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bach lahm gelegt und ihm ein Geschäft aufgetragen, das er
ganz ungeschickt ausgesührt habe . . . Man müsse erstaunen,
wie Männer wagen könnten mit solchem Plunder vor ein
öffentliches Gericht zu treten und sich davon einen Erfolg zu
versprechen . . er wolle jedoch diese Zeugenaussagen einzeln
durchnehmen, um die völlige Grund- und Bodenlosigkeit der-
selben darzuthun. Dies geschieht nun von Pfarrer Hofmann
in kurzer und schlagender Weise, wobei er besonders betont,
daß man sogar den todten Lehrer Tremot aus dem Grabe her-
ausgezerrt habe, um mit ihm Kapital zu machen. Längere Zeit
verweilte der Redner bei den Aussagen des Bürgermeisters
Förster von Hemsbach, zugleich Bezirksrath und Mitglied der
Kreisversammlung.
Es sei richtig, daß Psarrer Hofmann Wohlthätigkeits - und
Bürgervereine ins Leben gerufen; allein dieselben hätten sich
ausschließlich mit katholischen Angelegenheiten beschäftigt, keine
protestantischen Interessen geschädigt, wie könnten sich die Pro-
testanten dadurch geärgert finden, es stehe ihnen ja frei das
Nämliche zu thun! . . oder sollte Psarrer Hofmann etwa auch
Vereine für Protestanten stiften? Dazu habe er weder eine
Verpflichtung noch Geschick . . . Wenn dem Herrn Bezirksrath
die „Lieder mir bekannter Melodie", die bei den Bürgerver-
sammlungen vom nahen Wirthshause aus in seine Ohren ge-
klungen, anstößig oder unerlaubt geschienen, so wäre es ja
für ihn in seiner Eigenschaft als Orts- und Bezirkspolizeibeamter
die Versammlung aufzuheben Pflicht gewesen; habe er aber
dieselbe bis jetzt unbehelligt gelassen, warum mache er jetzt dem
Pfarrer Hofmann die Gründung und den Besuch derselben zum
Vorwurf?
Allerdings verbreite Pfarrer Hofmann den „Pfälzer Boten"
sowie das „Mainzer Volksblatt" in seiner Pfarrgemeinde und
noch außer derselben an eine große Zahl von Abonnenten.
Allem was gehe das die Protestanten und den Bürgermeister
von Hemsbach an? Diese beiden Blätter gefielen nun einmal
den Katholiken, sie sähen in denselben die Vertreter des Rechts
und der Wahrheit entgegen den liederlichen Schänd- und Hetz-
blättern gegen die katholische Kirche, sie dankten Gott, daß sie
mit Hülfe dieser Blätter den zahllosen Lügen und Verdächtig-
ungen ihrer tückischen Gegner zu Leibe gehen könnten, die Mei-
nung des Herrn'. Bezirksrathes über diese beiden Blätter habe
für Pfarrer Hofmann und die übrigen Katholiken nicht die min-
deste Bedeutung . . . Localcorrespondenzen im „Pfälzer Boten"
hätten, soviel er sich erinnere, nie Personen, sondern nur faule
Zustände angegriffen, und die heutige Klage des Hrn. Bürger-
meisters darüber zeige, daß eine Fortsetzung nothwendig fei . . .
Was der Bürgermeister Förster vom Eifern des Pfarrers
auf der Kanzel gegen andere Confessionen, angeblich aus Hören-
sagen vorgebracht hat, sei durch die bestimmten Gegenaussagen
sämmtlicher Katholiken, die allen Kanzelvorträgen augewohnt,
als unwahr nachgewiesen. Es sei ihm, Pfarrer Hofmann,
für Hrn. Bürgermeister und Bezirksrath Förster leid, daß er
sich, wie allgenrein bekannt, über die Vorträge des Pfarrers
Hofmann von Leuten berichten lasse, die von der Schule aus
die Dümmsten, nicht im Stande wären, den Sinn auch nur
des einfachsten Satzes zu begreifen, geschweige deun wiederzu-
geben, und somit in der Regel dem Hrn. Bürgermeister ein
für ein ll vormachten, was dieser dann als baare Münze
ausgab.
