Der Beobachter vom Do nnersb erg.
Mo 6§.
Mainz drn roten Pluvios im 8ke
Da man täglich Geseze macht und sie vollzieht, so müssen di«
können, was di« Nation von Len Gesezen und von ihr
Inhalt. Gesezgebung. Beschlußlüber die Verwaltung des Sssernlichen Schatzes,
gen. Seeangelegeaheiren. ChampionnerS Tod. Westarmee; oMielie Nachricht von
Maßregeln gegen die Redellen und bei den Armeen, Helvetien Konstiuttionsentwurf.
Assoziationsakt her Bqnk.- Ernennun--^
Her Beruhigung! Les linken LöireumM
Batavien. < '
Man abonm'rt in -em Bureau -er Munizipalitats.-Buchdruckerei im Bürgerhospitale, ftllw- auch
einzelne Blätter, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
' Preis vierteljährig^ Fr. 52 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei Z Fr. 85 Cent. (2 fl. Z8 kr.)
Frankenrepublik.
T r i b u n a t.
der Sitz, vom i. Pluvios wird Demeunier zum
Präsidenten gewählt. Die neuen Sekretäre sind: Chau-
velin, Bezarö, Gmguene und Lalor. — Am 2ten ist
keine Sitzung. — Der Bewahrungssenat zeigt an, daß
er seine Sitz, am 4. und 8- jeder Dekade halte.
Gesezgebungskörper.
Am 29. wurde noch die Lifte verfaßt, woraus für
die zwo erledigten Stellen im Erhaltungs-Senat Vor-
schläge geschehen sollen. Es kamen darauf unter an-
dern: Baraillon, Chaumont, Coulommier, Felix
Faulcon, Gregoire, Grrot-Poüzol, Lagarde, Mercier,
Pison du Galand, Lareveillere-Lepaux, Treillard. La-
fayette wurde wieder von dieser Liste ausgestrichen, weil
er noch auf der Emigrantenliste steht.
Am i. Pluvios leisten die Glieder einzeln den Eid,
der Konstitution treu zu sein. Duval wird hierauf zum
Präsidenten, Lefebvre-Cayet, Dalphonse, Fulchrron
und Guerinjvom Loiret werden zu Sekretäre» gewählt.
Am 2ten war keine Sitzung.
Konsuln.
Beschluß vom 29. Nivos.
Dre Konsuln der Republik, auf den Bericht des Fi-
nanzmlnrsters; nach Einsicht des Artikels 56 der Kon- 8
stirutron, des Inhalts, „daß einer der Minister mit Z
der Verwaltung des öffentlichen Schatzes beauftragt Z
fern soll," und nach Anhörung des Staatsraths, be- !
sci-ließen: Art. i. Die Verwaltung des öffentlichen!
Schatzes macht einen Theil von den Amts-Zuertheilun- ?
gen des Finanz-Ministers aus. 2. Ein Mitglied des j
Staatöcaths ist besonders mit der allgemeinen Leitung Z
des öffentlichen Schatzes beauftragt. 3. Pie Z Kom- z
. ... ... NU
miffäre des National-Schatzamts sind abgeschaft. .4.
Es sollen 2 Verwalter, einer für Einnahme und einer
für Ausgabe ernennt werden. 5. Beim öffentlichen
Schatze sollen Z Kassen fein. Eine Generalkasse soll alle
Einnahmen und alle Ausgaben in Masse besorgen, und
soll in keinem Falle, im kleinen weder einnehmen noch
auszahlen. — Erne andere Kasse soll einzig damit be-
anftragt sein, alle tägliche un^ einzelne Einnahmen zu
besorgen, und jeden Tag alle eingenommenen Gelder m
die HaUptkasse abzugeben. Der Hauptkassirer soll dem
Kassirer dieser Kasse dafür seinen Empfangschein auf
dem Tagbuch geben, das dieser Kassirer führen, und
der bei dieser Kasse besonders angestellte Kontroleur
bescheinigen muß. — Dieser leztere Kassirer muß zu
gleicher Zeit dem Haupt-Kassirer das ausführliche Ver-
zeichnis besagter Einnahmen zustellen, das aus dem
Tagbuch gezogen, und von ihm sowohl als von seinem
Kontroleur bescheinigt werden muß. — Am Ende des
Jahrs wird besagtes Tagbuch durch den Kassirer dee
Einnahmen täglichen von ihm und semem Kontroleuc
bescheinigt, dem Hauptkassirer eingehändigt, der ihm
eine Losschreibung dafür gibt, und dasselbe den Konr^
mrffären des National-Rechnungswesens vorlegt, um
ihm zur Begründung seiner Rechnung als Einnahme-
Beleg zu dienen. — Eine dritte Kasse soll täglich aus
der Hauptkasse, die für die Ausgaben aller Theile dee
Verwaltung nöthigen Gelder empfangen, und soll auf
die Mandate von vier hier unten bestimmten Zahlmei-
stern unmittelbar den nehmenden Theilen bis zum Be-
trag der für den Dienst eines jeden Ministeriums be-
stimmten Summen, die Zahlungen machen. Der Kass
sirer dieser dritten Kasse soll anfänglich dem Hauptlast-
sirer seinen Empfangschein für die vou ihm empfang»
nen Summen geben, diesen aber wieder zurückziehen
indem er gedachtem Hauptkassirer mit Tages-Ende dis
Mo 6§.
