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Heidelberger Zeitung — 1865 (Januar bis Juni)

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Nr. 102-126 Mai
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eidklberger Zeilung.

Kreisverkündigmigsblatt für den Kreiü Hcibclberg unü anülichcs Berkündigungsblatt für die Amts- und Aints-
Gerichtsbczirkc Heidelbcrg und Wiesloch und dcn Amtsgerichtsbezirk Neckargeuiünd.


Freitag, 12 Mat


» Auf die „Heidelberger
Zeitmig" kann man sich
noch fnr die Monate
Mai und Iuni niit 42 Kreuzern abonniren bei
allen Postanstalten. den Boten und Zeitungs-
trägern, sowie der Expedition(SchiffgasseNr.4).

* Politische Uinschau.

^ Der im Herzogthum Nassau, nächst Kur-
hessen eiueni Musterlande der Reaction, seit
Zahren chronische Vcrfassungsconflict ist zu einem
acutcn geworden. Die clericale und rsactionäre
Minderheit dcr zweiteu Kanimcr (wie solche ans
den letztcn vor einigen Monatcn vorgcnomnie-
nen Wahlen hervorging) entzog jich consequent
der Pflicht dcr Wahlpriifungcn eben, weil ste
stch bewußt war, dast sie nur eine Minorität
bilden würde. So oft dic Wahlprüfungen an
die Reihe koinmen sollten, vcrließ sie den Saal,
machte die Versanimlung beschlußunfähig, und
entzog dieser so die Möglichkeit, stch überhaupt
zu constituircn. Dic Regierung wandte längere
Zcit, trotz dcr Bchelligungen dcs Kanimerprä-
stdenten Namcns dcr liberalen Mchrheit, kcin
verfassungsmäßigcs Mittel an, uin dem unter
diesen Uuiftänden völlig zwecklosen Zusamineii-
sein des Landtags cin Ende zu machcn, vcr-
langtc vielmehr kategorisch Bewilligung der
Steitern. Die Majorität der 2. Kamnier griff
nun nach dcm lctzten Mittcl, wclcheS ihr noch
-brig blieb, und vcrlangte in dcr zur Bewilli-
gung der Steuern mit der erstcn Kammer ge-
ineinsam festgesctztcu Sitzung di- AuSschlicßung
dcr rcnitentcn, stets unbefugt hinwcgbleibendcn
Minorität. Da abcr von den Mitgliedern dcr
ersten Kammer, dic mit dcr Letztcrc» nieistcus
sympathisirten, hierauf nicht eingcgangcn wurde,
vcrließ nun die Majorität ihrerseits gleichfalls
die Ständcsitzung. Dic Steuerforderung dcr
Rcgierung für daS laufcnde Zahr ist dadurch
unerledigt geblicben, und dic Rcgierung sah
sich genöthigt die Kannncrn aufziilösen, und
daS weitere Rcsultat den durch Neuwahlcn in
die Kammcr bcrufcncn, möglicherweise »on der
jetzigcn Volksvertrctung verschiedenen Elementen
anheimzugcben.

Nachdem dic bayerischc Ratificationsvollmacht
in den lctztcn Tageu zu Bcrlin eingetroffen ist,
wird der Austausch der Ratificationen wegen
des Handelsvertragcs zwischen Frankreich und
dem Zollvcrein dicscr Tagc erwartct.

DaS Rcgierungsblatt für daS Königreich
Bayern voin 5. d. enthält die k. allerhöchstc j
Verordnung, dcn Vercinsjvlltarif betr.

Jn der Redactivn des „Frankfurter Jour-
lritt, wie der „Schw. M." vcrnimmt,
f!?chder Tage eiuc Veränderung ein, indcm
Dr. W. Kcllner, dcr bisheriac leitcnde Redac-
t-ur, ausscheidet.

Die erstc Kainnier in Hannover hat den
Beschluß deS anderen Hauscs wegen Revision
der octroyirten Verfassung einstimmig abge-

Aus Lyon wird gemeldet, die während der
Anwesenheit dcs Kaisers dasclbst stattgehabte
Exploston rührc von einem heimlich aufbcwahr-
ten Pulvervorrath her. Doch sei dasselbc kein
Attentats-, sondern einfach Contrebandepulver
gewesen, durch dcsscn V-rkauf einige Speculan-
ten bisher-gutc G-schäste gemacht hättcn.

D-r „Jtalia" zufolgd hat der Papst einc
aus dcn Prälaten Mora, Berardi, Pacifici und
Franchi zusammengcsetzte Commission bcauf-
tragt, einen Entwurf zu cinem mit den Gesctzcn
und Einrichtuugen des Königrciches Jtalien !

vereinbarlichc» kirchlichcn Arrangement auszu-
arbcitey.

