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Heidelberger Zeitung — 1865 (Januar bis Juni)

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Nr. 102-126 Mai
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KreisverkülldlglMgMatt für ücn Kreis Hcidclberg uild aintliches
Gcrichtsbezirkc Heidelbcrg nnd Wiesloch und dcn

N» H3. Lonntag, I«. Mai

I8«L.

rr

für die Aints-- und Aints-
Neckargeuüind.

^ ^ Auf die „Heidelberger

Zcitung" kann man sich
noch snr die Mouate
tvai und Iuni mit 42 Kreuzern abonniren bei
allen Postanstalten, den Boten und ZeitungS-
tragern, sowie der Expedition(SchiffgasseNr,4).

* Politische llmscha».

Jn der BnndeStagssitzung vom 11. d. kamen
nur Vcrwalkungs- und Militärangelcgenhciten
zur Verhandlung, die kein allgemeinereS In-
teressc boten.

Der Entwurf des AmnestiegesetzcS, welcher
der bayerischen Kammer vorgelegt wurde, ist,
wie bcrcitS gemeldct, ausnahmsloS, jcdoch nur
für Diejcnigen, welche zur Zclt der Politischen
Bewcgung dcm baycrischcn staatsverdand an-
gchörtcn. Für die MilitärPcrsoucn, wclche
1849 iu der Pfalz fahnenflüchtig wurdcn, ist,
wie der Justizministcr gleichzeitig in der Kam-
mcr ankündigte, untcrm Heutigen vom Konige
ein Gcneralpardou crtheilt worden. — Der Gc-
sctzcntwurf l«M^ ^,drc

eingesetzt. b

„Ark. 3. Die Bcstimmun.zen der Ark. 1 und 2 fin-
ben nur auf solche Pcrsonen ^Anwciidimg^ zur

Wirksamkeit."

Der außerordentliche Landtag in Braun-
schweig ist am 8. Mai eröffnet worden.

D e u tsch l a n d
Karlsruhe, 6. Mai. (Fortsetzung der 24.
öffentlichen Ätzung der 1. Kammer.) Herr Ge-
heimrath Graf v. Hennin sieht sich veran-
laßt, folgende Antrage zu stellen: 1) die einge-
kommenen Petitionen dem Staatsministerium
zur Kenntnißnahme zu überweisen; 2) in der
Hauptsache den Wunsch zu Protokoll zu er-

klären: dic großh. Regierung möge cinstweilen
inncrhalb des Rahmcns der Gesetze von 1860
und 1864 mit der Curie eine Verstandigung
herbeiführen. Zur Begründung seincr An-
träge trägt der Hcrr Graf Folgeudes vor: Es
ist gewiß nicht zu läugneu, daß ein wichtiger
Gegenstand vorliegt und eine große Unruhe
im Lande über diese Angelegenheit besteht. Jch
will nicht un(ersuchen, ob äußere Einwirkun-
gen im Land stattgefunden haben oder nicht.
Die Thatsache stcht einmal fest, daß diese Un-
ruhc vorliegt; es haben sich nun eine große
Anzahl Mitbürger an die Kammer gewendet
mit vertrauensvollen Wünschen, und deßhalb
könnte ich nicht mit Geringschätzung über die-
selben zur Tagesordnung übergehen, und ich
glaube, daß man wcnigstcns diese Petitionen
zur Kcnntnißnahme überweisen sollte. Jch bin
zwar wcit entfernt, einen Antrag auf empfeh-
lende Ueberweisung dieser Petitionen zu stcllen,
obschon ich mit dem Jnhalt derselben in man-
cher Beziehung einverstanden bin; allein ich
glaube, daß dic Rücksicht für Diejenigen, die
sich an uns gewcndet haben, vcrlangt, daß man
nicht so rücksichtslos darüber hinweggeht, und
außerdem ist dieS auch gut, wcnn die Regierung
weiß, wic die Anjchauuugen und Ansichten in
den einzelnen Ortcn sind. Jch glaube, der ge-
eignetere Weg ist der, die Pctitionen zur Kcnnt-
nißnahme zu überweisen. Jn Bezug auf den
zweiten von mir gcstcllten Autrag erlaube ich
mir, denselbeu etwas näher zu begründen. Wenn
sich zwci Gewaltcn bekampfen, welche nach ihrem
Wesen und ihrcr Bestimmuug darauf ange-
wiesen sind, sich gegenseitig zu unterstützen und
zu kräftigen, so wird eine Verständigung, eine
friedliche Lösung bestehendcr Conflictc zum Be-
dürfniß für bcidc Theile, besonders wenn keine
höhcre Gewalt vorhanden ist, bei welcher diese
Conflictc auf eine beidc Theile bindende Weise
ihre Lösung erhalten könncn. Das Bedürfniß
einer fricdlicheu Lösung muß daher besonders
lebhaft bei Conflicten zwischcn dcr weltlichen
Regierung und der Kirchengewalt hcrvortreten,
und es wurde dieses Bcdürsniß auch in neuerer
Zeit in den meisten Staaten, insbesondere im
Großherzogthum Baden, wiederholt anerkannt.
Als nämlich in dcn Jahren 1853 und 1854
eine bedauerliche Differenz zwischen der großh.
Negierung und der erzbischöflichen Curie in
Freiburg entstandcn wav und immcr größere
Dimensioncn anzunehmen begann, wurde, als