Richtig sei es aber, daß Pfarrer Hofmann über das neue
Schulaufsichtsgcsetz die entschiedenste Opposition gemacht habe
und noch mache. Allein er frage wiederum, was gehe das die
Protestanten an, und wie können sie darin eine Veranlassung
zu religiösem und consessionellem Hader und Unfrieden finden?
Die Katholiken fühlten sich durch dieses Gesetz in ihren kirch-
lichen, bürgerlichen und Familieurechten gekränkt, und wenn
sie zu deren Vertheidigung gegen dieses Gesetz durchaus gesetz-
liche Opposition gemacht, was gehe das die Protestanten an?
Deputationen an S. K. H. den Großherzog, Petitionen an die
Kammern, Besprechungen in öffentlichen Versammlungen waren
die gesetzlich zulässigen Mittel, mit denen die Gesammtbürger-
schaft der Pfarrei Hemsbach einstimmig gegen dieses Gesetz
kämpfte, und als ihr die Wahlen für den Ortsschulrath zuge-
muthet wurden, leistete sie durch die Enthaltung von denselben
passiven Widerstand, und als man octropirte, ließen sich die Ge-
preßten lieber um ein paar hundert Gulden ärmer machen, als
daß sie ihrer Ueberzeugung untreu geworden, die ihnen sagte,
daß ein Ortsschulrath die Schule ruinire, dessen Mitglieder
vom Schulwesen nichts verstünden, wo ihr sachverständiger
Seelsorger fehle, weil man ihm darin eine Stellung angewie-
sen, die ihn zum Untergebenen eines seiner Pfarrkinder mache,
das vielleicht kaum im Stande, feinen Namen zu schreiben oder
ein sonst unkirchliches und unkatholisches Subjeet sei, eine
Stellung aus der man ihn zudem bei der ersten mißliebigen
Opposition gegen Gewaltmaßregeln von Seiten einer herrschen-
den Partei willkührlich hinanswersen könne ... Wenn die Pro-
testanten die katholische Opposition gegen dieses Gesetz nicht be-
greifen könnten, da sie selber mit demselben sehr wohl zufrieden
seien, so berechtige sie das nicht, den Katholiken, weil diese
für ihre heiligsten Interessen kämpften, deshalb Aufreizung zu
confessioncllem Haß und Unfrieden vorzuwerfen . . Die Pro-
testanten sähen in diesen! Schulgesetz die kirchlichen Interessen
ihrer Schule gewahrt, weil der Landesherr auch zugleich ihr
oberster Bischof, von dem und der protestantischen Regie-
rung des Landes —- wie man in ofsiciellen Blättern die ba-
dische Regierung zu nennen beliebe — die protestantische Kon-
fessionsschule nichts zu fürchten habe, während die Katholiken
in diesem Schulgesetze für die Wahrung ihrer kirchlichen und
religiösen Interessen nicht die mindeste Garantie besäßen, wie
die zahlreichen Conflicte bezüglich des Religionsunterrichtes in
der Schule zur Genüge bewiesen .. . Darum würden die Ka-
tholiken der Pfarrei Hemsbach fortsahren, gegen dieses Gesetz
zu protestiren ... In welchem Zustande Schulen und Lehrer
in der Pfarrei Hemsbach durch die Vertreibung des Geistlichen
aus der Schule sich befinden würden, wenn das Ansehen und
der Einfluß desselben sie nicht schützte und stützte, habe der hohe
Gerichtshof aus den Aussagen der beiden Hauptlehrer vernom-
men . . Er sei ein warmer Freund der Schule, was er durch
eine nun 35jährige amtliche Wirksamkeit in der Schule und für
dieselbe bewiesen habe, und wenn er auch nicht direct sür
dieselbe wirken könne, so werde er trotz aller Hindernisse nicht
aufhören, das Beste derselben mit Aufgebot aller Kräfte und
auf alle ihm sonst mögliche Weise zu befördern. Die Behaup-
tung der Anklage „daß zwischen Pfarrer Hofmann und den
Lehrern ein tiefgehender und unversöhnlicher Conflict herrsche"
sei sonach eine ganz unwahre . . .
