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Heidelberger Zeitung — 1865 (Januar bis Juni)

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Nr. 78-101 April
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Widelbtrger Ieilung.

Kreisverküiiüigungsblatt siir den Kreis Hcidclberg unb amtliches Berkünbigungsblalt für die Amts- und Amts-
Gcrichtsbezirke Heidelbcrg und Wiesloch und dcn Anitsgerichtsbezirk Nelkargemünd.

N ?»I


Mittwoch, 1S Aprtl


r Bestellunge» auf die „Heidelberger
Zeirung" »ebst Beilage „Heidclber-
gcr Faniilienblätter" für das rnit 1.
April >8l,5 begonnene 2. Luartal
werden fortwäkrend angenommcn.

Die Expedition

Die freie Kirche im freien Staat.

V.

Unter den enrepäisch-christlichen Staatcn war
es das junge Königreich Bclgien, das den
Grundsatz uon der freien Kirchc zuerst zulicß
und mit seiner neueu staatlichen Ordnung zu
verbinden suchte. Als dic Belgier im Zahre
1820 sich crhoben, um ihre vom Wiencr Con-
greß gcgcn ihrcn Willen dictirte Vcrschmclzung
mit Holland zu zerreißen, war es die Hier-
archie, welchc zum Gclingen diescr Revolntion
wackcr mithalf. Es war dcr Haß gcgen die
protestantische Rcgierung, welche den belgischen
Clerus untcr die liberalc Fahne der nationalen
Unabhäugigkeit reihte. Zum Lohne für die ge-
leisteten Dienste forderte und verlangtc dic
Hicrarchie vom belgischen Nationalcongreß' volle
Unabhängigkcit der Kirche, d. i. deS hierar-
chischen Regiments, vom Staate. Wohl gab es
in der bclgischen Nationalrepräsentation um-
sichtigc Männer, welchc ihre warnende Stimme
gegen die Anwcndnng eineS so grsährlichen
ErpcrimentS erhoben, und wenigstens gewisse
Cautelen und Garantien gegen die Entartnng
deS lediglich sich selbst übcrlassenen hicrarchischen
RegimentS festgestellt wifscn wollten. Abcr dic
Zeit war zu bewegt und die Geister sür dcn
liberalen Schein eincs an stch allcrdingS rich-
tigen PrincipS zu sehr eingenommen, als daß
die Stimmen der Erfahrung und Bejonnenheit
hätten durchdringcn mogcn. Die bclgijche Kirche
oder vielmchr Hierarchic erhielt die vollstc
Unabhängigkeit von jeder staatlichcn Oberauf-
sicht und Controle, nnd erftcutc stch der voll-
kommenstcn Frciheit dcr Bewegung, derglejHen
die Kirchen noch in keinem andern Lande und
Staat deS alten Europa's seit Einsührung des
ChristcnthnmS genossen hatten.

ES ist seitdem mehr als ein Menschenalter
verflossen; das neuc kirchenstaatSrcchtlichc Prin-
zip »on der sreien Kirchc hatte hinreichend Zeit,
sich zu entwickeln und praktisch zu werdcn, so
daß wir aus den Früchten über dessen Werth
und Unwerth ein sichercS llrthcil zu gewinnen
im Standc sind. Wclches ist nun der factische
Zustand BelgienS, nnd welche Lehre ergibt sich
darauS für die Anwendung deS PrinzipS von
der freien Kirchc?

DaS kleinc Belgien hat sich im Vollgennß
einer verständig gcordneten bürgerlichen Freiheit
und unter der Leitunz cines weisen Regenten,
der in jeiner cdlen Sclbstverläugnung dem
Furstcnthum gleichsam wiedcr zu Ehren ver-
hals, indem es ihm nie einfällt, seine u. seiner
Familie Jnterefsen über die des Landes und
VolkcS zn stellen, nach der politischen Seite
hin zu ciner Art von constitutionellen Mnster-
staat herangebildet; nach der matericllcn Scite
stnd Ackerbau, Handel und Jndustrie de§ rühri-
gen und fleißigen Volkes in erfreulichstem Auf-
schwung und Fortschritt bcgrisfen.