Jn Cuba hcrrscht unter den Sclaven große
Unzufriedenheit und man befürchtet eincn Auf-
stand.

Deutschland

Karlsruhe, 10. Mai. Durch Allerhöchste
Ordrc vom g. d. wird Generallicutenant Kuntz,
Coniinaiidant dcr Jnfanterie und Gariiisons-
coininaiidant der Rcsidenzstadt Karlsrnhc, auf
scin uiitcrthLnigstes Ansuchen wegen lcidender
Gesundheit, unter Anerkennung seiner trcuen
und guten Dienste und mit der Erlaubniß, die
Uniform der activen Generale auch fernerhiu
zu tragen, iu dcn Ruhestand versctzt.

Kurlsruhe, 6. Mai. (Fortsctzung dcr 29.

, öffentlichc» Sitzung dcr 1. Kainmcr.) Der Bc-
richtcrstattcr Faller fährt fort: Jhrc Coin-
mission, durchlauchtigste, hochgeehrtestc Herren,
glaubt zu der großh. Regierung daS volle Bcr-
trauen hcgen zu dürfen, daß wenu gerecht-
fcrtigte Klagen an geeigneter Stelle angebracht,
dieselbcn Gehvr und Abhilfc, so wic billig-
Wünschc, welche das Gcsetz selbst nicht berüh-
rcn, bcreitwillige Berücksichtiguiig findcn werl
den. Nicht weniger wird ste aber auch unbil-
ligen Anfordcrungen fcst eutgcgeuzutretcn und
dem Gcsetze Achtung zu verschasfcn wisscn. Un-
billig müßte cs erscheinen, wollte man die Re-
gicrung sür etwaige Ausschreitungcn dcr Bür-
geriucistcr oder Beamtrn verantwortlich machcn,
welchc bei Einführung eines »euen GesetzeS
vorkommen und viellcicht häufig nur aus Un-
kenntniß der Sache herbeigeführt stnd. Durch
den Eintritt der Geistlichen in den OrtSschul-
rath, wie cs das Gesetz vorgcsehen und gc-
wünscht hat, hätte jedcm Mißstande vorgebeugt
wcrden könncn; cs ist aber unter den herbci-
geführten Vcrhältnissen leicht denkbar, daß be-
jondcrS in klciueren Gemeindcn bei OrtSschul-
räthen, denen ihr neuer Beruf fremd war, und
überdies noch vielscitig crschwert und entlcidet
worden, einigc Fehlgriffe odcr mangelhaste Auf-
fassung ihrer eigentlichen Wirksamkeit vorge-
kommcn sein mögcn. Obgleich die Schulzustände
im Lande sowohl in Beziehung auf dic Thcil-
nahmc der Bürger-Ortsschulräthe, als der guten,
lobenSwcrthen Haltung der Lehrer und ihr lcb-
hafteS Zntcresse an der Aufrcchthaltung dcs
iieuen Gcsetze« »ach eingeholten Erkundigungcn
und den bishcrigen Erfahrungen i,n Allgemci-
nen dcr Art sind, daß ein crfolgreicher Bcstand
des GesetzeS nicht in Frage steht, glaubt Zhrc
Commission doch aussprechcn zu sollcn, daß
sie e« im Jnteresfe der Kirche noch mehr, alS
in dem dcS Staates sclbst wünschenswerth hält,
daß der Gcistlichc die ihm eiiigcräinle Stclle
im Schulrathe nicht länger unbesctzt lassc. Auch
in den kleinsten Gcmeinden finden sich Männer,
welche, ohne gelchrteS Wissen zu besttzen, Eifer
und Juteressc für dic Schulc gewinneu und
wohlthqtig wirken können. Eine gewissc Scho-
nung, liebcvollc Belehrung und Leitung vou
Seite der Behörden könneu vicl zur Ancifcrung
und Erinunterung beitragen, um dcm schlich-
ten Bürger ein ncues, ungewohntes Geschäft
angenehm und leicht und für allc Theile nütz-
lich zu machen. Den Antrag der Bittstcller,
von dem gegebenen Gesetze abzuwcichen, ver-
mögen wir nicht zu bcfürworten. Wir müßten
cs vielmchr tief beklagen, wenn dic wohlwql-
lende und versöhnliche Haltung der Regierung
von einem Theile dcs Volkes so arg mißver-
standen wkrde. Aengstlichc Gcmüther machen
sich Vorstcllungcn über dcn Sinn und die Deu-

j tung des GesetzeS, welchc nicht im entferntestcn
darin zu findcn stnd. D-r Kirche ist dic aus-
schlicßliche Leitung deS RcligionSunterrichtcs
überlassen, sie erhält dadurch eine der Natur
und Stellung gemißc Einwirkung auf die sttt-
lich-religiöse Erziehung und Bildung der Men-
! jchen, «elche das eigentliche, vorzugSweise Feld
ihrcr Thätigkcit ist. Mit einer kirchlichcn Er-
ziehung allein ist aber den Ansprüchcn, die
, Inan jetzt mit Recht auf di- Volksjchulcn stcllt,

