Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1868

DOI Kapitel:
No. 89
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29847#0363

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Tomlerstag, 30. Juli 1868.

Lo. 89

Zweiter Jahrgang.

PreiS: ^jährlich 45 kr°
pet Post bczogcn 56 kr.
Anzcigen werden die
dreispaltige Zeile oder
deren Raurn mit nur
2 kr. berechnet.

Die Boten erhalten
2 kr. nionatlich.

sür die Br-irkc Schwckingen mck Phiiippskura.

(unter Kontrole der landwirthschaftlichen Bezirksdirektion Schwetzingen stehend).

Erscheint D i e n st a g,
Donnerstag und
Lamstag nebst dcr
belletristischen Beigabe
, S onntags blatt
Alle Postanstultcn und
Boten nehmcn Bestel-
lungen an.

Nerrefte HopfcmNachrrchLcn.

Schweizirrgerr, 23. Jnli. Wir können hinfichtlich der
Witternngsverdältnisse in lektcr Zeit uus keinesivegs beklagen.
Warme und Feuchtigkeit folgen f'ch hicr in kurzen Zwischen-
räuiuen. Nachdem ivir etwa zwci Tage lang wieder eiue wahr-
haft tropische Hitze durchgemacht halten, stellte hch gesterL Abend
ein wolkenbruchartiger Regen ein, der rnfere Hosfensflanzen
anf wehrere Tage hinaus niit genügendcr Feuchtigkeit oersorgle.
Unfern Producenteu find diese häufigen Gewittcrregen sehr
willkonnnen uud haben wir die Hoffuung, das; fich anch jene
Lagen, welche in Folge der früberu Knüle, Trockenheit oder
Hitze ftark inilgenoininen wnrdcn, einigerinaßcn wieder erholen.
Zm Allgeineinen maeben unsere Fluren recht erfreuliche Fort-
fchritte iin Wachsthuni!

Aus Frankreich lauten die Nachrichten über den Stand
der Pflanze ungünstig. Auch ans E.igland lanfen Klagen über
heiße und t^ockene Witterung ein. Die Berichte aus Ainerika
lauten fehr verschieden, währeud einerseits über Ungeziefer und
Hagelschaner geklagt wird, soll in andern Distrikten die Psianze
gute Fortschritte inachen.

Aus Württeinberg berichtet man Regcn uud foll der
Hopfenstock befriedigend in seiner Eutmickiung weiter schreiten.

Aus Saaz (Böhincn) veruehinen wir, daß sich dort die
Aussichten in Folge von auegiebiaein Regeu wieder gebesfert haben.
Besonders läßt sieh dies vom Saazer Land, weuiger vom Stadt-
rayon sagen.

Jn vorjühriger Waare wurden Eude verflossener Woche in
Nürnberg ekwa 30 Ballen u. fl. 28—30 (ca. fl. 25—27 per
Zollceutner), einige Ballen Priiua mit fl. 30—33 (ca. fl. 27
bis 30 pr. Zoklctr.) verkauft.

llteuer Hopfen trifft in kleiuen Quautitüten ans verschie-
benen ProduttionsbeKrken bereits in Nürnberg ein.

ch Der Aktuarftand.

In unserer Zeik, wo der nioderne Staat in allen seinen
Verhülluisfeii größere'Auforderungen stellt, >vo ohne üußere
Gewal^ die Riform sich durch eigeue Kraft Bahn bricht, ivo fo
viele Aenderungen bereits Platz gegriffen uud in richtiger Folge-
reihe noch Pwtz greifen werden und müsfen, dürfte es auch
nicht unaugeiuessen sein, für diejeuigen das Wort zn ergreifen,
welche trotz ihrer untergeordueten Stellung als nolhwendige
Pseiler eiuer guten Justiz betrachtet werden müsseu. Wir
melnen deu Stand der Aktuare, deren Stellung sich zwar, wie
wir zuaeben niüssen, einigeriuaßen gebefsert hat, welche aber
immer noch nicht so gestellt sind, wie fte es in der That sein
sollten.

Wührend andere Subalternbeamte und Subalternbedienstete,
wenn auch mehr auf dem Wege der Assoziation, welcher vom
Staate unter die Arme gegriffen wird, gewifsermasfen ficher ge-
ftellt werden, während namentlich in die Verhältnisfe der Eisen-
bahnbedieusteten eine gcwisse Negelung, ganz angemessen der
Regelmäßigkeit ihres Dieuftes gekommen ist, während der Besser-
stellung der Lehrer mit Rccht die vollste Aufmerksamkeit allseitig
zn Theil wird, sind die Aktuare gewissermaßen die Stiefkinder
der Justiz geblieben.

