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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1868

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No. 51
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https://doi.org/10.11588/diglit.29847#0211

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roelberg.

^Exemplar.)

Erscheint Dienstag,
Donnerstag und
Samstag nebst ber
belletristischen Bcigabe
„ S onntagsblatt
Alle Postanstalten und
Loten nehmen Bcstcl-
lungen an.

Preis: jährlich 3 fl.,
vierteljährlich 45 kr.
Anzeigcn werden dic
dreispaltige Zeile oder
deren Naum mit nur
2 kr. berechnet.

Die Botcn erhalten
2 kr. monatlich.

Donnerjlal^ 30.

April.

*

^ -ic

o ch e n s ch a u.

Das Zollparla m e n t wurde am 27. April, Mittags
1 Uhr iu Berliu eröffuet; die Eröffnuugsrede werden daher
unsere Leser glcichzeitig mit der Wochenschau erfahren und
behalten wir uns vor, im nüchsten Wochenbericht auf dieselbe
zurückzukommen.

Bekanntlich haben inehrere Regierungeu sich bestrebt, das
F r ei zü g i gkei t s g e s e tz des Nordd. Bundes' sür Deutsch-
land allgemeiu zu machen. Preußen soll jedoch Bedcnken
tragen, dasselbe auf dem Vertragswege einzusühren nnd sei
für diesc Ausicht auch bereits die Mehrheit der Stimmen im
Buudesrathe geslchert.

Graf Bismark hat im ReichsLag bei Gelegenheit des
Gesetzeutwurfs über das B u u d ess ch ul d e n w e s e n eine
kleine Niederlage crlitten, indem das Amendement Miqucl's,
welches die Verantwortlichkeit der Beamten der Bundesschuldeu
sesthält, gegen des Bundeskanzler's Widerspruch mit 131 gegen
114 Stimmen angeuommen wurde. Bismarck stellte die Al-
ckeruative: „keine Flottenanleihe oder d'en Couflikt" und hat
das gauze Gesetz sofort nach der Abstimmung zurückgezogen.

Die Ta b ak sb e st eue r u n g wird eben im Zollbun-
desrath verhaudelt. Sbgleich Baden, Württemberg und
Heffen sich gegen die Mor g e n b est e u e r u n g erklarten,
ift doch wenig Ausstcht vorhanden, daß ein anderer Modus
vereinbart wird. Jm günstigsten Falle wird es sich unr ein
Paar Thaler (die Commission schlügt 18 vor) wenrger handeln,
als vom Zollbundesrath beantragt sind.

Der Reichstag des Nordd. Buudes hat das Gesetz
über die Eh e e r l e i ch t e ru n g faft einstimmig angenommen.
Blos ein Redner hat sich dagegen erhobeu nnd dieser Redner
war ein — Mecklenburger Gras. Das Gesetz ist sehr freisinnig,
und bestimmt, daß jeder Volljährige berechtigt ist, eine Ehe
einzugehen, ohne daß er des Besitzes sder des Erwerbs einer
Gemeindeangehörigkeit oder des Eiuwohnerrechts bedarf. Auch
eine Genehmigung der Gemeinde oder des Armenverbands oder
sonst eine obrigkeitliche Erlaubniß wird nicht gefordert. Das
Recht auf Verehelichung kann auch wegen Mangel des Nach-
weises einer Wohnung, hinreichenden Vermögens oder Erwerbs,
wegen vorhergegangener Bestrafung, wegen schlechten Rufs, vor-
handener oder zu besürchtender Verarmung oder wegen erhal-
tener Unterstützung nicht beschrünkt werden. Auch darf von
einer ortssremden Braut keinerlei Abgabe erhoben werden.

Jn Berlin ist viel von Beurlaubungen und an
der Wiener Börse von Entwaffnung die Rede. Die
Papiere stnd deßhalb in die Höhe gegangen, ob sie sich aber
deßhalb noch höher erheben oder auch nur stehen bleiben, das
ist eine Frage, die selbst Rothschild nicht beantwortcn kann.

