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Heidelberger Zeitung — 1865 (Januar bis Juni)

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Nr. 1-26 Januar
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https://doi.org/10.11588/diglit.2822#0069

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quenzen auSzusprechen uud in geeigneten Fällen
den -etwa bereitS in einem GesctzeScntwurf ma-
nifestirten Bestrebungen cntgegenzutretcn.

Jst aber ein Gesctz wirklich zu stande ge-
bracht und zur Nachachtung vcrknndigt, dann
kann man wohl gegenübcr svlchcm eine nach-
trägliche Critik üben, welche aber weder die
Achtung gegen den Gesetzgeber noch gegen den
Critikcr felbst vcrletzen darf; in allen Fällen
nnd ohnc Bcdingung ist man dagegen dem Ge-
setze staatlichcn Gehorsam schuldig.

ES folgt dieseS auS der Natur dcr sache.
Das Gegcntheil fnhrt zur Auflösung jcder
Ordnung. Deshalb hat auch unser badisches
Strafgcsetz in der nachträglichcn Bcstimmung
vom 5. Febr. 18S1 in Stfg. § K31 v vcrordnet:
„Wer auf dcmjelbc» Wcge § 830

bieNung v^rvielfältigtei Schiisien, Bild-

znr Begchung einer strafbaren Handlnng, zum
Ungehorsam gege» Gesetze, Versüg-
ungen und Anordnungcu die zustän-
digen öffentlichen Bchvrden, vder
gcgen die zu ihrer Vollztehung beru-
fene» Organe auffvrdert, oder cin
Verbrechcn als verdienstliche Handlung darstellt,
wer ingleichcn Feierlichkciten für Berbrechen
oder dcrcn llrheber oder Sammlungen von
Beiträge», um' die wegcn eineS Verbrechcns
Angeschuldigten oder Verurtheilten sür die hier-
auS erwachsencn Kosten und andere Nachtheilc
zu cntschädigen, veranftaltet odcr ankündigt,
wird nüt Gefäugniß «on vier Wochen biS zu
sechs Monatcn bcstrajt.

Bei dcr Auffordcrung zu Vcrbrechen kann die
Strafe biS ein Jahr ArbcitshanS ansteigen,
vorbchalklich noch höherer Skrafe, wo das Ge-
setz clne solche besvnderS LNdrohte."

Wic läßt sich gegenüber diesen aus der Natur
der Sachc und dem Gesetze gleichmäßig fließen-
dcn Grundsätzen nun ein Gebahren unscrer
Gcistlichkeit und bcsonderS deS katholischer. Cle-,
rus rechtfertigen, wie es nnS seit cinigcr Zcit
so bcharrlich entgegenti itt.

Dcr Umständ kann und darf nicht zur Rccht-
fertigung diencn, daß durch das Gesetz die
Geistlichkeit alS Stand, die mdn so gern mit
der Kirche selbst, dcr ReligionSgenossenschast
überhaupt, identifizirt, an ihrer bisher geübten
oder ihr möglichen Macht im staatlichen Haus-
halt verliere.

Wer in einem Staate wohnt, dessen gesetz-
liche Wohlthatcn beansprncht und benützt, ist
anderseits auch schuldig, daS Gesetz zu achten.
Dcr Zusammenhang der Perjon mit hierarchi-
jchcn Fäden macht ihn nicht zu einem Exterri-
torialen, nicht etwa zu einem „römischen Bür-
ger," der die Gejetze seineS eigenen StaateS
nicht zu beachtcn hätte. Noch weniger darf er
dicse Gcsetze aus wirklichen oder vermeintlichen
Jiitercsscii seineS Standcs verhöhnen, in dcn
Koth ziehen, znr Nichtbcfolgung derselben,' zur
Aufrcizung gegen die Triger der Executive
auffordern.

Wie uiiwürdig und strafbar cs aber gar ist,
d i c Stätte, welche zur Verkündung der Wahr-

heiten der Religion, dcS „WorteS GottcS" be-
stimmt wurde, zu solchen StandeS- oder pcr-
sönlichen Ansfällen zu gebrauchen, bedars keines
weitern lliachweiscs.

Aus dcni Baulandc, 14. Januar.
Nach dem neuen Gesetze über die AussichtSbe-
hörden für dic Volksschulen haben dic Orts-
jchnlräthe daS Schulvermögcn zu verwalten.
Zu dem letztcren gehören nun auch die Schnl-
zchnt-Ablösuiigs-Capitalien, wclche bisher den
Gemcinden znr Vcrwaltung überwiesen waren.
Nach unjercr Ansicht lägc cs im Jnteresse dcr
Schnlen selbft, wenn diese Capttalien für die
Zukunft ebenfalls von den OrtSschulräthen
verwaltet würden.

