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Die Gartenkunst — 15.1913

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Nr. 5
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Wettbewerb für einen Zentralfriedhof der Stadt Erfurt, [1]: Protokoll des Preisgerichts zur Beurteilung der Entwürfe
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Naturschutzpark Lüneburger Haide
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Zur Tagesgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.28103#0079

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XV, 5

DIE GARTENKUNST.

71

Friedhof schöner zu gestalten sich bestreben. Für
einzelne Aschenstätten mögen die Haine, und die
damit zusammenhängenden, geschlossenen Pflanzungen,
für größere Familien und Genossenschaftsgrabstätten,
die im Plan vorgesehenen Felder benutzt werden.

Von der Anhäufung der Urnen in Kolumbarien
möge man möglichst Abstand nehmen; eine Unter-
bringung in Heckennischen, oder auf freier Rasenfläche
mit schöner Staudenanpflanzung, wirkt weit stimmungs-
voller. Der zuerst zur Ausführung gelangende Fried-
hofsteil ist im Plan auf 19 ha abgerundet, um den,
vom mittleren Brunnenplatze hinabführenden, Fahrweg
mit in diese Fläche einzubeziehen; doch ist dieses
nicht unbedingt erforderlich, falls die verlangte Größe
von 18 ha beibehalten werden soll, da durch den Um-
fahrtsweg genügend für die Verbindung von der
Kapelle aus gesorgt ist.

Naturschutzpark Lüneburger Haide.

Auf den Artikel, den wir in Nr. 24 des vorigen
Jahrganges unserer Zeitschrift über die Eingabe von
Grundbesitzern der Lüneburger Haide gebracht haben,
und an die wir die Bemerkung knüpfen, daß die in
diesem Schriftstück vorgebrachten Bedenken beachtens-
wert seien, wird uns vom Verein Naturschutzpark
Stuttgart folgendes entgegnet ;

„Zunächst zur Klarstellung der Gründe, die zu der Ein-
gabe gegen den Verein geführt haben: sie ist nicht der
Initiative der Unterzeichneten Grundbesitzer entsprungen,
sondern von einem städtischen Spekulanten, der bereits etwa
1800 Morgen in dem für unsern Naturschutzpark vorgesehenen
Gebiet für Kiefernschonungen angekauft hat und sich nun in
seiner Absicht, weiteres Gelände für diesen Zweck zu er-
werben, durch den Verein Naturschutzpark gehindert fühlt, in
Szene gesetzt und auch an eine große Zahl Zeitungen gesandt
worden. Eine Anzahl Grundbesitzer zum Unterzeichnen der
Eingabe zu überreden, war ja keine so schwierige Sache, man
konnte ja den Leuten mit allem möglichen Bedenken einflößen;
denn die Furcht, von Grund und Boden vertrieben zu werden,
wiegt ja beim Bauern am schwersten. Das wissen auch wir,
und schon aus diesem Grund liegt es uns vollständig fern,
eine derartige Enteignung ausüben zu wollen. Der Verein hat
nur das Recht erhalten, die Ausübung der Jagd und die
Änderung der bisherigen Bebauung durch Enteignung zu
hindern. Daß er für das erstere Recht seine guten Gründe
hat, ist ja noch von niemand bestritten worden, von den
Unterzeichnern der Eingabe kommen zudem 99% hierfür nicht
in Betracht und nur große, zusammenhängende Gebiete können
mit dem Jagdverbot belegt werden. Und was die Bau-
beschränkung anbelangt, so hat der Verein in allen seinen
Kundgebungen stets betont, daß er von dem ihm verliehenen Be-
schränkungs- und Enteignungsrecht der alteingesessenen Bevöl-
kerung gegenüber keinen Gebrauch machen würde.

Der Verein hat dies auch gar nicht nötig, denn bisher
hat er immer mehr Kaufangebote erhalten, als er berücksich-
tigen konnte, und erhält sie trotz der Eingabe auch heute noch.

Der Verein Naturschutzpark erklärt hiermit von neuem,
daß sich die Enteignung nur gegen die kapitalistische Speku-
lation und gegen die Ausdehnung industrieller Unternehmungen
in der Haide richtet. Er wird angesichts seiner Aufgabe, einen
Teil der Lüneburger Heide, so wie sie ist, für alle Zeit zu
erhalten, niemals seine Hand dazu bieten, den Eingesessenen
die gerechte Jagdausübung oder die Bebauung zu wirtschaft-
lichen Zwecken zu untersagen, geschweige denn die nieder-
sächsische Bevölkerung aus der alten Wohnstätte zu vertreiben.