dcr Streit am heftigsten entbrannt war, von
demselben Ministerium, das die Rechte der
Staatsgewalt mit der cntschiedensten Thatkraft
gegen die Ansprüche und das thatsächliche Vor-
gehen der Curie vertheidigt Hatte, doch für
nöthig gehalten, ejnc Verständigung zu versu-
chen, die auch in Rom durch das bekannte Jn-
terin erzielt wurde. Als fcrncr nach dcr der
Convention mit Rom ungünstigen Entscheidung
der badischen Ständekammern ein neucrKirchcn-
streit auszubrcchen drohte. geschah Dasjenigc,
was kaum erwartet werden kounte: das näm-
liche Minifterium, welches die Krone zur Zu-
rücknahme der Convention bewogen hatte, ver-
ständigte sich im Jahr 1661 auf den Grund
der den Kirchen durch daö Gesetz vom 9. Okt.
1860 gewährtcn Selbstständigkeit mit dcr erz-
bischöflichen Curie und bcwilligte der lctztern
in dieser Vcrcinbarung, namentlich in dem
wichtigsten Punkte, über die Bcsetzung der Kir-
chenpfründcn, mit einer allseitS anerkannten
Versöhnlichkcit mehr Rcchte, als eS selbst in
der Convention mit Nom geschehen war. Mit
Befriedigung konnte in dcr allerhöchsten Thron-
rede bei Eröffnung des Landtags von 1861/62
den versammclten Ständen das Friedenswerk
verkündct werden, und der hierauf von den
Ständekammern in den unterthänigsten Dank-
adreffen dargebrachte Dank fand gewiß im gan-
zen Lande. wenigstens bei der ganzen katho-
lischen Bevölkcrung, den lcbhaftesten Wieder-
hall. Sollte nach dicsen Vorgängcn der gegen-
wärtig übcr die Schulfragc ncu cntbrannte
Kampf nicht auch eine friedliche Lösung crhal-
ten können? Sollte die unerquickliche Aufre-
gung, die — nicht nur, wie öfters behauptet
wcrdeu will, einc extremc Partei —, sondern
die Mehrzahl der katholischen Bcvölkerung, be-
sonders der Landgemeinden, ergriffen hat, sollte
die Beunruhung, welchc sich vicler sonst so ruhi-
gen Gemüther bcmächtigt hat, noch länger und
bis zu einer Schwächung alles gegenseitigen
Vertrauens fortdauern? Möchte dieses verhütet
werden! Alö das Schulaufsicht^gesetz vom Jahr
1864 in diesem hohen Hause berathen wurde,
erlaubte ich mir vor Allem auf die Nothwen-
digkeil einer Verständigung zwischen Staat und
Kirche hinzuweisen, und dabei namenllich her-
vorzuheben, daß dieses wegen der Betheiligung
der Ortsgeistlichen im Ortsschulrath wünschenS-
werth sei. Jch habe übrigens damals diesem
Gesetz meine Zustimmung nicht versagt, da ich

* Am gro^en Faß zu Heidelberg.

Stilt ruht im Kellergrunde
Jm düstern, kalten Raum,

DaS Faß schon manche Stunde
Verzaubert, wie im Traum!

Und drübcn an drr Mauer
Lehnt PerkSo, der Zwerg,

Es weilt sein Blick voll Trauer
Am Faß zu Heidelberg!

Den Schlüssel an der Seitc,

Zm glänzenden Ornat

Zur Nachtzeit setn Mandat!

Ja, glaubt'S, er dünkt nicht wenig
Auf seinen Stand fich ein,

Er war ja einst ein König,

Ein König war's — im Wein.

Die frübern Herrscher halten
Drauß vor dem Thore Wacht.

Stramm stehen die Gestalten
Zn ihrer Würden Tracht.

Einst kneipten da die Fürsten .
Viel Rhein- und Neckarwein,

DaS muß rin rwig Dürsten
Bei'm Faß gewesen sein.

Wenn sanft des Tages Schimmer
Zn Dunkclheit verfinkt
Und Hesperus' Geflimmcr
Lächelnd PerkSon winkt,

Hört man oft seine Stimme
Zn finstrer Mitternacht.

Er singt in stürm'schem Grimme,
Daß daS Gewölb' erkracht.

Er lobt die alten Zeiten,

AlS noch vem Faß entquoll
Das Naß, daß ihm tn Freuden
Das Herz so wonnig schwoll.

Auf'S Neue Bacchus stieg,

Wie er als kleiner Zwerge
Erklart dem Titan Krieg.

Dann seufzt er stirnerunzelnd:
Leer jetzt ist's Faß der Pfalz,
Hinzu setzt er noch schmunzelnd:
Doch treuer Gott crhalt'S.

Wie im Kyffhäuserberge
Ruht Rothbart sammt dem Troß,
So thron' ich armer Zwerge
Am Kaß auf hohem Schloß.

Zch harre an der Pforte,

DeS Zauberspruchs gedenk,

Bis zum verjüngten Horte
Zch wiederkehr' alS Schenk.

Und sehn' mich, bis man fülle
Dich Faß, mein einst'ges Glück,
Dann kommt in Hüll' und Fülle
Drr alte Glanz zurück.

Jch aber — fitz' versunken
Beim vollen WeineSglaö —

Und träum', tch wäre trunken
Vom Heidelberger Kaß.
 
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