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Heidelberger Zeitung — 1865 (Januar bis Juni)

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Nr. 102-126 Mai
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Vkidklbi'rgtr Zeilimg.

KreisverkündigMgsblatt für üen Kreis Heidelberg und amtliches Berkündigungsblatt für die Amts- und Amts-
Gerichtsbezirkc Heidelberg und Wiesloch mid den Amtsgerichtsbezirk Neckargemünd.

R 11«


Donncrstng. 18- Mat 18«S.

* Politische llmscha».

* Eii; so großer Stratege der Unionsgeneral
Sherman gewesen sein mag, ein so gcringer
Politiker war er jedenfalls, wie sich aus den
jetzt bekannt gewordenen einzelnen Pnnkten der
von ihm projectirten Caxitulation ergibt. Diesc
Uebereinkunft wäre nichts mehr und nichts
weniger, als die reinc AuSführung deS «on
Mac Clellan schon besolgten, dem Süden oöllig
zugeneigten Systems gewesen. Es wäre dicser
im Besitze seiner Arsenale und Wassen, die HH.
Zesferson Davis und Genosscn im Besitze der
Regierung der südländischen Einzclnstaaten ge-
blieden, ja sogar die Sclaverci HLttc man ihm
alsdann nicht nehmen können. Auch wäre eine
vollsiändige Amnestie sür den Süden garantirt,
und sogar ein Theil von dessen Staatsschuld
übernommcn worden. ES sind dies alles Pnnkte,
anf welche schon der mild und versöhnlich ge-
stimmte Lincoln nicht cingehen zu könncn wie-
derholt erklärt hatte. — Uebrigens scheint der
Gedank«, mit dictatorischer Eigenmacht aufzu-
treten, Sherman fern gelegen zu haben, dcnn
er hatte die Ratification des abgeschlossenen
Vertrags auSdrücklich der Regiernng »orbc-
haltcn.

Zn Paris ist das Gerücht verbreitet, daß der
König Victor Emanuel, falls die Kammern sich
gegen das Resultat, welches die Unterhandlun-
gen zwijchen Rom und Turin haben werden,
aussprechen sollten, droht, die Krone an seinen
Sohn, den Prinzen Humbert, abtretcn zu
wollen.

D eu tsch l a » d

Karlsruhe, 16. Mai. Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden:

in den Ruhestand zu versetzen; deu Revisor Friedrich
Katz von dem Bezirksaml Karlsruhe zu dem Bezirks-
aml Baden, den bei der Reviffon der Direclion der
Forste, Berg- und Hüttenwerke angestelllen Revisor Oscar
Schueyder als Oberrevisor zur Revision der Oberrech-
nungskammer zu versetzen.

^ Karlsruhe, ^16. Mai. Das Regbl. Nr. 22 enl-

auf den 18. d. M. zur Prüiung der Skaalsrechnungen
betr.; 2) Dienstnachrichlen; 3) Bekanntmachuug des
großh Ministeriums des Jnnern vom 5. d. M.: Jn
dem Schuljahre 1863/64 wurden die Gelehrten- und
höheren Bürgerschulen von der nachverzeichneten Anzahl
Schüler besucht: .4. Lyceen: Freiburg 378, Heidelbera
251, Karlöruhe 463, in der Vorschule 176, zus. 639, !
Constanz 174, Mannbeim 252, Rastatt 189, Wertheim
141, zus. 2024. 8. Gymnasien: Bruchsal 173, Donau-
eschingen 75, Lahr 132, Offenburg 122, Tauberbischofs-
heim 142, zus. 644. 6. Pädagogien: Durlach (mit
höherer Bürgerschule) 86. Lörrach 107, Pforzheim 193,
zus. 386. 0. Höhere Bürgerschulen: Baden 129, Bi-
'chorsheim a. Rh. 24, Bretten 60, Buchen 51, Eberbach
53, Emrneudingen 67, Eppingen 101, Ettenheim 214,
41, Freiburg 187, Gernsbach 51, Heidelberg
Hornbcrg 31, Karlsruhe 309, Coustanz 131, Kork
^Mannheim 251, Mosbach 73, Müll-
' Schopfheim 65, SinSheim 51. Ueberlkngen
59, Villmgen 62. Waldsbut 63, Weinheim 72, zus. 2636.
Gesammtschulerzahl 5690. Jm Iahre 1864 wurden auf
die Umversüüt entlassen: 1) Bon den Lyceen zu Frei-
burg 34 , Heldelberg 6 Karlsrühe 27, Constanz 20,
Mannheim 8, Rastatt 17. Wertheim 9. zus. 121. 2)
Bon großh. Oberjchulrath nach erstaudener Reise- und
Gymnasialprufung 10. Gesammtsumme 131.