Es liegt vielmehr im offiziellen Programm des Vereins, mit
der Haidelandschaft auch die typischen Haidedörfer mit ihrem
gesamten Wirtschaftsbetriebe, insbesondere ihren Schnucken-
herden und Bienenzäunen zu erhalten. Gerade die Ankäufe
durch jenen Herrn, einen Nichtlandwirt, und durch andere
Kapitalisten zeigen, wie groß die Gefahr war, daß die nun-
mehr vom Verein gerettete Umgebung des Wilseder Berges
in die Hände von Villen- und Jagdgutbesitzern geraten, in
einförmige Kiefernpflanzungen umgewandelt und der Allge-
meinheit entzogen werde.

Die von den Grundbesitzern vorgebrachten Einwände sind
deshalb vollständig hinfällig, und das Vorgehen unseres Vereins
läßt sich nach jeder Richtung hin rechtfertigen und durch die
gegebenen Verhältnisse begründen.

Wir freuen uns, diese Erklärung zur Kenntnis
unserer Leser bringen zu können, da sie erfreulicher-
weise die aufgetauchten Bedenken gegen das Vorgehen
des Vereins Naturschutzpark restlos beseitigt, und die
gegnerischen Einwände als völlig unberechtigt und
haltlos nachweist, man also dem Verein volles Ver-
trauen und wohlwollende Förderung entgegenbringen
kann und soll.

Zur Tagesgeschichte.

Vortragsreihe über Anlage und Pflege von Waldparks auf
der königlichen Lehranstalt für Gartenbau in Proskau. Im

Aufträge der Anstaltsleitung und nach besonderer Geneh-
migung durch den Herrn Landwirtschaftsminister hielt der
städtische Gartendirektor Schneider aus Görlitz eine
Reihe Vorträge über die Anlage und Pflege von
Waldparks ab. Da der Waldpark heute viel mehr wie
früher in das Bereich gartenkünstlerischer Tätigkeit gezogen,
und namentlich bei Städten immer mehr das Bedürfnis erkannt
wird, anstelle der luxuriösen und mehr repräsentativen Stadt-
gärten den freien Waldpark treten zu lassen, der große Volks-
massen in sich aufnehmen und einen innigeren Verkehr mit
der Natur beleben kann, ist die Kenntnis für eine sachgemäße
Anlage und Bewirtschaftung solcher Schönheitswälder von
größter Bedeutung. Herr Schneider, der in seinem Wirkungs-
kreise in Görlitz gerade auf diesem Sondergebiete große Er-
fahrungen sammeln konnte, behandelte in seinen mehrtägigen
Vorträgen sowohl den rein forsttechnischen Waldbau, als auch
die ästhetische und gartenkünstlerische Bearbeitung dieser
Fragen. Nach Besprechung des Waldbaues und der haupt-
sächlichsten Bewirtschaftungsarten unserer Forsten ging er
auf die Bewertung und Erkenntnis der Waldschönheiten von
der einzelnen Pflanze bis zum Landschaftsbilde über, gab bei
der Schilderung der reinen Forstarbeiten, dem Säen, Pflan-
zen, Aufforsten, Durchforsten, den Kulturarbeiten zu erkennen,
wie wichtig gerade auch diese Arbeiten für den Gartenkünstler
sind, wenn er die ihm anvertrauten Wälder auch technisch
einwandfrei erziehen und erhalten will. Auch die wichtigsten
Holznutzungsarbeiten, die Verwertung der einzelnen Hölzer,
das Fällen, Aufarbeiten, Sortieren, Holzmess'en und-Berechnen,
Aufstellen von Forsttaxen und Lizitationslisten wurden ein-
gehend durchgesprochen und an praktischen Beispielen gezeigt.

Zahlreiche, besonders ausgewählte Lichtbilder und prak-
tische Unterweisungen in den ausgedehnten Parkanlagen der
Lehranstalt ergänzten die Vorträge.

An der Königlichen Lehranstalt für Obst- und Gartenbau
zu Proskau i. O.-Schl. finden verschiedene kürzere Lehr-
gänge über Obstbaumpflege, Obst- und Gemüse-
verwertung, Gartenpflege usw. statt. Die Teilnehmer
an diesen Kursen brauchen nicht gärtnerisch vorgebildet zu
sein. Nähere Auskunft erteilt die Direktion der Anstalt kosten-
frei. Die Aufnahme von gärtnerisch vorgebildeten Schülern
in den einjährigen und zweijährigen Lehrgang findet am
1. März statt.
 
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