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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 10.1875

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Lehner, D.: Ankäufe für das Museum in Sigmaringen, [2]
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Verschiedenes und Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.4970#0138

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285

Kunstliteratur.

266

^ ^ubens' Atelier cntstanden. Zieht nian die crste

beiden Möglichkeiten in Betracht, so vcrsällt inan

^'achst ^ Gxtzunken, daß Visschcr selbst fiir seinen

biest Kopie angcfertigt habcn könnte. Nach cincr

^gleichung mit scinen Handzcichnungen koinmt nian

son dicscni Gedanken zurück; wcnigstens stiniinen

^^^"igen, dic ich geschcn habc, nicht niit unsercr Skizze.

"ch was Piot riber dic Zcichnungen dcs Mcisters sagt:

Zeichnungen, in Holland sehr gcsncht, sind fast

^ a»f Pcrgamcnt, niit schwarzer Kreide ausgcführt,

^H'scht mit etwas Rothstift . . . ." paßt nickit anf dic
^kii

Nach

'D des jüngsten Gerichts. Man muß sich daher

e>ner andern Urhebcrschaft umsehcn. — Bon den

^ Stichen Visschcr's nach RubcnS crschiencn vier und
^uiitcr das jüngstc Gcricht in P. Soutman's Bcrlag.
Bcrhältniß Visscher's zu Svutman ist zwar noch
uufgeklärt *), man hält ihn abcr niit großcr Wahr-
^'ulichkcit für einen Schüler desselbcn. Soutman war
Huler des Rubens, hat bekanntlich viele seincr Ge-
' ^e niit größter Trene und Sorgfalt wicdcrgcgcben,
,,, hiezu ohne Zweifel Zeichnungen benützt, die er in
^ubens' Atelier unter dcn'Augen dcs Meistcrs ange-
^ "gt hatle, oder Zeichnungen, die von der Hand des
^^ters selbst staminten. Ucber diese in Rnbens' Werk-

, >n England I, S. 446 folgendcrmaßen aus: „Ber-
Ick»e^

»ntstandencn Zcichnungen drückt sich Waagen, Kunst-
. ^ England I, S. 446 folgendcrmaßen aus: „Vcr-
stj jehr ausgeführte und trcfsliche Zeichnungcn von
Uen berühmtesten Bildern sind, mcincs Erachtens,
^ch denselben zum Behuf dcs Kupfcrstichs gemacht wor-
und rühren großentheils von Vorsterman, Bolöwert
Pontius her. Hierdurch verlieren sie aber nicht
H^"'tlich an Werth, denn Nubens stand zu diesen gro-
^ ^upfcrstechern in einem ähnlichcn Vcrhältniß, wic
stj^^ aU Marcanton, die Zeichnungcn wurden unter
'Uer Aufsicht und mit seincr Hilfe gemacht." Jm Hin-
^ hierauf wird man nicht zu unsicher vorgehen, wenn
^ anniinint, daß auch unsere Skizze auf ähnlichc
entstanden sei. Sie wäre mithin mit großer
^ "hrschcinlichkeit uuf Niubens' Atelier zurückzuführen. —
^echtigt nun aber auch ihr innercr künstlerischer Werth
^ ^cseni Schlnsse? Diese Frage darf bcjaht werdcn.

berücksichtigt, daß die oben berührte Ansge-
^ ^sheit, die vorkommenden Härten in den Konkurcn
f- sich daher schrciben, daß dic Skizze als Vorlage
,. den Stich ihre Bestimmung erhielt, und wenn man
^1» Eigcnthümlichkciten in Abzug bringt, so macht das
durchauS den Eindruck eincs Rubens'schcn Ori-
^uls, sg und so gut, wie vj^x anderc auch, ja
^ „das große jüngste Gcricht" in der Pinakothek sel-
an welchem nach Förster, Gesch. der dcutschen

^ Wie wir denn seit dem Erscheinen des Buchs v„n
eiö Willigen ,Pes artiotes cke ünrlsm" von Visjcher

^Utljch weniger wissen als vorher.

