Inhalt. Beschlüße über Soldarenkinder bei den Armeen und die Kleidung und Eqm'pirung der Truppen. Verhaftung
zweier Libellisten zu Hamburg. Unruhen im Theater zu Wien wegen Ausbleiben des Friedens.
Hrankenrepublik- !
Regierung Den 7. d. haben die Konsuln beschlos-
sen : Vom ersten Vendemiär y an, können in jeder
Kompagnie der Armee zwei Soldaten-Kinder, mit
Sold, ausgenommen werden. Von solchen Kindern
soll es zwei Klaffen geben; eme mit halbem ^old,
Kleidung und Wohnung, und eine mit zwei Drittel
Sold, Kleidung, Wohnung, Brod und Heizung. Nie-
mals kann mehr als dre Hälfte solcher Kruder des Solds
der zweiten Klaffe beziehen. In jedem Fall müßen
sie vom Chef des Korps vorgeschlagen, und durch
schriftliche Entscheidung des Musterungs- Inspektors
zugelaffen worden seyn. Nur männliche Kinder, wel-
che ihr zweites Jahr erreicht haben und aus rechrmä-
siger Ehe sind, von einer bei dem Korps als Wäsche-
rm oder Markatendenn anwesenden und mit einem
Vaterlands Vertherdiger velheuratheten Person. Der
Vater muß entweder : och in Dienst , oder rm
Krieg an seinen Wunden gestorben seyn. Kinder von
Unter Offizieren werden nur zugelaffen, wenn kein
Kind von einem Soldaten, Korporal oder Brigadier,
und von einem Offizier, wenn keines von einem Un-
ter Offizier da ist. In jeder Klaffe haben erst Waisen
von Vater und Mutter und dann Waisen von Vater
oder Mutter den Vorzug Im Falk der Gleichheit,
erhält das den Vorzua welches am meisten Geschwister
bat; ist auch hierin Gleichheit, dann wird das gewählt
dessen Aeitern am meisten Anspruch aus die National-
Hrkenntlichkeit wegen ihren geleisteten Diensten hatten.
Den Rang in der zweiten Klasse erhalten die der
ersten, welche sich am besten im Lesen, Schreiben,
Rechnen, Schwimmen, Laufen, Leibesübungen und
«n einem den Armeen nüzlichen Handwerk auszeichnen.
Die Kinder sind unter der unmittelbaren Auf
sicht eines OsfizterS vom Korps, den der Brigadechef
dazu ernennt. Diesem Offizier müßen zwei Unter - Of-
sizienl Vier Kapnäle oder Briggyiere an Pie Hand ge-
Nro l6o.
Mainz den roten Thermidor im Men Jahre der fränkischen Republik;
Man aLonnltt in dem Bureau der Munizipalität--Buchdruckerel im Bürgechospltale, allwo auch
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Heu. Leztere müßen immer von den Unverrichtetsten
und durch ihr Betragen und ihre Sitten Ausgezeichnet-'- '
sten seyn. Auser obrgen Uibungen sind sie auch mit jh-- '
rem Militär-Unterricht und ihrer moralischen Erzie- '
hung beauftragt. Müßen darauf sehen, daß sie von
ihren Lektionen Nuzen ziehen, um eine Kunst oder ein
Handwerk zu lernen, das den Armeen nüzlich ist. Die
Offiziere, Unter-Offiziere, Kaporäle oder Brigadiers
welche sich Lurch ihren Eifer auszeichnen, sollen schneL
befördert werden.
Wenn ein solches Kind 16 Jahren alt ist, kann es
freiwillig Dienst nehmen. Hat es Fortschritte in der?
Musik gemacht, kann es schon zu 14 Jahren in der
Musik des Korps ausgenommen werden. Trommlet
kann keines vor iS Jahren werden.
Die Handwerksmeister beim Korps müßen jeder
wenigstens zwei solcher Kmderals Lehrlinge aufnehmen.
Ber keinem Bataillon können mehr als vier, und
bei keinem Schwadron mehr als zwei Weiber als Wä-
scherinnen oder Markatenderinnen bleiben u. s. w.
Durch Beschluß vom nämlichen Tag hat der erste
Konsul den B. Dübois vom Oberrhein zum Substitut -
Les Regierungs-Kommissärs am Kassations-Gericht
ernennt.
Den 8. hat er die Ernennung des B. Dübüat, al-
Mar von Neaufles, im Eure Dep. zurükgenommm
weil er die Gesezze über die Konskription vernachläs-
sigt hat. - "
Den y. ernennte er den Gen. Adjut. Nogoez zum
Brigade-General, und den Een. Jünot zum Komman-
danten von Paris.
Den nämlichen Tag beschloßen die Konsuln, daß
die voriges Jahr in Piemont, Cisalpinien und Tos-
kana ausqehobenen Geisel nach Hause zurükgehen dür-
fn ; daß zu Nantes ein General Polizei - Kommissär
seyn soll; daß die zur Vorbereitung der Arbeit über
die Ausstreichungsgesuche von der Emigrantenliste er-
nennte Kommission bis zum ersten Vendemiär 9. ver«