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Heidelberger Zeitung — 1865 (Januar bis Juni)

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Nr. 27-50 Februar
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https://doi.org/10.11588/diglit.2822#0203

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UMlbtrgtr Itilung.

Kreisverkündigungsblatt für den Krcis Hcidelberg und aintliches Berkündigungsblatt für die Amts- und Amts-
Gerichtsbezirke Heidelberg und Wiesloch und den Amtsgerichtsbezirk Neckargemünd.


Samstag» 23 Zebruar


* Palitische llmscbau.

Der Päpstlichc Nuntius Ehigi in Paris
übcrreichte dem Minister der auswärtigen Ange-
lkgenheite>> einc DcPeschc des Kardinals Anto-
nelli, wklche bezwecken soll, der französtschen
Rcgierung Genngthuung zn gewähren.

Rach cinem Gerncht, Pessen dje Ncwyorter
„TimeS" erwähnt, hätte Juarez im Süden
von Mexiko eine» großen Sicg errnngcn und-
eine wichtige Stadt eingenommen.

Die Nachricht, daß die Republik Uruguay
einen Bcvollmächtigten nach Frankrcich abge-
schickt hat, welcher beauftragt ist, den Kaiscr
Napoleo» nm dessen Bcrmittlung in Betreff
deS zwischen dieser Republik nnd Brasilicn cnt-
standenen ConflicteS zu ersuchen, bestätigt sich.
Dieser Bevollmächtigte, Don Candido Juänico,
ist gestern in Paris eingetroffen.

Deutschland.

Karlsruhe. 22. Febr. Zn den letzten Ta-
gen waren sammtliche KreiSschulräthe hier.ver-
sammelt, uni dem Präsidentcn deS Ministeriums
des Jnnern übcr ihre bisherigen Wahrnehmun-
gen und Erfahrungen hinsichtlich dcs neuen
GesetzeS über die Äufsichtsbehörden der Volks-
schulen unmittelbaren Bericht zu erstatten und
mit dem Oberschulrath über verschiedene innere
Schulsragen in Berathung zu treten. Wie der
Schw. M. vernimmt, sollen jenc Berichte sehr
befriedigend gelautet und mit Sicherheit heraus-
gestellt haben, daß die ganzc Agitation gegen
das Schulgesetz auf sehr schwachen Füßen ruht.

x Heidelberg, 23. Febr. Noch selten
ist ein schönercs Wort von dem Throne gcspro-
chen, als in diesen Tagen von unserem erhabe-
nen Landesfürsten. E§ ist ein edleS, ein kräf-
tiges und muthiges Wort, sollte es nicht ein
Echo finden in jeder Brüst, in der ein Herz
für Wahrheit, Freiheit und ächte Neligiosität
schlagt?

An dem Bürger ist es, nicht nur die Frei-
heit zu erkämpfen, sondern auch zu wahren;
an ihm ist es, sich nicht bloß um äußere Jn-
teressen, mit Gewehr und Schwert zu schlagen,
sondern auch euizutreten für die Güter der
Gegenwart, für ein freieS Staatsleben, in dcm
alle wahren, christlichen, geistigen Jnteressen
gewahrt sind. Und um ein solches freies oder
ein Pfäfstsch zugestutztes gemaßregeltes Staats-
leben handelt es sich in dieser sogenannten
— rcligiösen Frage. Das arme Volk wird von
seinen Führern irre geführt und mißbraucht,
dann aber wird erst die rechte Gefahr für Re-
ligion kommen, wenn einmal dies Volk erwacht
und das vermeintliche Christenthum als Pfaffen-
lhmn erkennen muß.

Nun wohlan schaaren wir unS um des edeln
Wsten Wort, wahren wir unsere heiligsten
Güter, bringen wir auch in diesem Sinne die
»allgemeine Wehrpflicht" zur Geltung.
Laßt uns auch in Heidelberg zusammentreten,
katholisch oder evangelisch, um auch unsern
Dank darzubringen, und damit zugleich aus-
Zusprechen, daß wir nicht gewillt sind, um einer
fanatischen Partei willen — ein friedliches Zu-
lannnenleben als Bürger eiuer schönen Stadt
und eines schönen Landes preiszugeben. Mann-
Mm ist vorangegangen, Heidelberg folge und
Bcwegung pflanzt sich fort!

