Rundschau in Baupolitik und Bauwirtschaft
Verwaltungsumbau.
Die Verwaltungszuständigkeiten auf dem Gebiet des
Bauwesens in Preußen werden von hoher Hand, um nicht
zu sagen mit rauher Hand, beträchtlich umgestaltet. Nach
einer am 1. Dezember beginnenden Überleitungszeit soil
bis zum 1. Februar 1933 das MinisteriumfürVolks-
wohlfahrt aufgehört haben zu bestehen. Grabreden
und Nachrufe sind nicht jedermanns Sache. Die baupoli-
tische Wirksamkeit des Wohlfahrtsministeriums hat vielfach,
auch an dieser Stelle, Kritik gefunden, so besonders sein
nie zu geltendem Recht gewordener, verschiedentlich ge-
änderter Entwurf eines Städtebaugesetzes, so auch seine
Entscheidungen in der Berliner Hochhausfrage. Immerhin:
was man hat, weiß man, was man bekommt, ist immer
unsicher.
Bei der Neuregelung gehen auf das künftige
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit,
dessen Kern das alte Handelsministerium bilden wird, fol-
gende Aufgaben über: Städtebau und Landesplanung,
Wohnungswesen, Wohnungsgesetzgebung, Baugenossen-
schaften, Reichsheimstättenrecht, vorstädtische Kleinsied-
lung, Verkehr mit städtischen Grundstücken, Erbbaurecht,
Kleingarten- und Kleinpachtlandwesen, Fluchtlinien, Erhal-
tung des Baumbestandes und der Uferwege, Aufhebung
privater Baubeschränkungen, Siedlungsverband Ruhr-
bezirk. Dagegen sollen vom Finanzministerium
bearbeitet werden: Bau- und Feuerpolizei, Bauordnungen,
Wohnungsaufsicht, Architektenkammern, Verwaltung der
Hauszinssteuerhypotheken, Aufwertung und Abwicklung
der übrigen zum Wohnungsbau gegebenen Staatsmittel,
Abwicklung der Angelegenheit Velten. Eine weitere Ände-
rung betrifft die Gewerbeschulen, die von ihrer
bisherigen Pflegestätte, dem Handelsministerium, getrennt
und ins Unterrichtsministerium übergeführt werden. Schließ-
lich werden alle Hochbauangelegenheiten,
bei denen das Land Preußen selbst Bauherr ist, einheitlich
beim Finanzministerium zusammengefaßt.
Zu einem guten Teil hängt natürlich die praktische Be-
deutung dieser Änderungen von der Regelung der Per-
sonenfragen ab, die noch nicht feststeht. Für eine grund-
sätzliche Beurteilung ergibt sich aber auf
den ersten Blick, daß die Aufteilung mehr robust als über-
zeugend gemacht ist. Denn wenn das Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit den Städtebau zu bearbeiten
hat, so leuchtet das an sich zwar ein; wenn aber die Ange-
legenheiten der Bau- und Feuerpolizei, der Bauordnungen
und der Wohnungsaufsicht den Wirtschaftsminister nichts
angehen und er sich dieserhalb an seinen Kollegen von
der Finanz wenden muß, so schwebt er mit seinem Städte-
bau etwas in der Luft. Wenn umgekehrt der Finanzminister
im Rahmen seiner neuen Zuständigkeit über Einzelfragen
großstädtischen Hochhausbaues zu entscheiden hat, so
braucht er sich um die städtebaulichen und wirtschaftlichen
Fragen nicht zu kümmern, kann sich vielmehr auf bau- und
feuerpolizeiliche Erwägungen beschränken. Sollte es dem
Wirtschaftsminister einfallen, sich dennoch um eine solche
Sache zu kümmern, so wird sie gottbehüte am Ende das
ganze Kabinett beschäftigen müssen.
