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Der Beobachter vom Donnersberg — 8.1799-1800

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https://doi.org/10.11588/diglit.42678#0335
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Der Beobachter vom DonnersberK.
Nro 83. '

Mainz den i«ten Ventos im 8ten Jahre der fränkischen Republik. .
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Inhalt. KonskriAtiLnsgeseo Konsulat: Beschluß zu Ausstreichung von der Emigrantenlists; ZurüM'erufungen. Paris:
Verdaftuna von Solonce Die Pforte sucht F,reden; Hie amerikanischen Gesandten in Bourdeaux; Wllaud Vasenaes i»
Brest 'Trier: Tod des verdienten RevifiMrrchters Kremer. Moreau in Mainz: Das linke Rheinufer betreffend. Weftar, ,F
meeEntdeckungen. Geschichte der Choaannene. Barsvien. Italien. Deutschland; Steilung der ostr. Armee. Mack^
Denkink. Preußen. Brrttannien: Napper-Tandy. Schweden: Armfeld. Portugal. Sirren. Türkei. .

. Man abonnkt in dem Bureau der Munizipalitäts - Buchdmckerei im Bürgerhospitale, allwy auch
einzelne Blämr, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
Preis vierteljährig 4 Fr. zo Cent. <2 si. 4 kr.) Postfrei 4 Fr. 8Z Cent. (2 fl. Z8 kr.)

Frankenrepublik.
^)esizgebung Dem von Staatsrath Lacuste Vorge-
legten Geftzentwurf die Milnärausyrvung betreffend,
zufolge, sollen alle ;unge Leute von 20 Jahren in Drenst-
thätigkeit geftzr sein, w wie die Regierung ihrer bedür-
fen wird. Alle zu den Knegsbeschwernchen untüchtigen
oder dem Stuat durch Fortsetzung ihrer Arbeiten oder
Studien nützlichen Konskribirten und Reguisirionnace
sollen vom Dienst befreit sein , w?nn sie für sich einen
Mann einsiellsn, die Untüchtigen r-o-ch welcheseldstoder
deren Eltern keine Steuern v 25 Fr. iährlich zahlen, sol-
len zum Entstellen nicht gehalten sein ; jeder von den be-
reits Beurlaubten dieser Klassen, wenn er nicht durch den
Krieg Dienstunfähig geworden, soll zoo Fr. zahlm, mit
Len Unvermögenden bat es oben besagte Bewandniß; die-
se eben erwähnten Beurlaubten, w-lche nicht vor dem iz.
Germinal entweder bezahlt, oder wieder m Dienst ge-
treten, oder Armuth oder Dien-'mnfähigkeit durch Krieg
bewiesen, sollen als AusreM- h trachtet, als solche
verwigt, und äusser den Sr afen, w lche die Art. Zz
und 54 des Ges. vom iy. Flickte >r ü. festftzen noch mir
einer Geldbusse von 1502 Fr., um den Verurtheilten
damit durch einen Freiwilligen ersitzen zu können, be-
legt werden; der Art. 55 des besagten Gesetzes, wel-
cher drn U '-gehorsamen von allem Erbrechte, und andern
Wohlthaien der Civchüstiz ausschloß, ist demnach auf-
gehoben. Dsi Sira-Verfügungen des Gesezes vom 24.
Brumar 6 sind gegen die pst unvergessenen Beamten,
und gegen die Hehler auch rücksichtlich der Konskribir-
ten ausgedehnt; die Geldstrafen sollen nicht über rzw
und nicht unter ZOO Fr. lein. — Die Art vonCliem
tel, meint Lacu e, welche durch das V^rhaltmß zwischen
dem Etnsteller und Eingestellten entstehen würde, müs-
se von erfprwßl chern Folgen sein, als die Geschichte
des Alterchumö von dergleichen Verhältnisse aufweisen
konnte.

S Ronsulat. Um die Ausstreichungen von der Emi-
I grantenliste vorzunehmen, soll also verfahren werden:
E Während Les Vierteljahres vom Germrnal, Floreal
l und Prärial erkennt die Regierung aus den Bericht des
ß Justitzministers über alle vor dem 4. Nivos jüngst ein»
z gereichten Reklamationen gegen die Einschreibung. Dee
z Polizeimin. soll nut Anfang jedes der besagten Z Monate
ein Drittel des Generakvrrzeichnißes der selben dem Iu-
! strtzmin. einschicken. Gsiich nach Empfang des gegen-
wärtigen sollen Sie Präfekten und Unterpräwkten alle
? in den Verwattunqsbüreau.r befindlichen Reklamatio--
z nen an den Polizeimmister emsenden, wdann sollen auS
d der durch besagte beide Minister zu machenden Liste von
z 60 Personen Zo vom ersten Konsul ernannt, dieselbe i^
6 Büreaug.' durch Vas Loos vertheilt, die Arbeiten glei-
cherweise, und zwar binnen 24 Stunden, durch das
Loos ihnen ausgestellt, innerhalb rz Tagen nach dee
E Ausstellung vollendet, und die Resultaten von dem Ju-
st-tzmin. seinem Berichte, den er in der folgenden De-
kade den Konsuln darüber erstatten muß, zum Grunde
? gelegt werden. Der Justrtzminjster wird über die die
? Instruktion betreffenden Schwierigkeiten entscheiden.
(Beschluß vom 7. Ventos)
Ropou, Jardin und Jollivet-Barallere, drei durch
Gesetze deportirte Journalisten sind zurükberufen- ^Bei-
schluß vom nemlichen.)
Paris vom n. Ventos.
Der Bal, welchen der Minister der auswärtigen
^ Angelegenheiten Talleyrand am 6ten gab, war sehr
' glänzend. Man hörte Garat und Walbonne singen, sah
- Vestris und Chameroi tanzen. Laharpe deklamirte ein
f Bruchstük seiner neuen Uibersetzung des befreiten Je-
rusalem. blnter den Anwesenden sah man den Eprittep
Coigny bekannt durch seine Freundschaft mit dem Hin-
gerichteten Ludwig, die zurükgekommenen Dumas,
Portalis, Larochefoucault Liancourt, CrillonundSe-
gur den ältern; die ehemaligen Chyuanschefs Vernier

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