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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1868

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No. 1
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https://doi.org/10.11588/diglit.29847#0005

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Schwetzingen

für ore Bezrrke

PreiS: jährlich 3 fl..
vierteljährlich 45 kr.
Anzeigen werden dit
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deren Raum mit nur
2 kr. berechnet.

Die Voten erhaltm
2 kr. monatlich.

sburg.

tto. i.

e Die neuen Postverträge.

Wie Alles, was den Verkehr Letrifft, so hat auch das
Postwesen in den Leiden letzten Dezennien einen früher unge-
ahnten Aufschwung und damit zugleich Verbesserungen crhalten,
welche nur Der wirklich begreifen kann, der den früheren
Schlendrian mitangesehen und durchgemacht. Es liegt iu der
Natur der Sache, daß die Fortschritte in dieser Beziehuug cinen
progressiven Charakter tragen müssen und in der That hat auch
jedes kommende Jahr diese Voraussetzung Lestätigt. Daraus
solgt mit innerer Naturnothwewdigkeit, daß eine wirkliche Ab-
geschlossenheit in dieser Branche nie stattfinden kann, daß daher
das, was wir im jetzigen Moment Fortschritt nennen, in nicht
allzulanger Zeit von Besserem überflügelt werden muß.

Daß wir jedoch mit den aiü 1. Januar in's Leben ge-
tretenen Postverträgen wirklich einen prinzipiellen größeren
Vorsprung gewonnen, daß von jetzt an der Fortschritt im Post-
wesen freier seine Bahn verfolgen kann, das liegt in den ver-
änderten politischen Verhältnissen.

Das Postwesen hat zwar in Deutschland seinen Ursprung
genommen; was jedoch nicht abhielt, daß die Entwicklung des
Jnstituts selbst in andern Ländern, namentlich in England und
Amerika, eine viel krästigere, erfolgreichere geworden ist. Blos
der Rückwirkung von dorther war es lange Zeit beizumessen,
daß wir srüher in dieser Beziehung nicht gar zu sehr zurück-
geblieben.

Die Post als ein Hauptmittel des Verkehrs wird blos
dann ihrem Zweck vollstündig entsprechen können, wenn sie der
Schranken möglichst enthoben wird, wenn der Raum, der ihr
ungehindert vergönut ist, ein möglichft großer. Die eigent-
liche selbstsüchtige Kleinstaaterei, dieser monarchische Kantönligeist,
muß als der größte Hemmschuh des Postwesens betrachtet wer-
den. Wir brauchen wohl kaum nachzuweisen, daß nirgends ein
üppigerer Boden für dieselbe vorhanden gewesen, als unser ge-
segnetes Vaterland mit seinen unzühligen Souveränen und
Souoeränchen. Je kleiner ein solcher an fich war, um so mehr
hielt er natürlich an seinen Herrscherrechten fest, und so kam
es. daß auch die Post und die postalischen Einrichtungen sehr
lange ebenso verschieden waren, als die betreffenden verschiedenen
Landessarben, freilich zum entschiedenen Nnchtheil der Sache
selbst.

Der Umstand, daß in verschiedenen Ländern deutscher
Zunge die Post noch nicht abgelöst war, sondern in den Hün-
den der fürftl. Thurn- und Taxis'schen Familie geblieben war,
bildete einen weiteren Grund dagegen, daß es mit dem Post-
wesen so recht vorwärts ging, schon aus der einfachen Ursache,
daß da, wo das öffentliche Jnteresse zum Privatmonopol ge-
worden, ersteres immer Noth leiden muß.

Große, weitgreifende Veränderungen hat der Sturz des
veulschen Bundes durch Preußen Lekanntlich bewirkt. Wcnn
irgend wem, so find diese Veründerungen dem Postwesen zu
Gute gekommen.

Die von Preußen angeregten, eben zur Einsührung kom-
menden Postvertrüge zwischen dem Norddeutschen Bund, den

k868.

süddeutschen Staaten und Oesterreich stnd die erste Frucht dieser
neuen Zustände.