Den Gemeindercchnern, welche schon init der
Verrechnung der cigentlichen Gemeindegeldcr
viel zu thun haben, ivcnn sie den an sie gc-
macht werdenden Aiiforderungen gehörig ent-
sprechen wollen, wärc durch die Abnahme der
sraglichen RcchnriiigSführung ihr Dicnst er-
leichtert und auf der andern Seite den Lehrern
Gelegenheit gegeben, sich dieser Sache, welche
dieselbcn ja am meisten berührt, mit den übri-
geii OrtsschulrathSmitgliedern gehörig anneh-
meii zu können. Der Zweck dicser Zcilen ist
Iinr, diksen Gegenstand hier angcrcgt zu haben

lll MoSback, 14. Jan. Am 31. d. M.
findet dahier einc neue Bürgermeisterwahl statt,
weil der bishcrige Biirgermcistcr Hr. Prinz-
Carl Wirth Häffner um Enthebung von seinem
Dienstc nachgesucht und dieselbe auch bewllligt
erhalten hat. Wer aus der Wahlurne hcrvor-
gchen wird, ist bis jetzt noch unbestimmt, da
mehrere Candidaten vorgeschlagen scin sollen.

Jn der am 11. d. M. dahicr abgehaltenen
Schöffensttznng kamcn zwei Fälle zur Verhand-
lung, von welchen der einc einc Ehrenkränkung
und der andere eine Körper-Vrrletzung betraf.
Jn dem crsteren Fallc crfolgte eine Freisprech-
nng deS Angeklagten, während in dem letztcren
dei Angeschuldigte in eine Lltägige Arreststrafc
verurtheilt wurde.

Aus Btiden. DaS bcreitS im vorigen
Herbste projectirt geweseiie Manöver des
badischcn Armeecorps soll nun, dem Vernehmen
nach, iin künftigen Herbste in der Gegend von
Mosbach bis SinSheim nnd Langenbrücken
gehalten werden, und zwar in Gemeinschaft
mit dem würtembergischen ArineecorpS. -- DaS
großhcrzogliche Kricgsmiiiisterium hat mittelst
Verfügung vvm 27. Dez. v. Z. den GarnisonS-
commandantschafteii bekannt gegeben, daß auf
allerhöchsten Befehl bczüglich der Vcrwendung
der Truppen außerhalb des Garnisonsbereichs
znm Zivecke der Handhabung der össeiitlichen
Ordnung und Sicherheit die den früheren
KreiSregierungen eiugeräumten Befugnisse iiun-
mehr den großherzogl. LandeS - Coiiimissäreii
übertragen stnd. — Der Sohn dcs kürzlich
von dcr Strafkaminer in Mosbach wegen
Diebstahls vsrurtheilten Lorenz Kern vvn
Masseubach sprang am k. d. Nachmittags von
der am Rande deS NcckarS zu Neckarelz be-
findlichen EiSdecke aus, in Gegenwart der

Mutter, mit «elcher er einen Wortwechscl
hatkc, in den Fluß und verschwand alsbald
unter oen Angcn eines zahlreichen Publikums.

Univerfrtäts - Nachrichten
Berlin, 1k, Jan. Die vor einiger Zeit
verbreitcte Nachricht, daß gegen diejenigen
Burjchenschaften in Preußen, weiche stch an
dem zu Pfingsten v. Z. in Eisenach abgehal-
tenen Burschentage betheiligt hatten, eine Un-
tersuchung eröffnet sei, befchränkt sich fiir's Erste
darauf, daß der akademifche Senat der llniver-
sttät Halle der dorligen Burschenschaft „Fran-
conia" aufgegeben, bel «trafe der Auflösung
auS dem allgemeinen deütschen Burschcnbunde
auSzuschciden; was diese denn auch gethan hat.
Dic definitive Constituirung des qu. Bunbes ist
übrigcns, zum Theil wohl in Folge dieser so-
wie andercr zu bcfürchtenden Maßregeln, „der
ungünstigen Zeitverhältniffe halber" bis auf
Weitcres vertagt worden.

Vcrmifthte Nachrichteu.