! ebcuso wenig genügt, als sic auf dicsem Wcge
alleiu ericicht werden. Dcun allc Elemcnte der
! menschlichen Gcscllschaft müssc» auf genügende
Weisc zur Leitung und Vervollkommnung oes
j VolkSschulwesens herbeigezogen, benützt und ver-
wendet werden. Die Bestiinniungen über die
Leitung des VolksschulwescnS, wic fie in dem
Schulaussichtsgesetze von vorigem Zahrc vor-
kommcn, siud in diesem Geistc abgefaßt. Die
Stelluug des Bürgers iu der Gemeinde und
im -Ltaate ist eiue andere geworden; er sitzt
heut zu Tage iieben dem Aintinann im Bezirks-
rath, gibt sein Urthcil als Schöffe und Ge-
schworener, und «arum soll er al« Vater und
Bürger nicht auch seine Stellc in dem Schul-
rathe ncben dem Ortspfarrcr einnehinen? Jn
mehr alS einer Beziehung inuß das Auge auf
di- Schule g-richtet werden, denn dcr Bürger
hat nicht nur seine Rechte, sondcrn auch seinc
Pslichtcn keunen zu lernen und ein richtigeS
Verständniß jeiner Aufgaben zu crhalten. Nur
dann wird cr dic ihm gebotenen Frciheitcn zu
seineui und dcm allgemeincu Bestcu weisc und
nützlich zu »erwerthen wisscn. Allc Schöpfnn-
gen der Neuzeit wcrdcn nur Werth haben,
wenn daS Volk reif sür dicselben wird. Diese
Aufgabc fällt aber vorzugSweise der untcr der
cinheitlichen Oberleitung dcs StaatS wirkenden
Schule zu; denn unzwcifelhaft hat ein consti-
tutioneller Staat das größte Jnteresse, daß das
Vvlk eine Erziehuug und Bildung erhalte,
welche ihm die nöthigen Kenntuissc zu scinem
Berufc und jeder LcbenSst-llung als Vater,
Gemeinde- und staatSbürger verschafft. Be-
zichungen, welche alle nicht vorzugsweise in
deu B-reich der kirchlichen Wirkjamkeit fallen.
Wir geben uns der zuversichtlichcn Hoffnung
hin, daß ein großcr Theil dcr Bittsteller im
Laufe der Zeit, bei längercr gedcihlichcr Wirk-
samkeit de« SchulaussichtSgcsetzcs, hcilsamc Er-
sahrungen machen und drmselbcn billige Aner-
kennung zollcn «erden, ferner, daß Besorgnisse
über Gewissensfreihcit und ReligionSgesahr,
welche aus ängstlichcn oder beangstigtcii Herzcn
fließen und daS Gemüth mit Bangigkcit für
die Zukunst erfüllen, bei richtiger, ruhiger Auf-
fassung und Erkenutniß der wahren Sachlagc
unbegründet erschcincn und von jelbst jchwin-
den werden. Endlich erwarten und wünschen
wir, daß Zeder, sei er Geistlichcr oder Laie,
di- Stellung einnehme, zu welchcr er berechtigt
oder vcrpflichtct ist, um in friedlicher Eintracht
an dcm gcmeinsamen Werke der Volksbildung
und Volkserziehung mitzuwirken und sie zu ge-
deihlichem Ziclc zu jührcn. Zhre Couiinissioii,
durchlauchtigster Herr Präsidcnt, durchlauchtige,
hochgeehrtcste Herren, gelangt in Anbctracht
der in dem Berichtc niedergelegten Erwägungen
zur Ucberzeuguug, daß „an dem bcstehenden
Gesctze sestzuhalten sei", und stellt deßhalb den
Antrag, über die Petitioncn znr Tagesordnung
überzugehen. Der Hcrr Bcrichterstatter bemerkt
ferner: Es war unmöglich, die Zahl der Bitt-
steller genau festzustellen, wcil dcr Petitioncn
zu viele waren und uoch in letzterer Zeit 66
cinkamen, auch hcute wiedcr 12 Stück von
Frhrn. v. Stotzingen angezcigt wurden. Zudcm .
 
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