Trotz all' diescr befricdigendcn und außerlich
glücklichen Erschcinnng ist das belgische Staats-
wesen inncrlich erkrankt nnd leidet an einer
fortschreitcnden Auflösung, die Lereits zu -iner
Epistenzfrage für dasielbe zu «crden droht. Die

StaatSgesellschaft ist iu zwci Hälften gespalten,
von dcnen die cine dcn Staat nur mit Mühe
vertheidigt, währcnd ihn die andere ganz nnd
gar an sich rcißen und Znteressen untcrthan
und dienstbar machen will, welche denen eines
freicn bürgerlichen GemeinwcsenS und cincr
selbstständigcn RechtSorduung geradczu entge-
gcngcsetzt sind. Zwischen der constitutioncll-
liberalen und der klerikal - hierarchischen Partei
ist es in Bclgien zu einem Kamps auf Lcben
nnd Tod gekommen; die Diuge stehen so, daß
nnr mit Mühc eine conftitulionclle Regierung,
als AuSdruck der Majorität dcr Stäude und
dcs LandcS, möglich ist. Die feindliche Spal-
tung ist nicht nur in dic Vertrctnng des Lan-
deS, sondern in oas Volk sclbst, in die Gemein-
den und Familien hineingetragen, nnd alle
wohlgesinntcn und unbefangencn Stimmen des
Landcs in der VolkSvenretung wie in der
Pressc geben übercinstimmend die Erklärung
ab, daß cs in bishcriger Weise nicht

Jn der That verstand die Hierarchic in Bel-
gien die ihr gewährte volle Frciheit nnd Unab-
hängigkeit mit überrajchendem Erfolg zu bc-
nutzen, um eincn grohcn Thejl dcS Volkes in
gcistigc Unsrciheit und Abhängigkeit zu brin-
gen; Schulen und Erziehnng sind, namenllich
hinsichtlich der ländlichen Bevölkerung und des
Adels, fast ganz in klcrikale Hände gerathen;
früher verarmt in Folge dcr französischen Herr-
schaft und Gesetze, hat der bclgische Clerus
gegenwärtig wiedcr reiche Mittel in Händen,
um auf die Wahlcn zu wirkcn, und nach zwei-
maligen Auflösungen immer wieder ihre Ge-
treuen in einer nur um 2—3 Stimmen ge-
ringern Anzahl in die Volkskammer zu brin-
gen und hier der constitutionell liberalen Partei
gegenüber zu stellen. Die Staatsmaschine droht
jeden Augenblick zu stocken oder im Flugsaiide
nnfruchtbaren Sireitcs sich zn verliercn; ja es
ist nichl unbckannt, daß baid nach dem fran-
zöstschen Staatsstreich, als Ludwig Bonaparte
den UltramontaniSmus in aller Wcijc bcgün-
stigte und erhob, eine nicht unbcdeutendc Fac-
tion in Bclgien offen dgmit umging, das Land
an den französischen Gewalthaber zu verrathen,
der damals alS Rettcr und Freund der Hier-
archie erschien und mit so vollen Händcn
wirkte.

Fassen wir das bishcr berührte Thatsächliche
kurz zusammen, so ergibt sich nns die Lehrc:
die Anwendnng des Prinzips von der sreien
Kirche hat in Belgien — und dieses Land
kann hierbei vvrerst allein in Betracht kommen,
da anderwärts, z. B. in Baden die Sache noch
ganz neu ist — dahin geführt, daß die Hier-
archie auf dem Boden völliger Unabhäugigkeit
und Freiheit stch zu einem Staatc neben uud
außer dem politischen Staate sich heranzubil-
den verstand, uud daß dieser hierarchische Staat
nicht etwa ruhig und friedlich neben dem
politischen Gemeinwcsen sich verhält, sondern
naturgemäß bestrebt ist, sich über den poli-
lijchen Staat zu erheben und dieseu stch
und seinen Zwccken unterthan zu machen.

Sollen wir also um solcher Folgen willen
das Prinzip selbst als verderblich und schädlich
verwerfen? Jn Belgien erhoben stch bersits
manche Stimmen in diesem Sinne. Andere,
und namentlich die liberale Regierung des Lan-
deS, schlcigt einen andcrn, wie uns scheint, rich-
tigern Weg ein, und sucht auf dem Wcge dcr
Gesetzgebung Cautelen gegen die Uebergrisse
der Hierarchie festzuftellen. Zn weil umsassen-
derer und consequenterer Weise geschieht dies

gegenwärtig in Ztalie». Wir bchalteu unS vor,
auf diesen Puuki zurückzukvmmen.