Mainz drn roten Pluvios im 8ke
Da man täglich Geseze macht und sie vollzieht, so müssen di«
können, was di« Nation von Len Gesezen und von ihr
Inhalt. Gesezgebung. Beschlußlüber die Verwaltung des Sssernlichen Schatzes,
gen. Seeangelegeaheiren. ChampionnerS Tod. Westarmee; oMielie Nachricht von
Maßregeln gegen die Redellen und bei den Armeen, Helvetien Konstiuttionsentwurf.
Assoziationsakt her Bqnk.- Ernennun--^
Her Beruhigung! Les linken LöireumM
Batavien. < '
Man abonm'rt in -em Bureau -er Munizipalitats.-Buchdruckerei im Bürgerhospitale, ftllw- auch
einzelne Blätter, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
' Preis vierteljährig^ Fr. 52 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei Z Fr. 85 Cent. (2 fl. Z8 kr.)
Frankenrepublik.
T r i b u n a t.
der Sitz, vom i. Pluvios wird Demeunier zum
Präsidenten gewählt. Die neuen Sekretäre sind: Chau-
velin, Bezarö, Gmguene und Lalor. — Am 2ten ist
keine Sitzung. — Der Bewahrungssenat zeigt an, daß
er seine Sitz, am 4. und 8- jeder Dekade halte.
Gesezgebungskörper.
Am 29. wurde noch die Lifte verfaßt, woraus für
die zwo erledigten Stellen im Erhaltungs-Senat Vor-
schläge geschehen sollen. Es kamen darauf unter an-
dern: Baraillon, Chaumont, Coulommier, Felix
Faulcon, Gregoire, Grrot-Poüzol, Lagarde, Mercier,
Pison du Galand, Lareveillere-Lepaux, Treillard. La-
fayette wurde wieder von dieser Liste ausgestrichen, weil
er noch auf der Emigrantenliste steht.
Am i. Pluvios leisten die Glieder einzeln den Eid,
der Konstitution treu zu sein. Duval wird hierauf zum
Präsidenten, Lefebvre-Cayet, Dalphonse, Fulchrron
und Guerinjvom Loiret werden zu Sekretäre» gewählt.
Am 2ten war keine Sitzung.
Konsuln.
Beschluß vom 29. Nivos.
Dre Konsuln der Republik, auf den Bericht des Fi-
nanzmlnrsters; nach Einsicht des Artikels 56 der Kon- 8
stirutron, des Inhalts, „daß einer der Minister mit Z
der Verwaltung des öffentlichen Schatzes beauftragt Z
fern soll," und nach Anhörung des Staatsraths, be- !
sci-ließen: Art. i. Die Verwaltung des öffentlichen!
Schatzes macht einen Theil von den Amts-Zuertheilun- ?
gen des Finanz-Ministers aus. 2. Ein Mitglied des j
Staatöcaths ist besonders mit der allgemeinen Leitung Z
des öffentlichen Schatzes beauftragt. 3. Pie Z Kom- z
. ... ... NU
miffäre des National-Schatzamts sind abgeschaft. .4.
Es sollen 2 Verwalter, einer für Einnahme und einer
für Ausgabe ernennt werden. 5. Beim öffentlichen
Schatze sollen Z Kassen fein. Eine Generalkasse soll alle
Einnahmen und alle Ausgaben in Masse besorgen, und
soll in keinem Falle, im kleinen weder einnehmen noch
auszahlen. — Erne andere Kasse soll einzig damit be-
anftragt sein, alle tägliche un^ einzelne Einnahmen zu
besorgen, und jeden Tag alle eingenommenen Gelder m
die HaUptkasse abzugeben. Der Hauptkassirer soll dem
Kassirer dieser Kasse dafür seinen Empfangschein auf
dem Tagbuch geben, das dieser Kassirer führen, und
der bei dieser Kasse besonders angestellte Kontroleur
bescheinigen muß. — Dieser leztere Kassirer muß zu
gleicher Zeit dem Haupt-Kassirer das ausführliche Ver-
zeichnis besagter Einnahmen zustellen, das aus dem
Tagbuch gezogen, und von ihm sowohl als von seinem
Kontroleur bescheinigt werden muß. — Am Ende des
Jahrs wird besagtes Tagbuch durch den Kassirer dee
Einnahmen täglichen von ihm und semem Kontroleuc
bescheinigt, dem Hauptkassirer eingehändigt, der ihm
eine Losschreibung dafür gibt, und dasselbe den Konr^
mrffären des National-Rechnungswesens vorlegt, um
ihm zur Begründung seiner Rechnung als Einnahme-
Beleg zu dienen. — Eine dritte Kasse soll täglich aus
der Hauptkasse, die für die Ausgaben aller Theile dee
Verwaltung nöthigen Gelder empfangen, und soll auf
die Mandate von vier hier unten bestimmten Zahlmei-
stern unmittelbar den nehmenden Theilen bis zum Be-
trag der für den Dienst eines jeden Ministeriums be-
stimmten Summen, die Zahlungen machen. Der Kass
sirer dieser dritten Kasse soll anfänglich dem Hauptlast-
sirer seinen Empfangschein für die vou ihm empfang»
nen Summen geben, diesen aber wieder zurückziehen
indem er gedachtem Hauptkassirer mit Tages-Ende dis