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Der Beobachter vom Donnersberg — 8.1799-1800

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https://doi.org/10.11588/diglit.42678#0429
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Der Beobachter vom Donnersb^rg.
Nro IO6.
Maim den rten Ftoreal im 8ten Jahre der fränkischen Re

-Inhalt Cbeniee über die Bestimmung des Tribunals. Tribunal. Italische Gemchrigade. Neue Verfassung der ehe-,
^nakiaen venetianischen Inseln. Fortsetzung von Klebers Bericht. Mainz. Betragen der Landsturmsfuhrer gegen repudllka-
nitÄe Heamre und VaterlandsfreunDe. FrLvkssche und ästreichische Rhemarmee. NZnäamm ;me eisu^ulg die wurtembergi-
schen Stände und Gefangenen betreffend. Türker. Der Kaputan Pacha geht unter Seegel. Neuer Rebelte Bairischer Witz'
«u f den Menschensteischhaadet in Baietn.


Man abonnitt in dem Büreau der MunizipalitätS-Buchdruckerei im Bitrgechospitale, allwo auch
einzelne Blätter, das Stück um 4 kr. verkauft werden.
Preis oj-rteljahr»g 4 Fr. 50 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfcei 5 Fr- 85 Cent, (r fl. 38 kr.)
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F r a n k e » r« p u b ! i k.
Tibunat Sitzung vom 23. Germmal. Chenier
erhält das Wort für eine Ordnungs-Motion. Es ist
Zelt, sagt er, die Frage über euere Amts-Eftfttnzwäh-
rens der Vakanz des Gesezgebungs-Körpers zu berüh-
ren und zu entscheiden. Ich bedauere Dis fortdauern-
den Gesezgebung^n nicht, welche täglich Sizung hielten,
und so zu sagen Geseze-Manufakturen waren; ich ge-
stehe daß die Konstitution vom Jahre Z diesen Fehler
hatte, den aufgeklärte Männer schon bei ihrer Abfas-
sung einsahen; allem das Beispiel und das Ansehen
von drei gesezgebenden Versammlungen, und vornäm-
lich im Geiste des Volks trefeingewurzclte Vorurtheile,
rissen die Meinungen der Mitglieder der eilfer Kom-
mrssionchnd dre Zustimmung des National-Konvents
nut sich fort
Unsere iezige Konstitution hat diesen langen Irr-
tum gutgema.hr, indem sie dre Sizungszeit des Ge-
zezgedungs-KörperS eingeschränkt hat. Sicherlich woll^
ts sie aber nicht während den ührigen acht Monaten des
Jahrs jede Art von repräsentativem System vernichten,
und den Gedanken des Volks lahmen. Sie hat im
Gegencheil dem Tribunal den freien Willen gelassen,
fo zu handeln wie es seine desondern Machtdekleivun-
gen erheischen. Foderte man tägliche oder nur öftere
Spangen , so würde ich sie zuerst bekämpfen; denn da
sie kein Interesse h^ben können, würde nur das Anse-
hen des Tribunats dadurch verlieren ; ich verlange aber
mur zwei Sizungen des Monats, und glaube ihren
Nuzen und ihre Nothwendigkeit leicht beweisen zu
Tonnen.
Wenn das Tribunat in der Verhandlung der Ge-
setze als die Parker des Volks, oder wenigstens als amt-
licher Volks - Vertheidiger aufirrtt; so ist doch dieser
Hohr Beruf nicht fern einziger. Es hat einen noch weit
erhabenem; jenen nämlrch die Ideen und Ansichten,

welche in allen Theilen der weitern Gesezgebung das
Volk interessiren, als Wünsche des Tribunals darzule«
gen. Gewiß ist das ein heiliges R^cht für Euch, und
jedes kraft dem gesellschaftlichen Vertrag, im Namm
des Volks ansgeübte Recht, ist eben dadurch Pflicht.
Wann aber sollt ihr Gebrauch von diesem Rechte
machen? Während den vier SizungS Monaten des
GesezgebungS-Körpers? Wer werb aber nicht, daß irr
dieser Zeit euere Sizungen übelflüßig durch die euch
mitgetheilten Gesezentwürfe ausgefüllt sind? Wer fühlt
nicht daß euch oft sogar die Zeit fehlte, dre geäussertekt
Meinungen vorzubereiten, um die gemachten Einwür-
fe in methodischer Ordnung zu widerlegen, und die
Verhandlung das seyn zu lassen, was daö Interesse
Aller, der Gedanke jedes Bürgers, die Aufmerksam-
keit der Familien, die Bestimmungen der Nation, öf-
ters der Blik von Europa, die Fortschritte der wahrer?.
Geselligkeit, und die Vervollkommung der Menschen
durch gute Anstalten davon erwarten?
Haden diese mächtige Beweggründe bei der Verhand-
Handlung der Gesetze statt, wie viel mehr müßt ihr sie
nicht beobachten bei der Aeuserung eines freien Wun-
sches, wo ihr ganz Tribunat serd? Ihr habt über sehr
wichtige Gegenstände nachzudenken; das Rechnungs-
wesen zu vereinfachen, das Steuersystem auf die wah-
ren Grundsätze dec öffentlichen Staatswirthschaft vest-
zusetzen; daß solang und sehnlich erwartete Civilgesez-
buck zu Stande zu bringen. Wir können uns selbst z«
noch höhern Gegenständen erheben. Welches auch das
Ansehen eines noch neuen Gesetzes sei; das die Dring-
lichkeit norhwendig machte, ist es doch erlaubt den Au-
genbltk herbei zu wünschen, wo die Anstalt dec Ge-
schwörnen vervollkommt werden wird: Diese zweite
Schuzwehr der Freiheit, weil die unbestimmte Aeuse-
cung der Gedanken , mit Vorbehalt vor den Gerichts-
höfen in den bestimmten Fällen Rechenschaft davon zu
, geben, die erste ist.

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