Und darin liegt hauptsächlich ihre Bedeutung. Obgleich
dieselben wesentliche Erleichterungen hinsichtlich der Correspon-
denzen, Drucksachen, Waarenproben rc. gewähren und nament-
lich auch bezüglich der Zeituugs-Spediüou die frühere Willkür
beseitigen, außerdem auch noch dcu lüstigen Fraukirungszwaug
für rekommandirte Briefe aufheben, so sind doch deffen Bestim-
mungen, so anerkcnnungswerth sie im Durchschuitt auch sind,
doch wenigcr durch das, was sie jetzt bieten, als durch das,
was sie iu der Zukunft weiter gewühreu müssen, bedeutend.
Und aus diesem Gruude mag sich auch derjenige, welcher Ei-
niges, das des allgemeinen Einklaugs halbcr vorläufig fallen
mußte. vielleicht beklagt, damit trösten, daß nicht blos die bereits
gebotenen Vortheile diese Nachtheile vielfach jetzt schon überwie-
gen, sondern daß eine nicht ferne Zeit auf diesem Gebiete ganz
naturnothwendig weitere uud größere Zugestüuduisse briugen muß,

B a d e n.

»«ar.örrthe, 27. Drz. Für d.u Poftvcrkehr innerhalb deS Grsß-
herzogihums wcrden mit 1. Jan. 1868 folgcnde Aenderungen — in Folge
der neuen Postverträge mit dem Norddeutjchcn Bund, den süddcutschen
Staaten und Oesterreich — eintreten:

1) Das Briefporto von 3 kr. galt bisher nur für Bricfe untcr 1 Loth.
Das einfache Briefgcwicht beträgt nun ein volles Loth.

2) Frankirte Vriefe über 1 Loth bis zu P- Pfund zahlen 7 kr. Un«
frankirte Briefe bis voll 1 Loth 7 kr. Unfrankirte Uber 1 Loth bis P, Pfd.
11 kr.

3) Die unentgeltliche Abgabe von Freicouverts bleibt nur einstweilen
beibehalten.

4) Drucksachcn zahlten 3 !r. bisher sür jedes Loth, künftig für j«
2P- Loth.

5) Waarenproben 1 kr. bisher für je 2 Loth, künftig für je 2P- Lvth.

6) Der Frankirungszwang für rekommandirte Briefe fällt weg.

7) Für Nachsendungen von Briefen an einen neuen Wohnort deS
Adresfaten wird bcsonderes Porto nicht mehr erhoben.

8) Die Zcitungs-Speditions-Gebühren werden künftig nach dem Vcr«
lagspreiS, und zwar mit 25 Prozent desselben, ohne Unterschied zwischcn
politischen oder nichtpolitischen Blüttern, und mit 12P- Proz. bei Blättern,
welche weniger als viermal im Monat erscheinen, erhoben.

9) Der Maxnnalbetrag für Nachnahmen ift von 100 fl. auf 50 Thlr.
gleich 87 fl. 30 kr. beschränkt, und die Nachnahme-Gebühr von 2 kr. pro
5 fl. auf 1 kr. pro Gulden mit einem Minimum von 3 kr. erhöht. Für
Briefe mit Postvorschüssen bis zu 5 fl. bleibt dic Gebühr von 1 kr. pro Gutven.

10) Postanweisungcn werden mit Beschränkung dcs MaUmums auf
50 Thlr. gleich 87 fl. 30 kr. zu 7 kr. befördert.

11) Für die Fahrpost tritt in Folge der veränderten Grundlage fü?
die Strellentaxe eine Aenderung dcs Tarifes cin, welche namentlich für
kürzere Entfernungen eine Erhöhung zur Folge hat.

12) Für die Fahrpsstsendungen sind die Vegleitbriefe wieder eingeführt.

13) Die aus dem Jähr 1826 stammende Ermäßigung dcs Porto's für
Buchhändlerfendungen über 10 Pfund auf Entfernungen über 10 Meilen
ist aufgehoben.

Die wenigen hicrnach für den bo.dischen interncn Vcrkehr eintrctenderr
Erhöhungen sind den großen Vortheilen gegenüber, welche dic neuen Post-
verträge dcm korrespondirenden Publikum gewähren, unbetrüchtlich. Sie
waren nothwendig, um die mögtichste Gleichförmigkeit der Taxen sür daS
gesammte Vertragsgebiet zu erlangen.

Z Heidelbeeg, 31. DeZ. Bekanntlich erhakten nach den
Vestiminnngen des Gesetzes Geschwvrene und Schöffen fiir ihre
Funktionen außer dcn Reise-Anslagen teine weitere Vergütnng.
Die betreffenden Aemter werden als EhrcnämLer beirachtet, fnr
welche jede Belohnung ausgeschlossen bleiben müffe. So wenig

Dannrrstng^ 2. Ianuar.
 
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