierung berichten
und die Maasregeln zur endlichen Liquidation aller sol-
cher Staatsschulden vorschlagen.
Zwei Beschlüsse vom 4. Germ, ordnen dem Kriegs-
minister einen Gesundheitsrath von Z. Mitgliedern bei,
welcher die Gesimdheitsbeamten von allen Graden, so-
wohl bei den Armeen als bei den Krregsspitälern Vor-
schlägen , und mit ihnen über alle Gegenstände ihres
Dienstes korrespondiren soll; desgleichen ein Central-
direktorium von 5 Mitgliedern, welches die General-
verwaltung der Kriegsspitäler, die Verproviantirung,
und die Leitung aller zum Dienst gehörigen Anstalten
fuhren soll. Die Glieder des Gesundheitsraths sollen
den Sitzungen dreses Direktoriums beiwohnen, und
Dabei eine berathende Stimme haben. Auf gleiche Art
soll die Verwaltung bei den Kriegs und Feldspitalern
und bei den Armeen eingerichtet werden Die bisher!- i
ge Regie der Spitäler soll mit dem i. Floreal aufhö- l
ren. Die Zahl der Kriegsspitäler im ganzen Umfange H
der Republik wird auf zo festgesezt, und in der Folge H
sollen im Innern nur in solchen Städten und Garnisons- z
Platzen Kr-egsspitaler errichtet werden können, wo die
Crstlhospizien zur Verpflegung des Militärs nicht hin-
rercden
Der erste Konsul schlägt dem Bewahrungssenat den

Dwisionsgeneral Lefevre als Kandidaten zur erledigten
Stelle im Senat vor.
Die Konsuln haben beschlossen: Cs soll zu Paris
ein Rath der See-Prisen gebildet werden, der über die
Giltig- oder Ungiltigkeit der Prisen und über die Ei-
, genschaft gestrandeter oder gescheidertcr Schiffe sprechen
) soll. Der Rath soll aus einem Staatsrath, der das Prä-
sidium hat, aus acht Mitgliedern, einem Regierungs-
Kommissär und einem Sekretär bestehen. Der erste
Konsul ernennt sie. Der Offizier von der Marine-
Verwaltung in dem Hafen, in welchem die Prisen auf-
k gebracht werden, oder der nächste auf der Küste, wo
ein feindl. oder neutrales Schiff gestrandet oder ver-
unglükt ist, ist beauftragt, i) an Bord der durch Staats-
Schiffe oder durch Kaper genommenen Fahrzeuge die
Siegel anzulegen und zu untersuchen, 2) mit der Ab-
hörung und Bewahrheitung der Berichte und Erklä-
rungen, mit der Vernehmung der Zeugen, mit dem
Jnventarium aller an Bord gefundenen Akten, Z.
mit allem was auf das Stranden und Scheitern dec
feindlichen und neutralen Schiffe Bezug hat. Bei die-
sen Operationen muß der vornehmste Mautbediente
beiwohnen, und ausserdem muß er bei den Akten die
auf die Prisen Bezug haben, einen Bevollmächtigten
von dem aufgebrachten Schiffe rufen.
Wird erkannt daß das Schiff unter feindl. Flagge
genommen worden, oder daß es selbst ein feindliches
ist, und ist eine Dekade nachher kerne Reklamation
gemacht worden, so sprechen der gedachte Offizier, der
welcher das Amt des Kontroleurs versieht, und dee
Kommissär der See-Einschreibung über die Giltigkeit
der Prise. Wird sie giltig erklärt und es geschieht eine
Dekade nachher keine Reklamation, so wird sie ver-
kauft. Geschieht aber in dem einen oder andern Falk
eine Reklamation, oder das Schiff hat nicht feindli-
che Flagge, oder es ist nicht ganz gewiß ein feindli-
ches, oder endlich die Prise ist im Hafen nicht für gil-
 
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