Karlsruhc, k. Mai. (Fvrtsetzung der 29.
öff-ntlichen Sitzung der 1. Kamm-r.) Staats-
rath Dr. Lamey fährt fort: D-r Ortsschul.
rath soll nur der Gemeinde eine Stimme bei
ihrer Schule. dic sie hauptsächlich zu zahlcu
hat, sichern; die Geineinde muß wissen, daß
dic Schule ihr gehört; daß, was diesclbe Gutes
leistet in ReligionS- und weltlichem llnterricht,
ihr und ihren Kindern zu gut koinmt. Nach-

dem das Gcsetz einmal vorlag, war es die Pflicht
der großh. Regicrnng, dasselbe zu vollziehen.
Sie hatle nicht gcdacht, daß das erzbisHöfliche
Ordinariat die OrtSpfarrer am Eintritt in den
OrtSschulrath vcrhindern werdc, und sic wäre
gcrn nach Berkündigung desselben mit der Curie
über die Art der Ansführung in Beziehung
getrcten. Dies wurdc unmöglich, weil cs schon
vor Verkündigung des Gesctze» auSgemacht war,
daß die Geistlichen nicht in den Ortsschulrath
cintreten dürfen. Wir hätten, da es in dcr That
die voraus erklärte Absicht der Regicrung war,
gern cingeräunit, daß in der Regel die OrtS-
geistlichen zu Vorsitzenden des OrtsschulrathS
zu erncnncn seicn, und daß, wie es auch wirk-
lich angeordnet worden ist, mit dem Kirchen-
regiment vorher in Verbindung zu trcten sei,
wenn aus irgend einem Grunde dem Geist-
lichen der Vorsitz nicht übertragen wcrden sollte;
das Kirchenregiment wird ja häufig am beften
in der Lage sein, Abhilfe zu schaffen. Wir wür-
den auch andere billige Wünsche nicht zurück-
gewiesen haben; wir konnten aber von uns aus
nicht bei der Curic ansragen, was sie hinsicht-
lich deS Vollzugs des Gesetzes wünsche, nach-
dcm sic dem Vollzug schlechchin entgegcngctreten
war. Eine solche Ansrage wäre vielleicht auch
wieder als eine Kränkung betrachtct wordcn.
Gegenüber der Pflicht der Rcgiernng, daS Ge-
setz zn vollziehen, wurdc nun darnach gestrebt,
dicsen Vollzug zu heniineii. Es ist notorisch,
daß von vielen katholischen Geistlichen sclbst in
öffentlichen Kanzelrcden es als cin Unrecht ge-
gcn die Kirche, als eine Sünde dargestellt
wurde, in den Ortsschnlrath zu wählen. Untcr
solchen Umständen ist das Ergebniß dcr Wahl
nicht nur nicht schliinm, sondern wirklich glän-
zend. Jm Ganzen war die Betheiligung an dcr
Wahl so stark wic je, mit Ausnahme solcher
Fälle, in welchcn unter hestigem Kampf zwei
Parteien an der Wahl sich betheiligten. Vicl-
leicht am schwächsten war die Theilnahmc in
der zweiten Hauptstadt des Landcs, die Herr
von Stotzingen doch nicht für sich anführen
wird. Aehnlich war es auch hirr und übcrhaupt
in vielcn Städten, wo man gewöhnt ist, der-
artige Wahlcn einem engeren Kreise Derjenigen
zu überlasscn, die sich besonders sür die Sache
interessiren, wcnn man weiß, daß sie im Sinnc
der Gejainmtheit handeln werden. Damit wurde
mir auch erklärt, warum in meinem Wahlbe-
zirk, in der Amtsstädt Lörrach, die gcringste
Betheiligung an der Wahl (nur 3Ü wählten)
stattfand. Uebrigens ist eS allerdings richtig,
daß in einer Anzahl von Gemeinden, die der
Einwirkung der Geistlichen besonders zugäng-
lich oder ausgcsetzt waren, die Wahlcn nur
mit sehr gcringer Theilnahme vor sich gingen.
Eine Wahl mit 1 Stimme kam aber nicht
vor, das wäre keine Wahl; auch nicht mit 2;
wohl aber gibt es Orte, wo nnr 8 bis 7
wähltcn. Dic Ansicht des Hrn. Grasen Hennin,
man hätte Diejenigen, welche die Wahl ohne
Entschuldigungsgrnnd ablehnten, nicht strafen
sollcn — ihre Zahl ist übrigeus sehr gering
— kann ich nicht billigen. Wie sollte mau cin
mit der maßlosesten Heftigkeit angcgrisfeneS
Gesetz vollziehcn, wenn man gar nichts thut,
nicht einmal die in demselben ausdrücklich vor-
gcsehenen ZwangSmittel anwendet? Freiherr
v. Stotzingcn beklagt sich über ungcbnhrliche
Einmischungen von Beamten; mir ist von sol-
chcn, obgleich ich den Bad. B-obachter, welcher
derartigc Vorfälle stch nicht entgehen läßt, zu
lesrn pflege, nichts bekannt geworden; jeden-
falls ist die Einmischung der Gcistlichen der
Natur der Sache nach weit wirkungsvoller, als

