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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 10.1875

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Verschiedenes und Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.4970#0133

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255

Jnserate.

256

H*reis-Aufgaöen.

Auf Veranlassung der unterzeichneten Ministerien stnd im April d. I. eine Anzahl von Archäologen, Dlrecto
an Kunstmuseen, Kiinstlern nnd Technikern Deutschlands zn einer Kommission zusammen getreten, um über die Behanviu
nnd Conservirung von Gypsabgüssen zu beratben.

Diese Kommission hat anerkannt, daß in großen und sehr stark besuchten Sammlungen die Abgüsse sich ohne per'
disch wiederholle Abwaschungen nicht rein erhalten lassen, daß aber die sämmtlichen bisher bekannt gewordenen Methoden,
Abgüsse für diese Reinigung vorzubereiten, ihren Zweck nnr unvollkommen erfüllt haben, insofern sie die Feinheiten der
oder die Farbe des Gypses mehr oder weniger beeimrächligcn, ohne der Gypsoberfläche eine befriedigendc WiderstandssäW
gegen die Einfliisse der Waschungen zu verleihen. ..

Diese Uebelstände würden nicht vorhanden sein, wenn die Abgüsse aus einer Masse hergestellt werden könnte ,
welche das Abwaschen ohne vorher gegangene Tränkung gestattete.

Angesichts dieser Verhältnisse hielt die Kommission es für wünschenswerth:

1. Die Auffindung eines neuen Verfahrens, Gypsabgüsse für Periodisch wiederkehrende Reinigungen vorz»^

reiten, und ^ ,

2. Die Aufsindung eines nenen Materials zur Herstellung von Abgüssen von Kunstwerken, welchcS eine Vorv
reitung derselben sllr die Reinigung nicht bedarf,'

znm Gegenstande von Preisausgaben zu machen. .

Die unterzeichneten Ministerien haben diese Anfsassnng zu der ihrigen gemacht und die Stellung der folgenden beivc
Preisaufgaben beschlossen.

Lrste Preisanfgabe.

Es wird ausgesetzt ein Preis von 3000 Mark für die Angabe eines Verfahrens, welches Gypsabgüsse,

Feinheit ihrer Form im mindesten zu bceinträchtigen oder den Farbenton deS Gypses wesentlich zu verändern, gegen
wtederkehrende Abwaschungen vollständig widcrstandssähig macht.

Brsündcrc Bcstimiiinilgcn. ,

n. Das Versahren muß auf jede der im Handel vorkommenden Gypssorten gleich gnt anwendbar sein und

die HLrte des Abgusses nicht vermindern. ,

i>. Die Rücksicht aus die absolute Erhaltung der Feinheit dcr Form schließt das Auftragcn von Stossen, welH
nicht in die Gypsmasse eindringen, vollständig aus. . ,,

o. Es ist nicht nothwendig, daß der Gyps bei der Behandlnng seine ursprüngliche Farbe behalte; ein Stich i^
Gelbliche, oder überhaupt ein wärmerer Farbenton ist gestattet, jedensalls aber die Gleichmäßigkeit desselben unerläßlich-

ä. Die nach dcm Vcrfahreu behandelten Äbgusse mnssen wiederholte Abwaschungen mil lauwarmem Seisenwasl^

aushalten.

o. Das Verfahren muß aus Gypsabgüsse jeder Größe und Form leicht anwendbar sein.

t'. Die Bewerber haben die Branchbarkeit ihres Berfahrens durch Einsendung von Probestücken nnd auf Verlang^
dnrch dic Behandliing von ihncn zur Berfügiing gestellten Abgüssen nachznweisen.

Zwrite Prcisailfgtlbr.

Es wird ausgesetzt ein Preis von 10,000 Mark für die Angabe einer Masse zur Herstellung von Abgüssen
Kunstwerkcn, welche die Bortheile des Gypses, aber außerdem noch eine hinreichende Widerstandsfähigkeit besitzt, um die Ab'
giksse zu bcfähigen, periodisch wicderkehrende Reinigungen ohne vorhergegangene Behandlung zu ertragen.

Bcsondcrc Bcstiiiliiliiligcil.

n. Das neue Material muß sich leicht in ächte Formen gießen lassen, ohne daß dieselben mehr leiden als bel
Gypsabgllssen, und muß dic Form eben so getren wiedergeben, wie der Gyps. ,

0. Es ist nicht nothwendig, daß die Mafse dic Farbe des Gypses besitzt; ein Stich in's Gelbliche oder übcrhanpi
in einen wärmeren Farbenton, als der des Gypses, ist gestaltet, jedenfalls aber Lie Gleichmäßigkeit der Farbe unerläßlich-

e. Die Festigkeit des Materials darf keinesfalls geringer sein, als die des Gypses, so daß es sür die HerstellunS
der größten Abgüsse taugtich ist.

ä. Die aus der illiasse hergestellten Abgüsse müssen wiederholte Abwaschungen mit lauwarmem Seifenwasser ausbaltein

s. Der Preis der Masse darf denjenigen des Gypses nicht erheblich übersteigen, auch dars der Preis der sür die
Herstellnng der Abgüsse nöthigen Formen nicht erheblich von dem der ächten GypSsormcn abweichen.

t'. Dic Bewerber haben die Brauchbarkeit dcr von ihnen vorgeschlagenen Riasse durch Einsendung von Proben dc>'^
selben in unverarbcitetem und in verarbeitetem Zustande, nnd auf Berlangcn durch Aussührung von Probegüssen nachzuweiseU'

Allgcmcilic Bcstiiiimliilgcil für vcivc liorst'clicndc Preisaufgabcii.

Die nnterzcichneten Ministerien behalten sich vor, eine Äommission von Sachverständigen zur Prüfung der eingc^
henden Bewcrbnngen zu erncnncn.

Die Preisbewerber haben ihren Einsendungen je ein versiegeltes und mit einem Motto versebenes Couvert, welchsd
die Angabe des Namens enthalt, beizugeben. Auf demselben ig außerdem außen die Adresse zu bezeichnen, an welche dic
Rücksendung oder etwaige vor Ler Preisvertheilung erfordcrliche Mitlheilungen zu richten sein würden.

Die von der Prüsungs-Kommission als den Bedingnngen der Preisbcwerbung entsprechend befuudenen Mittheilun^
gen werden Eigenthnm der Staalsregierung, welche die Namen dcr gekrönten Preisbewerber öffentlich bekannt macht. D>c
übrigen Mittheilungcn werdcn den Einsendern nnter Benutzung der aus dem Converl anzngebendeu Adressc zurückerstatlet.

Die Bcwerbungen sind bis spätestens den 3l. Deeember I87L bei dem Königlichcn Prcußischen Ministerium dci'
geistlichen, llnterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten einzureichen.

Berlin, den lti. Ianuar 1875. (öll)

Dic tiäiligiich Prcusiischcil Miuistcr

der qeistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. für Handel, Gewerbe und vffentliche Arbeiten.

Falk. Achcnbach.


Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers E. Ä Seemann. — Drnck vou Hundertstund !!c Pries in Leipzig.
 
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