Mannheim, 22. Febr. Die auf heute an-
deraumte Versammlung der hiesigen Einwohner
aller Confessionen fand unter der größten Theil-

nahme in dcm großen Theatersaale Statt. Herr
Oberbürgermeister Achenbach, der auf erfolg-
ten Vorschlag mit der Leitung der Verhandlung
betraut wurde, eröffnete dieselbe mit einer war-
men Ansprache.

Der Redner knüpft an das Grundgesetz von
1860 an, das nach Verwerfung des mit Rom
vereinbarten KonkordateS, die Verhältnisse der
Kirchen zum Staate regelte und denselben ihre
Freiheit und Nechte gewährleistete, indem es
zugleich aber auck die Pstichten feststellte, welche
die Kirchcn dem Staate gegenüber zu erfüllen
haben. Durch das Grundgesetz von 1860 wur-
den die Schulen Einrichtungen deS Staates,
da diesem nach den Grundsätzen des mooernen
Staates die Aufgabe der VolkSerziehung, dcr
Jugendbildung zufällt und zufallen muß. Zm
vorigen Jahre wurde ein Theil des Gesetzes,
welches bestimmt ist. die Verhältnisse der Schu-
len zu regeln, in dem Gesetze über die Aufsichts-
behörden für die VolkSschulcn, auf verfassungs-
mäßigem Wege, erlassen und eingeführt. Der
kath. Klerus, der sich schon vorher feindselig
zur Staatsregierung stelltc, benützte dieseS ueue
Gesetz, und suchte eine Bewcgung in der katho-
lischen Bevölkerung gegerr dasselbe hervorzuru-
fen, die scheinbar gegen das Schulgesetz gerich-
tet, in Wahrheit aber ganz anderc Beftrebun-
gen verdeckt. Der KleruS sprach aus, das neue
Aufsichtsgesctz störe die bcrechtigte Wirksanrkeit
der Kircheubehörden; beeinträchtige die Gewis-
sensfreiheit uud bedrohe dic katholische Religion.
Jn Wahrheit ist das Aufsichtsgesetz nur cine
Konsequenz des Gesetzes von 1860, ohne je-
doch diese Konsequenz, die in der vollständigen
Trennung der Schule von der Kirche bestcht,
.durchzuführen. Das Aufsichtsgesetz behält die
Konfessionsschulen bei; es bestimmt, daß der
Ottspfarrer als Mitglied in den OrtSschulrath
eintreten könne; eS räumt jeder Kirche das Recht
der Ueberwachung deS Neligionsunterrichts ein
und so kann nicht die Rede davon sein, daß
durch dasselbe die Religion in Gefahr komme.
Das Gesetz wurde von beiden Kammern nahezu
einstimmig angenommen. Nuc je zwei Mitglic-
der in jeder Kammer glaubten dem Gesetze
ihre Zustimmung versagen zu müssen. Hundert
Männcr aber, die auch die Religion lieben und
erhalten wissen wollen, die auch für ihre Kin-
der die religiöse Erziehung wollen, stimmten
dafüx. Der Redner wies an den vinzelnen Be-
stimmungen nach, wie das Schulgesetz nach
seinem ganzen Jnhalte die Religio'n nicht ge-
fährden könne, indem es abweichende Bestim-
mungen nur solche getroffen, wie sie der Staat
in Folge der Gesetzgcbung von 1860 gebie-
terisch verlangen müsse.

Nun wandte sich der Redner zu der Agita-
tion des „Wandernden Kasino's", das an vie-
len Orten Adressen und Deputationen an Se.
K. H. den Großherzog ins Werk gesetzt habe,
um den Großherzog zu veranlassen, ein von
den StaatSgewalten vereinbartes Gesetz einsei-
tig aufzuheben oder durch Erlassung eines pro-
visorischen Gesetzes zu beseitigen. Der Groß-
herzog, mild in der Gesinnung, habe eine An-
zahl von Deputatisnen cmpfangen, in der Hoff-
nung, durch Belehrung auf die irregeleiteten
Gemüther wirken zu können. EntstellunHen und
Ünwahrheiten hat man nicht gescheut, die wohl-
gemeiuten fürstlichen Worte verdreht, und sie
zu Parteibestrebungeu ausgebeutet, so daß die
Abweisung künftiger Deputationen eine gebie-
terische Nothwendigkeit wurde. Die Hoffnungen
des Klerus, auf den Landesfürsten einzuwirken