i die der Beamten. Sollten übrigens von letztern
ungebührliche Becinflussungen stattgefunden
haben, so beklagc ich die» eben so sehr, wic
das gleichc Verhalten bei Geistlichen. Dagegen
^ thaten die Bezirksbeamten nur ihre Pflicht,
wenn sic dic Hinderniffe sür dic OrtSschulrathS-
wahlen zu bcseitigen, vor Allem die Beängstig-
ten und Jrregeführten kber Geist und Sinn
: des Gesetzes aufzuklären suchten. Hr. v. Stotzin-
gen fleht ferner eine Verletzung des Gesetzes
darin, daß, wo keine Wahlen zu Ständc kamen,
Ortsfchulräthe durch die Regierung cingesetzt
wurden. Es gibt aber ein großcs Gesctz in
der W-lt, daS nic aufgehoben iverdcn kann
und das viclleicht anch Hr. v. Stotzingen an-
erkennen wird, das Gesctz: daß, wenn irgenb
EtwaS nach gesetzlicher Vorschrift vollzogen wer-
den soll, eS auch vollzogen werdcn muß; daß
also auch eine Behörde, welche das Gesctz ver-
langt, von der Regierung eingesetzt werden muß,
wenn sie nicht gewählt wird. Man kann den
Staat nnd seine Einrichtungen nicht deßhalb
zu Grunde gchcn lassen, weil eine mißleitete
Bcvölkerung nicht thut, was die Gcsetze von
ihr erwarten. Aehnliche Wege wurden schon
öfter, aber immcr zum Unsegcn und zum Fluch
des Landes eingeschlagen; ich erinnere nur
daran, als in gewissen Zeilen nicht mehr in
die Kammern gewählt werdcn sollte. Wciter ist
behauptct, das Petitionsrecht sei beeinträchtigt
worden, und ein Fall angefihrt, in welchem
die Gensdarmerie cine Adressc L Tage lang
weggenommen habc. Mir ist dieser Fall, wegen
desscn Beschwerde zu erheben gewefen wäre,
nicht bekannt gcworden; und es wäre leicht
möglich, daß anch Adrcssen für dic Regicrung
nicht bloö auf S Tage, sondern sür immer weg-
zenommen worden waren. (Forts. folgt.)
s* Karlsruhe, 15. Mai. 80. Sitzung der ll.
Kammer. Vcrhandlungen übcr die gcgen daS
Schulgesetz eingekommenen Petitioncn. Abg.
Busch spricht für den CominissionSantrag, in-
dem er als Katholik die gegen die Schulreform
erhobene Anklage, als ob durch sie die Religion
in Gefahr kämc, als unbegründet und verläum-
derisch zurnckweist. Die Erklärung des großh.
Staatsministcriuins hätte Redncr entschiedencr
gewünscht und fügt bei, daß die libcralc Partei,
der er angchöre, dem Ministcrium seine Untcr-
stützung entziehen wcrde, wenn man in Aus-
führung des Schnlgefctzes sich schwankend zeigc.

Abgeordnctcr Krausmann wird für den
Commissionsantrag stimmcn, denn diese Peti-
tioncn vcrtreten sicher nicht die Majorität des
kath. Volkes in Baden; ste stnd das Ergebniß
eincr Agitatiou, die wie zur Zeit deS Concor-
datS organisirt, durch einen Theil der Gcist-
lichkeit (er sage einen Thcil, weil es auch dabei
AuSnahmen gibt) aber auch von Männern, dic
der extrcmstcn Partcirichtung angehvren. Die
Art und Weisc, wie die Petitionen zu Standc
kanien, seien im Commissions - Bericht treffkich
gezeichnet; dic Mittel, die dazu angewendct wur-
den, schwächten aber den Antrag der Petition
vollständig ab. Außer Freiburg sei die Stadt,
die er zu vertreten die Ehre habe, die einzige
der größeren Stadte, von der eine Petition
vorliege. Zm anderen hohen Hallsc habe ein
Rcdner erwähnt, daß die Mitglieder einer Com-
mission dic Erklärung abgegeben, daß über
100 kath. Bürger d-r Petition ihre Zustim-
mung gegebcn. Soferne damii die StiftungS-
commission gemeint s-in sollte, so müsse cr dies
in Abrede stellen, denn von den 6 Untcrzeich-
nern, an dereu Spitze ein bekannter Partei-
führer, sind 3 Mitglieder der Stiftungscom-
mission und haben nur für ihre Person unter-
 
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