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Der Beobachter vom Donnersberg — 8.1799-1800

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https://doi.org/10.11588/diglit.42678#0245
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Der Beobachter vom Donnerskerg.
Nro 6l.
Mainz dm rien Pluvios im 8ten Jahre der fränkischen Republik.
M MN tägrich Geseze macht und sie vollzieht, so müsse» die Zeitungen L welche die Wortführer der Nation sind, auch sagM -
können, was die Nation von Len Tesezen und von ihrer Vollziehung denkt. G a r a t.

Inhalt. Konsularische Beschlüsse. Umschreiben des Polizerministers die Grenzen der religiösen Toleranz und die Rük-
kehrbefugnisse deinffend. Gesezgebuug. Die Westdeparremente betreffend. Massaredo. Preisausrheilung für die jungen
Künstler. Unheil i n Prozeß der Mitschuldigen Pichegrü's. Mainz» Polizeimaßregeln; Verweisung des ReunivnSbegehren
an die Einthnlungssektion z Landsturmiäufer. Helvenen. Preussen. Korsakow. Suwarvw. Bvnapartt's Briefwechsel mit
dem König von England.

Mau abonm'rt in dem Bmeau der Munizipalitäts-Buchdruckerei im Bürgerhospitate, allwo auch
einzelne Blätter, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
Preis vierteljährig 4 Fr. Zo Cent. ?(2 fl. 4 kr.) Postfrei Z Fr. 85 Cent. (2 fl. z8 kr.)

Frankenrepublik.
Konsuln.
nterm ly. Nivos beschliessen die Konsul», daß die
(Centralbürsaup, die Polizeikommissäre und Friedens-
Mchter vom ersten Konsul auf den Vorschlag des Polt-
Giministers ernannt werden sollen. *)
*) M m kann nicht umhin, zu bemerken, daß demnach diest
wichtigen Ernennungen in der VerantworU chkeik des vor-
schlagenden Mini ters eine ssecielle Gewährleistung Haden.
Durch einen Beschluß vom rrten werden die Kom-
Missärftellen bei den CentralöüreauP von Paris, Bour-
deaux, Lyon und Marseille als unnüz und dem G^
sschäftsgange hinderlich unterdrückt.
Durch einen andern vom nehmlichen Tage *) wird
Per vom i2ten Frimär jüngst, welcher dem Amnesire-
geftz vom 4. Brümär 4 entgegen, und den Konsuln
Durch Urderraschung entlockt worden war/ zurückgenom-
men. DieserjBeschluß vom 12 hatte Vie B. Chatzard,
Vater Präs, des ehem. Distrikts von Orange, Minu-
te^ Panet und FouchiereS, E/verwalter, Bayle Nat.
Agenten dabei, Rrchrer, E^maire, Deidrer, Vinard?
Catholo, Calamel, Joseph Vian, F. B. Canard ehm.
Munizipalen von Orange, Dumas ehem. Rat. Agent
Lei dieser Gemeinde, Andre von Liman, rhm. Muni-
zipalagent von Mont-Dragon, Delzenze, Bison, Bois-
und Begon Ermunrzipalen von Pont-
St. Ejprit dem Criminaltribunül von Vaueluse drnun-
zirt.
Dieser Beschluß ist mir einem Schreiben desMin.vom Zn-
aern L. Bvnaparre an die Verwalter des Bauclusedepsrte-
weins begleitet, worinn er ihnen anfträgt, alle Keime re-
volütionnarer Kränkungen und Vergeltungen nach Kräften'
zu ersticken, und bekannt zu machen, daß es der feste Wil-
der Regierung sei , keinerlei Gattung von Leidenschaften
Änf itLend eine Wesse die Hand zu Hirten.

Durch einen Beschluß vom 22ten werden die Gene-
ral- und Verwaltungs-Versammlungen des Staats-
rathes folgender bestimmt: am rten jeder Dekade Gen°
Vers, wegen den Finanzen, amgten Verwaltugs-Vecf.
wegen des Kriegswesens, am 6ten wegen des Seewe-
sens, am Zten jeden Monats wegen der Gerechtigkeits-
pflege, am iZten wegen der auswärtigen Verhältnisse-
am 28ten wegen des Innern und der allgemein. Poli-
zei. Allen Gen. und Vsrw. Versammlungen muß der
Direktor des Staatsschatzes und der Gen. Vers, wegen
der Finanzen der Finanzmin. berwohnen; lezterer kann
auch bei allen Verwaltungsvers. gegenwärtig sein. Die
Minister sollen sich in die Versammlungen von ihren
ersten Komptablitätskommis und von dem.ihnen jedes-
mal bezeichneten Divisionschef ihres Geschäftzweiges be-
gleiten lassen. Jede dieser Versammlungen wird AbendK
um halb zehen in der Wohnung deS ersten Konsuls ge-
halten.
Ministe ris lr»
Durch ein Umschreiben vom 22ten Nivos hat der
Polizeiminister zur Belehrung der Zentralverwaltungen
die Grundsätze an den Tag gelegt, welche die Regie-
rung in Ertheilung der Rükkehcbefugnisse für die Ver-
bannten und bei den Anordnungen über die Tolleranz
der Gottesverehrungen geleitet haben. Nur jenen ist
die Rückkehr gestattet, welche selbst in der Verbannung
nicht aufgehöct haben, ihre Liebe zu der Republik aw
Tag zu legen, nicht aber jenen, welche blutige Rük-
wirkungen und die Knechtschaft des Königthums vor-
bereitet, und selbst in den Gefängnissen ihre Opfer ge-
mordet habem Wenn die Regierung einigen verbannten
Priestern aus Menschlichkeit die Rükkehr verlieh, oder
ihrem ursprünglichen Gebrauche einige Tempel wieder
gab, so wollte sie ihre Achtung gegen die Religionsfrei-
 
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