* Politische Ninschau.

Nach der lib. Correspondenz ist die Veran-
lasiung zur Enlsernnng des Gencrals ». Man-
teuffel nicht das in dcr ietzlen Zeit allerdings
stark getrübte Vcrhältniß zwijcheii dcm General
uiid .dem KriegSminister von Roon gewejen.
Diefe persöiiiichcn Reibereien mögen bei seincr
Entferming mitgeholfen haben, dcr cntfchcidende
Stoß ist aber höchst wahrscheinlich von andercr
Seite, und zwar von dcr rein politischen Seitc,
gekommcn. Der General v. Mantenffcl hat im-
nier, und wohl mit Recht, als dcr Vertreter
der österreichischen und mittelstaatlichen Partei
an unserem Hofe gegoltcn, wozu ihn, außcr
seincn politischcn Gesiniiiiiigeii, auch wohl noch
Familien-Eriimcriiiigcn vestimmt haben mögen.
Jetzt nun, da das herziiche Eiiivcrsiändniß zwi-
schen Preußen nnd Ocfterreich auch dcm Scheine
nach nicht mehr aufrecht erhalien werdcn kann,
scheint dic Stcllung des Herrn ». Maiiteuffel
im Militärkabinet mit unierer auswärtigcn
Poiitik nicht mchr vereinbar geivesen zu sein.
Seinc Entseriiung auS der Nähe des KönigS
wird deßhalb, wic jchon erivähnt, als ein poli-
tischcs Ereigniß epsten Rangcs und als bezeich-
nend für die Richtnng angrschen, welchc Prcu-
ßcn für dic nächste Zeit in der dcutjchen und
vielleicht auch in der europäischen Politik ein-'
halten wird.

* Zn dein nordamerikanijchen Bürgerkrieg ist,
nahezu am Ablaufe des vicrten Zahres sciner
Dauer, der entscheidende Schlag gefallcu, und
damit das Schicksal der Conföderation bcsiegclt.
Am 3. d. M. hat Grant mit dem UnionShecre
die iüdstaatliche Hauptstadt Richmond besetzl.
Die vorausgegangcne 3tägigc Schlacht cndigte
mit der vollständigen Niederlage des südstaat-
lichen Generals Lce. Die Conföderation hat
drmit ihre letzie Armec verloren, dcnn die ctwa
, noch vorhandenen Seitencolonnen zählen nicht,
sie stnd nicht im Standc, einen mililärischcn
Umschwung herbeizusühren, und die »on man-
chen Blättern bercitS ausgesprochene Befürch-
tung, daß ein Guerillakampf den Friedensab-
schlnß noch in die Länge ziehen könnc, dürfte
unbegründet scin. Die große Zahl der Gefan-
genen deS coiifödcrirtcn HecreS bewcist entweder,
daß Lee übcrflügclt und nmgangen wurde, und
daß es d-n UnionStrnppen geiungen ist, wenig-
stens eincm Theile s-iner Armee den Rückzug
abzuschneiden, oder daß scinc Soldaten des hoff-
nungSlosen Kampscs, der scit Wochen und Mo-
naten immer cngere Schlingen um sic zog, müde
war-n, nnd stch ergaben. — Blutig war der
Kampf glcichwohl, da Grant jeinen Sieg dnrch
einen Verlust von 7000 Mann bezahlen mußte.
Er rnckte den nach Lhnchburg zurückwcichenden
Lee'schen Heermassen anfdem Fnßenach. Die stra-
tegischen Combinaiionen der Unionsgenerale, die
zumeist erst den Krieg durch den Krieg lernen
mußten, mit Svldatcn, die sich ebensalls erst
im Kriege zu solchen anSbildeten, — haben stch
schlicßlich glänzend bewährt, vor All-m aber
das Talenk Sherman's, der den Schlüffel zu
dem jetzigcn Erfolge mit seincn bekannten Zügen
zuvor dnrch die Südstaaten schuf.

Jn Pern ist eine Revolntion ausgebrochen.
Am 28. Febrnar verkündeten die Ansständischen
in einer Prvclamation,! daß General Pezet aus-
höre, der Ches der Republik zu sein, wegen
deS Vertrages mit Spanien. Die Häfen Jßlaß,
Arica und Moquequa, so wie die Truppen in
 
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