^ und denselben zu veranlassen, den Bestimmun-
! gen der Verfassung entgegen, das Aufsichtsge-
Htz aufzuheben- seieu durch das Handschreiben
! Sr. K. H. des Großherzogs an den Minister
Lamey zurückgewiesen worden. Auf der anderu
Seite aber habe dieser Ausdruck ächt konstitu-
tioneller Gesinnung unseres Fürsten das ganze
Land freudig bewegt, und bilde dasselbe mit
der Proklamation vom 7. April 1860 ein wei-
teres glänzendesBlatt inder badischenGeschichte.

Hierauf wendet sich der Redncr zu der Ab«
sicht des „Wandernden Kasino", auch unsere
Stadt mit der sehr zweifelhaftcn Ehre seines
Besuches zu bedenken. Er besprach desscn kürz-
^ lich publicirte Satzungcn und unterwarf sie
einzeln einer Kritik, unter deren Gattung die
! Ehre und der gute Name unserer Stadt schwer
beeinträchtigt werden könne, von dieser Befürch-
tung sei cr aber heute zurückgekommen, nach-
dem er die energische Proteftation vieler Ka-
tholiken an ihre kathol. Mitbürger gelesen, und
zweifle keüwn Augenblick, daß sie laut und
vernehmlich gegen dies Trciben ihre Stimme
erheben, und nicht dulden werden, daß die Ca-
sino-Herren den AuSspruch einer verführten,
äus alleu Ecken zusammengetriebenen, willen-
losen Mcnge für den Ausspruch der katholi-
schen Bevölkerung auszugeben sich erdreisten.

Der Redner suchte nachzuweisen, daß diese
Bestrebungen weniger dem Schulgesctze gelten,in
Wahrheit gegen die Regierüng und die Verfas-
sung gerichtet seien. Solchen Bestrebungen g'e-
genüber müsse jedcr Bürger, er gehöre dieser
oder jener Religion an, seinc Stimme crheben
und findet der Satz keine Anwendung mchr:
„Reden ist Silber und Schweigen Gold"; an
seine Stelle tritt: „Reden ist> eine gebietcri-
schc Nothwendigkeit und Schweigen ein Ver-
brechen."

Er setzte die Versammluug in Kenntniß,
daß nach Vorschlag deS Comite die Stadt
Mannheim eine offene, abcr kräftige Erklärung
in Form einer Adreffe an Se. K. H. den Groß-
herzog auSsprechen möge, die er verlesen lassen
werde. um solche alsdann der Versammlung
zur Berathung vorzulegen.

Die Rede des Herrn Oberbürgermeisters
Achenbach beschränkte sich auf die rein sach-
liche Darstellung der Verhältnisse, welche iw
dem sog. Schulstreite hervortreten. Trotzdem
machte dieselbe, unter dem Einflusse des war-
men nnd lauteren Gefühles für Recht und
Verfassung, dem sie entfloffen, einen tiefen Ein-
druck auf die Versammlung und wurde mehr-
fach durch Beifallsbezeugungen unterbrochen.

Hr. Stadtpfarrer Schellenberg, mit der Vor-
lesung beauftragt, sagt in einer Einleitung
dazu, daß er diesem Ersuchen mit freudigem
Herzen als Staatsbürger entgegenkomme, in
seiner Erklärung, was er unter dem wahren
Staatsbürger verstehe, kommt er u. A. auch
auf den Ausspruch eines Papstes zu sprechen,
wie derselbe die Ansicht der Kirche vom Staate
sich zurecht gelegt hatte. Die hierauf nun ver-
lesene Adreffe lautet:

Durchlauchtigfter Großherzog, Gnädigster
Fürst und Herr!

Angesichts der Agitalisn, welchc von dem ultranion-
lanen Clerus unseres Landes gegen das Gesetz über Auf-
sichtSbehörden sür die Volksschulen vom 29. Juli 1864
in unserem Lande eingeleitet wurde, gegenüber^der^Keck-

berufene Versammlung in die Mauern unserer Stadt
verpflanzt werden soll, fühlen sich die unterzeichneten
MLnner dcr Stadt Mannheim al^ Bürger des StaateS
 
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