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Die Gartenkunst — 15.1913

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Nr. 11
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Rothe, Richard: Felsengartenbetrachtungen
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Hardt, Emil: Barock?
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https://doi.org/10.11588/diglit.28103#0173

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XV, 11

DIE GARTENKUNST.

165

Tunica saxifraga.

der rein architektonische Garten dürfe heute noch auf
künstlerische Bewertung Anspruch erheben. Bei aller
Wertschätzung und Freude über vieles Gute nach dieser
Richtung hin Geleistete, bei allem Respekt den Über-
zeugungen Anderer gegenüber reizt mich jede derartige
Behauptung unwiderstehlich zu der Variante: „O Wol-
fram, der du also sangest. Du hast die Sache arg ent-
stellt“. Solche gußeiserne Grenzen will ich der Garten-
kunst meiner alten Heimat nicht wünschen. Zu höchster
Entwickelung gehört größtmöglichste Elastizität und weit-
gehendste Freiheit. Der deutsche
Gartenkünstler hat in der Ver-
gangenheit im Bau von Felsen-
anlagen nicht selten eine glück-
liche Hand gezeigt. Ich sehe für die
Zukunft auf diesem reizvollen Son-
dergebiete Möglichkeiten, die der
modernen Entwickelung und des
praktischen Ausbaues harren.

Es ist zu untersuchen, ob die
im Bilde vorgeführten Heckenpla-
stiken und Heckenbauwerke eine
innere Berechtigung haben, so daß
dadurch eine Vermehrung des der
Gartenausschmückung dienenden
Materials erreicht werden könnte;
ob es angebracht erscheint, diese
in vielen alten Gartenbüchern in
teils wunderschönen Stichen vor-
geführten Garten-Architekturen in
unseren neuen Gärten wiederum
entstehen zu lassen und die Gar-
tenbilder durch derartige „garten-
technische Kunstwerke“ zu be-
reichern.

Es ist zu prüfen: Ist es im
Wesen der lebenden Pflanzen be-
gründet, aus ihnen Figuren, Portale,
Dächer usw. zu formen ? Wenn nicht,
gibt es geeignetere Materialien, die
diesen Zwecken besser dienen kön-
nen und nach ihren Wesenseigen-
schaften dazu geeigneter erschei-
nen, oder beruht diese Ansicht nur
auf Tradition und ist daher vielleicht als rückständig
zu verwerfen? Ist „die Materialecht- und -rechtheit“
— ich möchte lieber sagen Materialgerechtheit — für
den Baukünstler und Kunstgewerbler wirklich wiederum
ein längst überwundener Standpunkt ? Soll dem Gärtner
das Recht zustehen, in gleicher Weise wie der Bildhauer
aus Ton und Stein, aus lebenden Pflanzen plastische
Gebilde, wie „Hühner, Hunde und Jäger- mit dem
Schießgewehr“ zu gestalten?

Wir haben auch in Deutschland an einigen Bahn-

Barock?

Von E. Hardt, Gartenarchitekt,
Düsseldorf.

In einem Artikel in Nr. 9 der
„Gartenkunst“ will Herr Edgar
Rasch Anregungen geben für eine
künstlerische Weiterentwickelung
des Architekturgartens. Da diese
Ausführungen ernsthaft gemeint
sind, erscheint es notwendig, etwas
näher auf diese Angelegenheit ein-
zugehen.

Saxifraga cotyledon pyramidalis.
 
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