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Heidelberger Zeitung — 1865 (Januar bis Juni)

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Nr. 78-101 April
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https://doi.org/10.11588/diglit.2822#0409

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VolkeS, sagcn, d-ß unser Motto in Friedcn sein
soll, waS unser Text im Kricgc war. Jede
Notion hat daS Recht, ihre eigenen häuSlichen
Angelcgenheiten »ach ihrem Belieben zu rcgcln
und Alle flnd verpflichtet, sich so zu bcnehmen,
daß der Frieden auf der ganze» Erde und dic
Frcnndschaft untcr der ganzen Mcnschcheit da-
tMrch gefördcrt wird." Der ossiciöse Bericht
der asiociirten Presse legt Nachdruck auf die
Reihenfolze, in welchcr dic auSwärtigen Ver-
treter im StaatS-Departement crschienen, um
ihre Glückivüuschc darzubringcn; cS ist die fol-
gende: der östcrreichische, der schweizerijche, der
schwedischc, der preußischc, der englische und
der chilenischc. Die übrigen werden nachgekom-
men sein.

Ncuyork, 5. April. D-r Kanonendvnner
dcr Schlacht bei Richmond wurde am Sonn-
abend auf der Arlingtoncr Höhe bei Washing-
ton (eine Entfcrnung von mehr alS 100 eng-
lifche Meilen) deutlich gehört. — Von Mobile
sind sehr günstige Berichtc im KriegSdeparte-
mcnt eingetroffen, und daffelbc glaubt verstchern
zu dürfen, daß dicser Punkt jetzt ebensalls in
den Händen der UnionStruppen ist.

Reiieste Nachrichte».

Newyork, 8. April, Miltags. (Mit dem
Dampser „America".) Der BundeSgcn. sheri-
dan verfolgt fortwährend dcu Rebellenführer
Lee und man schlägt sich ununterbrochen seit
Montag. Sheridan meldet von ciner Schlacht
bei BuckeSville, in der Lee geschlagen, Ewell
mit sünf andern conf. Gencralen und vielcn
Truppcn gefangen genvmmen und viele Kano-
nen erbeutet ivurden. Der Bundesgcneral glaubt,
Lee werde flch crgeben. Er setztc scinen Marsch
fort. Am crsten April standen die Unionisten
fünf Mcilen von Mobile. Dcr Angriff auf
diesen Platz hat begonnen. — Gold IbM/,;
WechsclcurS 161; Bonds 19k>/»; Baumivolle
33—36.

Berlin, 19. April. Die „Provinzialcor-

respondenz" sagt: Nicht bloß in Preußcn, son-
dern auch in SchleSwig-Holstein und im übrigen
Deutschland hat daS Bewußtsein, daß Schles-
wig-Holstein um seiner selbst und um Deutsch-
lands willcn in engster Verbindung mit Preu-
ßen bleiben muß, das gesammte Bolk crfüllt.
Diesc Bewcguug der Gcister ist jo einmüthig
und kräflig, daß jedc andcre LösungSart un-
möglich gcworden. Dic dem Landtag dcmnächst
zugehendc Vorlage über die Kriegskosten wird
von eiiicr Dcnkschrift übcr dcu pvlitischen Ver-
lauf d-r Herzogthümersache beglcitet scin.

Rendsburg, 20. April. Die gestern statt-
gehabte Delegirten - Verjammlung der Schlcs-
ivig-Holstein-Bereine trat den in Berlin am
26. MLrz gefaßten Beschlüssen, durch welche
cine Verständigung angebahnt wird, bei und
fordcrte die baldige Constituirung der Herzog-
thümer untcr dem Augustenburger.

- s . Areiburg, 12. April. Am 12. März
1846 starb der langjähr.Profcffor der Theologie
und gewesene Domkapitular Joh. Leonh. H ug
dahier, gebürtig von Constanz, wo er am l.
Juni 1765 das Licht der Wclt crblicktc.

Wcnige Monate noch, und es liegt ein vol-
les Jahrhundcrt zwischcu seincr Wicgc und dcr
Jetztzeit. Wic ganz andcrS ist die Heranbildung
unscrcr katholischcn Geistlichen gegenüber jenen
Tagen, als Hug »och in voller Kraft seinem
Bcrufe als Theologe vorstand!

Hug war eine durch und durch wisscnschaft-
liche, bejonderS kritisch begabte Natur. Wer
erinnerk sich nicht seincs, in 4 Auslagen cr-
schiencnen HauptwcrkeS: „Einlcitung in die
Schriften deS Neuen TestamcnteS", das in die
französische und englische Sprache übcrsetzt ward
und wclche kritische Schrift stetS unter den
dahin bezüglichcn Schriften aller Bekenntnisse
eine hcrvorragcnde Stellc einnehmen wird.

