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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1866

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Nr. 129-141 (1. November - 29. November)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43883#0541

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Pfälzer

Erscheint wöchentlich 3 Mal: Dienstag
Donnerstag und Samstag.

str Stadt


Bote

Vreis: vierteljäbrl. 40 kr. ohne Träger-
UUv lohn u. Postaufschlag. Jns.-Geb. 2 kr. d.Z.

Dienstag den 13. November

SSSSitWÄSSS

X Das neue Straßengesetz.
i.°
Es ist vom großh. Ministerium eine Denkschrift ausge-
geben worden, worin die Hauptgrundsätze eines neuen Straßen-
gesetzes zusammengestellt sind und worüber die diesjährigen Kreis-
versammlungen berathen sollen. So nothwendig allerdings ein
neues Straßengesetz ist, so unangenehm ist es, wahrzunehmen,
daß die großh. Staatskasse einen merklichen Theil ihrer bis-
herigen Ausgaben für Anlegung und Unterhaltung der Straßen
auf die einzelnen Gemeinden und die betreffenden Kreisverbände
abzuwälzen gedenkt, so daß, wenn nach dem Regierungsentwurf
das zukünftige Straßengesetz gestaltet wird, eine Erhöhung so-
wohl der Gemeinde-, als der Kreisumlagen eintreten muß,
ohne daß die Staatssteuer eine Minderung erleidet.
Inhaltlich der Denkschrift gibt es in Zukunft nur Vici-
nalwege und Landstraßen. Sogenannte Staatsstraßen,
welche allein auf Kosten der Staatskasse angelegt, verbessert
und erhalten werden, wird es keine mehr geben.
Anbelangend die Vicinalstraßen oder Gemeindewege
ersehen wir aus der Denkschrift, daß die von der Staatskasse
unterstützten eine Gesammtlänge von 310 Stunden haben und
daß die Staatskasse hiefür pro 1866/67 die Summe von
550,220 fl. beigetragen hat und die Gemeinden ungefähr die
Hälfte.
Die Unterstützung ist eine sehr ungleiche. So bcträgl
z. B. die Gesammtlänge der unterstützten Vicinalstraßen im
Kreise Villingen nicht ganz zwei Stunden, dagegen im Kreise
Karlsruhe fünfzig Stunden.
Bezüglich der Vicinalstraßen, welche vorzugsweise nur dem
allgemeinen Verkehr einer Gemeinde innerhalb ihrer Gemarkung
dienen oder nur die nachbarliche Verbindung einer Gemeinde
mit einer anderen zum Zwecke haben, soll die Anlegung und
Unterhaltung derselben den betreffenden Gemeinden obliegen,
wobei jedoch folgende Ausnahmen gemacht werden:
Wenn ein Gemeinde- oder Vicinalweg zwar durch die Ge-
markung einer Gemeinde, aber nicht durch ihren Ort führt, so
kann diese, je nachdem der Weg für sie von keinem oder nur
von unerheblichem Nutzen ist, ganz oder theilweise von der
Beitragspflicht befreit werden.
Wenn ferner ein Gemeindeweg von dem Eigentümer
größerer Waldungen, von Salinen, Berg- und Hüttenwerken
oder irgend eines anderen Gewerbsunternehmens, sei es ein Ge-

meindegenosse oder nicht, in besonderem Maße regelmäßig oder
ausnahmsweise gebraucht und abgenutzt wird, so kann der
Eigenthümer oder Unternehmer angehalten werden, für die
Unterhaltung des Weges, oder wenn eine Hauptverbesserung
oder neue Anlage nöthig ist, einen besonderen Beitrag in die
Gemeindekasse zu zahlen. Hiebei muß aber darauf Rücksicht ge-
nommen werden, in welcher Art und Umfang die Benützung
stattsindet, welche Vortheile die Gemeinde durch die betreffende
Unternehmung hat, und wenn der Unternehmer oder Waldbe-
sitzer Gemarkungsgenosse ist, auf dessen in dem Gemeindekataster
eingetragenes Steuercapital.
Streitigkeiten hierüber, welche sich einerseits zwischen dem
Gemeinderath und anderseits dem betheiligten Eigenthümer oder
Unternehmer ergeben, sollen durch die Verwaltungsgerichte ent-
schieden werden.
In Betreff der Bauführung bei den Gemeindewegen steht
diese zunächst der betreffenden Gemeinde zu und ist der Bürger-
meister dafür verantwortlich. Die Oberaufsicht aber ist der
Staatsverwaltungsbehörde vorbehalten, welche auch die Ge-
meinde zur Aufstellung besonderer Straßenwarte anhalten kann.
Dies sind die Grundzüge, welche die Denkschrift bezüglich
der Anlage, Hauptverbesierung und Unterhaltung der Gemeinde-
oder Vicinalwege aufstellt, und welche seiner Zeit im neuen
Straßengesetz Platz finden sollen.
Ist dies der Fall, so werden die bisher aus der Staats-
kasse unterstützten Vicinalstraßen von daher nichts mehr erhal-
ten , und was bis jetzt die Staatskasse an Zahlung leistete, geht
ans die einzelnen Gemeinden, beziehungsweise Kreisverbände
über, mit anderen Worten, der Staatsbeitrag mit einer hal-
ben Million Gulden und noch darüber, muß durch Ge-
meinde- beziehungsweise Kreisumlagen gedeckt werden.
Der Kreisausschuß Karlsruhe hat in seinem ausgegebenen
Bericht zur Denkschrift des großh. Handels-Ministeriums die
Mißlichkeit einer solchen Gemeinde- und Kreisbelastung nicht
übersehen und darum die Bestimmung ausgenommen:
„Alsbald nach Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes haben
sämmtliche betheiligte Gemeinden des Landes ihre deß-
fallsigen Gesuche um Einreihung der geeigneten Wege in
die Klasse der Landstraßen einzureichen."
In diesem Falle tritt allerdings für die Gemeinden und
die Kreisverbände durch den Staatszuschuß eine Erleichterung
ein, allein diese ist nur eine bescheiden zugemessene, indem die
Staatskasse zur Unterhaltung der Landstraßen nur ein