Völlig rätselhaft wird aber der Sinn dieser Neuregelung,
wenn man folgende Zuständigkeiten einander
gegenüberstellt: Wohnungswesen — Wirtschaftsminister,
Wohnungsaufsicht — Finanzminister, Fluchtlinien — Wirt-
schaftsminister, Bauordnungen — Finanzminister.
Daß das ländliche Siedlungswesen beim Landwirtschafts-
ministerium verbleibt, nimmt nicht wunder; die Aufgabe,
eine organische Verbindung zwischen städtischem und
ländlichem Siedlungswesen herzusteilen, ist ja in offiziellen
Bereichen noch nicht aktuell.
Für das Gewerbeschulwesen hat bekanntlich das Han-
deisministerium Vorbildliches geleistet; das Unterrichts-
ministerium bekommt hier eine Aufgabe, bei deren Be-
arbeitung es mit einer ansehnlichen Überlieferung rechnen
muß.
Eine wesentliche Berufsfrage der Architektenschaft wird
durch den Beschluß berührt, die Architektenkammern
zu einer Angelegenheit des Finanzministeriums zu machen.
Maßgebend dafür war wohl die Tatsache, daß in dieser
Behörde ohnehin eine mit Fragen des Architektenstandes
vertraute Stelle, nämlich die Hochbauabteilung, besteht.
Wirtschaftslage.
Manche Stimmen verkünden seit einiger Zeit von da und
dort kleine Besserungsanzeichen. Das wichtigste, weil
international bemerkbare Zeichen, ist eine leichte Steige-
rung der Produktion von Eisen, Stahl und Metall-Halbzeug.
Dagegen liegt der Wohnungsbau und ebenso der behörd-
liche und industrielle Hochbau noch so gut wie völlig still.
Besser ist die Beschäftigung im Tiefbau, dem nicht unerheb-
liche öffentliche Mittel zugeleitet wurden und werden.
Die Erleichterungen für die Finanzierung von Haus-
reparaturen und Wohnungsteilungen werden in den
nächsten Monaten zur Auswirkung kommen und wenigstens
einem Teil des Bauhandwerks Beschäftigung geben.
Aber es wäre sinnlos, sich einem flachen und gedanken-
losen Optimismus hinzugeben. Gefahrenmomente drohen
noch in großer Zahl. Die politische Beunruhigung ist nicht
beseitigt, weder draußen in der Welt noch hier im Lande.
Die handelspolitische Lage Deutschlands hat sich noch ver-
schlechtert. Die öffentlichen Finanzen sind schwer bedroht,
am meisten bei den Gemeinden. Die Einkommensverhält-
nisse der breiten Massen haben sich nicht gebessert; was
durch die bisher geringfügigen Einstellungen von Arbeits-
kräften an Kaufkraft neu gewonnen ist, dürfte, im ganzen
gesehen,durch dieLohnsenkungen mindestens ausgeglichen
sein. Die große Schicht der Angestellten, für den Markt von
Qualitätswaren besonders wichtig, hat von der bisher be-
merkbaren Besserung des Beschäftigungsgrades am
wenigsten Nutzen gehabt. Das gesamte Volkseinkommen,
das 1928 etwa 75 Milliarden betragen hatte, ist im laufen-
den Jahr auf weniger als 50 Milliarden eingeschrumpft.
Wenn man überhaupt schon jetzt an eine Überwindung
des Tiefpunktes glauben will, so wird man sich den neuen
Aufbau einer Konjunktur jedenfalls zunächst doch nur als
einen sehr langsamen, schwierigen und von Rückfällen
nicht freien Prozeß vorstellen dürfen.
Daß dieser Prozeß auch im besten Falle nach einer ver-
hältnismäßig knapp bemessenen Blütezeit rasch wieder in
neue, vermutlich schwerere Krise abstürzen wird, ist heute
zwar eine unpopuläre Voraussage, aber dennoch nach
den Bewegungsgesetzen unserer heutigen Wirtschaft höchst
wahrscheinlich.
