Der Beobachter vom Donners - er K.«
Nro 66.
Main» »<n irten Pluvios im 8ten Jahre der fränkischen Republik.
Da msn täglich Geftze «schr und sie vollzieht, so müssen die Zeitungen, welche die Wortführer der Nation sind, Mch faM
können, was di- Ration von dm Geftzen und von ihrer Vollziehung denkt. G a r a r.
Inhalt. Gefegge-Utia Konsuln. Beschlüße über den Truppensold, die Tempel und das Schatzamt. Noch einiges vom
AffouationSakt der Bank. Unruhen in der Obergaronne. Neuer Kurier nach Londen. Westarmee. Fortsetzung der Regle-
menrarinfiruktion. Unterwerfung von Charillon. Mainz. Italische Armee, Vortheil derselben. Helvetien.
Man^bonmrt in -em Bureau der Munrzipalitäts-Buchdruckerei im Bürgerhospitale, allwo auch
einzelne Blatter, das Stück um 4kr. verkauft werden.
Preis vierteljährig.4 Fr. 50! Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei 5 Fr- 85 Cent. (2 fl. Z8 kr.)
Frankenrepublik.
Gesezgebung.
der Sitz, des Tribunals vsmz. Nivos schwören die
Mitglieder den Erd der Treue für die Konstituuon. —
Bei der Fortsetzung der Wahl eines Kandidaten für den
Bewahrungsfenat erhält Dupuy, Mitglied des Nation
nalinstltuts und Verfasser des Werks über deu Ursprung
der Gsttesverehrungen 40 Stimmen und Tronchet Zy.
In der Sitzung vom 4. entschied sich die Wahl zum
Vortheile des erstern mrt einer Mehrheit von 47 gegen
Stimmen. In der ärmlichen Sitzung beklagt sich Cour-
tois Mitglied des Tribunals in einem an den Präsiden-
ten gerichteten Briefe über die Libellen, welche man um
ter! dem Namen ,,Uibersichten" gegen ihn ausstrcue,
und dadurch einen unerlaubten Einfluß auf die De
batten und das Urtheil bezwecken wolle. Urber fern
Begehren, der Tribunal möge aus seiner Mute Han-
delsleute wählen , welche unter dem Versprechen des
Geheimnisses die genauste Einsicht von den vielen Ak-
tenstücken, die ihnen oorgelegt werden würden, neh-
men sollten, geht das Tribunal zur Tagsocdnung.
Konsuln.
Sie beschliessen unterm 2ten Pluvios, daß da die
Vollziehung des Ges vom 2Z. Fruktidor 7. über das
Kriegspersonale durch das 26. Brümär neml- Jahrs
suöpendirt worden, der Sold der Truppen vom iten
Vendemiar 8. so wie er vor dem 2Z. Fruktidor durch
dre Gesetze vom 25. Floreal 5. und n. Frimär 6. fest-
gese-t gewesen, ausdezahlt werden soll.
o:e oeschlessen unterm nervlichen: daß die suspen-
dirten oder abgesehen Offiziere, welche durch den Be-
schluß v-m 8. Nivos jüngst zum Genuß des Reform-
gehaltes zugelassen werden, von eben diesem Tage an
denselben beziehen, und noch ausserdem, im Falle sie
in Thätigkeir gestzt würden nebst dem ganzen Gehalt
dre Feldgratisikation erhalten sollen.
Sie beschliessen ferner unterm nervlichen Tage, nach
Ansicht des Beschlusses vom 7. Nivos 8- und der Ge-
setze vom n. Prärial Z. und 15. Fruktidor 6., daß die
Gebäude, welche durch erstbesagten Beschluß der Dis-
position der Bürger zu Ausübung der Gottesverehrun-»
gen überlassen worden, und vor dem besagten 7. Ni-
vos zur Feier der Dekadärzeremonien gedient haben,
besagter Feier sowohl, als den Zeremonien der Got-
tesverehrungen dienen sollen. Die Verwaltungen sol-
len die verschiedenen Stunden für beides bestimmen,
und alle nöthigen Maßregeln zur Erhaltung der Ruhe
und Ordnung treffen.
Beschluß vom 2y. Nivos. (Fortsetzung.)
ii. Gedachte Haupt-Zahlmeister müssen jährlich den«
National-Rechnungs-Amte von dem Ganzen ihres Dien-
stes, und zwar in den ersten z Monaten des folgenden
Jahrs, Rechnung ablegen. Ihre Einnahme wird durch
die Empfangscheine bewiesen, die sie dem Kassirer deo
Hauptkasse des öffentlichen Schatzes zustellen, und ihre
Ausgaben durch die Empfang-Erkennung der Zahlungs-
Nehmer, wenn sie mit denen vomGesetze vorgeschriebenen
.Formen versehen sind- —12. Der Hauptkassirer muß dem
General-Direktor des öffcntlichenSchatzes täglich 2 Ver-
zeichnisse zustellen; eines von denen des Tags über em-
pfangenen Sum., von dem besonder» Kassirer der Ein-
nahmen und von seinem Kontroleur bescheinigtz und
das andere von allen ebenfalls des Tags über, durch
die Kasse der Ausgaben auf die Mandate der Haupt-
Zahlmeister gemachten Zahlungen: dieses zweite Ver-
zeichniß muß von dem Kassirer der Ausgaben beschei-
nigt sein. — Diese Verzeichnisse werden von dem Ge-
neral-Direktor den beiden Verwaltern des öffentlichen
Nro 66.