Nachdem Pfarrer Hofmann alle gegen ihn erhobenen Be-
schuldigungen als unbegründet und unwahr siegreich zurückge-
wiesen, stellt er nicht in Abrede, daß ein consessioneller Zwie-
spalt in den 3 Gemeinden der Pfarrei wirklich bestehe; es frage
sich nun, wer die Schuld daran trage? Er finde die erste
Ursache in den Zeitverhältnissen, da in allen paritätischen Or-
ten und Gegenden dieser Zwiespalt mehr und mehr hervortrete,
hervorgerufen und genährt durch das Eingreifen der Regie-
rungen und der Gesetzgebung in rein kirchliche Angelegenheiten,
durch die schmachvollen Angriffe amtlicher und nichtamtlicher
Blätter auf die kirchliche und religiöse Ueberzeugung der Katho-
liken und die Einrichtungen ihrer Kirche, durch die fanatische
Hetzerei evangelischer Kirchenblätter, wodurch dann der Unfriede
in die gemischten Gemeinden getragen werde. Jede Wahrung
kirchlicher oder politischer Rechte werde dann als ein Eingriff
in protestantische Rechte, als klerikale Anmaßung, als ultra-
montaner Uebergnff signalisirt und bei den protestantischen
! Massen verdächtigt. Dazu käme die Gewohnheit der Protestan-
ten sich überhaupt in katholische Angelegenheiten einzumischen
und commandiren zu wollen, wie die Katholiken in Baden diese
Vergewaltigung prot. Seits seit 1860 zu beklagen hätten, wäh-
rend es ihnen, sich in prot. Angelegenheiten, z. B. in den
Agende-, Seminar- und Spmbolftreit einzumischen nicht von
Weitem eingefallen wäre. Von diesem unbefugten Einmischen
der Protestanten in katholische Interessen sei die heutige Ver-
handlung ein Beweis. Alle die gegen Pfarrer Hofmann vor-
geführten prot. Zeugen wüßten nichts gegen ihn anzuführen,
als seine Wirksamkeit in rein katholischen Angelegenheiten, die
sie als Angehörige einer andern Confession nicht im Mindesten
berührte, daher ihnen auch nicht die mindeste Berechtigung zur
Beschwerde geben könne, allein die langjährige Nachgiebigkeit der
Katholiken in diesen! Punkte habe die Protestanten verwöhnt
und zu dem Glauben verleitet, die Katholiken müßten sich in
Allein nach prot. Anschauung und prot. Gewohnheiten richten,
ein Glaube, der durch das Unterliegen der Katholiken mit
allen ihren wohlberechtigten Forderungen in ihren wichtigsten
Angelegenheiten seit 1860 bei der prot. Bevölkerung befestigt
worden sei; daher auch heute die prot. Bürgermeister und Ge-
meinderäthe in dem zuversichtlichen Glauben hierher gekommen
seien, ihre alleinige Behauptung: die prot. Gemeinde sei mit
dem kath. Pfarrer unzufrieden, sei sür alle Fälle maßgebend
und überhebe sie jeder Verpflichtung hierfür auch Beweise vor-
zuführen.
(Fortsetzung folgt.)
Baden.
