Der Kunstwart: Rundschau über alle Gebiete des Schönen ; Monatshefte für Kunst, Literatur und Leben — 18,1.1904-1905
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https://doi.org/10.11588/diglit.8192#0806
DOI Heft:
Heft 11 (1. Märzheft 1905)
DOI Artikel:Kalkschmidt, Eugen: Aus der Geschichte des Zerrbilds
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Runstwart XVIII, fs
je mehr sie spezifische Formen schasst. Das Unmögliche darf sie nicht
nur, gerade das ganz Unmögliche muß sie hinstellen, als wäre es
möglich, am Guten wie am Bösen entdeckt sie scharssichtig die empfind-
liche Blöße und geißelt Gerechte und Ungerechte nach dem Gesetz ihrer
nürrischen Gerechtigkeit, die, wenn sie uberhaupt besteht, nur auf dem
Boden der künstlerischen Wahrheit und Wahrhaftigkeit wirksam be-
Das Plaidoyer des Staatsanwalts: „Meine hohen lserren! Durch die Zeugen-
aussagen ist bewiesen, daß der Angeklagte den wagen, in dem die allerhöchsten
lserrschaften auszusahren geruhten, unter lautem Gebell übersallen und umzustürzen
versucht hat. Ls ist ferner erwiesen, daß er den ihn verhaftenden Gendarmen
durch Aufheben des linken lchnterfußes in roher und gemeiner lVeise beschimxft
hat. Das erstere verbrechen zeugt umsomehr von schnödem llndank und verwor-
fener Gesinnung, als es an demselben Tage geschah, da unser allergnädigster
Landesfürst die lsundesteuer bedeutend zu ermäßigen die Gnade hatte. Ich be-
antrage daher wegen eines verbrechens der Najestätsbeleidigung in idealer
Konkurrenz mit einem verbrechen des lviderstands gegen die Staatsgewalt den
Angeklagten niit sechs Monaten Vivisektion zu bestrafen."
^lbb. 22 Th Th Lseine: Vor Gericht
je mehr sie spezifische Formen schasst. Das Unmögliche darf sie nicht
nur, gerade das ganz Unmögliche muß sie hinstellen, als wäre es
möglich, am Guten wie am Bösen entdeckt sie scharssichtig die empfind-
liche Blöße und geißelt Gerechte und Ungerechte nach dem Gesetz ihrer
nürrischen Gerechtigkeit, die, wenn sie uberhaupt besteht, nur auf dem
Boden der künstlerischen Wahrheit und Wahrhaftigkeit wirksam be-
Das Plaidoyer des Staatsanwalts: „Meine hohen lserren! Durch die Zeugen-
aussagen ist bewiesen, daß der Angeklagte den wagen, in dem die allerhöchsten
lserrschaften auszusahren geruhten, unter lautem Gebell übersallen und umzustürzen
versucht hat. Ls ist ferner erwiesen, daß er den ihn verhaftenden Gendarmen
durch Aufheben des linken lchnterfußes in roher und gemeiner lVeise beschimxft
hat. Das erstere verbrechen zeugt umsomehr von schnödem llndank und verwor-
fener Gesinnung, als es an demselben Tage geschah, da unser allergnädigster
Landesfürst die lsundesteuer bedeutend zu ermäßigen die Gnade hatte. Ich be-
antrage daher wegen eines verbrechens der Najestätsbeleidigung in idealer
Konkurrenz mit einem verbrechen des lviderstands gegen die Staatsgewalt den
Angeklagten niit sechs Monaten Vivisektion zu bestrafen."
^lbb. 22 Th Th Lseine: Vor Gericht