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Der Beobachter vom Donnersberg — 8.1799-1800

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https://doi.org/10.11588/diglit.42678#0225
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Der Beobachter vom Donnersberg.
Nro 56.
Mainz dm rrten Nivos im 8ten Jahn der fränkischen Republik.
Da MN täglich Geseze macht und sie vollzieht, sm müssen die Zeitungen, welche die Wortführer der Nation find, auch sagest
können, waS die Nation von den Gefezen und von ihrer Vollziehung denkt. G a r a t.

Inhalt. Nachrichten aus Paris. Stenern der vier neuen Departements für daS Jahr 8. Fr. Kurier kömmt von Kon-
-arttmvpel. Schluß des Berichtes von Gen. Dessaix. Bonapartes Schreiben an ihn. Verkeilung der Länder Trpoo-Saib's.
Nachrichten aus Helvetien. Die Russen kommen nicht an den Rhein. Landsturm. Der schwäbische Ireis sucht ro,8cv Mann
kn England zu verhandeln.

Man abonm'rt in dem Bureau der Munizipalitüts-Buchdruckerei im Bürgerhospitale, alltvo auch
einzelne Blatter, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
Preis vierteljährig 4 Fr. 50 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei 5 Fr.- 85 Cent. (2 fi. Z8 kr.)

Frankenrepublik.
Paris vom iSten Nivos.
der Sitzung des Tribunals vom i4ten legte Des-
meuniers den Entwurf zu einem Reglement vor.
Die Hauptverfügungen sind, daß die Plätze numerirt
iwerden sollen. Wenn ein Mitglied zweimal .in einem
Monate eine Stunde nach eröffneter Sitzung nicht da
-ist, soll es notirl und an seinem Gehalt' einen Abzug
erleiden. Niemand.soll ohne Erlaubniß nicht mehr als
zweimal über den nämlichen Gegenstand sprechen dür-
fen. Das Tnbunat soll in fünf Sektionen gttheilt
seyn: Finanzen, Geftzgebung, innere Verwaltung,
Kriegswesen, Seewesen und Kolonien. Jeder Gesez-
entwurf soll an die einschlägige Sektion verwiesen wer-
den, die einen Berichterstatter zu ernennen hat. Die
Sprecher, welche an den Gesezgebungskörper gcschikt
werden, sollen durch das Skrutmium ernennt wer-
den. Kein Minister, kein Akt, keine Wahlliste soll
anders dem Bewahrungssenat denunzirt werden, als
wenn das Begehren unterzeichnet auf das Bureau ge-
legt worden. Zehn Tage nachher wird darüber ver-
handelt, und nach geschloffener Verhandlung durch das
Strunmum gestimmt. Für die Annahme müssen aber
vier FunUel de? Stimmen seyn.
Die Konsuln haben den 14. d. auf das Gutachten
Des Siaatvrathg Beschluß gefaßt, wodurch ver-
ordnet " uw/ daß künftig die Fuhrleute bei der Artil-
lerie «n Bataillone von fünf Kompagnien organisirt
werden, und den Namen Bataillon des Artillerie*
Trams mbren sollen. Die Mannschaft soll wie die
Longen Soldaten behandelt werde". Eine Rern,
aus den stärksten, geschikresten, ge-
rwtesten bestehen soll, ist für den Dienst der Artille-
rie zu Pferd bestimmt» Drei Kompagnien versehen

den Dienst dec Parke, der festen Platze und der Ar-
tillerie zu Fuß. Die fünfte bleibt im Depot, und
dient zur Ersetzung der Abgehenden. Die Kern-Kom-
pagme bestehet aus 80 und die andern aus 62 Mann,
immer den kommanorrenden Wachtmeister, die zwei
Unterwachtmeister, die drei Brigadiers und den Trom-
peter mitgerechnet. Jeder Soldat Dieser Kompagnien
hat zwei Pferde zu besorgen. Jedes Bataillon hat ei-
nen Kapitän, einen Lieutenant und einen Quartiermei-
ster. Alle Offiziere und Unteroffiziere müssen schon
den Krieg mitgemacht haben. Diese Bataillone stehen
unter den verschiedenen Artillerie - Kommandanten.
Alle solche Bataillone bei der nämlichen Armee stehen
unter einem General-Inspektor des Artillerie-Trains,
der den Titel als Brigadechef hat; einem Major mit
dem Titel Bataillonschef, und unter zwei Kapitän-
Inspektoren und zwei Adjunkt-Lieutenants. Alle die-
se Offiziere erhalten ihre Brevets vom Kriegs - Mini«
ster. Die Kleidung bestehet aus einem kurzen Rok,
einer weiten Kapotte, einem Gilet, einem Patalon,
aus Uiberhosen von eisengrauer Farbe, Kurzstiefeln,
Artillerieknöpfen von weissem Metall, und einem drei-
eckigen Hute. Die von der Kern-Kompagnie sollen
auch rothe Huppen tragen.
Der Sold der Gemeinen besteht für die Kern-Kom-
pagnie aus 55, der Brigadiers aus 70, der Wacht-
meister aus 85 Centimes täglich. Die Gemeinen von
den andern Kompagnien haben 50; die Brigadiers 60,
und die Wachtmeister 75 Centimes.
Der der Offiziere ist 8222 Fr. jährlich für den Ge-
neral-Inspektor; 5222 für den Major; 4020 für den
Kapitän-Inspektor; 3522 lfür den kommandirenden
Kapitän des Bataillons; Z222 für den Adjunkt-Lieu-
tenant; 2422 für den Lieutenant beim Bataillon, und
j 2Pn für dey Quartier - Meister»;
 
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