Und doch ist die Aufgabe, die ilsnen obliegt, keiue geringe
nnd dennoch bilden sie ein nothwendiges Glicd in der Kette,
welche am obersten Gerichtshofe ihren Anfang nimmt und bis
zum Amtsdiener herablüuft.

Der Attuar ist eiue uothwendige Gerichtspersou, er bildet
eiuen iutegrireuden Theil deS Gerichts selbst; er hat die Aus-
sa >en der Zcugen zu protokolliren uud das Protokoll selbst hat
btos dann R> chtsgültigkeit, wenn es vom Aktuar mituuterzeichnet
ist. Obgleich ihm das Protokoll sachgemäß in der Regel diktirt
mird, ist er doch kein willenloses Werkzeug des Richters, ist
Vielmehr uicht blos besngt, sondern auch verpflichtet, das Pro-
tokoll zu kouirolliren, d. h. nichts in dasselbe aufzunehmen,
was ein in Untersnchung Stehender etwa nicht augegeben oder
was eine Partei nicht vorgebracht hat. Es ist uun Gottlob
fpinz richtig, das; bei uns die Fülle, wo diese Thätigkeit des
Akluars einzutreten hat, schwcrlich vorkommcn merdcn uud bürgt
die Ehrcuhaftigkeit und Gesetzestreue unseres Richterstandes da-
für, daß nicht leicht Ungehöriakciten in dieser Beziehuug zu be-
sürchten sinö. Allein dieses faktische Verbültuis; gibt geradc
den Grund dafür ab, wcßcalb die Abhüngigkeit der Aktuarc
in persönlicher uud matcrieller Veziehung in der Hand des-
Staates und nicht eines Einzelnen, Vorgesetzten liegen sollte.

Der Staat verlangt auch von dem Aktuar verhültniß-
mäßig nicht uubedeutende Kenntnisse, welche er in einer Prüsung
abzulegen hat. Jm Verl.ältnis; zu. diesen gesoröerten nnd vor-
handenen Kenntiiissen ist jedoch seine Stellung im i erhin eine
sehr untergeordnete und namentlich insofern preküre, als für
die Carrisre selbst sehr enge Schranken gesetzt sind. Die Kluft,
welche uaturgemäß zwischen dem Nichter und einem Subaltern-
beamten liegt, kann niemals ausgesüllt wcrden und wührend
Ersterem so zu sagen die gauze Veamtencarribre offcn steht, ist
Letzterer für ewig an die Gerichtsstube gebannt uud seiue höchste
Hoffnung kann dahin gehen, dieselbe einmal mit dem Gcrichts-
saale vertauschen zu dürfen.

Unter diesen Berhältnissen bleibt die Stellung der Aktuare
cine gedrückte und abhüugige bis dieselben in materiellen Bc-
ziehungen besser, in Bezug aus ihre Anstellung sicherer gestellt
und nameutlich für den Fall ihrer Untauglichkeit — der ohne
ihre eigene Schuld bediugten — aedeckt werden. Daß dieses bei
ihrem verhältuißmäßig geringen Einkommen ihnen weder selbst,
noch anf dem Wege des Zusammcugehens möglich wird, ist
gewiß und so wird sich denn der Staat auch dieser Klasse der Ge-
richtsbeamten in nicht allzu ferner Zeit anuehmen und dieselben
namentlich im Hinblick auf ihre Zukunft unter seinen wirk-
samen Schutz stellen müssen.

B a d e ir.

Karlsruhe, 23. Juli. Verschiedene Blätter deuten an,
die Regierung trage Scheu, die Stände einzuberufen, weil sie
sich mit der Fortscheittspartei einigermaßen in Zwiespalt befinde.
Es wäre interessant, von den Oppositionsblüttern die Punkte
dieses Zwiespalts und zugleich die Frage kcnnen zu lernen, um
deren Willen eine außerordentliche Berufung der Stände dringlich
wäre. — Die Einrichtungen gemischter Schulen, einc
' große Ersparniß für die Gemeinden, wird mchr und mehr Ge-
 
Annotationen