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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1868

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No. 42
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https://doi.org/10.11588/diglit.29847#0175

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Erscheint D i e 11 st a g,
Donnersiag und
Samstag ncbst der
belletristischen Beigabe
, S onntagtz blatt
Nlle Postanstalten und
Boten nehmen Bestel-
lungen an.

für die Bezirkc

Preis: jührlich 8 st.,
vierteljährlich 45 kr.
Anzeigen werden die
dreispaltige Zeile oder
deren Naum mit mir
2 kr. bcrechnet.

Die Boten erhaltcn
8 kr. monatlich.

stio. 42.

iensta^ 7. April.

Va - e n.

Karlsruhe, 30. Mürz. Die Gesuche UIN eiujährigen
Freiwilligeudieust luuseu zahlreich eiu ; es sollen deren zwischen
80 und 100 schou jetzt der Prüsungskommisswn vorliegen.

Karlsruhe, l. April. Das großh. Krikgsmiuisterium
hat üder die Eutlassuug in die Reserve an sämtliche Komman-
dostellen eine Versügung erlassen, welcher wir Nachstehendes ent-
nehmen: I. Als in der Reserve befiuolich sind auf Gruud des
Gesetzes heute schon anzusehen : Die Manuschaften der Zugang-
klasse 1864 uud ältere — so weit sie nicht durch Ziffer II. 3
und 4 hievou ausgeuommen siud —vollstäudig, und vom Zu-
gang 1865 die Mauuschaften der Jnfanterie, Fuß-und Fe-
stungs- 2lrtillerie, der Pionuier- und der Traiu-Abtheiluug mit
vem gleicheu Vorbehalt. II. Jn die Reseroe siud von setzt an
zu ^eutlasseu: 1) Wehrpflichtige nach 3sühriger Dienstzeit bei
der Fahue. Dieseuige Zeit dars eiugerechnet werdeu, während
welcher der in Dienst cingetreten gewesene Pslichtige — soseru
rr schou I Jahr laug präseut war, oder bei türzerer Dieust-
zeit von der Militärbehörde für ausgebildet erklärt wurde —
nach ß. 76 Ziff. 1 und 2 des Gesetzes zur Versüguug der
Aushebungsbelwrde gestellt oder uus besonderen Gründen mit
Urlaub berücksichtigt oder zur Dispositiou (eveutuell Wieder-
eiuberufuug) beurlaubt war. Wehrpflichtige Kandidaten des
Volksschulamts uud Volk schullehrer treten schon nach 6wöchent-
licher Uebung bei einem Jusanterieregiment in die Reseroe.
2) Freiwillige, und zwar: I. auf 3 Jahre nach Ablaus ihrer
3jührigeu Dieustzeit bei der Fahue; II. 1jährige nach Ablauf
jhres Dienstjahres bei der Fahne. Wird der Dienst deS Ijäh-
rigen Freiwilligen durch Krankheit oder deren Folgen, sowie
üurch soustige ohne sein Berschulden eintretende Gründe uuter-
brochen, so ist diese Uuterbreehuug in die 1jährige Dienstzeit
einzurechueu. Ein nach Ommatlicher Dienstzeit bei der Fahue
zur Versügung der Aushebuugsbehörde gestellter Ijähriger
Freiwilliger wird nicht wieder einberufen, sondern nach Ablaus
cines Jahres, vom ursprüuglichen Diensteintritt an gerechnet,
zur Reserve eutlassen. 3) Einsteher nach Beendiguug ihrer
Einstandskapitulation. Fällt dieser Termin in das Alter der
Landwehrpflichtigkeit, so werden sie mit Abschied entlassen. Die
Präsenzpflicht derselben dauert bis zur Beeudigung ihrer Ein-
standskapitulation, doch können sie nach einer im Berhältniß zu
der überuommenen Einstandsdienstzeit stehenden Prasenz zur
Disposition beurlaubt werden. 4) Nesrakläre und Deserteure
nach 3jähriger Dieustzeit bei der Fahne mit Rücksicht auf Z 16
des Gesctzes. Eiue Einrechnung der durch Desertiou dem Dienst
entzogenen Zeit findet hierbei nicht statt. Fällt die Beendi-
gung dieser Dienstzeit in das Alter der Landwehrpflichtigkeit,
so werden sie zur Landwehr, füllt dieselbe über dieses Alter
hinaus, werden sie mit Abschied entlaffeu. Eine Verlängerung
der Dienstpflicht nach Art der bisherigen Strafkapitulation fln-
det nicht mehr statt. 5) An bestimmten Terminen sind in die
Reserve zu entlassen: Die Mannschaften der Reiterei und reiten-
den Artillerie.