Kunst, 3. Theil, S. 1l6, Rubens „kaum einen eigenen
Pinsclstrich gemalt" hat. Zch glaube dahcr meine Mei-
nung in folgende Worte fassen zu dürfcn: Unsere Skizze
ist die für den Stich angefertigte, in Rubens' Atelicr
untcr den Augen und mit Beihilfc des Meisters selbst
entstandcne Wicderholung eines dcr ersten Entivürfe,
vielleicht des Originalentwurfs zum Bilde des Gerichts,
und ich nahm daruni keinen Anstand, sie in meinem
Kataloge unter der Firma „Rubcns" aufzuführen. An
Borgängern fehlt es mir nicht. Der früherc Besitzer
hatte sich cin (jctzt bei mcinen Akten liegendes) „Zeug-
niß" ausstellen lassen, worin gesagt wird, daß in der
„Oclfarben-Skizze, vorstellend: das jüngste Gcricht be-
züglich des Entwurfs sowohl, als eincr weiters darin
vorkvmmcndcn höchst geistreichenDurchführungöwcisc ohne
Zwcifel eine originelle (sio) Arbeit von I'. I'. Ludvn»
crkannt wird." Dieses Zeugniß trägt die Unterschrift
W- Kanlbach's d. d. I. MLrz 1863. Gleich darauf
folgt F. Pecht am 5. März 1864 mit dem Urtheile:
„Die grenzcnlose Mcisterschaft dcr Mache vcrbürgt allcin
schon die Acchtheit des Bildcs, abgesehen von allen
andern dafür sprechenden Gründen." Dann kommt noch
cine Reihe von Namen: Max Zimmermann, S. Hirsch-
felvcr, F. Rcichardt, I. O- Entres, A. Stcinach, I.
Burger, I. Eggert, A. Baycrsdorfer, E. Ille, M. v.
Menz, C. Förstcr, A. Stadcmann, Th. Webcr, H. Bvur-
gevis, A. Bensa — die sich ähnlich, oft nicht ohnc di-
thyrambische Wendung ausdrücken. Auch Lübke, der
1873 vas Bilb hier sah, steht nicht an, es auf Rubens'
Werkstatt zurückzuführen.

Sigmaringen. D. Lehncr.

k»iistlitrrat»l.

« Rebcr's Gcschichtc dcr neucrcn dcntschcn Kunsr (vergl.
Kiliist-Ehronit, 1874, Sp. 363) schreitet rasch, dem ausgegebenen
^ Programm entsprechend, vorwärts. An die Schildernng des
deutschen Klassicismus reihte der Verfasser im 2. Hefte die
^ analogen Erscheinungen in Frankreich nnd England an und
gab dann eine eingehende Schilderung der Periode der Ro-
mantik lBuch II), wclche den größeren Thcil des zweiten uild
ein Stück des 3. Hesles füllt. Jn diesem beginnl hieraus die
Darstellung der „Glanzzeit der deulschen Kunst" (Buch 111),
vor Allcm des Cornclius und seincr Münchener Schopfnngen
und der Entwickelung der deutschen Histvrienmalerci. Mit
den Ansängen des Realismus in der Düsseldorfer Schnle
schließt der bis jetzt vorliegendc Theil ab. Gteichmaßige Gc-
diegenheit der Arbcit und cin streng objektiver Zng der Dar-
I stellung zeichnen Reber's Buch aus und wir glauben im Sinne
vieler Leser desselben zu sprechen, weun wir dem Wunsche
Ausdruck geben, daß dcr Verfasser sich an den ctwas kuapp
bemessenen Raum von fünf Heften nicht für gebunden erachten
möge.

« Von Schnaasc's ncucr Auflagc ist socben die erstc,
in Text und Abbildungen beträchllich vermchrte Abtheilung
I des 7. Bandes (das Miitelalter Jtaliens) erschienen, bearbeitet
vom Versasser unter Mithülse von Or. E. Dobbert in Berlin.
Nach Erscheinen der noch zu gewärtigenden zweiten Abtheilung
des Bandes wird das bcrühmte Geschichtswerk in seinem
ganzen bisherigen Umsangc, bereichert mit den Gesammtergeb-
I nissen der neueren Forschung, in verjüngter Gestalt vorliegen.

> Ja wir dürfen uns jetzt der frohen Hofsnung hingeben, daß
 
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