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Die Gartenkunst — 15.1913

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Nr. 6
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Wettbewerb für einen Zentralfriedhof der Stadt Erfurt, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.28103#0084

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76

DIE GARTENKUNST.

XV, 6


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Wettbewerb Zentralfriedhof Erfurt: Ein III. Preis. Verf.: Gartenarchitekt Lilienfein,
Stadtbaumeister Roepert, Architekt Müller.

Gruftgräber mit niedrigen Platten überdeckt und
von Rosenbändern umrahmt, füllen das geräumige
Mittelfeld; die Vertiefung des Wasserbeckens und der
inneren Grabreihen steigert die Raumwirkung und läßt
auch das Plauptgebäude noch kräftiger hervortreten.
Geschnittene Platanen im Verein mit hohen Hecken
umschließen den Raum; vor den Heckenwänden ragen
schlanke Urnensäulen empor, die einen wirkungsvollen
Gegensatz zu dem ornamentalen Charakter des Platten-
feldes bilden.

Im Anschlüsse hieran (südlich) ist ein Urnenfried-
hof geplant, dessen Gestaltung auf dem Detailplane
angedeutet ist.

Die übrigen für Erdbestattung unbenutzbaren
Flächen dienen zur Aufnahme von Gruftgräbern, Urnen-
stätten und Grabkapellen und sind als Haine und
Waldanlagen angelegt ; so gestaltet bilden dieselben

überaus mannigfaltige Möglichkei-
ten zur Aufstellung von Einzelgrab-
stätten und bieten gleichzeitig durch
ihre Pflanzenmassen willkommene
Unterbrechungen in die mit Rück-
sicht auf eine günstige Belegungs-
möglichkeit sparsam mit Anpflan-
zungen bedachten Grabfelder.

Aschenbegräbnisstätten.

Die fortschreitende Zunahme
der Feuerbestattung macht Einrich-
tungen zur Beisetzung und Aufbe-
wahrung der Aschenreste in immer
größerem Umfange notwendig, die
einen nicht unbeträchtlichen Raum
im neuzeitlich gestalteten Friedhofs-
betriebe einnehmen werden. Die
ursprüngliche, aber nicht befriedi-
gende Beisetzungsmöglichkeit war
in den sogenannten Kolumbarien,
d. h. an die Kremationsstätten direkt
angegliederten Räumen mit Wand-
nischen gegeben, in welchen die
Aschenbehälter versenkt wurden,
während eine Namenstafel auf karg
bemessener Fläche die Beisetzungs-
stelle kennzeichnete, so kaum mehr
Pietätsgefühle auslösend als ein
Standesamtsregister darstellend.

Belegfähigke i t.

Durch eine zweckmäßige Ein-
teilung der Belegfelder und mög-
lichste Einschränkung aller nicht
belegungsfähigen Flächen konnten
günstige Nutzungsprozente erreicht
werden.

Auf der vorläufig in Betrieb zu
nehmenden Fläche von 180000 qm
können insgesamt über 99 000 qm
oder rund 55 6/0 zu Belegungs-
zwecken verwendet werden. Da sich voraussichtlich
die Prozentsätze der Bestattungsfläche zugunsten der
Aschenstätten verschieben werden, wurde folgender
Verteilungsplan zugrunde gelegt:

Erbbegräbnisfläche.17,0 °/ü

Urnenfläche. 7>5 %

Personen über 10 Jahre.5 2,0 °/o

Kinder von 2—10 Jahren.I2,0°/o

Kinder unter 2 Jahren .ii,o°/o.

Zu berücksichtigen ist jedoch, daß für die ge-
samten Bauanlagen, Zufahrt, Hauptplatzgestaltung,
Musterfriedhof und Gärtnerei innerhalb der 18 ha fast
28000 qm erforderlich sind, welche der gesamten
Friedhofsfläche mit 58,35 ha zu dienen haben, so daß
die Belegungsziffer für den Gesamtfriedhof sich noch
wesentlich günstiger gestalten wird.

Aus vorstehendem dürfte das Bestreben ersichtlich
 
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