Ein Besuch bei den Indianern.
(Schluß.)
Nach acht Tagen waren wir mit Einkäufen fertig und schickten unsere
Wagen nach Abercrombie zurück. Der Häuptling war so freundlich, eine
Escorte von 20 Mann unter Führung eines Häuptlings, Spotted Tail,
mitzuschicken, im Falle es einigen Shippawas einfallen sollte, die Wagen
zu attaquiren. Die Sioux, von denen Red. Cloud der größte Chef ist,
kämpfen oft blutig mit den Chippawa-Jndianern. Die Sioux sind die
stärksten an Zahl und auch an Körperbau, bei wei.em auch die reinlichsten.
Wir blieben noch, uni eine Büffeljagd mitzumachen, und nach zwei Tagen,
an einem schönen Sonntagmorgen ging's los. Nachmittags zuvor hatten
wir Pferderennen, wobei wir über alle Indianer auf einer kurzen Strecke
siegten. Die kleinen Jndianerpferde halten es jedoch besser aus, und wür-
den wir auf einer Strecke von 8—10 Meilen wohl den Kürzeren gezogen
haben. Der Häuptling lobte mein Pferd, aber der mexikanische Sattel
gefiel ihm nicht, da er zu schwer sei. Die Indianer haben bloß Kissen,
aus denen man sehr gut, jedoch nicht fest fitzt. Zur Büffeljagd nahm der
Alte fünfzehn seiner besten Krieger mit. Unter ihnen waren sechs mit Pfeil
und Bogen, die übrigen waren mit kurzen Doppelflinten von weitem Ca-
liber versehen.
Nach einem scharfen Ritte von einer Stunde sahen wir einige Anti-
lopen und zwei Büffel. Wir schossen zwei der ersteren. Es ging schnell
weiter, und gegen 9 Uhr schrieen Einige, mit der Hand westlich zeigend,
„chackii Decotah" (dort sind Büffel). Wir konnten sie kaum mit bloßem
Auge sehen, und dauerte es noch eine volle Stunde, bis wir uns der
Heerde (die auf 7—8000 Stück geschätzt wurde) auf ungefähr 1500 Schritt
genähert hatten. Die Indianer konnten uns kaum zurückhalten, um die
richtige Stelle erst aufzusinden, wo wir angreisen sollten. Nach einigen
Mrnuten ließ uns der Häuptling sagen, wir sollten ihm und seinem Sohne
im gestreckten Galopp folgen und bald sahen wir uns Seite an Seite mit

den Büffeln dahinjagen. Ich schoß meinen 16-Schüsser ab und griff in
der Aufregung nach meinem Revolver, den ich auch auf die dahinsausenden
Massen in einer Entfernung von 3 bis 4 Schritten abfeuerte. Dahin
trabend, lud ich wieder und hatte schnell die Arriöregarde der Büffel ein-
geholt. Meinem Pferde dann die Sporen gebend, befand ich mich bald
wieder an der Seite der wie ein wogendes Meer dahin brausenden Heerde.
Die Erde dröhnte und zitterte, wie es bei einem Erdbeben nicht viel stärker
sein kann. Ich schoß nun wieder drauf los und jagte in einen Büffel
nicht weniger denn sechs Kugeln, bis er fiel. Dicht neben diesem lag ein
anderer, der noch nicht völlig todt war; ich schoß zwei Kugeln vorn auf
seinen Kopf, aber ohne Wirkung, und eine dritte, die ich auf das Blatt
sandte, machte seinen Schmerzen ein Ende. Die Heerde war fast ganz
außer Sicht, doch immer noch dröhnte der Boden. Nach kaum zwei Stun-
den waren wir wieder beisammen. Ich hatte fünf Stück und mein Freund
Edelmann vier Stück erlegt. Die Indianer zusammen hatten 13 Stück getödtet.
Gegen 5 Uhr ritten wir dem Dorfe zu und wurden mit Gesang ab-
geholt. Es herrschte ein großer Jubel im Dorfe. Die Frauen bespannten
50—60 Karren, fuhren hinaus und brachten am anderen Mittag die Beute
heim. Als wir im Wigwam des Häuptlings guten Thee und Zunge ge-
nossen, sagte er ein über's andere Mal in schlechtem Englich : „No di§ elliet"
(ich bin ein großer Häuptling). Am nächsten Tage gingen wir auf eine
Entenjagd nach dem Pistol Creek, doch waren nur zwei Mann unter 15,
die gut schossen. Wo das Märchen herkommt, daß die Indianer so gute
Schützen sind, weiß ich nicht; ich selbst hielt jeden für einen guten Teil,
wurde aber hierin gewaltig getäuscht. Dann muß ich noch bemerken, daß
man sich dem Wilde hier auf eine unglaublich kurze Strecke nähern kann.
Den Indianern fällt es fast nie ein, im Fluge oder Laufen auf das Wild
zu schießen. Wir schossen über 60 Taucher-Enten und gingen am Abende
wieder nach unserem Zelte zurück.
Am nächsten Tage nahmen wir Abschied und trafen unsere Wagen
in gutem Zustande in Abergrombie.
 
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