Karlsrube, 15. Zan. Auf den großh,
Staatseisenbahnen wurdcn in den Monatcn
Scptember und October 1864 bcsördert:
408,664 und 403,501 P-rson-n; 23,332 nno
16,333 Ctr. Gepäck; 37 und 47 Equipagen;
17,894 und 11,719 Stücke Vieh; Güter:
1,004,040 und 1,015,503 Centner Versand,
1,020,41k und 1,088,036 Centner Empfangk
Die Einnahme betrug 1,071,834 fl. 40 kr.
und 983,036 fl. 40 kr., die Nachnahmen
239,080 fl. 27 kr, und 248,342 sl. 29 kr.

-l- Aus dem Neckarrhale, 17. Jan. Man stchi
dereilö wndcr größere Schiffe und Kahne, beladen mil

Verloolungen,

Karlsruhe. Bei der am 30. Decbr. v. I. statlgc.
habten Zlchnn.i der bad. 3ö fl.-Loose fiel anf nackbe-

IW.gU, 18ö"g1gf 2«>,ggch 233.M6, 236,334, 30g,71tf
328,13t, 361,7iS, 382,314.

Obrigkeitliche Bekanntmachungen und Privat-Anzeigen.

«Dtammholz- Versteigerung.

Rohrbach, Bezirksamt Heidelberg.

.^Aus dem-^esigen ^Ge-

/Montag, den 23. d. M.,
Bormittags 9 Uhr,

I auf der Hiebstelle
61 Stuck Eichstämme,

.1 „ Kirchenbaum,

welche Stamme fich als Holländer eignen öffrnt-
lich versteigert.

Rvhrbach, den 16. Januar 1865.

Der Gemeinderath:

Hoffmann, Bürgstr.

(2) vät. Sauter, Rathschrbr.

St. Jlgen, Amt Heidelberg.

Nach Gemetndebeschluß soll die hiefige Tabaks-
waage heibehalten werden, nnd das vom Käufer
zu zahlende Waaggeld per Lentner auf 4 kr. feft--
gesetzt werden.

St. Jlgen, ven 10. Iänner 1865.

Kübler, Bgrst. (2)

Holz-Versteigerung.

Lobenfeld. Aus dem Schaffnereiwald, Distrikt
Langenthal, öwis^m^ hier^ und Laii^enzell, verstei-
Lobenf!ld:" rthschaft des eorg Frey m

s. am Dienstag, den 24. d. Mts.,
Dormittags 10 Uhr,

65V, Klafter buchenes Scheitholz,

11 Vr „ eichenes Scheitholz,

32 V, „ buchenes u. eichenes Prügelholz,
24 „ „ „ „ Klotzholz,

' 12V, „ „ Stockholz,

2400 Stück Wellen.
d. am Mittwoch, den 25. d. Mts.,
Vormittags 10 Uhr,

40 Eichstämme, darunter Holländer,

6 Buchstämme.

Lobenfeld, den 16. Ianuar 1865.

Großb. Schaffnerei.

_Bollin.__(1)

Fahrniß-Bersteigerung.

In Kolge amtsrichterlicher Verfügung werden
aus der Gantmasse des Kaufmann Georg Held
dahier in deffen Behausung, westliche Haupstraße
Nr. 7l,

Donncrstag, de» 19 und Freitag den 20. d. M.,
jebesmal NachmittagS 2 Uhr anfangend,

eine Parti-e Spielkarten, Band, Kordel, Strtcke,
Näh- und Haarnaveln, Schnupftabak, Spitzen,
Drahtstifte, Knöpfe, Stahlfedern, Haften, Seffel-
rohre unv verschiedene andere Gegenstände gegcn
Baarzah'ung versteigert.

Heidelberg, ben 14. Ianuar 1865.

Der Gerichtsvollzieher.

F r e y.

Die hiesige Gemeindetabakswage soll ferner nock

fortbestehrn; das vom Käufer zu zahlende Waag-
geld ist per Centner auf 4 kr. herabgesetzt worden.
Altwiesloch, den 16. Iänner 1865.

Greulich.

Graben, Bezirksamt CarlSruhe.

Stammholzversteigerung.

Donnerstag, den 26. d. M. lagt die Gemeinde

Graben 58 Slämme Eichen und 2 Stämme Forlen von
275 Cubikfuß au abwärls mesfend, größtentheils zn
HolläIIde^ho Igeeig 11e!, e^ich^ver ftc igerII

(2) vllt. Mayer, RathSschrbr.
 
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