Freilich den jetzt vorhcrrschend ultramontanen,
jcsuitischen Leitern der kMholischen Kirche gegen-
übcr würde der Theologe Hug in seiner frnhern

Wirksamkeit, wenn er jetzt noch lebcn und gleich
denken und schafsen würde, ein größerer Stein
deS AnstoßcS sein, als Schcnkel dem Pietis-
mns geworden ist.

Darum sprach eS uns aber auch eigenlhüm-
lich an, daß unser crzbischöfliches Dom-
kapitel auf der Jnschrift des dieser Tagc dem
großen Manne Hug auf hiestgem Fricdhof ge-
setzten Grabmonumcntes als gcmeinschaftlicher
Widmer mit der Universität erscheint. Wir
dachtcn wieder: Dem Todten wird man lieber
gerecht als dcm Lebenden!

Wenn man sich hie und da wnnderte, daß
dcr großc Gelchrtc Hug mit seinen Grund-
sätzen, seiner kritischen, negirenden Natur in'S
Domkapitel treten konnte, so sprachen wir oft
dic Ansicht aus, daß er da am Platze sei, weil
er durch dic Ueberlegenheit seines GcistcS min-
destenS Schlimmes verhütcn konnte und sich
dcssen wohl bewußl gewesen sei. Hätlcn wir
jctzt nur eincn Hng im Ordinariat, eS wäre
wohl MancheS nicht geschehen.

So mußte ich am Grabe dieses ManneS
denken.

Ans Baden. Dem von Seiner König-
lichcn Hoheit dcm Großherzog auf die katholische
Pfarrci Stein am Kochcr, Decanais MoSbach,
ernannten Pfarrer Leopold Giani, bisherigem
Pfarrverweser von RingSheim, ist die kirchliche
Einsetznng erthcilt wordcn; cbenso haben Se.
K. H. der Großherzog Sich gnädigst bcwogcn
gefunden, daS evangel. Stadtvicariat Freidurg
dem Vicar Karl Heinrich Rocck daselbst zu
übertragen-

Universitäls - Rachrichten.

Die sranzösische Academie der Wissenschaften
hat an Stelle deS verstorbenen Prof. Trevi-
ranus den Prof. Hofmeister aus Heidelberg
zu ihrem cvrrcspondirenden Mitgliede für daS
Fach der Botanik ernannt.

Obrigkeitliche Bekanntmachungen und Privat-Anzeigen.

Die BettitmE, VerscrEung und

Nr. 8578. Nachstebende Ministerialverordnung
vom 28. MLrz d. I. wird hiennt auch im Kreis-

Heidelberg, den 19^ April 1865.

Großh. Bezirksamt.

R e n ck.

Verordnung.

Für die Bereitung, Versendung und den Verkauf
von Reibfeuerzeugen (Reib- und Streichzünder,
Zündhölzer, Zündkerzchen, Reibschwamm, Reib-
fidibus und ähnliche Reibzündmittel) werden auf
Grund des §. 111 des Polizeistrafgesetzbuches und
mit Bezug auf Art. 16 und 30 des Gewerbegesetzcs
nachstehendc Vorschriften ertheilt:

§. 1. Für die Befugniffe zu diesem Gewerbebe-
trieb find dic Artikel 1—3 und 6—9 des Gewerbe-
gesetzes vom 20. September 1862 nebst den dazu
erlassenen Vollzugsvorschriften und für die Fabri-
kation und die Niederlagen des Großhandels die
Artikel 10 und ff. des Gewerbegesetzes nebst den
M. 13 und ff. der Vollzugsvcrordnung vom 24.
September 1862, sowie die 8§. 2 und 3 gegen-
wartiger Verordnung maßgebend.

§ 2. Die Fabrikation ber Reibfeuerzeuge darf
nur außerhalb der Ortschaften in abgejonderten,
von andern Gebäuden wenigstens 60 Fuß entfern-
ten Lokalen stattfinden.

8 3. Zur thunlichsten Sicheruna des Arbeits-
personalS gegen Gefahren für Gesundheit müssen
in solchen Fabriken:

1) bie Bereitung der Zündmasse nebst dem Ein-
tauchen der Hölzchen, in dieselbe, das Trocknen
der Hölzchen ebenso deren Verpackung in je
eigenen, sowobl unter sich als von den übri-
gen Arbeitslokalen gänzlich abgeschlossencn
Räumen gescbehen:

2) die sämmtlichen Räume, in «elchen sich Phos-
phordämpse entwickeln, Vorrichtungen zur
wirksamen Ventilation haben;

3) sämmtliche Arbeitsräume täglich gelüftetwer-
den, und mit dem Anschlag ver unten folgen-
den Warnung versehen setn.

8 4. Bei der Versendung müsse« die Rribfeuer-
zeuge in Behältnisscn von starkem Eisenblech oder
in sehr festen, an den Fugcn mit Paptcr verkleb-
ten hölzernen Kisten sorgfältig und fest dergestalt
verpackt sein, baß der Raum der Behälter völlig
^usgefüllt ist. Die Behälter find mit^ einer, den

Angen fallenden Ueberschrift („ Reibfeuerzeuge,"
„Streichzünder" rc.) zu versehen.