ALEXANDER SCHWAB
360
Verwaltungsumbau.
Die Verwaltungszuständigkeiten auf dem Gebiet des
Bauwesens in Preußen werden von hoher Hand, um nicht
zu sagen mit rauher Hand, beträchtlich umgestaltet. Nach
einer am 1. Dezember beginnenden Überleitungszeit soil
bis zum 1. Februar 1933 das MinisteriumfürVolks-
wohlfahrt aufgehört haben zu bestehen. Grabreden
und Nachrufe sind nicht jedermanns Sache. Die baupoli-
tische Wirksamkeit des Wohlfahrtsministeriums hat vielfach,
auch an dieser Stelle, Kritik gefunden, so besonders sein
nie zu geltendem Recht gewordener, verschiedentlich ge-
änderter Entwurf eines Städtebaugesetzes, so auch seine
Entscheidungen in der Berliner Hochhausfrage. Immerhin:
was man hat, weiß man, was man bekommt, ist immer
unsicher.
Bei der Neuregelung gehen auf das künftige
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit,
dessen Kern das alte Handelsministerium bilden wird, fol-
gende Aufgaben über: Städtebau und Landesplanung,
Wohnungswesen, Wohnungsgesetzgebung, Baugenossen-
schaften, Reichsheimstättenrecht, vorstädtische Kleinsied-
lung, Verkehr mit städtischen Grundstücken, Erbbaurecht,
Kleingarten- und Kleinpachtlandwesen, Fluchtlinien, Erhal-
tung des Baumbestandes und der Uferwege, Aufhebung
privater Baubeschränkungen, Siedlungsverband Ruhr-
bezirk. Dagegen sollen vom Finanzministerium
bearbeitet werden: Bau- und Feuerpolizei, Bauordnungen,
Wohnungsaufsicht, Architektenkammern, Verwaltung der
Hauszinssteuerhypotheken, Aufwertung und Abwicklung
der übrigen zum Wohnungsbau gegebenen Staatsmittel,
Abwicklung der Angelegenheit Velten. Eine weitere Ände-
rung betrifft die Gewerbeschulen, die von ihrer
bisherigen Pflegestätte, dem Handelsministerium, getrennt
und ins Unterrichtsministerium übergeführt werden. Schließ-
lich werden alle Hochbauangelegenheiten,
bei denen das Land Preußen selbst Bauherr ist, einheitlich
beim Finanzministerium zusammengefaßt.
Zu einem guten Teil hängt natürlich die praktische Be-
deutung dieser Änderungen von der Regelung der Per-
sonenfragen ab, die noch nicht feststeht. Für eine grund-
sätzliche Beurteilung ergibt sich aber auf
den ersten Blick, daß die Aufteilung mehr robust als über-
zeugend gemacht ist. Denn wenn das Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit den Städtebau zu bearbeiten
hat, so leuchtet das an sich zwar ein; wenn aber die Ange-
legenheiten der Bau- und Feuerpolizei, der Bauordnungen
und der Wohnungsaufsicht den Wirtschaftsminister nichts
angehen und er sich dieserhalb an seinen Kollegen von
der Finanz wenden muß, so schwebt er mit seinem Städte-
bau etwas in der Luft. Wenn umgekehrt der Finanzminister
im Rahmen seiner neuen Zuständigkeit über Einzelfragen
großstädtischen Hochhausbaues zu entscheiden hat, so
braucht er sich um die städtebaulichen und wirtschaftlichen
Fragen nicht zu kümmern, kann sich vielmehr auf bau- und
feuerpolizeiliche Erwägungen beschränken. Sollte es dem
Wirtschaftsminister einfallen, sich dennoch um eine solche
Sache zu kümmern, so wird sie gottbehüte am Ende das
ganze Kabinett beschäftigen müssen.