Main» »<n irten Pluvios im 8ten Jahre der fränkischen Republik.
Da msn täglich Geftze «schr und sie vollzieht, so müssen die Zeitungen, welche die Wortführer der Nation sind, Mch faM
können, was di- Ration von dm Geftzen und von ihrer Vollziehung denkt. G a r a r.
Inhalt. Gefegge-Utia Konsuln. Beschlüße über den Truppensold, die Tempel und das Schatzamt. Noch einiges vom
AffouationSakt der Bank. Unruhen in der Obergaronne. Neuer Kurier nach Londen. Westarmee. Fortsetzung der Regle-
menrarinfiruktion. Unterwerfung von Charillon. Mainz. Italische Armee, Vortheil derselben. Helvetien.
Man^bonmrt in -em Bureau der Munrzipalitäts-Buchdruckerei im Bürgerhospitale, allwo auch
einzelne Blatter, das Stück um 4kr. verkauft werden.
Preis vierteljährig.4 Fr. 50! Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei 5 Fr- 85 Cent. (2 fl. Z8 kr.)
Frankenrepublik.
Gesezgebung.
der Sitz, des Tribunals vsmz. Nivos schwören die
Mitglieder den Erd der Treue für die Konstituuon. —
Bei der Fortsetzung der Wahl eines Kandidaten für den
Bewahrungsfenat erhält Dupuy, Mitglied des Nation
nalinstltuts und Verfasser des Werks über deu Ursprung
der Gsttesverehrungen 40 Stimmen und Tronchet Zy.
In der Sitzung vom 4. entschied sich die Wahl zum
Vortheile des erstern mrt einer Mehrheit von 47 gegen
Stimmen. In der ärmlichen Sitzung beklagt sich Cour-
tois Mitglied des Tribunals in einem an den Präsiden-
ten gerichteten Briefe über die Libellen, welche man um
ter! dem Namen ,,Uibersichten" gegen ihn ausstrcue,
und dadurch einen unerlaubten Einfluß auf die De
batten und das Urtheil bezwecken wolle. Urber fern
Begehren, der Tribunal möge aus seiner Mute Han-
delsleute wählen , welche unter dem Versprechen des
Geheimnisses die genauste Einsicht von den vielen Ak-
tenstücken, die ihnen oorgelegt werden würden, neh-
men sollten, geht das Tribunal zur Tagsocdnung.
Konsuln.
Sie beschliessen unterm 2ten Pluvios, daß da die
Vollziehung des Ges vom 2Z. Fruktidor 7. über das
Kriegspersonale durch das 26. Brümär neml- Jahrs
suöpendirt worden, der Sold der Truppen vom iten
Vendemiar 8. so wie er vor dem 2Z. Fruktidor durch
dre Gesetze vom 25. Floreal 5. und n. Frimär 6. fest-
gese-t gewesen, ausdezahlt werden soll.
o:e oeschlessen unterm nervlichen: daß die suspen-
dirten oder abgesehen Offiziere, welche durch den Be-
schluß v-m 8. Nivos jüngst zum Genuß des Reform-
gehaltes zugelassen werden, von eben diesem Tage an
denselben beziehen, und noch ausserdem, im Falle sie
in Thätigkeir gestzt würden nebst dem ganzen Gehalt
dre Feldgratisikation erhalten sollen.
Sie beschliessen ferner unterm nervlichen Tage, nach
Ansicht des Beschlusses vom 7. Nivos 8- und der Ge-
setze vom n. Prärial Z. und 15. Fruktidor 6., daß die
Gebäude, welche durch erstbesagten Beschluß der Dis-
position der Bürger zu Ausübung der Gottesverehrun-»
gen überlassen worden, und vor dem besagten 7. Ni-
vos zur Feier der Dekadärzeremonien gedient haben,
besagter Feier sowohl, als den Zeremonien der Got-
tesverehrungen dienen sollen. Die Verwaltungen sol-
len die verschiedenen Stunden für beides bestimmen,
und alle nöthigen Maßregeln zur Erhaltung der Ruhe
und Ordnung treffen.
Beschluß vom 2y. Nivos. (Fortsetzung.)
ii. Gedachte Haupt-Zahlmeister müssen jährlich den«
National-Rechnungs-Amte von dem Ganzen ihres Dien-
stes, und zwar in den ersten z Monaten des folgenden
Jahrs, Rechnung ablegen. Ihre Einnahme wird durch
die Empfangscheine bewiesen, die sie dem Kassirer deo
Hauptkasse des öffentlichen Schatzes zustellen, und ihre
Ausgaben durch die Empfang-Erkennung der Zahlungs-
Nehmer, wenn sie mit denen vomGesetze vorgeschriebenen
.Formen versehen sind- —12. Der Hauptkassirer muß dem
General-Direktor des öffcntlichenSchatzes täglich 2 Ver-
zeichnisse zustellen; eines von denen des Tags über em-
pfangenen Sum., von dem besonder» Kassirer der Ein-
nahmen und von seinem Kontroleur bescheinigtz und
das andere von allen ebenfalls des Tags über, durch
die Kasse der Ausgaben auf die Mandate der Haupt-
Zahlmeister gemachten Zahlungen: dieses zweite Ver-
zeichniß muß von dem Kassirer der Ausgaben beschei-
nigt sein. — Diese Verzeichnisse werden von dem Ge-
neral-Direktor den beiden Verwaltern des öffentlichen