Der frühere kurhessische Abgeordnete Trabert, den man
preußischerseits im Verdncht hatte, bei der Brochüre: „Die
Todtengräber des hessischen Landesrechts" betheiligt, beziehungs-
weise thätig gewesen zu sein, und der deßhalb mn 12. März

verhaftet uud uach Berlin abgeführt worden war, ist wieder
iu Freiheit gesetzt worden.

Der Herzog von Nassau hat seine Prachtvollen Win-
tergärten iu Biebrich verkauft uud sich daher wcder von den
Bitten des preußischeu Landraths von Jordan, uoch durch die
Deputation von Viebricher Vürgern von seiuem Vorhaben ab-
bringen lassen. Er will uicht mehr in Biebrich wohuen, das
ihm jetzt, wo es preußisch gewordcn, auch selbst nicht mehr
.gesällt. —

Der bayrischen Kammer ist eine Vorlage geniacht
worden, welche als Minimum der Besoldung eincs katholischen
Geistlichen 800 fl. jährlich feststellt. Die Kommission war der
Ansicht, daß für einen eiuzelnen Maun ohue und selbst mit
Haushälterin 700 fl. genug sei, da gar viele Familien mit
weniger auskommen müßten. Vergebeus strengte Herr Ruland
seine Lunge an, um eine Lanze für die würdigen Herren,
„denen außer den Soldaten nur allein noch Corpsgeist ein-
wohne," einzulegen. Es half nichts, die 100 fl. wurden ge-
strichen. Bei dieser Gelegenheit gab der Berichterstatter Feustl
Manches zum Besten, was mehr als auffalleud erscheiut. So
soll ein Geistlicher Kinder in der Schule Fragen an die Tasel
haben schreiben lasseu, welche an Alles mehr, als an Katechismus
und Gesaugbuch eriunern. Wie z. B.: Was ist ein Fort-
schrittler? Antwort: ein Mensch, der vom Affen abstammt,
und den ganzen Tag frißt und sünft. Der Herr Pfarrer hat
sich kürzer ausgedrückt.

Jn Baden ist ein Gesetz über die Leih b i bl io t h e ken
erfchienen, welches dieses Gewerbe zwar srei gibt, allein doch
gewiffe Vorsichtsmaßregeln anordnet. So follen Personen unter
16 Jahreu nur mit Genehmigung ihrer Eltern oder Pfleger
Bücher erhalten. Auch ist ein Verzeichniß der Bücher bei Amt
zu hiuterlegen. Wer den Bestimmungen des Gesetzes zuwider-
handelt, verfällt in eine Geldstrafe bis zu 100 fl.

Der Gesetzentwurf betreffs der Anlage einer Eisen-
bahn von Freiburg nach Altbreisach ist gleichsalls
veröffentlicht. Die Eisenbahn ist Eigenthum der beiden End-
stüdte und muß biunen 3 Jahren vo'llendet sein. Den Betrieü
übernimmt der Staat.

Der Abgesrdnete Beck, früher katholischer Geistlicher, je-
dvch seit 3 Jahrcn verheirathet und deßhalb lüngst excommu-
nizirt, ist förmlich zur protestantifchcn Kirche übergetreten.

Außerdem lieferte dicfe Woche zwei interessante Preß -
prozesse, die beide mit der Verurtheilnng der Augeklagten
endigten. Jn Heidelberg wurde der Abgeordnete Li nd au wegen
seines offenen Sendschreibens zu 60» fl. Geldstrafe und 6 Wochen
Festung; in Mannheim der Verleger der Neuen Bad. Landes-
zeitung (oder wie die alte Landeszeitung dieses Blatt beharrlich
nennt und von ihr demselben keiu andrer Namen gegeben
wird, des Mannheimer Anzeigers) Hr. Joh. Schncider,
zu 6 Monat Festung und 300 fl. wegen eines Artikels: „Aus-
blick," der etwas stark republikanisch gehalten war, verurtheilt.
Aber auch hinter die Kleinen fcheint der Herr Staatsanwalt
zukommen, denn eben lesen wir, daß Mch das- Bruchfa ler
Wocheublatt konfiseirt wmde.
 
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