Völlig rätselhaft wird aber der Sinn dieser Neuregelung,
wenn man folgende Zuständigkeiten einander
gegenüberstellt: Wohnungswesen — Wirtschaftsminister,
Wohnungsaufsicht — Finanzminister, Fluchtlinien — Wirt-
schaftsminister, Bauordnungen — Finanzminister.
Daß das ländliche Siedlungswesen beim Landwirtschafts-
ministerium verbleibt, nimmt nicht wunder; die Aufgabe,
eine organische Verbindung zwischen städtischem und
ländlichem Siedlungswesen herzusteilen, ist ja in offiziellen
Bereichen noch nicht aktuell.
Für das Gewerbeschulwesen hat bekanntlich das Han-
deisministerium Vorbildliches geleistet; das Unterrichts-
ministerium bekommt hier eine Aufgabe, bei deren Be-
arbeitung es mit einer ansehnlichen Überlieferung rechnen
muß.
Eine wesentliche Berufsfrage der Architektenschaft wird
durch den Beschluß berührt, die Architektenkammern
zu einer Angelegenheit des Finanzministeriums zu machen.
Maßgebend dafür war wohl die Tatsache, daß in dieser
Behörde ohnehin eine mit Fragen des Architektenstandes
vertraute Stelle, nämlich die Hochbauabteilung, besteht.
Wirtschaftslage.
Manche Stimmen verkünden seit einiger Zeit von da und
dort kleine Besserungsanzeichen. Das wichtigste, weil
international bemerkbare Zeichen, ist eine leichte Steige-
rung der Produktion von Eisen, Stahl und Metall-Halbzeug.
Dagegen liegt der Wohnungsbau und ebenso der behörd-
liche und industrielle Hochbau noch so gut wie völlig still.
Besser ist die Beschäftigung im Tiefbau, dem nicht unerheb-
liche öffentliche Mittel zugeleitet wurden und werden.
Die Erleichterungen für die Finanzierung von Haus-
reparaturen und Wohnungsteilungen werden in den
nächsten Monaten zur Auswirkung kommen und wenigstens
einem Teil des Bauhandwerks Beschäftigung geben.
Aber es wäre sinnlos, sich einem flachen und gedanken-
losen Optimismus hinzugeben. Gefahrenmomente drohen
noch in großer Zahl. Die politische Beunruhigung ist nicht
beseitigt, weder draußen in der Welt noch hier im Lande.
Die handelspolitische Lage Deutschlands hat sich noch ver-
schlechtert. Die öffentlichen Finanzen sind schwer bedroht,
am meisten bei den Gemeinden. Die Einkommensverhält-
nisse der breiten Massen haben sich nicht gebessert; was
durch die bisher geringfügigen Einstellungen von Arbeits-
kräften an Kaufkraft neu gewonnen ist, dürfte, im ganzen
gesehen,durch dieLohnsenkungen mindestens ausgeglichen
sein. Die große Schicht der Angestellten, für den Markt von
Qualitätswaren besonders wichtig, hat von der bisher be-
merkbaren Besserung des Beschäftigungsgrades am
wenigsten Nutzen gehabt. Das gesamte Volkseinkommen,
das 1928 etwa 75 Milliarden betragen hatte, ist im laufen-
den Jahr auf weniger als 50 Milliarden eingeschrumpft.
Wenn man überhaupt schon jetzt an eine Überwindung
des Tiefpunktes glauben will, so wird man sich den neuen
Aufbau einer Konjunktur jedenfalls zunächst doch nur als
einen sehr langsamen, schwierigen und von Rückfällen
nicht freien Prozeß vorstellen dürfen.
Daß dieser Prozeß auch im besten Falle nach einer ver-
hältnismäßig knapp bemessenen Blütezeit rasch wieder in
neue, vermutlich schwerere Krise abstürzen wird, ist heute
zwar eine unpopuläre Voraussage, aber dennoch nach
den Bewegungsgesetzen unserer heutigen Wirtschaft höchst
wahrscheinlich.
ALEXANDER SCHWAB
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