* Heidelberg, 7. Nov. Die Kreisversammlnng des Kreises
Heidelberg wird am 26. d. M. zusammentreten. Als Gegen-
stände ihrer Berathung sind angesetzt: 1) Wahl des Vorsitzen-
bach lahm gelegt und ihm ein Geschäft aufgetragen, das er
ganz ungeschickt ausgesührt habe . . . Man müsse erstaunen,
wie Männer wagen könnten mit solchem Plunder vor ein
öffentliches Gericht zu treten und sich davon einen Erfolg zu
versprechen . . er wolle jedoch diese Zeugenaussagen einzeln
durchnehmen, um die völlige Grund- und Bodenlosigkeit der-
selben darzuthun. Dies geschieht nun von Pfarrer Hofmann
in kurzer und schlagender Weise, wobei er besonders betont,
daß man sogar den todten Lehrer Tremot aus dem Grabe her-
ausgezerrt habe, um mit ihm Kapital zu machen. Längere Zeit
verweilte der Redner bei den Aussagen des Bürgermeisters
Förster von Hemsbach, zugleich Bezirksrath und Mitglied der
Kreisversammlung.
Es sei richtig, daß Psarrer Hofmann Wohlthätigkeits - und
Bürgervereine ins Leben gerufen; allein dieselben hätten sich
ausschließlich mit katholischen Angelegenheiten beschäftigt, keine
protestantischen Interessen geschädigt, wie könnten sich die Pro-
testanten dadurch geärgert finden, es stehe ihnen ja frei das
Nämliche zu thun! . . oder sollte Psarrer Hofmann etwa auch
Vereine für Protestanten stiften? Dazu habe er weder eine
Verpflichtung noch Geschick . . . Wenn dem Herrn Bezirksrath
die „Lieder mir bekannter Melodie", die bei den Bürgerver-
sammlungen vom nahen Wirthshause aus in seine Ohren ge-
klungen, anstößig oder unerlaubt geschienen, so wäre es ja
für ihn in seiner Eigenschaft als Orts- und Bezirkspolizeibeamter
die Versammlung aufzuheben Pflicht gewesen; habe er aber
dieselbe bis jetzt unbehelligt gelassen, warum mache er jetzt dem
Pfarrer Hofmann die Gründung und den Besuch derselben zum
Vorwurf?
Allerdings verbreite Pfarrer Hofmann den „Pfälzer Boten"
sowie das „Mainzer Volksblatt" in seiner Pfarrgemeinde und
noch außer derselben an eine große Zahl von Abonnenten.
Allem was gehe das die Protestanten und den Bürgermeister
von Hemsbach an? Diese beiden Blätter gefielen nun einmal
den Katholiken, sie sähen in denselben die Vertreter des Rechts
und der Wahrheit entgegen den liederlichen Schänd- und Hetz-
blättern gegen die katholische Kirche, sie dankten Gott, daß sie
mit Hülfe dieser Blätter den zahllosen Lügen und Verdächtig-
ungen ihrer tückischen Gegner zu Leibe gehen könnten, die Mei-
nung des Herrn'. Bezirksrathes über diese beiden Blätter habe
für Pfarrer Hofmann und die übrigen Katholiken nicht die min-
deste Bedeutung . . . Localcorrespondenzen im „Pfälzer Boten"
hätten, soviel er sich erinnere, nie Personen, sondern nur faule
Zustände angegriffen, und die heutige Klage des Hrn. Bürger-
meisters darüber zeige, daß eine Fortsetzung nothwendig fei . . .
Was der Bürgermeister Förster vom Eifern des Pfarrers
auf der Kanzel gegen andere Confessionen, angeblich aus Hören-
sagen vorgebracht hat, sei durch die bestimmten Gegenaussagen
sämmtlicher Katholiken, die allen Kanzelvorträgen augewohnt,
als unwahr nachgewiesen. Es sei ihm, Pfarrer Hofmann,
für Hrn. Bürgermeister und Bezirksrath Förster leid, daß er
sich, wie allgenrein bekannt, über die Vorträge des Pfarrers
Hofmann von Leuten berichten lasse, die von der Schule aus
die Dümmsten, nicht im Stande wären, den Sinn auch nur
des einfachsten Satzes zu begreifen, geschweige deun wiederzu-
geben, und somit in der Regel dem Hrn. Bürgermeister ein
für ein ll vormachten, was dieser dann als baare Münze
ausgab.
