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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 31.1932

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Heft 1 und 2
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Das neue Format
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Cohen, Walter: Theo Champion
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Eckstein, Hans: Künstlernot und Kunstpflege in München
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https://doi.org/10.11588/diglit.7616#0070

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Farben. Wir wollen froh sein, daß es im Deutschland des Kulturabbaus noch diesen
echten Idylliker gibt. Er ist ein geborener Düsseldorfer, hat an der Akademie studiert
und rechtfertigt ein Düsseldorf, das sein Bestes den farbig orientierten Rheinländern
verdankt. Die Sünden der sogenannten „Düsseldorfer Schule" gehen irgendwie alle auf
den wässerigen Berliner Akademismus der Wilhelm-Schadow-Zeit zurück.

Künstlernot und Kunstpflege in München

von HANS ECKSTEIN

Die Künstlerschaft fordert von Staat und Kommunen Hilfe gegen die Not, die sie heute
härter denn je bedrängt. Ihre Hilferufe werden nicht überhört; die Summen, die jährlich
in Deutschland „Zur Forderung der Kunst" ausgeworfen werden, sind alles in allem recht
beträchtlich. Gleichwohl erkennt die Künstlerschaft ihre Förderungsansprüche noch längst
nicht als erfüllt an. In der Tat ist ihre Lage von Jahr zu Jahr hoffnungsloser geworden:
in den Ateliers gebietet die bare Not; unter tausend Künstlern sind kaum hundert, die
auf andere Hilfe rechnen können als auf die durch irgendeine Wohlfahrtsinsianz. Von
Staat und Kommunen erwartet man, daß sie aus Mitteln der Allgemeinheit einer nicht
mehr marktfähigen Kunst die weitere Existenz sichere, dem Künstler die Möglichkeit
geben, „Rohstoffe in hochwertige Dinge umzuwandeln", wie es in einer Eingabe der
Künstler an den Reichskanzler heißt. Man macht endlich geltend, der Staat habe mit
Gründung und Unterhaltung von Kunstschulen auch die Verpflichtung übernommen, den
Zöglingen dieser Anstalten, nicht minder aber auch den Opponenten der Akademien —
ihnen sogar in erster Linie — die Einträglichkeit ihres Talents zu gewährleisten. Frei-
lich ist der Staat von der Schuld einer verantwortungslosen Vermehrung des Künstler-
proletariats nicht ganz freizusprechen. Doch geht es keinesfalls an, jeden Versager auf sein
Schuldkonto zu buchen. Wer mit seinem künstlerischen Talent nicht zu wuchern versteht,
muß sich wohl oder übel an andere seiner Begabungen halten. Schließlich wählt ja jeder
seinen Beruf auf eigene Verantwortung Man braucht nur die von der Künstlerschaft ge-
stellten Ansprüche auf die Verhältnisse in anderen Berufen zu übertragen, um ihre Sinn-
losigkeit zu erkennen. Gewiß ist in der Kunst das Entscheidende eben das, was einen
manuellen Farbauftrag auf Leinwand oder das Kneten eines Tonklumpens erst zu Kunst
macht, nicht lehrbar wie die Anwendung der Paragraphen des BGB. oder eine Blinddarm-
operation. Aber ist daraus zu folgern, daß man mit einem Pfuscher des Farbkastens
milder verfahren soll als mit den Schädlingen in anderen Berufen: Zweifellos darf der
Künstler sich auf seine Freiheit berufen: es steht ihm zum Beispiel frei, Kitsch zu produzieren,
und solange er dafür einen Markt findet, kann ihm niemand das Geschäft verderben.
Stockt aber der Absatz, so ist es nun und nimmer Plhcht des Staates, im Interesse der
Kunst den malenden oder plastikelnden Pfuscher über Wasser zu halten, der im blinden
Schöpferdrange seine Machwerke natürlich für „hochwertige Dinge" hält (Ein jeder, sagt
Nietzsche, liebt sein Werk mehr, als es verdient.) Hier gibt es offenbar eine deutliche
Grenze zwischen KunstpÜege und dem Aufgabenbereich der Wohlfahrtsämter. Indem man
sich auf den Geschmack beruft, wird sie allerdings verwischt: de gustibus non est dispu-
tandum. Es kommt jedoch in der Kunst nicht auf den Geschmack an, sondern lediglich
auf die Qualität der Form - und die ist durchaus diskutabel. Zwischen Firle und Uhde,
zwischen Schiestl und Leibi, Belm und Hildebrand gibt es objekive Qualitätsunterschiede —
nicht anders als zwischen verschiedenen Kartoffel- und Apfelsorteii.

Es wäre gewiß ein völlig unangebrachter Snobbismus, immer nur das Höchste und
Stärkste gelten zu lassen. Zu jedem Gipfel gehören Täler. Die durchschnittliche Leistung

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