Dte Ladung ist sowobl während der Fahrt äls

auf den Anbaltsplätzen vor Gefahren der Entzün
dung ficher zu stellen.

8.5^ Dtt Kleinverkäufer haben ihre Vo^äthe
Stoffen aufzubewahren.

Auch die zum täglichen Verschletß in das Ver-
kaufslokal gebrachten kleineren Mengen find dort
vor Licht und Feucr bcsonders zu verwahren und
dürfen nicht in ber Nähe von Nahrungs- und Ge-
nußmitteln gelagert werden.

tember 1846, vom 11. Mai und 28. Juni 1854

Karlsruhe, den 28. März 1865-
Großh. Ministerien des Innern und des Handels.
A. Lamey. Mathy.

V6t. Zehr.

Warnung.

zu nrhmen. ^ ^ ^ ^

2) Durch Reinlichkeit, insbesondere durch Wech-
seln ber Kleider und Waschen nach der Arbeit, so
wie durch öfteres Ausspülen des Mundes können
die Arbeitcr zur Erhaltung ihrer Gesundheit we-
sentlich beitragen.

3) Für Arbeiter, welche schadhafte Zähne, Zahn-
fisteln, eiternde Stellcn im Munde haben, oder
welche viel husten unv brustleidend find, ist es
räthlich, aus Arbeit zu treten, da sie bier in Ge-
fahr stehen, fich schwere Leiden zuzuziehen.

Großh. Bezirksamt Heidelberg.

Dic Vorlage der Gemrinderechnungen
pro 1864 zur Abhör betr.

Nr. 8544. Diejenigeu Gemcinderäthe, welche
die Rechnungen pro 1864 bisher noch nichtzur Ab-
hör anher vorgelegt haben, werden unter Hinwei-
sung auf § 33 der Rechnungsinstruktion erinnert,
solche längstens bis zum 1. Mai d. I. anber ein-
zusenden, oder zu erwarten, daß die rückständigen
durch Landboten abgeholt werden.

Heidelberg, den 18. April 1865.

R e n ck.

Großh. Bezirksamt Heidelberg.

Nr. 8542. Kaufmayn Wilhelm Wacker von
Wieblingen beabsichtigt. außerhalb jcncs Ortes in
der 3ten Gewann des Mittelfeldes nächst der Karls-
straße eine Lack- und Firnißfabrik zu errichten.

Dirs wird unter dem Anfügen bekannt gemacht,
daß Plan und Beschreibung bieser Anlage 14Tage
lang im Rathhaus in Wteblingen zu Iedcrmanns
Ginficht anfliegen werden und daß elwaige Ein-
wendnngen binnen gleicker Frist bei jener Ge-
meindebehörde oder bem untcrzeichnetcn Bezirks-

amte bei Vermeibung deS AusschlusseS schriftlich
oder mündlich anzubringen und zu begründen ssnd.
Heibelbcrg, den 18. April 1865.

Gro^. Bezirksamt:

zi

Maurerarbnt ^ . . . 417 46

Zimmerarbeit .... 106 —

Schrcinerarbeit .... 175 39

Schlosserarbeit . . . . 82 12

Glaserarbeit.16 —

Blechnerarbeit . . . . 5 54

Tüncherarbeit . . . . 90 40

Tapezierarbeit . . . . 18 56

Angebote find spätestens Diensitag, den 23- d.
M., VormittagS 8 Uhr, bei^ Groß^ Amtskas^

^Waag. f2)

Holz-u. Rindenversteigerung.

Ziegclbansen. Aus Domänenwaldungen
versteigern wir

Mittwoch, den 3. Mai,

aus der Abtheiluug „Tiefegraben" am Lockersberg,
das Rindenergebniß eines 18jährigen SchälschlageS,
geschätzt zu 2000 Gebund;

aus der Abth. „Folgenwaldschlag" im Hayel-
bacherthal, „Lindenbachhacktz" u. „Brunnenberg"
dassclbe Ergebniß mit circa 800 Gebund.

Ferner werdcn versteigert auf dem Stock: Holz-
und Rindcn-Ergebniß auf circa 20 Morgcn eines
21jährigen Bestandes der Abth. „Buchenroth" im
Ringes und auf circa 8 Morgen der Abtheilun-
gen: Salzlack, Heddesbacherweg und Hinterberg.

Die Verhandlnng findet im Löwen zu Heilig-
kreuzsteinach statt und beginnt früh 10 Uhr.
Ziegelhausen, den 15. April 1865.

Gr. Bezirksforstei:

(2) Köblisch. _

und drn Straßcnanzeiger können entweder bei
der Expedition (Schiffgaffc Nr. 4) oder in der
Buchhandlung des Herrn 61. ÄssisZ (öftl.
Hauptstr. Nr. 20) adgegeben werden.
 
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