Richtig sei es aber, daß Pfarrer Hofmann über das neue
Schulaufsichtsgcsetz die entschiedenste Opposition gemacht habe
und noch mache. Allein er frage wiederum, was gehe das die
Protestanten an, und wie können sie darin eine Veranlassung
zu religiösem und consessionellem Hader und Unfrieden finden?
Die Katholiken fühlten sich durch dieses Gesetz in ihren kirch-
lichen, bürgerlichen und Familieurechten gekränkt, und wenn
sie zu deren Vertheidigung gegen dieses Gesetz durchaus gesetz-
liche Opposition gemacht, was gehe das die Protestanten an?
Deputationen an S. K. H. den Großherzog, Petitionen an die
Kammern, Besprechungen in öffentlichen Versammlungen waren
die gesetzlich zulässigen Mittel, mit denen die Gesammtbürger-
schaft der Pfarrei Hemsbach einstimmig gegen dieses Gesetz
kämpfte, und als ihr die Wahlen für den Ortsschulrath zuge-
muthet wurden, leistete sie durch die Enthaltung von denselben
passiven Widerstand, und als man octropirte, ließen sich die Ge-
preßten lieber um ein paar hundert Gulden ärmer machen, als
daß sie ihrer Ueberzeugung untreu geworden, die ihnen sagte,
daß ein Ortsschulrath die Schule ruinire, dessen Mitglieder
vom Schulwesen nichts verstünden, wo ihr sachverständiger
Seelsorger fehle, weil man ihm darin eine Stellung angewie-
sen, die ihn zum Untergebenen eines seiner Pfarrkinder mache,
das vielleicht kaum im Stande, feinen Namen zu schreiben oder
ein sonst unkirchliches und unkatholisches Subjeet sei, eine
Stellung aus der man ihn zudem bei der ersten mißliebigen
Opposition gegen Gewaltmaßregeln von Seiten einer herrschen-
den Partei willkührlich hinanswersen könne ... Wenn die Pro-
testanten die katholische Opposition gegen dieses Gesetz nicht be-
greifen könnten, da sie selber mit demselben sehr wohl zufrieden
seien, so berechtige sie das nicht, den Katholiken, weil diese
für ihre heiligsten Interessen kämpften, deshalb Aufreizung zu
confessioncllem Haß und Unfrieden vorzuwerfen . . Die Pro-
testanten sähen in diesen! Schulgesetz die kirchlichen Interessen
ihrer Schule gewahrt, weil der Landesherr auch zugleich ihr
oberster Bischof, von dem und der protestantischen Regie-
rung des Landes —- wie man in ofsiciellen Blättern die ba-
dische Regierung zu nennen beliebe — die protestantische Kon-
fessionsschule nichts zu fürchten habe, während die Katholiken
in diesem Schulgesetze für die Wahrung ihrer kirchlichen und
religiösen Interessen nicht die mindeste Garantie besäßen, wie
die zahlreichen Conflicte bezüglich des Religionsunterrichtes in
der Schule zur Genüge bewiesen .. . Darum würden die Ka-
tholiken der Pfarrei Hemsbach fortsahren, gegen dieses Gesetz
zu protestiren ... In welchem Zustande Schulen und Lehrer
in der Pfarrei Hemsbach durch die Vertreibung des Geistlichen
aus der Schule sich befinden würden, wenn das Ansehen und
der Einfluß desselben sie nicht schützte und stützte, habe der hohe
Gerichtshof aus den Aussagen der beiden Hauptlehrer vernom-
men . . Er sei ein warmer Freund der Schule, was er durch
eine nun 35jährige amtliche Wirksamkeit in der Schule und für
dieselbe bewiesen habe, und wenn er auch nicht direct sür
dieselbe wirken könne, so werde er trotz aller Hindernisse nicht
aufhören, das Beste derselben mit Aufgebot aller Kräfte und
auf alle ihm sonst mögliche Weise zu befördern. Die Behaup-
tung der Anklage „daß zwischen Pfarrer Hofmann und den
Lehrern ein tiefgehender und unversöhnlicher Conflict herrsche"
sei sonach eine ganz unwahre . . .