Kachlsrrrhe, 3. April. Die Verkündigung des Preß-
ßksetzes gilt als bevorstehend. Die damit in Verbindung stehende

Freigebung der Preßgewerbe wird von vielen Einzelnen zur
Begrüuduug von einschlägigen Geschüstszweigen erwartet; mit
der Konzessionspflicht falleu uatürlich auch die an die Kouzession
gekuüpften Taxen. Auch die Herausgabe von Zeituugen isi
bekanntlich weseutlich erleichtert. Bezüglich der Preßfreiheit wird
eine Aenderung darum nicht wabrzunehmen sein, weil die Re-
gieruug seit Jahrcn von den speziell admiuistrativen Mitteln
der Eiuwirkung keinen Gebrauch machte.

D e lt t s ch l «r n d.

Vamberg, 31. März. Bei der gestrigen Kontrolver-
sammlung kam es auch dahier zu bedauerlichen Excessen, welche
das Publikum in Allarm versetzten. Wie es scheiut, wirkteu
die Nachrichten aus Trauustein epidemisch. Es fehlte nicht an
Ausbrüchen wilder Gesiuuung und großer Brutalität. Vou
deu Wirthshäusern verpflanzte sich der Skandal auf die Straßeu.
Polizeimaunschaft, Gendarmerie und Militärpatrouillen schritten
eiu uud bemächtigteu sich der Haupttumultuauteu, welche nun-
mehr hiuter Thür und Riegel fitzen. Bei dem heftigeu Wider-
staud gegen die Schutzmauns haft und bei den muuchfachen Be-
freiuugsversuchen wurde leider ein Polizeisoldat dureh Messer-
stiche vermundet und mußte in das allgemeine Krankenhaus
gebracht werden.

Berliir, 2. April. Die Haltung Badens in der gegen-
wärtigen Lage verdient die größte Auerkennuug. Welche Hin-
dernisse die nationake Politik des badischen Ministeriums noch
iu eiuigen Theileu des Großherzogthums zu überwinden hat,
habeu die letzteu Wahlen gezeigt. Man kanu auch als bekannt
voraussetzen, daß Baden stets zu dem Eintritt in den nordd.
Buud, sobald es die Umstäude zulassen würden, bereit war und
auch jetzt ist. Ein letztes Schreiben Mathy's, das in be-
freuudeteu Kreiseu bekaunt geworden, hat sich darüber in be-
redter Weise verbreitet. Baden wird dieselbe nationale Haltung
ohne Zweisel auch weiterhiu bewahren. Die Nationalpartei in
Baden ist zu politisch reif, um dem schlimmsten Fehler der
Deutschen anheimzufallen, jener politischen Uugeduld, die im
Gegeusatz zu den romanischen Völkeru, bei denen sie sich in
Umwälzuugsversuchen äußert, leicht Gleichgültigkeit und uuthä-
tiges Abweuden von dem vorgezeichneten Ziel zur Folge hat.
Dieser Maugel an zäher Ausdauer ist vielleicht der schlimmste
Feiud der deutschen Einheitsbewegung, und die Nationalpartei
aller Orten wird noch manchen Kampf mit ihm zu bestehen
haben.

Bevlin, 3. April. (Reichstag.) Die Postverträge des
norddeutschen Bundes mit Oesterreich, Norwegen, Nordamerika,
deu süddeutschen Staaten und Luxemburg werden genehmigt.

Bremen, I. April. Die Weserz. schreibt: Gesteru Abend
ist mit den Flaggen der übrigen deutscheu Nordseeuferstaaten
auch die Bremer Flagge gestrichen, und heute weht von der
Gaffel aller Schiffe des Norddeutschen Bundes die (auf den
Kriegsfahrzeugen schon früher aufgezogene) schwarz-weiß-rothe
Flagge, die von nun an in allen Zonen verkünden soll, daß
die Staaten des Nordd. Bundes als ein Ganzes dem Aus-
lande gegenüberstehen, daß es nicht mehr Preußen, Hanseaten
Oldenburger und Mecklenburger, sondern Norddeutsche, sind,
die mit den Völkern dcr Erde in Verkehr treten.
 
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