Nachdem Pfarrer Hofmann alle gegen ihn erhobenen Be-
schuldigungen als unbegründet und unwahr siegreich zurückge-
wiesen, stellt er nicht in Abrede, daß ein consessioneller Zwie-
spalt in den 3 Gemeinden der Pfarrei wirklich bestehe; es frage
sich nun, wer die Schuld daran trage? Er finde die erste
Ursache in den Zeitverhältnissen, da in allen paritätischen Or-
ten und Gegenden dieser Zwiespalt mehr und mehr hervortrete,
hervorgerufen und genährt durch das Eingreifen der Regie-
rungen und der Gesetzgebung in rein kirchliche Angelegenheiten,
durch die schmachvollen Angriffe amtlicher und nichtamtlicher
Blätter auf die kirchliche und religiöse Ueberzeugung der Katho-
liken und die Einrichtungen ihrer Kirche, durch die fanatische
Hetzerei evangelischer Kirchenblätter, wodurch dann der Unfriede
in die gemischten Gemeinden getragen werde. Jede Wahrung
kirchlicher oder politischer Rechte werde dann als ein Eingriff
in protestantische Rechte, als klerikale Anmaßung, als ultra-
montaner Uebergnff signalisirt und bei den protestantischen
! Massen verdächtigt. Dazu käme die Gewohnheit der Protestan-
ten sich überhaupt in katholische Angelegenheiten einzumischen
und commandiren zu wollen, wie die Katholiken in Baden diese
Vergewaltigung prot. Seits seit 1860 zu beklagen hätten, wäh-
rend es ihnen, sich in prot. Angelegenheiten, z. B. in den
Agende-, Seminar- und Spmbolftreit einzumischen nicht von
Weitem eingefallen wäre. Von diesem unbefugten Einmischen
der Protestanten in katholische Interessen sei die heutige Ver-
handlung ein Beweis. Alle die gegen Pfarrer Hofmann vor-
geführten prot. Zeugen wüßten nichts gegen ihn anzuführen,
als seine Wirksamkeit in rein katholischen Angelegenheiten, die
sie als Angehörige einer andern Confession nicht im Mindesten
berührte, daher ihnen auch nicht die mindeste Berechtigung zur
Beschwerde geben könne, allein die langjährige Nachgiebigkeit der
Katholiken in diesen! Punkte habe die Protestanten verwöhnt
und zu dem Glauben verleitet, die Katholiken müßten sich in
Allein nach prot. Anschauung und prot. Gewohnheiten richten,
ein Glaube, der durch das Unterliegen der Katholiken mit
allen ihren wohlberechtigten Forderungen in ihren wichtigsten
Angelegenheiten seit 1860 bei der prot. Bevölkerung befestigt
worden sei; daher auch heute die prot. Bürgermeister und Ge-
meinderäthe in dem zuversichtlichen Glauben hierher gekommen
seien, ihre alleinige Behauptung: die prot. Gemeinde sei mit
dem kath. Pfarrer unzufrieden, sei sür alle Fälle maßgebend
und überhebe sie jeder Verpflichtung hierfür auch Beweise vor-
zuführen.
(Fortsetzung folgt.)
Baden.
* Heidelberg, 7. Nov. Die Kreisversammlnng des Kreises
Heidelberg wird am 26. d. M. zusammentreten. Als Gegen-
stände ihrer Berathung sind angesetzt: 1) Wahl des Vorsitzen-